Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1976

Rechtsprechung
   BAG, 16.01.1976 - 2 AZR 619/74   

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BAG, 16.01.1976 - 2 AZR 619/74 (https://dejure.org/1976,734)
BAG, Entscheidung vom 16.01.1976 - 2 AZR 619/74 (https://dejure.org/1976,734)
BAG, Entscheidung vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 (https://dejure.org/1976,734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Zugang - Möglichkeit der Kenntnisnahme - Tatsächliche Kenntnisnahme - Ermächtigung zur Entgegennahme von Briefsendungen - Vermieter - Einschreibebrief

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zugang einer schriftlichen Kündigung, Möglichkeit der Kenntnisnahme, tatsächliche Kenntnisnahme, Vermieter als Empfänger, Einschreiben, Ermächtigung zur Entgegennahme von Briefsendungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1284 (Ls.)
  • DB 1976, 1018
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.01.1965 - VIII ZR 11/63

    Schweigen auf Bestätigungsschreiben

    Auszug aus BAG, 16.01.1976 - 2 AZR 619/74
    Eine scäriftliclxe Willenserklärung ist dann zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Art in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers oder eines anderen, der ihn in der Empfangnahme von Briefen vertreten konnte, gelangt ist und es dadurch dem Empfänger ermöglicht wird, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen (vgl. BGH, NJW 1965, 965 [966] und BGB-RGRK, 11. Aufl., § 13o Anm. 12).
  • BAG, 15.11.1962 - 2 AZR 301/62

    Eingeschriebener Brief - Zugang

    Auszug aus BAG, 16.01.1976 - 2 AZR 619/74
    Diese Auffassung entspricht auch der Entscheidung des Senats vom 15» November 1962 - 2 AZR 3o1/62 - (BAG 13, 313 = AP Nr. 4 zu § 13o BGB) Wenn es in dem Leitsatz dieses Urteils heißt, ein Einschreibebrief sei dann zugegangen, wenn er dem Empfänger oder seinem Bevollmächtigten ausgehändigt werde, dann folgt hieraus nicht, daß es sich um einen Vertreter handeln muß, den der Empfänger rechtsgeschäftlich bevollmächtigt oder zu seinem Boten bestellt hat.
  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 687/09

    Zugang einer Kündigung - Ehegatte als Empfangsbote

    Dennoch erkennt die Rechtsprechung (vgl. BGH 17. März 1994 - X ZR 80/92 - NJW 1994, 2613; BSG 7. Oktober 2004 - B 3 KR 14/04 R - NJW 2005, 1303; BAG 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - AP BGB § 130 Nr. 7 = EzA BGB § 130 Nr. 5; 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - AP BGB § 130 Nr. 8 = EzA BGB § 130 Nr. 7; 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - AP BGB § 130 Nr. 18 = EzA BGB § 130 Nr. 24; 9. April 2008 - 4 AZR 104/07 - AP TVG § 1 Nr. 43 = EzA ZPO 2002 § 259 Nr. 1; OLG Köln 18. Januar 2006 - 22 U 164/05 - MDR 2006, 866) und die im Schrifttum ganz herrschende Meinung (vgl. KR/Friedrich 9. Aufl. § 4 KSchG Rn. 106; APS/Ascheid/Hesse 3. Aufl. § 4 KSchG Rn. 64a und Rn. 72; Kittner/Däubler/Zwanziger/Däubler 8. Aufl. §§ 130 - 132 BGB Rn. 14 und Rn. 18; Thüsing/Laux/Lembke/Wiehe KSchG 2. Aufl. § 4 Rn. 164; HaKo/Fiebig 3. Aufl. Einleitung Rn. 48; Stahlhacke/Preis 10. Aufl. 2010 Rn. 130; Schwarze in Schwarze/Eylert/Schrader KSchG Einleitung Rn. 42; ErfK/Müller-Glöge 11. Aufl. § 620 BGB Rn. 55; DFL/Löwisch 3. Aufl. § 130 BGB Rn. 4; MünchKommBGB/Einsele 5. Aufl. § 130 Rn. 25; Palandt/Ellenberger 70. Aufl. § 130 Rn. 9; Larenz/Wolf Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts 9. Aufl. § 26 Rn. 41; Medicus Allgemeiner Teil des BGB 10. Aufl. § 22 Rn. 285 f.; Sandmann AcP 199 [1999] S. 455 ff.; Schwarz NJW 1994, 891; Joussen Jura 2003, 577; Herbert NZA 1994, 391; aA Staudinger/Singer/Benedict [2004] § 130 Rn. 58) neben Empfangsvertretern (§ 164 Abs. 3 BGB) nicht nur rechtsgeschäftlich bestellte Empfangsboten an, sondern im Wege der Rechtsfortbildung grundsätzlich auch Empfangsboten kraft Verkehrsanschauung.
  • BAG, 11.11.1992 - 2 AZR 328/92

