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   BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 105/73   

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https://dejure.org/1974,855
BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 105/73 (https://dejure.org/1974,855)
BAG, Entscheidung vom 17.12.1974 - 1 ABR 105/73 (https://dejure.org/1974,855)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 1974 - 1 ABR 105/73 (https://dejure.org/1974,855)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leitender Angestellter - Unternehmerentscheidung - Vorgesetzteneigenschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1720 (Ls.)
  • VersR 1975, 868
  • BB 1975, 787
  • DB 1975, 1032
  • DB 1975, 59
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73

    Betriebverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Rechtsschutzinteresse - Leitender

    Auszug aus BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 105/73
    Dies aber ist sinnvoll und notwendig, da jederzeit ein konkreter Streitfall (erneut) auftreten kann, ins besondere wegen der Beteiligungsbefugnisse des Betriebsrats auf personellem Gebiet (Kraft, EZA, Nr. 7 zu § 5 BetrVG 1972, Anm. A III;Beschlüsse des Senats vom 19. November 1974- - 1 ABR 20/73 und 1 ABR 50/73 -).

    2. Die Rechtsbeschwerden der Antragsgegnerin und des beteiligten Angestellten sind auch in der Sache begründet, a) Wie der Senat schon wiederholt, zuletzt ausführlich in den zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschlüssen 1 ABR 20/73 und 1 ABR 50/73 vom 19. November 1974- (/demnächst/ AP Nr. 2 und Nr. 3 zu § 5 BetrVG 1972) dargelegt hat, geht das BetrVG 1972 ~ ebenso wie das BetrVG 1952 - von einem vorgegebenen, allgemeinen Begriff 4 des leitenden Angestellten aus, der aber vom Gesetz nicht näher definiert, sondern als gegeben vorausgesetzt wird.

  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

    Auszug aus BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 105/73
    Insbesondere ist die Beteiligungs- und Antragsbefugnis für alle Verfahrensbeteiligten zu bejahen, geht es doch hier um die betriebsverfassungsrechtliche Stellung des Beteiligten S als leitenden Angestellten, die auch die Interessen des Antragstellers als Betriebsrat und der Antragsgegnerin als Ahbeitgäber im Hinblick auf die Beteiligungsrechte des Betriebsrats für Gelegenheiten dieses Personenkreises unmittelbar berühren (BAG Beschluß vom 5. März 1974 - 1 ABR 19/73 " 1 /demnächst/ AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972).

    Das ergibt sich einmal daraus, daß insbesondere § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG 1972 aus sich heraus allein als zu unbestimmt nicht justiziabel ist, wie der Senat in seinem Beschluß vom 5» März 1974- - 1 ABR 19/73 - (/demnächst/ AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 und zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) bereits näher ausgeführt hat, aber auch aus der Wortfassung des Gesetzes selbst ("Dieses Gesetz findet .... keine Anwendung auf leitende Angestellte, wenn sie .....").

  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 50/73

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Akuter

    Auszug aus BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 105/73
    Dies aber ist sinnvoll und notwendig, da jederzeit ein konkreter Streitfall (erneut) auftreten kann, ins besondere wegen der Beteiligungsbefugnisse des Betriebsrats auf personellem Gebiet (Kraft, EZA, Nr. 7 zu § 5 BetrVG 1972, Anm. A III;Beschlüsse des Senats vom 19. November 1974- - 1 ABR 20/73 und 1 ABR 50/73 -).

    2. Die Rechtsbeschwerden der Antragsgegnerin und des beteiligten Angestellten sind auch in der Sache begründet, a) Wie der Senat schon wiederholt, zuletzt ausführlich in den zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschlüssen 1 ABR 20/73 und 1 ABR 50/73 vom 19. November 1974- (/demnächst/ AP Nr. 2 und Nr. 3 zu § 5 BetrVG 1972) dargelegt hat, geht das BetrVG 1972 ~ ebenso wie das BetrVG 1952 - von einem vorgegebenen, allgemeinen Begriff 4 des leitenden Angestellten aus, der aber vom Gesetz nicht näher definiert, sondern als gegeben vorausgesetzt wird.

