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   BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76   

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BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76 (https://dejure.org/1976,166)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1976 - 3 StR 62/76 (https://dejure.org/1976,166)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1976 - 3 StR 62/76 (https://dejure.org/1976,166)
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Gescheiterter Absatz

§ 259 StGB, Absatzhilfe, kein Absatzerfolg

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Hehlerei in Form der Absatzhilfe - Ausreichende Begründung für ein Ablehnungsgesuch - Erforderliche Gelegenheit zum letzten Wort des Angeklagten bei nochmaligen Eintritt in die Beweisaufnahme - Voraussetzung der "Absatzhilfe" - Entstehungsgeschichte der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 1975 § 259

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 358
  • NJW 1976, 1900
  • MDR 1976, 854
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.12.1954 - 2 StR 471/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76
    Es genügte vielmehr jede Handlung, die geeignet war, dem Vortäter bei seinen Bemühungen zum Absatz zu helfen, vorausgesetzt, daß sie im Einvernehmen mit ihm vorgenommen wurde (vgl. Dreher, StGB, 34. Aufl. § 259 Anm. 3 B c; Ruß in LK, 9. Aufl. § 259 Rdn. 21 mit weiteren Nachweisen; RGSt 5, 241 f. 56, 191 f; BGH NJW 1955, 350, 351; BGHSt 22, 206, 207).

    Daß die Auslegung, nach der das Helfen - mit oder ohne Absatzerfolg - als vollendete Hehlerei strafbar sein soll, sprachlich zwanglos möglich ist, wird auch daraus deutlich, daß Schrifttum und Rechtsprechung bislang die der alten Fassung zugrunde liegenden Begehungsform "zum Absatz mitwirken" als "Absatzhilfe" bezeichneten, und zwar unterschiedslos, gleich ob für die vollendete Tat ein erfolgreicher Absatz für erforderlich gehalten wurde oder nicht (BGHSt 9, 137, 139; BGH NJW 1955, 350, 351; Dreher, StGB, 34. Aufl. § 259 Anm. 3 B c; Ruß in LK 9. Aufl. § 259 Rdn. 20; Maurach, Deutsches Strafrecht, Besonderer Teil, 4. Aufl. S. 357; Schönke/Schröder, StGB, 17. Aufl. § 259 Rdn. 41; Stree GA 1961, S. 33, 34).

  • OLG Köln, 28.02.1975 - Ss 294/74
    Auszug aus BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76
    Unter diesen Umständen sind die Grundsätze, die Rechtsprechung und Lehre zur Begehungsform des Mitwirkens zum Absatz entwickelt haben, auch für die Auslegung der neuen Fassung, soweit das Absetzenhelfen in Betracht kommt, heranzuziehen (vgl. Fezer, NJW 1975, 1982; Meyer MDR a.a.O.; Dreher, StGB 36. Aufl. § 259, Rdn.19).

    Hierzu führt das Oberlandesgericht Köln (NJW 1975, 987, 988 - zustimmend Küper, JuS 1975, 633, 636, Blei, JA 1975, 450, 728, Stree in Schönke/Schröder, StGB 18. Aufl. § 259 Rdn. 38 und Lackner, StGB 10. Aufl. § 259 Anm. 4 b -) aus, das Wort "absetzt" verlange mehr als eine auf Absatz gerichtete Tätigkeit, nämlich den Absatz, und wenn das so sei, müsse das auch bei der anderen Alternative "oder absetzen hilft" gelten; der Gesetzestext könne kaum so verstanden werden, daß die Beihilfetätigkeit strenger als die eigentliche Tätertätigkeit bestraft werden solle.

