Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 23.08.1976

Rechtsprechung
   BGH, 31.08.1976 - 1 StR 473/76   

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BGH, 31.08.1976 - 1 StR 473/76 (https://dejure.org/1976,701)
BGH, Entscheidung vom 31.08.1976 - 1 StR 473/76 (https://dejure.org/1976,701)
BGH, Entscheidung vom 31. August 1976 - 1 StR 473/76 (https://dejure.org/1976,701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Diebstahls - Rüge der Fehlerhaftigkeit einer Strafzumessung - Ganzheitsbetrachtung von Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 2220
  • MDR 1976, 1031
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 31.08.1976 - 1 StR 473/76
    § 46 StGB 1975 (im Wortlaut übereinstimmend mit § 13 StGB idF des 1. StrRG) hat daran nichts geändert; insbesondere ist es nicht erforderlich, alle dort genannten Umstände ausdrücklich in den Urteilsgründen abzuhandeln (BGHSt 24, 268; BGH bei Dallinger, MDR 1970, 899; BGH, Urteile vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 613/70 - und vom 22. Oktober 1974 - 1 StR 258/74; Bruns, Strafzumessungsrecht 2. Aufl. S. 240).

    Die Strafzumessung beruht auf einer Ganzheitsbetrachtung von Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit (BGH NJW 1976, 1326), einer Gesamtschau der Tatumstände im weistesten Sinne sowie der Persönlichkeit des Täters (BGHSt 16, 351, 353; 24, 268, 270).

    Nur ergänzend sei bemerkt, daß das angefochtene Urteil auch keine Begründung für die Bildung der Gesamtstrafe (BGHSt 24, 268) gibt.

  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 31.08.1976 - 1 StR 473/76
    Zwar ist nach § 267 Abs. 3 StPO das Gericht nur verpflichtet, die für die Strafzumessung bestimmenden Umstände in den Urteilsgründen darzulegen; eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGHSt 3, 179).

    Ist es bisher schon als Rechtsfehler angesehen worden, wenn der Tatrichter ausschließlich Umstände erörtert, die in der Persönlichkeit des Angeklagten liegen, und nicht die Frage prüft, wie schwer die Tat als solche wiegt (BGHSt 3, 179), so stellt es umgekehrt ebenso einen Verstoß gegen das sachliche Recht dar, wenn das Gericht für die Strafzumessung ausschließlich die Tatumstände verwertet und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters überhaupt nicht erörtert.

  • BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76

    Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 31.08.1976 - 1 StR 473/76
    Die Strafzumessung beruht auf einer Ganzheitsbetrachtung von Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit (BGH NJW 1976, 1326), einer Gesamtschau der Tatumstände im weistesten Sinne sowie der Persönlichkeit des Täters (BGHSt 16, 351, 353; 24, 268, 270).
  • BGH, 22.10.1974 - 1 StR 258/74

    Verstoß gegen das Bundeswaffengesetz wegen unerlaubten Waffenhandels - Anfechtung

    Auszug aus BGH, 31.08.1976 - 1 StR 473/76
    § 46 StGB 1975 (im Wortlaut übereinstimmend mit § 13 StGB idF des 1. StrRG) hat daran nichts geändert; insbesondere ist es nicht erforderlich, alle dort genannten Umstände ausdrücklich in den Urteilsgründen abzuhandeln (BGHSt 24, 268; BGH bei Dallinger, MDR 1970, 899; BGH, Urteile vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 613/70 - und vom 22. Oktober 1974 - 1 StR 258/74; Bruns, Strafzumessungsrecht 2. Aufl. S. 240).
  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 31.08.1976 - 1 StR 473/76
    Denn ohne die Kenntnis der Täterpersönlichkeit läßt sich weder das Maß der persönlichen Schuld dieses Täters noch Maß und Art seiner Resozialisierungsbedürftigkeit, insbesondere seine Strafempfindlichkeit beurteilen (BGHSt 7, 28, 31; Jescheck, Lehrbuch Allg. Teil 2. Aufl. S. 654 f; Maurach, Deutsches Strafrecht Allg. Teil 4. Aufl. S. 843).
  • BGH, 19.10.1971 - 1 StR 613/70