  • BAG, 21.06.1957 - 1 AZR 465/56

    Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern - Tarifvertraglich typisierende

    Auszug aus BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 105/73
    c) Da alle wesentlichen Umstände festgestellt und keine weitere Sachaufklärung zu erwarten ist, konnte der Senat aber im Interesse einer beschleunigten Erledigung des Verfahrens selbst abschließend entscheiden (vgl. den zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß des Senats vom 6. November 1973 â- AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972, zu Ziff. III 3 der Gründe).
  • BAG, 08.02.1957 - 1 ABR 11/55

    Betriebsversammlung - Teilnahmerecht des Gewerkschaftsvertreters -

    Auszug aus BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 105/73
    Im übrigen hat der Senat schon zum alten Recht entschieden, daß ein Verfahren der hier vorliegenden Art weniger der richterlichen Feststellung streitiger Leistungsansprüche als vielmehr der Abgrenzung gegenseitiger Kompetenzen im Bereich des Betriebsverfassungsrechts diene und folglich entsprechend der Zielsetzung des Beschlußverfahrens die Frage des Rechtsschutzintehesses nicht den strengen Anforderungen des Zivilprozeßrechts (§ 256 ZPO) unterliege (BAG 3, 288 /291 ff.«/ " AP Nr. 1 zu § 82 BetrVG; vgl. auch Müller, Jahrbuch des Arbeitsrechts, Band 9, Seite 50).
  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 1/64

    Belegschaftsmitglied - Betriebsrat - Wahlrecht - Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 105/73
    Gerade die Klärung der alle anderen möglichen Konfliktsituationen überlagernden Statusfrage dient nicht nur der gegenwärtigen Befriedung im Betrieb oder Unternehmen; sie ist auch und allein geeignet, die aufgetretene betriebsverfassungsrechtliche Streitfrage endgültig und abschließend zu klären (vgl. BAG 16, 1 / "3 / â- AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1952 Ziffer I 3 der Gründe; die zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschlüsse â- des Senats vom 10. Juni 1974 - 1 ABR 23/73 /demnächst/ AP Nr. 8 zu § 80 BetrVG 1972, - 1 ABR 136/73 /demnächst/ AP Nr. 13 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 19. November 1974 12 -.
  • BAG, 10.06.1974 - 1 ABR 23/73

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsrat - Einblicksrecht - Bruttogehaltsiste -

    Auszug aus BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 105/73
    Gerade die Klärung der alle anderen möglichen Konfliktsituationen überlagernden Statusfrage dient nicht nur der gegenwärtigen Befriedung im Betrieb oder Unternehmen; sie ist auch und allein geeignet, die aufgetretene betriebsverfassungsrechtliche Streitfrage endgültig und abschließend zu klären (vgl. BAG 16, 1 / "3 / â- AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1952 Ziffer I 3 der Gründe; die zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschlüsse â- des Senats vom 10. Juni 1974 - 1 ABR 23/73 /demnächst/ AP Nr. 8 zu § 80 BetrVG 1972, - 1 ABR 136/73 /demnächst/ AP Nr. 13 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 19. November 1974 12 -.
  • BAG, 10.06.1974 - 1 ABR 136/73

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsrat - Feststellung - Feistellungsanspruch -

    Auszug aus BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 105/73
    Gerade die Klärung der alle anderen möglichen Konfliktsituationen überlagernden Statusfrage dient nicht nur der gegenwärtigen Befriedung im Betrieb oder Unternehmen; sie ist auch und allein geeignet, die aufgetretene betriebsverfassungsrechtliche Streitfrage endgültig und abschließend zu klären (vgl. BAG 16, 1 / "3 / â- AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1952 Ziffer I 3 der Gründe; die zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschlüsse â- des Senats vom 10. Juni 1974 - 1 ABR 23/73 /demnächst/ AP Nr. 8 zu § 80 BetrVG 1972, - 1 ABR 136/73 /demnächst/ AP Nr. 13 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 19. November 1974 12 -.
  • BGH, 28.06.1973 - VII ZR 200/72