    Zugang eines Kündigungsschreibens, Annahmeverweigerung des Empfangsboten

    Abzustellen ist auf die Verkehrssitte, so daß die Grundsätze über die sog. Duldungsvollmacht nicht herangezogen zu werden brauchen (Senatsurteil vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - AP Nr. 7 zu § 130 BGB, zu 2 a der Gründe).

    Wie das Berufungsgericht ferner richtig angenommen hat, werden in Rechtsprechung und Rechtslehre Angehörige des Empfängers bisher dann nach der Verkehrsauffassung als zur Entgegennahme von Erklärungen für den Empfänger ermächtigt angesehen, wenn sie in seiner Wohnung leben (vgl. Senatsurteil vom 16. Januar 1976, aaO; RGZ 60, 334, 336; MünchKomm-Förschler, BGB, 2. Aufl., § 130 Rz 16, 17; Palandt/Heinrichs, BGB, 51. Aufl., § 130 Rz 9).

    Aus dem Urteil vom 16. Januar 1976 (aaO) ergibt sich nicht, daß der Vermieter im Verhältnis zum Mieter nur dann als Empfangsbote des Mieters anzusehen sei, wenn er als Hauptmieter mit dem Mieter als Untermieter zusammen in einer abgeschlossenen Wohnung lebt.

    Wie bereits im Urteil vom 16. Januar 1976 (aaO) ausgeführt, hängt der nach § 130 BGB anzunehmende Zugang der Kündigung nicht davon ab, ob auch die Vorschriften der Postordnung beachtet worden sind.

  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 587/87

    Wirksamer Zugang einer während der Urlaubsreise des Arbeitnehmers an die

    Eine schriftliche Willenserklärung ist nach § 130 Abs. 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers bzw. eines empfangsberechtigten Dritten gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (vgl. RGZ 60, 334, 336; 99, 20, 23; 142, 402, 407; RAG ARS 40, 181, 183; 41, 206, 210; BGHZ 67, 271, 275; BAG Urteile vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - und vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - AP Nr. 7 und 8 zu § 130 BGB; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 21; MünchKomm-Förschler, BGB, 2. Aufl., § 130 Rz 3 f., 10; Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 8, 11; KR-Friedrich, 2. Aufl., § 4 KSchG Rz 102).

    Wenn für den Empfänger diese Möglichkeit unter gewöhnlichen Verhältnissen besteht, ist es unerheblich, wann er die Erklärung tatsächlich zur Kenntnis genommen hat oder ob er daran durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere besondere Umstände zunächst gehindert war (vgl. RGZ 60, 334, 336; RAG, aaO; BAG Urteil vom 16. Januar 1976, aaO; Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl., Vorbem. § 620 Rz 44).

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

    Besteht für den Empfänger diese Möglichkeit unter den gewöhnlichen Verhältnissen, ist es unerheblich, wann er die Erklärung tatsächlich zur Kenntnis nimmt oder ob er daran durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere besondere Umstände zunächst gehindert ist (Senat 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - AP BGB § 130 Nr. 7 = EzA BGB § 130 Nr. 5).
  • BGH, 11.05.1979 - V ZR 177/77

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Vollstreckung aus einer

    Im Anschluß an die ständige Rechtsprechung und herrschende Meinung (RGZ 50, 191, 194; BGH-Urt. v. 27. Januar 1965, VIII ZR 11/63, NJW 1965, 965, 966; BAG Betrieb 1976, 1018; MünchKomm/Förschler, § 130 Rdn. 16 m.w.N.) ist mit dem Berufungsgericht davon auszugehen, daß eine schriftliche Willenserklärung zugegangen ist, sobald sie in verkehrsüblicher Art in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Adressaten gelangt und ihm in dieser Weise die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft ist.
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

    Eine schriftliche Willenserklärung ist nach § 130 Abs. 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers bzw. eines empfangsberechtigten Dritten gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (vgl. RGZ 60, 334, 336; 99, 20, 23; 142, 402, 407; RAG ARS 40, 181, 183; 41, 206, 210; BGHZ 67, 271, 275; BAG Urteile vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - und vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - AP Nr. 7 und 8 zu § 130 BGB; KR-Friedrich, 3. Aufl., § 4 KSchG Rz 102; MünchKomm-Förschler, BGB, 2. Aufl., § 130 Rz 10 ff.; Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 8, 11; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 21).