    Erforderlichkeit der Wiedergabe aller in Betracht gezogenen Gesichtspunkte für

    Auszug aus BGH, 31.08.1976 - 1 StR 473/76
    § 46 StGB 1975 (im Wortlaut übereinstimmend mit § 13 StGB idF des 1. StrRG) hat daran nichts geändert; insbesondere ist es nicht erforderlich, alle dort genannten Umstände ausdrücklich in den Urteilsgründen abzuhandeln (BGHSt 24, 268; BGH bei Dallinger, MDR 1970, 899; BGH, Urteile vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 613/70 - und vom 22. Oktober 1974 - 1 StR 258/74; Bruns, Strafzumessungsrecht 2. Aufl. S. 240).
  • BGH, 20.07.1976 - 1 StR 382/76

    Anforderungen an die Aufzählung der strafmildernden und strafschärfenden Gründe

    Auszug aus BGH, 31.08.1976 - 1 StR 473/76
    Denn derart lückenhafte Urteilsgründe machen dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt (vgl. Werner Schmid, ZStrW 85, 360, 393) und insbesondere die strafschärfenden und die strafmildernden Tatsachen in ihrer Bedeutung und in ihrem Gewicht gegeneinander abgewogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61

    Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit -

    Auszug aus BGH, 31.08.1976 - 1 StR 473/76
    Die Strafzumessung beruht auf einer Ganzheitsbetrachtung von Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit (BGH NJW 1976, 1326), einer Gesamtschau der Tatumstände im weistesten Sinne sowie der Persönlichkeit des Täters (BGHSt 16, 351, 353; 24, 268, 270).
  • Drs-Bund, 04.10.1962 - BT-Drs IV/650
    Auszug aus BGH, 31.08.1976 - 1 StR 473/76
    An diesem seit jeher die Strafzumessungspraxis bestimmenden Grundsatz wollte der Reformgesetzgeber nichts ändern; auch § 60 E 1962, an den die geltende Fassung des § 46 StGB anknüpft, sah dementsprechend vor, daß der Richter die Persönlichkeit des Täters in ihrer Gesamtheit berücksichtigen solle, und zwar einmal die Entwicklung dieser Persönlichkeit und zum anderen die Lage, in der sie sich zur Zeit der Tat auch in wirtschaftlicher Hinsicht befand (Begr. E 1962, BT-Drucks. IV/650 S. 181).
  • BGH, 07.12.1990 - 3 StR 289/90

    Strafzumessung - Persönliche Verhältnisse des Täters - Richterliche Pflichten

    Sie muß auf einer wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und somit der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruhen (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 24, 268, 270 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH NJW 1976, 2220; BGH bei Holtz MDR 1979, 105 f. [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NStZ 1981, 389 und StV 199O, 438).

    Vielmehr muß es sich in solchen Fällen darum bemühen, auf anderem Wege (z.B. teilweise Verlesung von Urteilen aus beizuziehenden Vorstrafakten) ein Bild von der Persönlichkeit des Angeklagten zu gewinnen (BGH NJW 1976, 2220; BGHR StPO § 267 III 1 Strafzumessung 1; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, Beschlüsse vom 20. Dezember 1985 - 2 StR 715/85 - und vom 20. November 1990 - 2 StR 44O/90).

    Das Urteil muß in jedem Falle erkennen lassen, daß sich das Gericht für die Strafzumessung um die Aufklärung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten - wenn auch vergeblich - bemüht hat (BGH NJW 1976, 2220; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83; Mösl NStZ 1982, 150 m. w. Nachw. in Fußn. 27).

  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Denn der Tatrichter ist nur verpflichtet, in den Urteilsgründen die für die Strafzumessung bestimmenden Umstände mitzuteilen, eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (vgl. BGH NJW 1976, 2220 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.09.1991 - 4 StR 413/91

    Würdigung der persönlichen Verhältnisse eines Täters bei der Strafzumessung -

    Sie muß auf einer wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und somit der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruhen (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 24, 268, 270 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH NJW 1976, 2220; BGH bei Holtz MDR 1979, 105 f [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NStZ 1981, 389 und StV 1990, 438).

    Vielmehr muß es sich in solchen Fällen darum bemühen, auf anderem Wege (z.B. teilweise Verlesung von Urteilen aus beizuziehenden Vorstrafakten) ein Bild von der Persönlichkeit des Angeklagten zu gewinnen (BGH NJW 1976, 2220; BGHR StPO § 267 III 1 Strafzumessung 1; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, Beschlüsse vom 20. Dezember 1985 - 2 StR 715/85 - und vom 20. November 1990 - 2 StR 440/90).

    Das Urteil muß in jedem Falle erkennen lassen, daß sich das Gericht für die Strafzumessung um die Aufklärung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten - wenn auch vergeblich - bemüht hat (BGH NJW 1976, 2220; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83; Mösl NStZ 1982, 150 m.w.Nachw. in Fußn. 27).".