    Voraussetzungen für das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses an einer

    Auszug aus BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 105/73
    Insbesondere gebietet es der Grundsatz der Prozeßökonomie hier nicht, dem negativen Feststellungsantrag des Betriebsrats nach Stellung des positiven Feststellungsantrags durch " den beteiligten Angestellten das (weitere) Rechtsschutzinteresse zu versagen, wie es regelmäßig der Fall ist, wenn sich negative Feststellungsklage und Leistungsklage (über den gleichen Anspruch) prozessual begegnen (St ein-J ona s-Schumann-Leipold, ZPO, 19- Auf1., § 256 Anm. IV 7 b; BGH Urteil vom 28. Juni 1973, NJW 73, 1500).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

    bb) Der Einfluß auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, daß der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, daß er kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG 17. Dezember 1974 - 1 ABR 105/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 15; 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - BAGE 26, 345; 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80; Senat 25. Oktober 2001 - 2 AZR 358/00 - nv.).
  • LAG Hamm, 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08

    Beschlussverfahren; leitender Angestellter; Status eines Chefarztes

    bb) Der Einfluss auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, dass der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, dass er Kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG, 17.12.1974 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7; BAG, 19.11.1974 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 2; BAG, 11.01.1995 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55; BAG, 06.12.2001 - AP ZPO § 263 Nr. 3).
  • LAG Hamm, 09.11.2007 - 10 TaBV 81/07

    Einstellung von leitenden Angestellten; Zustimmung/Information des Betriebsrats;

    Der Einfluss auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, dass der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, dass er kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG, Beschluss vom 17.12.1974 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7; BAG, Beschluss vom 11.01.1995 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55; BAG, Urteil vom 25.10.2001 - EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 64; BAG, Urteil vom 06.12.2001 - AP ZPO § 263 Nr. 3 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09

    Mitbestimmungswidrige Einstellung des Leiters der Revisionsabteilung einer

    bb) Der nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG erforderliche Einfluss auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, dass der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, dass er kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG 19.11.1974 - 1 ABR 20/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 2; BAG 17.12.1974 - 1 ABR 105/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7; BAG 11.01.1995 - 7 ABR 33/94 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55; BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP ZPO § 263 Nr. 3; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73 m.w.N.).
  • ArbG Würzburg, 09.09.1998 - 10 BV 4/98

    Kriterien für die Qualifizierung als leitender Angestellter; Erforderlichkeit

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  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. des BetrVG

    Die erforderlichen Kenntnisse können ebensogut durch längere Tätigkeit oder Selbststudium erworben sein (vgl. Beschluß des Senats vom 17. Dezember 1974 - 1 ABR 105/73 - = AP Nr. 7 zu § 5 BetrVG 1972 unter II 2 der Gründe).
  • LAG Köln, 04.12.2014 - 6 Sa 582/14

    Betriebsbedingte Kündigung; Leitender Angestellter; Auflösungsgrund

    Bei einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte unter Einbeziehung der Indizien nach § 5 Abs. 4 Nr. 2 u. 3 BetrVG kann festgestellt werden, dass er einen beachtlichen Teilbereich der unternehmerischen Gesamtaufgabe wahrnahm (vgl. zu diesem Aspekt BAG 17.12.1974 - 1 ABR 105/73, juris Rn. 53).
  • BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 313/88

    Zulässigkeit des Auflösungsantrags des Arbeitgebers bei Kündigung wegen

    Eine reine Vorgesetztenstellung reicht nicht aus (BAGE 26, 403 = AP Nr. 6 zu § 5 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972), ist im Rahmen von § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG aber auch nicht einmal erforderlich (BAG Beschluß vom 17. Dezember 1974 - 1 ABR 105/73 - AP Nr. 7 zu § 5 BetrVG 1972).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.06.1991 - 14 TaBV 1/91

