Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1974

Rechtsprechung
   BAG, 27.01.1975 - 5 AZR 404/74   

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BAG, 27.01.1975 - 5 AZR 404/74 (https://dejure.org/1975,479)
BAG, Entscheidung vom 27.01.1975 - 5 AZR 404/74 (https://dejure.org/1975,479)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 1975 - 5 AZR 404/74 (https://dejure.org/1975,479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung - Krankheit - Arbeitsunfähigkeit - Anzeigepflicht - Annahmeverzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 295 § 615 § 626; KSchG § 4
    Arbeitsentgelt: Erkrankung des Arbeitnehmers nach fristloser Arbeitgeberkündigung und Voraussetzung für Annahmeverzug durch den Arbeitgeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1335
  • DB 1975, 1082
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 08.07.1967 - 3 AZR 271/66

    Teilbetrag einer Gesamtforderung - Einzelbeträge - Anspruchsbegründung -

    Auszug aus BAG, 27.01.1975 - 5 AZR 404/74
    Mit der Revision kann nur die Nichtzulassung neuen Vorbringens gerügt werden (Stein-Jonas-Grunsky, ZPO, 19 Aufl., § 529 Bern. III 7) Pur die jetzt vor dem Landesarbeitsgericht anstehende Verhandlung ist das Beweisangebot jedenfalls nicht zurückzuweisen, weil eine Verzögerung dadurch nicht zu befürchten ist (BAG AP Nr. 5 zu § 529 ZPO [zu 1 der Gründe]).
  • BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 301/70

    Erhebung der Kündigungsschutzklage als wörtliches Angebot

    Auszug aus BAG, 27.01.1975 - 5 AZR 404/74
    Es hat sich dabei hinsichtlich der Voraussetzungen des Annahme- Verzugs zu Recht der Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 26. August 1971 - 2 AZR 301/70 - angeschlossen (AP Nr. 26 zu § 615 BGB mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung von W. Biomeyer).
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Aus diesem Grunde hat das Bundesarbeitsgericht bisher ein wörtliches Angebot gemäß § 295 BGB genügen lassen und in einem erkennbaren Protest gegen die Kündigung, insbesondere in der Erhebung der Kündigungsschutzklage, dann ein wörtliches Angebot gesehen, wenn der Arbeitnehmer auch arbeitswillig und arbeitsfähig war (BAG 10, 202 = AP Nr. 18; BAG 14, 31 = AP Nr. 22; BAG 14, 156 = AP Nr. 23; BAG Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 301/70 - AP Nr. 26 sowie BAG Urteil vom 27. Januar 1975 - 5 AZR 404/74 - AP Nr. 31, alle zu § 615 BGB).
  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

    Sie hat damit die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses angestrebt und damit ihre Leistungsbereitschaft (wenn auch nicht ihre Leistungsfähigkeit) angezeigt (ebenso die frühere BAG-Rechtsprechung: Urteile vom 18. August 1961 - 4 AZR 132/60 -, vom 26. August 1971 - 2 AZR 301/70 - und vom 27. Januar 1975 - 5 AZR 404/74 - AP Nr. 20, 26 und 31 zu § 615 BGB).
  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    In ständiger Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht bisher ein wörtliches Angebot gemäß § 295 BGB genügen lassen und in der Erhebung der Kündigungsschutzklage dann ein wörtliches Angebot gesehen, wenn der Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitswillig war, im Falle der fristlosen Kündigung für den Zeitraum nach deren Zugang, für die ordentliche Kündigung für den Zeitraum nach Ablauf der Kündigungsfrist (vgl. BAG 10, 202 = AP Nr. 18; 14, 31 = AP Nr. 22; 14, 156 = AP Nr. 23; Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 301/70 - AP Nr. 26 sowie Urteil vom 27. Januar 1975 - 5 AZR 404/74 - AP Nr. 31, alle zu § 615 BGB).
  • BAG, 25.06.1981 - 6 AZR 940/78

    Krankheitsfall

    Das wörtliche Angebot nach § 295 BGB hat eine zweifache Bedeutung: Die Leistungsbereitschaft des Schuldners soll durch das wörtliche Angebot gegenüber dem Gläubiger nicht nur klargestellt werden (Manifestationsfunktion), sondern es soll auch der Zeitpunkt endgültig festgelegt werden, an dem der Gläubigerverzug beginnt (Klarstellungsfunktion, vgl. Blohmeyer in Anm. zu AP Nr. 31 zu § 615 BGB).

