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   BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74   

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https://dejure.org/1975,147
BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74 (https://dejure.org/1975,147)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.1975 - 2 BvR 65/74 (https://dejure.org/1975,147)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 1975 - 2 BvR 65/74 (https://dejure.org/1975,147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Vesagung der Zeugnisverweigergung für einen Tierarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden - Tierarzt - Kein berufsbezogenes Zeugnisverweigerungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 38, 312
  • NJW 1975, 588
  • MDR 1975, 467
  • DÖV 1975, 637
  • JR 1975, 452
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74
    Da die Vorschrift nur den Angehörigen bestimmter, jeweils einzeln ausdrücklich bezeichneter Berufe eine Weigerungsbefugnis verleiht, ordnet sie - nach der zugrundeliegenden Gesetzgebungstechnik - gleichzeitig an, daß es im übrigen bei der allgemeinen und uneingeschränkten Zeugnispflicht des Bürgers bewenden soll (BVerfGE 33, 367 (374)).

    Die Untersuchungsergebnisse gehören nicht zum unantastbaren Bereich seiner Privatsphäre, der nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG jedem Zugriff der öffentlichen Gewalt entzogen ist (vgl. BVerfGE 33, 367 (376); 34, 205 (209); 34, 238 (245); 35, 35 (39); 35, 202 (220)).

    Wiederholt hat das Bundesverfassungsgericht die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung anerkannt und das öffentliche Interesse an vollständiger Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont (BVerfGE 33, 367 (383); 34, 238 (248); 36, 174 (186); 38, 105 (115 f.)).

    Jede Ausdehnung des strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts auf neue Personengruppen beschneidet jedoch die Möglichkeiten justizförmiger Sachaufklärung (BVerfGE 33, 367 (383)) und mindert damit den Rechtsgüterschutz, den das materielle Strafrecht bezweckt.

    Zwar könnte er unter Gesichtspunkten der Ausbildung, der Berufsregelung und der Standesorganisation die Gewähr dafür bieten, daß er von einer etwaigen Aussageverweigerungsbefugnis keinen unangemessenen Gebrauch machen würde (vgl. BVerfGE 33, 367 (383 f.)).

    Daß der Tierarzt - insbesondere als Facharzt für Laboratoriumsdiagnostik - seinen Beruf sinnvoll und bestimmungsgemäß nur ausüben könne, wenn ihm im Strafverfahren ein Aussageverweigerungsrecht zustehe, läßt sich nicht ernstlich behaupten (vgl. BVerfGE 33, 367 (387)).

    Allerdings kann sich im Einzelfall wegen der Eigenart des Beweisthemas eine Begrenzung des Zeugniszwangs ausnahmsweise auch außerhalb der verfahrensrechtlichen Normen des einfachen Rechts unmittelbar aus der Verfassung ergeben (BVerfGE 33, 367 (374 f.); vgl. auch BVerfGE 38, 103 (105) mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74
    Die Untersuchungsergebnisse gehören nicht zum unantastbaren Bereich seiner Privatsphäre, der nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG jedem Zugriff der öffentlichen Gewalt entzogen ist (vgl. BVerfGE 33, 367 (376); 34, 205 (209); 34, 238 (245); 35, 35 (39); 35, 202 (220)).

    Wiederholt hat das Bundesverfassungsgericht die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung anerkannt und das öffentliche Interesse an vollständiger Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont (BVerfGE 33, 367 (383); 34, 238 (248); 36, 174 (186); 38, 105 (115 f.)).

  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74
    Wiederholt hat das Bundesverfassungsgericht die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung anerkannt und das öffentliche Interesse an vollständiger Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont (BVerfGE 33, 367 (383); 34, 238 (248); 36, 174 (186); 38, 105 (115 f.)).

    Diese Frage unterliegt jedoch nicht der Nachprüfung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 162 (182); 36, 174 (189); ständige Rechtsprechung).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74
    Außerhalb des unantastbaren Bereichs privater Lebensgestaltung muß jedermann als gemeinschaftsbezogener und gemeinschaftsgebundener Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden (BVerfGE 32, 373 (379); 35, 35 (39); 38, 105 (115 f.); ständige Rechtsprechung).