  • BGH, 03.06.1975 - 1 StR 228/75

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76
    Der Vortäter ist, wie der Neufassung des § 259 StGB zu entnehmen ist, ein anderer als derjenige, der absetzt (vgl. BT-Drucks. 7/550 S. 252; Blei, JA 1974, 528; Lackner, StGB 10. Aufl. § 259 Anm. 7; Hübner in Anm. zu BGH NJW 1975, 2109, 2110).
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76
    In diesem Fall erscheint es ausgeschlossen, daß der durch den Hinweis überhaupt nicht betroffene Angeklagte noch etwas zu seiner Verteidigung hätte vortragen können, wenn ihm noch einmal das letzte Wort erteilt worden wäre (vgl. BGHSt 22, 278, 281).
  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts -

    Auszug aus BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76
    Es genügte vielmehr jede Handlung, die geeignet war, dem Vortäter bei seinen Bemühungen zum Absatz zu helfen, vorausgesetzt, daß sie im Einvernehmen mit ihm vorgenommen wurde (vgl. Dreher, StGB, 34. Aufl. § 259 Anm. 3 B c; Ruß in LK, 9. Aufl. § 259 Rdn. 21 mit weiteren Nachweisen; RGSt 5, 241 f. 56, 191 f; BGH NJW 1955, 350, 351; BGHSt 22, 206, 207).
  • BGH, 26.05.1976 - 2 StR 634/75

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das Reichswaffengesetz, Hehlerei, Verstoßes

    Auszug aus BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76
    Dem gefundenen Ergebnis steht auch nicht die Auffassung des 2. Strafsenats (Urteil vom 26. Mai 1976 - 2 StR 634/75 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt) entgegen, wonach vollendete Hehlerei in der Begehungsform des Absetzens durch einen Verkaufskommissionär nur dann vorliegt, wenn es tatsächlich zum Absatz gekommen ist.
  • BGH, 12.04.1956 - 4 StR 60/56
    Auszug aus BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76
    Daß die Auslegung, nach der das Helfen - mit oder ohne Absatzerfolg - als vollendete Hehlerei strafbar sein soll, sprachlich zwanglos möglich ist, wird auch daraus deutlich, daß Schrifttum und Rechtsprechung bislang die der alten Fassung zugrunde liegenden Begehungsform "zum Absatz mitwirken" als "Absatzhilfe" bezeichneten, und zwar unterschiedslos, gleich ob für die vollendete Tat ein erfolgreicher Absatz für erforderlich gehalten wurde oder nicht (BGHSt 9, 137, 139; BGH NJW 1955, 350, 351; Dreher, StGB, 34. Aufl. § 259 Anm. 3 B c; Ruß in LK 9. Aufl. § 259 Rdn. 20; Maurach, Deutsches Strafrecht, Besonderer Teil, 4. Aufl. S. 357; Schönke/Schröder, StGB, 17. Aufl. § 259 Rdn. 41; Stree GA 1961, S. 33, 34).
  • BGH, 11.09.1956 - 5 StR 5/56

    Anforderungen an eine Änderung des Geschäftsplanes im Laufe des Geschäftsjahres

    Auszug aus BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76
    Zwar ist über die Frage, ob ein Ablehnungsgesuch zu Recht zurückgewiesen worden ist, nach den für die Beschwerde geltenden Grundsätzen zu entscheiden (BGH JR 1957, 68).
  • RG, 20.12.1881 - 2967/81

    Gehört zur Vollendung des durch den §. 259 St.G.B.'s vorgesehenen Vergehens, daß

    Auszug aus BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76
    Es genügte vielmehr jede Handlung, die geeignet war, dem Vortäter bei seinen Bemühungen zum Absatz zu helfen, vorausgesetzt, daß sie im Einvernehmen mit ihm vorgenommen wurde (vgl. Dreher, StGB, 34. Aufl. § 259 Anm. 3 B c; Ruß in LK, 9. Aufl. § 259 Rdn. 21 mit weiteren Nachweisen; RGSt 5, 241 f. 56, 191 f; BGH NJW 1955, 350, 351; BGHSt 22, 206, 207).
  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    Beide Merkmale bezeichnen eigenständige Unterstützungshandlungen beim Bemühen des Vortäters, die "bemakelte' Sache weiterzuschieben (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1976 ? 3 StR 62/76, BGHSt 26, 358, 362).

