Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.01.1976 - 3 Ss 744/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1540
OLG Stuttgart, 14.01.1976 - 3 Ss 744/75 (https://dejure.org/1976,1540)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.01.1976 - 3 Ss 744/75 (https://dejure.org/1976,1540)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Januar 1976 - 3 Ss 744/75 (https://dejure.org/1976,1540)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,1540) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bußgeldbescheid; Faksimile-Unterschrift; Wirksamkeit als Verfahrensgrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 66

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1905
  • MDR 1976, 509
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Dresden, 20.07.1995 - 2 Ss OWi 186/95

    Bußgeldbescheid

    Mängel, die sie in Frage stellen, führen zur Unwirksamkeit des Bußgeldbescheids (siehe dazu Kurz in KK-OWiG § 65 Rdnr. 5; Göhler, OWiG 11. Aufl. § 66 Rdnr. 1, 2, 12 bis 13 a; OLG Stuttgart NJW 1976, 1905 f).

    nach der es nicht die Wirksamkeit eines Bußgeldbescheids beeinträchtigt, wenn er von einem anderen als dem darin bezeichneten oder von einem anderen als dem nach innerdienstlicher Regelung zuständigen Bediensteten erlassen wurde (BayObLG VRS 57, 49; OLG Stuttgart NJW 1976, 1905, 1906; OLG Düsseldorf VRS 39, 440, 441; OLG Zweibrücken VRS 40, 459).

  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 1 RBs 112/12

    Geschwindigkeitsmessung; Überprüfung des Messergebnisses im Wege freier

    NJW 1976, 1905) bzw. die Form der Unterzeichnung durch den Verteidiger nach.
  • OLG Brandenburg, 09.11.1994 - 2 Ss OWi 30 B/94

    Erfordernis einer Unterschrift bei Erlaß eines Bußgeldbescheides; Voraussetzung

    Dieser aktenmäßige Beweis unterliegt zwar seinerseits keiner bestimmten Form und bedarf namentlich nicht der vollen Unterschrift des Verfassers; deshalb hat die Rechtsprechung unter anderem ein Namenszeichen (OLG Düsseldorf DAR 1970, 136; VRS 39, 440) oder einen Faksimilestempel (Bay0bLG VRS 57, 49; OLG Hamm VRS 49, 280; OLG Stuttgart NJW 1976, 1905) für ausreichend erklärt; unter Umständen reicht sogar eine überhaupt nicht unterzeichnete Verfügung aus (vgl. Bay0bLG VRS 62, 58).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht