Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1974 - IV ZR 89/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,2038
BGH, 18.12.1974 - IV ZR 89/73 (https://dejure.org/1974,2038)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1974 - IV ZR 89/73 (https://dejure.org/1974,2038)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1974 - IV ZR 89/73 (https://dejure.org/1974,2038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,2038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Maklers - Entstehung der Provisionspflicht durch einen nach schweizerischem Recht abgeschlossenen Kaufvertrag - Gerichtliche Pflicht zur vollständigen Ermittlung des einschlägigen ausländischen Rechts - Wesen des Maklervertrages

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Provisionsabreden in Maklergeschäftsbedingungen und ihre Unwirksamkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Makler, Unwirksamkeit von Provisionsabreden in Makler-AGB, unangemessene Benachteiligung des Maklerkunden, gesetzliches Leitbild des Maklervertrages, Abschlussfreiheit des Auftraggebers

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 647
  • MDR 1975, 389
  • DB 1975, 492
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.1967 - VIII ZR 215/64

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Maklers auf Zahlung einer Provision -

    Auszug aus BGH, 18.12.1974 - IV ZR 89/73
    Es gehörte danach zum Wesen des Maklervertrages, daß der Auftraggeber in seiner Entschließung, ob er das vom Makler nachgewiesene oder vermittelte Geschäft abschließen will, frei ist (BGH NJW 1967, 1225 f).
  • BGH, 29.10.1962 - II ZR 28/62

    Bürgschaftserklärung durch Unterschrift auf der Vorderseite eines Wechsels -

    Auszug aus BGH, 18.12.1974 - IV ZR 89/73
    Dabei sind unter ausländischem Recht nicht nur die positiven Rechtsnormen zu verstehen, sondern das Recht, wie es auf Grund der Rechtslehre und Rechtsprechung in der Wirklichkeit gestaltet ist (BGH, NJW 1963, 252, 253; MDR 1957, 31, 33).
  • BAG, 19.06.1957 - 4 AZR 499/55

    Protokollierung der Zeugenaussage - Aussage eines Sachverständigen - Aussage

    Auszug aus BGH, 18.12.1974 - IV ZR 89/73
    Zwar nennt die Revisionsbegründung als verletzte Rechtsvorschriften die §§ 139, 286 ZPO, diese falsche Bezeichnung ist jedoch unschädlich, da die Revisionsbegründung erkennen läßt, welche Rechtsnorm sie als verletzt ansieht (BGH, MDR 1953, 165; BAG, NJW 1957, 1492 f.).
  • BGH, 24.11.1960 - II ZR 9/60

    Ermittlung des Bestehens und des Inhaltes von ausländischem Recht im

    Auszug aus BGH, 18.12.1974 - IV ZR 89/73
    Dabei sind unter ausländischem Recht nicht nur die positiven Rechtsnormen zu verstehen, sondern das Recht, wie es auf Grund der Rechtslehre und Rechtsprechung in der Wirklichkeit gestaltet ist (BGH, NJW 1963, 252, 253; MDR 1957, 31, 33).
  • BGH, 20.04.2023 - I ZR 113/22

    Makler können Reservierungsgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht

    Nach dem Zweck des Reservierungsvertrags und seinen wirtschaftlichen Auswirkungen kommt dies der Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen (Teil-)Provision gleich (vgl. BGHZ 103, 235 [juris Rn. 19]), die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugunsten von Maklern nach allgemeiner Ansicht unwirksam ist (zum Maklervertrag im Allgemeinen vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1974 - IV ZR 89/73, NJW 1975, 647 [juris Rn. 34 f.]; Urteil vom 28. Januar 1987 - IVa ZR 173/85, BGHZ 99, 374 [juris Rn. 33]; Urteil vom 26. November 2020 - I ZR 169/19, NJW-RR 2021, 177 [juris Rn. 27]; zu Reservierungsvereinbarungen vgl. BGHZ 103, 235 [juris Rn. 21]; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1209; MünchKomm.BGB/Althammer, 9. Aufl., § 652 Rn. 81; BeckOK.BGB/Kneller aaO § 652 Rn. 53; Lehmann-Richter in Graf von Westphalen/Thüsing, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, 48. EL März 2022, Maklervertrag Rn. 30; Jauerning/Mansel, BGB, 18. Aufl., § 652 Rn. 29; MünchKomm.BGB/Wurmnest aaO § 307 Rn. 206).
  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 268/86

