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OLG Braunschweig, 12.07.1976 - Ss 82/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 1903
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10
Unterschlagung (keine Zueignung bei Absicht, den Eigentümer ärgern zu wollen); …
Die Pflicht des Arbeitgebers, für seine Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen zu entrichten, ist lediglich eine dem Arbeitsverhältnis entspringende Nebenpflicht und bildet nicht den wesentlichen Inhalt des Vertragsverhältnisses (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1954 - 2 StR 447/53, BGHSt 6, 314, 318 hinsichtlich der Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Teil des Lohnes zum Kleben so genannter "Urlaubsmarken" zu verwenden; OLG Braunschweig, NJW 1976, 1903 f.). - OLG München, 27.02.2009 - 17 U 3039/07
Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Filmfonds: Haftung des …
Entschuldigend kann ein solcher Rechtsirrtum allerdings nur dann wirken, wenn die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten strengen Voraussetzungen (vgl. BGHZ 74, 281, 284 f; BGHZ 89, 296, 303; BGH, NJW 1972, 1045 f.; BGH, NJW 1976, 1903, 1904 f.) erfüllt sind, dass der Schuldner sich mit Sorgfalt um die Klärung der zweifelhaften Frage bemüht und nicht das Risiko, dass seine eigene Beurteilung sich durch höchstrichterliche Entscheidung als unzutreffend herausstellt, dem Gläubiger zugeschoben hat. - OLG München, 27.02.2009 - 17 U 5587/06
Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Filmfonds: Haftung des …
Entschuldigend kann ein solcher Rechtsirrtum allerdings nur dann wirken, wenn die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten strengen Voraussetzungen (vgl. BGHZ 74, 281, 284 f; BGHZ 89, 296, 303; BGH, NJW 1972, 1045 f.; BGH, NJW 1976, 1903, 1904 f.) erfüllt sind, dass der Schuldner sich mit Sorgfalt um die Klärung der zweifelhaften Frage bemüht und nicht das Risiko, dass seine eigene Beurteilung sich durch höchstrichterliche Entscheidung als unzutreffend herausstellt, dem Gläubiger zugeschoben hat.
- OLG München, 27.02.2009 - 17 U 4537/06
Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Filmfonds: Haftung des …
Entschuldigend kann ein solcher Rechtsirrtum allerdings nur dann wirken, wenn die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten strengen Voraussetzungen (vgl. BGHZ 74, 281, 284 f; BGHZ 89, 296, 303; BGH, NJW 1972, 1045 f.; BGH, NJW 1976, 1903, 1904 f.) erfüllt sind, dass der Schuldner sich mit Sorgfalt um die Klärung der zweifelhaften Frage bemüht und nicht das Risiko, dass seine eigene Beurteilung sich durch höchstrichterliche Entscheidung als unzutreffend herausstellt, dem Gläubiger zugeschoben hat. - OLG München, 27.02.2009 - 17 U 5529/06 Entschuldigend kann ein solcher Rechtsirrtum allerdings nur dann wirken, wenn die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten strengen Voraussetzungen (vgl. BGHZ 74, 281, 284f; BGHZ 89, 296, 303; BGH, NJW 1972, 1045 f.; BGH, NJW 1976, 1903, 1904 f.) erfüllt sind, dass der Schuldner sich mit Sorgfalt um die Klärung der zweifelhaften Frage bemüht und nicht das Risiko, dass seine eigene Beurteilung sich durch höchstrichterliche Entscheidung als unzutreffend herausstellt, dem Gläubiger zugeschoben hat.
- OLG München, 27.02.2009 - 17 U 2348/08
Beteiligung an einem Filmfonds: Aufklärungspflichten der Treuhandkommanditistin; …
Entschuldigend kann ein solcher Rechtsirrtum allerdings nur dann wirken, wenn die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten strengen Voraussetzungen (vgl. BGHZ 74, 281, 284 f; BGHZ 89, 296, 303; BGH, NJW 1972, 1045 f.; BGH, NJW 1976, 1903, 1904 f.) erfüllt sind, dass der Schuldner sich mit Sorgfalt um die Klärung der zweifelhaften Frage bemüht und das Risiko, dass seine eigene Beurteilung sich durch höchstrichterliche Entscheidung als unzutreffend herausstellt, nicht dem Gläubiger zugeschoben hat. - OLG München, 05.03.2009 - 23 U 1966/08 Entschuldigend kann ein solcher Rechtsirrtum allerdings nur dann wirken, wenn die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten strengen Voraussetzungen (vgl. BGHZ 74, 281, 284 f; BGHZ 89, 296, 303; BGH, NJW 1972, 1045 f.; BGH, NJW 1976, 1903, 1904 f.) erfüllt sind, dass der Schuldner sich mit Sorgfalt um die Klärung der zweifelhaften Frage bemüht und nicht das Risiko, dass seine eigene Verurteilung sich durch höchstrichterliche Entscheidung als unzutreffend herausstellt, dem Gläubiger zugeschoben hat.
- OLG München, 05.03.2009 - 23 U 4058/07
Schadensersatz wegen Beteiligung an einem Medienfonds: Vorvertragliche …
Entschuldigend kann ein solcher Rechtsirrtum allerdings nur dann wirken, wenn die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten strengen Voraussetzungen (vgl. BGHZ 74, 281, 284 f; BGHZ 89, 296, 303; BGH, NJW 1972, 1045 f.; BGH, NJW 1976, 1903, 1904 f.) erfüllt sind, dass der Schuldner sich mit Sorgfalt um die Klärung der zweifelhaften Frage bemüht und nicht das Risiko, dass seine eigene Verurteilung sich durch höchstrichterliche Entscheidung als unzutreffend herausstellt, dem Gläubiger zugeschoben hat.