    Wiederholt hat das Bundesverfassungsgericht die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung anerkannt und das öffentliche Interesse an vollständiger Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont (BVerfGE 33, 367 (383); 34, 238 (248); 36, 174 (186); 38, 105 (115 f.)).

  • BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72

    Untersuchungsgefangene

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74
    Die Untersuchungsergebnisse gehören nicht zum unantastbaren Bereich seiner Privatsphäre, der nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG jedem Zugriff der öffentlichen Gewalt entzogen ist (vgl. BVerfGE 33, 367 (376); 34, 205 (209); 34, 238 (245); 35, 35 (39); 35, 202 (220)).

    Außerhalb des unantastbaren Bereichs privater Lebensgestaltung muß jedermann als gemeinschaftsbezogener und gemeinschaftsgebundener Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden (BVerfGE 32, 373 (379); 35, 35 (39); 38, 105 (115 f.); ständige Rechtsprechung).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvL 14/72

    Beschlagnahmeverbot nach Hamburger Presserecht

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74
    Allerdings kann sich im Einzelfall wegen der Eigenart des Beweisthemas eine Begrenzung des Zeugniszwangs ausnahmsweise auch außerhalb der verfahrensrechtlichen Normen des einfachen Rechts unmittelbar aus der Verfassung ergeben (BVerfGE 33, 367 (374 f.); vgl. auch BVerfGE 38, 103 (105) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74
    Die gesetzliche Regelung, die den Tierarzt - wie jeden anderen Bürger - einer grundsätzlich uneingeschränkten Zeugnispflicht unterwirft, ist aber Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung, da sie - formell wie materiell - mit dem Grundgesetz in Einklang steht (vgl. BVerfGE 35, 382 (399 f.) mit weiteren Nachweisen); sie verstößt weder gegen einzelne Verfassungsbestimmungen noch gegen allgemeine Verfassungsgrundsätze (vgl. BVerfGE 6, 32 (41); 6, 389 (433); 10, 354 (363); 14, 288 (306); 17, 306 (313)).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74
    Die gesetzliche Regelung, die den Tierarzt - wie jeden anderen Bürger - einer grundsätzlich uneingeschränkten Zeugnispflicht unterwirft, ist aber Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung, da sie - formell wie materiell - mit dem Grundgesetz in Einklang steht (vgl. BVerfGE 35, 382 (399 f.) mit weiteren Nachweisen); sie verstößt weder gegen einzelne Verfassungsbestimmungen noch gegen allgemeine Verfassungsgrundsätze (vgl. BVerfGE 6, 32 (41); 6, 389 (433); 10, 354 (363); 14, 288 (306); 17, 306 (313)).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74
    Die gesetzliche Regelung, die den Tierarzt - wie jeden anderen Bürger - einer grundsätzlich uneingeschränkten Zeugnispflicht unterwirft, ist aber Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung, da sie - formell wie materiell - mit dem Grundgesetz in Einklang steht (vgl. BVerfGE 35, 382 (399 f.) mit weiteren Nachweisen); sie verstößt weder gegen einzelne Verfassungsbestimmungen noch gegen allgemeine Verfassungsgrundsätze (vgl. BVerfGE 6, 32 (41); 6, 389 (433); 10, 354 (363); 14, 288 (306); 17, 306 (313)).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52

    Strafbarkeit der Arzneiproduktion

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74
    Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit umfaßt zwar außer der allgemeinen Handlungsfreiheit des Bürgers auch seinen Anspruch, durch die Staatsgewalt nicht mit einem Nachteil belastet zu werden, der in der verfassungsmäßigen Ordnung keine Grundlage hat (BVerfGE 9, 83 (88); 19, 206 (215); 29, 402 (408)).
  • BGH, 14.02.1952 - 5 StR 3/52

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

  • BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 569/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Zwangsversteigerung

  • BVerfG, 18.01.1973 - 2 BvR 483/72

    Unzulässige Verwertung von Ehescheidungsakten im Disziplinarverfahren

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

  • BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 559/70

    Konjunkturzuschlag

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