    Diese Rechtsausführungen des Landesarbeitsgerichts, nach einer Erkrankung sei ein erneutes wörtliches Angebot erforderlich, entsprechen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BAG AP Nr. 26 und 31 zu § 615 BGB mit insoweit zustimmender Anmerkung von Blohmeyer zu AP Nr. 31 zu § 615 BGB).

  • LAG Hamm, 04.05.1983 - 12 Sa 198/83

    Zahlung restlicher Lohnforderungen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis;

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  • LAG Schleswig-Holstein, 15.06.1989 - 4 Sa 628/88

    Grundsatz der Lehre vom Betriebsrisiko; Die nicht verschuldete Unmöglichkeit der

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  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 42/96

    Verfassungsgemäßheit der sogenannten Karenzstunde beim Schlechtwettergeld

    Mit dieser Regelung blieb die aus der Betriebsrisikolehre resultierende gesetzliche Vergütungspflicht für ausgefallene Arbeitsstunden zulässigerweise abbedungen (vgl: BAG AP Nr. 31 zu § 615 BGB Betriebsrisiko; vgl BAG AP Nrn 15 und 33 zu § 615 BGB Betriebsrisiko).
  • BAG, 15.10.1981 - 2 AZR 548/79
    seine Arbeitsleistung erneut wörtlich anbietet (BAG vom 26.8. 1971 - 2 AZR 301/70 - AP Nr. 26 zu § 615 BGB; BAG vom 27.1. 1975 - 5 AZR 404/74 - AP Nr. 31 zu § 615 BGB).

    Der Arbeitnehmer muß also neben seiner Arbeitsbereitschaft auch seine Genesung anzeigen, falls er Zahlungsansprüche geltend machen will (BAG vom 27.1. 1975 - 5 AZR 404/74 - aaO).

  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 44/96

    Gewährung von Schlechtwettergeld für die jeweils erste Stunde eines ausgefallenen

    Mit dieser Regelung blieb die aus der Betriebsrisikolehre resultierende gesetzliche Vergütungspflicht für ausgefallene Arbeitsstunden zulässigerweise abbedungen (vgl: BAG AP Nr. 31 zu § 615 BGB Betriebsrisiko; vgl BAG AP Nrn 15 und 33 zu § 615 BGB Betriebsrisiko).
  • BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 744/85

    Annahmeverzug nach außerordentlicher Kündigung - Subjektives Leistungsvermögen

    Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 27. Januar 1975 - 5 AZR 404/74 - AP Nr. 31 zu § 615 BGB, m. w. N.) mußte der Arbeitnehmer grundsätzlich auch nach unberechtigter Kündigung des Arbeitgebers diesem nach § 295 Satz 1 BGB die weitere Arbeitsleistung wörtlich anbieten, um ihn in Annahmeverzug zu setzen.
  • LAG Hamburg, 15.12.1992 - 3 Sa 65/92

    Annahmeverzug; Kündigungsschutprozess; Anzeige der Arbeitsfähigkeit;

  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 740/87

    Zeitpunkt der Mitwirkungshandlung bei Erkrankung des Arbeitnehmers

  • LSG Bayern, 27.09.2007 - L 10 AL 362/06

    Erfüllung von Anwartschaftszeiten als Voraussetzung für den Bezug von

  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZN 78/84
  • LAG Berlin, 19.12.1983 - 12 Sa 124/83
  • BAG, 26.08.1980 - 6 AZR 454/78
  • BAG, 23.07.1981 - 6 AZR 1034/78
  • BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 857/79
  • LAG Hessen, 21.01.1980 - 11 Sa 972/79
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1974 - IV A 1340/73   

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https://dejure.org/1974,1964
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1974 - IV A 1340/73 (https://dejure.org/1974,1964)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.12.1974 - IV A 1340/73 (https://dejure.org/1974,1964)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Dezember 1974 - IV A 1340/73 (https://dejure.org/1974,1964)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1335
  • NJW 1975, 2358 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Dazu gehört insbesondere die Tatsache, ob und wann zwischen welchen Personen und Fernmeldeanschlüssen Fernmeldeverkehr stattgefunden hat oder versucht worden ist (vgl. OVG Münster, NJW 1975, S. 1335).
  • VG Bremen, 15.06.1977 - I A 39/77
    Maßgebend ist insoweit nicht, wer Anschlußinhaber gegenüber der Post ist, sonder wer der jeweilige Benutzer ist (vgl. Aubert a.a.O. S. 77, OVG Münster, Urteil vom 11.12.1974 - NJW 75 S. 1335).
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