    Wenn für den Empfänger diese Möglichkeit unter gewöhnlichen Verhältnissen besteht, ist es unerheblich, wann er die Erklärung tatsächlich zur Kenntnis genommen hat oder ob er daran durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere besondere Umstände zunächst gehindert war (vgl. RGZ 60, 334, 336; RAG, aaO; BAG vom 16. Januar 1976, aaO; Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl., vor § 620 Rz 44).

  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82

    Zugang der Kündigung - Einwurf in Briefkasten

    Eine schriftliche Willenserklärung ist zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers oder eines anderen, der ihn nach der Verkehrsanschauung in der Empfangnahme von Briefen vertreten konnte, gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen (vgl. BAG Urteile vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - zu 2 a der Gründe, vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - zu I 2 der Gründe und vom 18. Februar 1977 - 2 AZR 770/75 - zu A II 3 b der Gründe, AP Nr. 7, 8 und 10 zu § 130 BGB, jeweils m.w.N.).
  • LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 900/03

    Übergabe einer Kündigung in Kopie statt im Original

    Eine gegenüber der abwesenden Arbeitsvertragspartei erklärte schriftliche Kündigung ist nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Art in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers oder eines anderen, der ihn in der Empfangnahme von Briefen vertreten konnte, gelangt und ihm in dieser Weise die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft ist (grundlegend BAG v. 16.01.1976 - 2 AZR 619/74, AP Nr. 7 zu § 130 BGB; ferner BAG v. 12.12.1996 - 2 AZR 803/95, RzK III 1a Nr. 78 = RzK III 1e Nr. 21; BAG v. 12.12.1996 - 2 AZR 809/95, AiB 1998, 113 [Hinrichs]).
  • BAG, 13.07.1989 - 2 AZR 571/88

    Anforderungen an die Klageerhebung - Voraussetzungen für die Richtigkeit der

    Eine schriftliche Willenserklärung ist nach § 130 Abs. 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers bzw. eines empfangsberechtigten Dritten gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (vgl. RGZ 60, 334, 336; 99, 20, 23; 142, 402, 407; RAG ARS 40, 181, 183; 41, 206, 210; BGHZ 67, 271, 275; BAG Urteile vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - und vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - AP Nr. 7 und 8 zu § 130 BGB; Senatsurteil vom 2. März 1989 - 2 AZR 275/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; KR-Friedrich, 3. Aufl., § 4 KSchG Rz 102; MünchKomm-Förschler, BGB, 2. Aufl., § 130 Rz 10 ff.; Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 8, 11; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 21).

    Wenn für den Empfänger diese Möglichkeit unter gewöhnlichen Verhältnissen besteht, ist es unerheblich, wann er die Erklärung tatsächlich zur Kenntnis genommen hat oder ob er daran durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere besondere Umstände zunächst gehindert war (vgl. RGZ 60, 334, 336; RAG, a.a.O., BAG Urteil vom 16. Januar 1976, a.a.O.; Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl., Vorbem. zu § 620 Rz 44).

    Nicht erforderlich ist, daß dem Dritten, der die schriftliche Willenserklärung für den Empfänger entgegennimmt, eine besondere Vollmacht oder Ermächtigung erteilt worden ist (BAG Urteil vom 16. Januar 1976, a.a.O., MünchKomm-Förschler, a.a.O., § 130 Rz 16; Palandt/Heinrichs, BGB, 48. Aufl., § 130 Anm. 3 c; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 123 II, S. 817).

  • LAG Hamm, 27.04.2004 - 19 Sa 90/04

    Streitgegenstand - Feststellungsklage - Empfangsvollmacht bei Kündigung -

    a) Eine schriftliche Kündigung ist nach § 130 Abs. 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Art in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers oder aber eines anderen der ihn in der Empfangnahme von Briefen vertreten konnte, gelangt und ihm in dieser Weise die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 = AP Nr. 7 zu § 130 BGB; Urteil vom 18. Februar 1977 - 2 AZR 770/75 = AP Nr. 10 zu § 130 BGB).

    Es ist nicht erforderlich, dass dem Dritten, der die schriftliche Willenserklärung für den Empfänger entgegen nimmt, eine besondere Vollmacht oder Ermächtigung erteilt worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 16. Januar 1976 a.a.O.).