    In der Gesetzesbegründung ist ausgeführt, dass die Aufnahme des Merkmals "Absetzen' neben dem Merkmal der "Absatzhilfe' nur der Klarstellung diene, dass Hehler auch derjenige sei, der zwar im Einverständnis mit dem Vortäter, aber sonst völlig selbständig auf dessen Rechnung absetze (BTDrucks. 7/550, S. 253; BGH, Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 StR 62/76, BGHSt 26, 358, 360).

  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08

    Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche

    Zwar kommt es bei der Hehlerei in Form der Absatzhilfe (für die italienischen Hintermänner, die als Zwischenhehler - vgl. BGH NStZ 1999, 351, 352 m. w. N. - ihrerseits über das Fahrzeug zu eigenen Zwecken verfügen konnten) auf einen Absatzerfolg des Hehlgutes nicht an (BGHSt 22, 206, 207; 26, 358; 27, 45).
  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76

    Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

    Im Hinblick darauf ist eine sachliche Überprüfung nicht möglich (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1972, 387; BGH, Urteile vom 23. April 1975 - 1 StR 589/74 -, vom 9. März 1976 - 1 StR 702/75 - sowie vom 16. Juni 1976 - 3 StR 62/76 -).

    Bei der Begehungsform des "Absetzenhelfens", die hier in Betracht kommt, ist die Hehlerei auch dann vollendet, wenn es nicht zum Absatz des Hehlgutes gekommen ist (BGH NJW 1976, 1900).

  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06

    Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware;

    Denn die Tatvarianten des Absetzens und der Absatzhilfe setzen einen Absatzerfolg nicht voraus (BGHSt 27, 45, 47 ff.; 26, 358, 359 ff.).
  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

    Vollendete Hehlerei in diesen Begehungsformen setzt also nicht voraus, daß es zum Absatz des Hehlgutes gekommen ist (Anschluß an BGH NJW 1976, 1900; Aufgabe von BGH NJW 1976, 1698).

    Für Hehlerei in der Begehungsform des Absetzenhelfens hat dies der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in den zum Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil vom 16. Juni 1976 (3 StR 62/76 = NJW 1976, 1900) entschieden.

  • BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97

    Tatbestand der Hehlerei, insbesondere die Merkmale des "Absetzens" und der

    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 358; 27, 45; 29, 249; BGH NStZ 1990, 539; vgl. auch BGHSt 33, 44, 47).
  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90

    Hehlerei durch Übernahme des Transports von Diebesgut zum Umsatzort

    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 358; 27, 45 [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; 29, 239; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; BGH NStZ 1983, 455; 1989, 319; in diesem Sinne auch Wessels, Strafrecht BT-2 9. Aufl. § 20 III 3 S. 183 bis 185; vgl. auch BGHSt 33, 44, 47) [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84].

    Das entspricht der vom Bundesgerichtshof vorgenommenen Wertung in einem Fall, in dem der Täter es im Einvernehmen mit dem Vortäter übernommen hatte, einen mit gestohlenem Material beladenen Lkw von einer Stadt in die andere zu fahren, wobei es zum Abschluß des Transports und zu einem Verkauf des Diebesgutes nicht kam (vgl. den von A. Mayer in Anm. zu BGHSt 26, 358 in LM StGB 1975 § 259 Nr. 1 mitgeteilten Sachverhalt).

    Insoweit begegnet es durchgreifenden Bedenken, daß die Strafkammer Beihilfe der Angeklagten zu dieser Hehlerei (vgl. BGHSt 26, 358, 362; 33, 44, 49 [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84]; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 2) verneint.

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Unter dieses Tatbestandsmerkmal fällt nach der Neufassung des Tatbestandes durch Art. 161 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) vom 9. März 1974 (BGBl. I 469, 582), die durch § 374 AO 1977 übernommen worden ist, jede unselbständige vorbereitende, ausführende oder helfende Tätigkeit zum Zwecke des Absatzes, ohne daß es darauf ankommt, ob der Absatz tatsächlich gelungen ist (BGHSt 22, 206, 207; 26, 358, 359; 27, 45, 48, 49 [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; BGH NJW 1979, 2621).
  • BGH, 30.08.2007 - 3 StR 200/07

    Hehlerei (Absatzhilfe; Hilfe im Vorfeld von Absatzbemühungen)

