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   OLG Hamm, 23.07.1974 - 5 Ss 333/74   

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OLG Hamm, 23.07.1974 - 5 Ss 333/74 (https://dejure.org/1974,2167)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.07.1974 - 5 Ss 333/74 (https://dejure.org/1974,2167)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Juli 1974 - 5 Ss 333/74 (https://dejure.org/1974,2167)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 67
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Jena, 27.11.2008 - 1 Ss 137/08

    Strafzumessung, Rechtsmittel

    Die Einziehungsentscheidung ist jedenfalls dann ein isoliert anfechtbarer Urteilsteil, wenn sie ausschließlich Sicherungscharakter hat und keine Nebenstrafe darstellt (OLG Hamm NJW 1975, 67; OLG Düsseldorf NJW 1972, 1382, 1383; Meyer-Goßner StPO , 51. Aufl., § 318 Rdnr. 22 m.w.N.).

    Die Einziehung gemäß § 74 Abs. 2 Nr. 2 StGB trägt dagegen, soweit sie gegen Dritte oder gemäß § 74 Abs. 3 StGB angeordnet wird, allein den Charakter einer Sicherungsmaßnahme (Fischer aaO., § 74 Rdnr. 2 m.w.N., LR-Gössel Rdnr. 102 m.w.N.), die auf die Höhe der Strafe in der Regel keinen Einfluss haben kann (OLG Düsseldorf NJW 1972, 1382, 1383; OLG Hamm NJW 1975, 67).

  • OLG Karlsruhe, 02.05.2001 - 3 Ss 35/01

    Einziehung eines Pitbullterriers ; Strafrechtlicher Sachbegriff; Nötigung;

    Wenn auch der Wert der Einziehungsobjekte von der Strafkammer nicht festgestellt ist, so steht doch bei verständiger Würdigung die Einziehung außer Verhältnis zum Unrechtsgehalt der Tat und zu dem den Angeklagten treffenden Schuldvorwurf (OLG Hamm NJW 1975, 67).
  • KG, 14.01.2009 - 1 Ss 481/08

    Voraussetzungen der sog. fakultativen Sicherungseinziehung

    Zwar kann im Einzelfall die Beschränkung eines Rechtsmittels auf die Frage der Einziehung wirksam sein (vgl. OLG Ramm NJW 1975, 67), jedoch ergibt sich jedenfalls zumindest aus der Rechtsmittelbegründung, dass vorliegend auch eine fehlende Gesamtschau bei der Rechtsfolgenentscheidung gerügt worden ist.".
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