    Leitender Angestellter: Abteilungsleiter des Finanz- und Rechnungswesens eines

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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1975 - KZR 4/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,3182
BGH, 09.01.1975 - KZR 4/74 (https://dejure.org/1975,3182)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1975 - KZR 4/74 (https://dejure.org/1975,3182)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1975 - KZR 4/74 (https://dejure.org/1975,3182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei der Anwendung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) - Wettbewerblich diskriminierende Verwaltungshandlung - Eröffnung des Rechtsweges zum Zivilgericht oder zum Verwaltungsgericht und Sozialgericht auf Grund von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1720 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.06.1964 - KZR 4/63

    Bestimmung des Rechtswegs für eine Streitigkeit - Bestimmung der Leistung des

    Auszug aus BGH, 09.01.1975 - KZR 4/74
    Für Fälle dieser Art hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Grundsatz entwickelt, daß es für die Frage des Rechtsweges nicht auf die Anspruchsgrundlage ankomme (BGHZ 37, 160, 163; BGH GRUR 1965, 110, 112 zu f), sondern darauf, ob mit der Klage ein Eingriff in die hoheitliche oder auch nur schlicht verwaltende Tätigkeit des Staates oder anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts begehrt werde (BGHZ 37, 163; 34, 349, 353; 29, 187, 189; BGH GRUR 1962, 159 f).

    Dies ist für den anhängigen Rechtsstreit deshalb von Gewicht, weil in der Revisionsinstanz der geltend gemachte Auskunftsanspruch anhängig ist und dieser bei einer Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch unter Umständen auch vor diese Gerichte gehören müßte, weil mit ihm ein Verhalten der Beklagten im Rahmen ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgabengebiete verlangt wird (vgl. hierzu auch BGH GRUR 1965, 110, 113 zu g).

  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus BGH, 09.01.1975 - KZR 4/74
    In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen die öffentliche Verwaltung durch schlichtes Verwaltungshandeln auf dem Gebiet des Wettbewerbs mit Dritten in Berührung gerät (vgl. BVerwGE 39, 329; OLG Köln NJW 1974, 802; BGH NJW 1974, 1333).

    Aus diesem Grund hat wohl auch das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung BVerwGE 39, 329 (ausführlicher abgedruckt in MDR 1972, 804) die Anwendung des § 1 UWG im verwaltungsgerichtlichen Verfahren abgelehnt.

  • OLG Köln, 28.11.1973 - 6 U 59/73
    Auszug aus BGH, 09.01.1975 - KZR 4/74
    In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen die öffentliche Verwaltung durch schlichtes Verwaltungshandeln auf dem Gebiet des Wettbewerbs mit Dritten in Berührung gerät (vgl. BVerwGE 39, 329; OLG Köln NJW 1974, 802; BGH NJW 1974, 1333).
  • BGH, 26.05.1961 - I ZR 177/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.01.1975 - KZR 4/74
    Für Fälle dieser Art hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Grundsatz entwickelt, daß es für die Frage des Rechtsweges nicht auf die Anspruchsgrundlage ankomme (BGHZ 37, 160, 163; BGH GRUR 1965, 110, 112 zu f), sondern darauf, ob mit der Klage ein Eingriff in die hoheitliche oder auch nur schlicht verwaltende Tätigkeit des Staates oder anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts begehrt werde (BGHZ 37, 163; 34, 349, 353; 29, 187, 189; BGH GRUR 1962, 159 f).
  • BGH, 24.05.1962 - KZR 10/61

    Aufnahme in Prüfungsverband

    Auszug aus BGH, 09.01.1975 - KZR 4/74
    Für Fälle dieser Art hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Grundsatz entwickelt, daß es für die Frage des Rechtsweges nicht auf die Anspruchsgrundlage ankomme (BGHZ 37, 160, 163; BGH GRUR 1965, 110, 112 zu f), sondern darauf, ob mit der Klage ein Eingriff in die hoheitliche oder auch nur schlicht verwaltende Tätigkeit des Staates oder anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts begehrt werde (BGHZ 37, 163; 34, 349, 353; 29, 187, 189; BGH GRUR 1962, 159 f).
  • BGH, 09.03.1961 - III ZR 44/60