    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt zur Vollendung der Hehlerei in der Form der Absatzhilfe zwar grundsätzlich jede vom Absatzwillen getragene vorbereitende, ausführende oder helfende Tätigkeit, die geeignet ist, den Vortäter bei seinem Bemühen um wirtschaftliche Verwertung der "bemakelten" Sache zu unterstützen (vgl. BGHSt 26, 358; 27, 45; 29, 239; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 3 m. w. N.; vgl. zur erwägenswerten Kritik des Schrifttums an dieser sehr weiten Auslegung Ruß in LK 11. Aufl. § 259 Rdn. 26 ff. m. w. N.).
  • BGH, 20.01.1999 - 3 StR 571/98

    Voraussetzungen der versuchten Hehlerei

    Denn diese Tatbestandsalternativen des § 259 StGB setzen zu ihrer Verwirklichung voraus, daß der Täter im Einverständnis mit einem Vortäter tätig wird, der die abzusetzende Sache durch einen Diebstahl oder eine andere Vermögensstraftat erlangt hat und der wegen Absatzbemühungen nicht als Hehler bestraft werden kann, weil es dabei im Verhältnis zur Vortat lediglich um Verwertungshandlungen geht (vgl. BGHSt 26, 358, 361 f.; 27, 45, 51 f.; 33, 44, 47; BGH StV 1984, 285).

    Wird ein Absetzer (oder Absatzhelfer), wie dies der Angeklagte nach seiner bisher festgestellten Vorstellung tat, bei seinen Absatzbemühungen unterstützt, liegt nur Beihilfe zur Hehlerei des Absetzers vor (vgl. BGHSt 26, 358, 362; 27, 45, 52; 33, 44, 48/49; BGHR StGB § 259 1 Absatzhilfe 2; BGH bei Holtz MDR 1982, 970).

  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • BGH, 28.10.2008 - 4 StR 120/08

    Hehlerei (Perpetuierungstheorie; Absatzhilfe; bloße Rückgewinnungshilfe);

  • BGH, 11.06.2008 - 5 StR 145/08

    Steuerhehlerei (Absatzhilfe; Beihilfe); versagte Aussetzung einer Freiheitsstrafe

  • BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88

    Lagerung im Kinderzimmer - § 259 StGB, Abgrenzung Absatz/Absatzhilfe, noch nicht

  • BGH, 07.08.1979 - 1 StR 176/79

    Rechtswidrigkeit von Straftaten im Rahmen eines Fluchthilfeunternehmens

  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 128/98

    Beihilfe zum Diebstahl; Rechtliche Voraussetzungen der Bande

  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08

    Mittäterschaft und Beihilfe bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Beleg der

  • BGH, 13.03.1984 - 5 StR 22/84

    Mitnahme von Diebesgut für einen potentiellen Abnehmer zur Ansicht als Hehlerei -

  • BGH, 12.04.1994 - 1 StR 189/94

    Vollendung - Hehlerei - Absetzen - Beginn

  • BGH, 03.09.1992 - 1 StR 572/92

    Unterstützen beim Absetzen gestohlener Sachen als Hehlerei

  • BGH, 03.07.1990 - 1 StR 229/90

    Unterstützen bei dem Absatz von Diebesgut - Anforderungen an die Begründung der

  • BGH, 13.03.1984 - 4 StR 84/84

    Verurteilung wegen Hehlerei - Definition des "Absetzens" und des

  • BGH, 26.08.1982 - 4 StR 444/82

    Einstellung des Verfahrens wegen Hehlerei aufgrund eines Strafklageverbrauchs

  • BGH, 05.05.1977 - 4 StR 678/76

    Verurteilung wegen Diebstahls in einem besonders schweren Falle oder Hehlerei -

  • BGH, 14.07.1983 - 4 StR 302/83

    Absatzhilfe durch Abreißen früherer Preisschilder an der gestohlenen Ware -

  • BGH, 02.07.1980 - 2 StR 260/80

    Voraussetzungen einer vollendeten Absatzhilfe im Rahmen der Hehlerei

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