    Beurkundungsbedürftigkeit einer Reservierungsvereinbarung

    Die Rechtsprechung hat aus diesem Grunde AGB-Klauseln für unwirksam angesehen, nach denen der Makler seine Provision auch dann verlangen kann, wenn seine Bemühungen um das Zustandekommen des Hauptvertrages erfolglos waren (BGH Urteil vom 18. Dezember 1974 - IV ZR 89/73 - NJW 1975, 647 [BGH 18.12.1974 - IV ZR 89/73]).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.1999 - 7 U 127/98

    Provisionsanspruch des Maklers nach Abschluss eines Vorvertrages

    Der Vorvertrag ist auch in diesem Fall nur ein Schritt auf dem Wege zum Abschluss des Hauptgeschäfts (unter Bezugnahme auf BGH, NJW 75, 647).

    Er darf daher von der Ausführung des Geschäftes Abstand nehmen, wenn es ihm opportun erscheint (unter Bezugnahme auf BGH, NJW 75, 647).

  • BGH, 16.04.1975 - IV ZR 21/74

    Entstehung eines Provisionsanspruches eines Maklers - Enge wirtschaftliche

    Darüber hinaus brauchte bei der gegebenen Sachlage auch nicht entschieden zu werden, ob die Provisionsvereinbarung schon deshalb nichtig ist, weil die Provisionspflicht des Auftraggebers bereits mit dem Abschluß des "Kaufangebotes" entstehen sollte (vgl. hierzu die Entscheidung des Senats vom 18. Dezember 1974 - IV ZR 89/73).
  • BGH, 02.03.1978 - VII ZR 104/77

    Ehemann-Beschattung - § 611 BGB, Detektivvertrag, AGB-Inhaltskontrolle,

    Weichen die vorformulierten Vertragsregelungen insoweit zum Nachteil des Kunden unbillig vom gesetzlichen Leitbild des Vertrags ab, so sind sie unwirksam (vgl. BGHZ 60, 243, 247; 60, 377, 380 ff; BGH NJW 1965, 246; 1967, 1225, 1226; 1975, 647).
  • BGH, 25.09.1980 - IVa ZR 31/80

    Abgrenzung eines Maklervertrags von einem Geschäftsbesorgungsvertrag - Wirkungen

    Dient eine solche Abweichung einseitig nur den Interessen des Maklers, ohne gleichzeitig auch die dem entgegengesetzten Interessen des Kunden angemessen zu berücksichtigen, dann kann ein solcher Vertrag nur aufgrund einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Makler und seinem Kunden zustande kommen (vgl. BGHZ 61, 17, 21; BGH LM BGB § 652 Nr. 52 = NJW 1975, 647 [BGH 18.12.1974 - IV ZR 89/73]), und zwar auch dann, wenn der Makler - wie etwa beim Alleinauftrag - zur Vornahme vorbereitender Dienste besonders verpflichtet ist (vgl. BGHZ 60, 377, 381).
  • OLG Celle, 28.10.1977 - 11 U 72/77
    Die Rechtsprechung hat derartigen (nicht ausgehandelten) AGB-Normen, die die Verpflichtung zur Zahlung einer erfolgsunabhängigen Provision begründen sollten, weitgehend die Gültigkeit abgesprochen, so insbesondere in dem Fall, dass der Makler sich durch die bloße Bezugnahme auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausbedingen will, dass ihm der Auftraggeber auch dann Provision zahlen soll, wenn dieser es ablehnt, das Geschäft mit dem ihm zugeführten Interessenten abzuschließen, oder wenn der Auftraggeber den Fest- und Alleinauftrag während der Auftragsfrist kündigt (BGH in NJW 1967, 1225, vgl. ferner BGHZ 60, 377, BGH in NJW 1975, 647, BGH NJW 1977, 624).
  • OLG Frankfurt, 07.07.1981 - 22 U 228/80

    Anspruch auf Provision bei Abschluss eines auf die Ermöglichung des Abschlusses

    Ein Maklervertrag, der dem Makler einen Anspruch auf Courtage bereits bei Abschluss eines Vorvertrages einräumt, hat selbst dann einen vom gesetzlichen Leitbild des Maklervertrages abweichenden Vertragsgegenstand, wenn es sich um einen Käufer und Verkäufer bindenden Vorvertrag handelt, denn auch dieser muss nicht notwendig zu dem Abschluss eines Hauptvertrages führen (unter Bezugnahme auf BGH, 18.12.1974 LS 14, 15 = NJW 75, 647 = BB 75, 299).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht