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   BGH, 06.05.1976 - 4 StR 344/75   

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https://dejure.org/1976,2377
BGH, 06.05.1976 - 4 StR 344/75 (https://dejure.org/1976,2377)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1976 - 4 StR 344/75 (https://dejure.org/1976,2377)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1976 - 4 StR 344/75 (https://dejure.org/1976,2377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zur Entwicklung des § 30 Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Zwecke des Umweltschutzes - Verbot unnötigen Lärmens im Straßenverkehr durch laufen lassen eines Fahrzeugmotors

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 340
  • NJW 1976, 1699
  • MDR 1976, 684
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70

    Einstelllung des Bußgeldverfahrens auch ohne förmliche Zulassung eines Antrags

    Auszug aus BGH, 06.05.1976 - 4 StR 344/75
    Die Vorlegungsvoraussetzungen des § 121 Abs. 2 GVG sind erfüllt (§ 79 Abs. 3 OWiG; BGHSt 23, 365, 366; 24, 208, 209).
  • BayObLG, 30.11.1973 - RReg. 1 St 633/73

    Abstellen des Motors bei einer Fahrtunterbrechnung

    Auszug aus BGH, 06.05.1976 - 4 StR 344/75
    Unzweifelhaft enthält aber § 30 Abs. 1 Satz 2 StVO nur eine beispielhafte Konkretisierung des sich aus Satz 1 ergebenden allgemeinen Verbotes des unnötigen Lärmens bei der Benutzung von Fahrzeugen (BayObLGSt 1973, 193 = VRS 46, 466 = VN 1974, 34; Booß a.a.O.; Krumme-Sanders-Mayr, Straßenverkehrsrecht § 30 StVO Anm. I 2; Möhl-Rüth, StVO und StGB § 30 StVO Rdn. 1; nicht eindeutig Jagusch, Straßenverkehrsrecht 22. Aufl. § 30 StVO Rdn. 13, der neben Lärm auch Abgase anführt, aber an anderer Stelle im gleichen Absatz die Meinung vertritt, unnötig erzeugtes Abgas sei nach § 1 StVO zu berücksichtigen).
  • BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71

    Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten

    Auszug aus BGH, 06.05.1976 - 4 StR 344/75
    Die Vorlegungsvoraussetzungen des § 121 Abs. 2 GVG sind erfüllt (§ 79 Abs. 3 OWiG; BGHSt 23, 365, 366; 24, 208, 209).
  • VG Karlsruhe, 17.12.2018 - 1 K 4344/17

    Verbotsverfügung gegen Auto-Poser

    Es ist eine Gesamtbeurteilung unter Berücksichtigung von Einzelfallumständen, wie zum Beispiel der Tageszeit, dem Fahrzeugstandort einschließlich der vorhandenen Geräuschkulisse und dem Gebietscharakter vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 06.05.1976 - 4 StR 344/75 -, juris; Kreusch, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Auflage 2017, § 30 StVO Rn. 3; Sauthoff, in: Münchener Kommentar zum StVR, 1. Auflage 2016, § 30 StVO Rn. 3).
  • VG Hannover, 12.07.2021 - 5 A 6628/20

    Abgas; Autoposer; Lärm

    Es ist eine Gesamtbeurteilung unter Berücksichtigung von Einzelfallumständen, wie zum Beispiel der Tageszeit, dem Fahrzeugstandort einschließlich der vorhandenen Geräuschkulisse und dem Gebietscharakter vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 06.05.1976 - 4 StR 344/75 -, juris; Kreusch, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Auflage 2017, § 30 StVO Rn. 3; Sauthoff, in: Münchener Kommentar zum StVR, 1. Auflage 2016, § 30 StVO Rn. 3).
  • VG Neustadt, 08.12.2016 - 3 K 104/16

    Immissionen der städtischen Gärtnerei in Pirmasens sind dem Nachbarn zumutbar

    54 Das unnötige Laufenlassen eines Fahrzeugmotors oder das unnötige Erzeugen von Lärm beim Be- und Entladen von Fahrzeugen im Sinne des § 5 LImSchG muss unter Umständen geschehen, unter denen es zur erheblichen Belästigung anderer geeignet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 1976 - 4 StR 344/75 -, BGHSt 26, 340).
  • BayObLG, 23.11.1992 - 3 ObOWi 97/92

    Vermeidbare Lärmverursachung; Gefährdungstatbestand; Lärmbelästigung;

    Während die Belästigung nach § 1 Abs. 1 LuftVO eine konkrete Rechtsgutverletzung beinhaltet, stellt die Lärmverursachung nach § 1 Abs. 2 LuftVO einen abstrakten Gefährdungstatbestand dar (vgl. § 1 Abs. 2 bzw. § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO einerseits und § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 StVO andererseits; dazu BGHSt 26, 340/343; BayObLG VRS 66, 295/296; OLG Köln VRS 72, 384/385).
  • OLG Bremen, 10.04.1997 - Ss (Z) 7/97
    Nach ganz herrschender Meinung (vgl. BGHSt 26, 340, 343; OLG Stuttgart, VRS 43, 311; OLG Hamm, VRS 46, 396 ; VRS 46, 149; Mühlhaus/Janiszewski, a.a.O., § 30 Rdn. 8; Full/Möhl/Rüth, a.a.O., § 30 Rdn. 4; Rüth/Berr/Berz, Straßenverkehrsrecht, a.a.O., § 30 Rdn. 5 und 10; Lütkes/Meier/Wagner/Emmerich, Straßenverkehr, § 30 Rdn. 5), der sich der Senat anschließt, setzen Verstöße gegen § 30 Abs. 1 S. 3 StVO eine konkrete Belästigung eines anderen voraus.
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