    Rechtsweg für Ansprüche Kriegsgefangener

    Auszug aus BGH, 09.01.1975 - KZR 4/74
    Für Fälle dieser Art hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Grundsatz entwickelt, daß es für die Frage des Rechtsweges nicht auf die Anspruchsgrundlage ankomme (BGHZ 37, 160, 163; BGH GRUR 1965, 110, 112 zu f), sondern darauf, ob mit der Klage ein Eingriff in die hoheitliche oder auch nur schlicht verwaltende Tätigkeit des Staates oder anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts begehrt werde (BGHZ 37, 163; 34, 349, 353; 29, 187, 189; BGH GRUR 1962, 159 f).
  • BGH, 19.12.1960 - GSZ 1/60

    Sportplatzasche - § 839 BGB, keine Naturalrestitution

    Auszug aus BGH, 09.01.1975 - KZR 4/74
    Es soll auf diese Weise eine höchst unerwünschte Aufspaltung der Rechtswegzuständigkeit vermieden werden (vgl. etwa BGHZ 34, 99, 104; BGH NJW 1967, 1911).
  • BGH, 06.06.1967 - VI ZR 214/65

    Beschaffung von Sachgütern für Verteidigungsaufgaben - Zuwendungen an Bedienstete

    Auszug aus BGH, 09.01.1975 - KZR 4/74
    Es soll auf diese Weise eine höchst unerwünschte Aufspaltung der Rechtswegzuständigkeit vermieden werden (vgl. etwa BGHZ 34, 99, 104; BGH NJW 1967, 1911).
  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Beanstandung des Verkaufs von

    Auszug aus BGH, 09.01.1975 - KZR 4/74
    In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen die öffentliche Verwaltung durch schlichtes Verwaltungshandeln auf dem Gebiet des Wettbewerbs mit Dritten in Berührung gerät (vgl. BVerwGE 39, 329; OLG Köln NJW 1974, 802; BGH NJW 1974, 1333).
  • BGH, 19.01.1959 - III ZR 160/57

    Rechtsweg vor den Zivilgerichten

    Auszug aus BGH, 09.01.1975 - KZR 4/74
    Für Fälle dieser Art hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Grundsatz entwickelt, daß es für die Frage des Rechtsweges nicht auf die Anspruchsgrundlage ankomme (BGHZ 37, 160, 163; BGH GRUR 1965, 110, 112 zu f), sondern darauf, ob mit der Klage ein Eingriff in die hoheitliche oder auch nur schlicht verwaltende Tätigkeit des Staates oder anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts begehrt werde (BGHZ 37, 163; 34, 349, 353; 29, 187, 189; BGH GRUR 1962, 159 f).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.12.1974 - RReg. 7 St 218/74   

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https://dejure.org/1974,3107
BayObLG, 16.12.1974 - RReg. 7 St 218/74 (https://dejure.org/1974,3107)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1720 (Ls.)
  • NJW 1976, 1288 (Ls.)
 
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  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auf eine Vorlage des Bayerischen Obersten Landesgerichts (FamRZ 1976, S. 115 = NJW 1975, S. 1720) hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluß vom 30. März 1976 (BGHSt 26, 312) darauf abgestellt, aus welchen Gründen das unterhaltsberechtigte Kind ins Heim verbracht worden ist: Der den Unterhalt verweigernde Verpflichtete sei dann nach § 170b StGB strafbar, wenn zwischen der Nichtzahlung des Unterhalts und der Heimunterbringung ein innerer Zusammenhang bestehe; hingegen sei § 170b StGB nicht anwendbar, wenn andere Gründe die Verlegung in das Heim veranlaßt hätten.
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