    Zu den empfangsberechtigten Vertretern gehören nach der Verkehrsauffassung Familienangehörige, Lebensgefährten, Hausangestellte oder Zimmervermieter (vgl. BAG; Urteil vom 16. Januar 1976 a. a. O; Urteil vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 = AP Nr. 8 zu § 130 BGB; Urteil vom 18. Februar 1977, a. a. O.; Urteil vom 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 = AP Nr. 18 zu § 130 BGB; ErfK Ascheid, § 4 KSchG, Rn. 31 KR-Friedrich, § 4 KSchG, Rn. 106; Schaub/Link, Arbeitsrechtshandbuch, § 123 Rn. 17).

  • BAG, 16.02.1983 - 7 AZR 134/81

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

  • BAG, 25.08.1978 - 2 AZR 693/76

    Kündigung während der Untersuchungshaft

  • LAG Hessen, 08.07.1988 - 12 Sa 466/88

    Klagegegner der Kündigungsschutzklagen von Arbeitnehmern aus einem

  • BAG, 13.10.1976 - 5 AZR 510/75

    Angestellter Leiter eines Hotels - Zugang einer Willenserklärung - Buchhalter -

  • LAG Hamm, 18.12.2014 - 8 Sa 432/14

    Nachträgliche Klagezulassung; Postverlust; Antragsfrist; Wegfall des Hindernisses

  • BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 11/88

    Zugang der Kündigung während des Urlaubs - Zeitpunkt der Kenntnisnahme der

  • LAG Hamm, 28.03.1996 - 5 Ta 161/95

    Kündigungsschutzklage: nachträgliche Klagezulassung - rechtliches Gehör

  • BSG, 07.10.1976 - 9 RV 218/75

    Willenserklärung - Abgabe gegenüber der Behörde - Zugang - Tatsächliche

  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 34/90

    Sozialwidrigkeit einer ordentlichen Kündigung - Kündigungsschutzrechtliche

  • LAG Hessen, 22.01.1981 - 9 Ta 215/80

    Wahrung der Frist einer Kündigungsschutzklage; Zugang einer Kündigung

  • LAG Hessen, 09.07.1984 - 11 Ta 68/84
  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.1982 - 11 Sa 129/81
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1976 - X B 1427/75   

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https://dejure.org/1976,1474
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1976 - X B 1427/75 (https://dejure.org/1976,1474)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.02.1976 - X B 1427/75 (https://dejure.org/1976,1474)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Februar 1976 - X B 1427/75 (https://dejure.org/1976,1474)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1284
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Düsseldorf, 18.10.2012 - 6 M 57/12

    Ersatzzwangshaft Haftbefehl Stilllegung Betriebsuntersagung Kfz

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 2. April 2009 - 20 E 210/09 -, juris Rdnr. 4, vom 12. März 2004 - 10 E 168/04 -, und vom 13. Februar 1976 - 10 B 1427/75 -, NJW 1976, 1284.
  • VG Meiningen, 21.10.1999 - 2 V 798/99

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Vollstreckung von

    Angesichts der klaren Systematik des Gesetzes erscheint eine umfassende Prüfung, ob statt der geforderten Ersatzzwangshaft die Ersatzvornahme anzuordnen ist, nicht mehr geboten (anderer Auffassung wohl OVG Münster, Beschluss v. 13.02.1976, NJW 1976 S. 1284; Graef, Komm. ThürVwZVG § 49 Rdnr. 3).
  • VG Leipzig, 07.04.1994 - 5 K 2406/93

    Anordnung der Zwangshaft; Wegfall des öffentlichen Interesses; Aufgabe der

    Die Zwangshaft als letztes und schärfstes staatliches Mittel, mit dem der schwerwiegendste Eingriff in die Freiheits- und Persönlichkeitssphäre des Betroffenen nach dem Katalog der Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung eines den Grundsätzen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entsprechenden Verhaltens verbunden ist, kommt nur in Betracht, wenn nicht ein milderes Mittel zum Erfolg führt (vgl. BVerwGE 4, 196; NWOVG NJW 1976, 1284; LG Lüneburg NVwZ 1985, 221).
  • VG Berlin, 08.10.1998 - 10 A 218.98

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Ersatzzwangshaft ; Zulässigkeit der Anordnung

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  • VG Aachen, 06.07.2010 - 9 M 13/10

    Erfolglosigkeit eines Beitreibungsversuches oder offenkundige Zahlungsunfähigkeit

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - X B 1427/75 -, Neue Juristische Wochenschrift 1976, 1284, vom 12. März 2004 - 10 E 168/04 -, juris mit weiteren Nachweisen und vom 2. April 2009 - 20 E 210/09 -, juris.
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