  • BGH, 14.06.2022 - 6 StR 228/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    b) Sollte der Angeklagte auch in der neuen Hauptverhandlung Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen verweigern, so müssen die Urteilsgründe zumindest das Bemühen des Tatgerichts erkennen lassen, auf anderem Wege ein Bild von der Persönlichkeit des Angeklagten zu gewinnen (vgl. BGH, Urteil vom 31. August 1976 - 1 StR 473/76, NJW 1976, 2220; Beschluss vom 29. Juli 2021 - 1 StR 221/21).
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82

    "krimineller Journalismus" - § 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer

    § 46 StGB 1975 hat daran nichts geändert (st. Rspr. u.a. BGH NJW 1976, 2220).
  • BGH, 29.09.1998 - 5 StR 480/98

    Anknüpfungstatsachen für die Strafzumessung - Aufklärungspflicht und

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein sachlichrechtlicher Fehler vor, wenn die Urteilsgründe keine Feststellungen zum persönlichen Werdegang des Angeklagten enthalten und zudem nicht erkennen lassen, daß der Tatrichter sich - angesichts des Schweigens des Angeklagten zu seinem Lebenslauf - anderweitig um die Aufklärung des Lebens des Angeklagten bemüht hat (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 9, 10, 12, 17; BGH NJW 1976, 2220; BGH StV 1986, 287 und 1992, 463).
  • BGH, 25.10.1978 - 3 StR 360/78

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Strafzumessung - Notwendigkeit einer

    Hierin liegt ein sachlich-rechtlicher Fehler (BGH, Urteil vom 31. August 1976 - 1 StR 473/76 - mit Nachweisen).

    Eine derart lückenhafte Urteilsbegründung macht dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt und insbesondere die strafschärfenden und strafmildernden Tatsachen in ihrer Bedeutung und in ihrem Gewicht gegeneinander abgewogen hat (BGH, Urteile vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76 und vom 31. August 1976 - 1 StR 473/76 mit weiteren Nachweisen).".

  • BGH, 29.09.1998 - 5 StR 464/98

    Aufklärung der Umstände, die bei der Strafbemessung zu berücksichtigen sind,

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein sachlichrechtlicher Fehler vor, wenn die Urteilsgründe keine Feststellungen zum persönlichen Werdegang des Angeklagten enthalten und zudem nicht erkennen lassen, daß der Tatrichter sich - angesichts des Schweigens des Angeklagten zu seinem Lebenslauf - anderweitig um die Aufklärung des Lebens des Angeklagten bemüht hat (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 9, 10, 12, 17; BGH NJW 1976, 2220; BGH StV 1986, 287 und 1992, 463).
  • BGH, 30.10.1990 - 1 StR 488/90

    Persönliche Verhältnisse - Angeklagter - Wiedergabe im Urteil - Selbstzweck -

    Richtig ist, daß die Rechtsprechung einen sachlichrechtlichen Fehler angenommen hat, wenn das Urteil "keinerlei Feststellungen über die persönlichen Verhältnisse" aufweist und nicht erkennen läßt, daß das Gericht sich um deren Klärung bemüht hat (BGH NJW 1976, 2220); wenn "insbesondere bei schweren Schuldvorwürfen" (im entschiedenen Fall versuchter Mord und versuchte Vergewaltigung, geahndet mit fünf Jahren sechs Monaten Jugendstrafe) die persönlichen Verhältnisse unerörtert bleiben (BGH NStZ 1981, 389).
  • BGH, 21.03.1978 - 1 StR 499/77

    Prozeßvoraussetzung der Anklage - Erfordernis einer Nachtragsanklage und eines

    Die bestimmenden Zumessungsgründe sind im Urteil angeführt; eine erschöpfende Abhandlung aller in § 46 StGB aufgezählt Gesichtspunkte ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGHSt 24, 268; BGH NJW 1976, 2220 m.Nachw.).
  • BGH, 12.06.1997 - 4 StR 237/97

    Anforderung an die Strafzumessung, insbesondere hinsichtlich der Kenntnis vom

  • BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81

    Verdrängung von tatbestandlich verwirklichter sexueller Nötigung durch versuchte

  • OLG Brandenburg, 18.01.2018 - 53 Ss 144/17

    Diebstahl geringwertiger Sachen - Verhängung einer Freiheitsstrafe

  • OLG Brandenburg, 04.04.2011 - 53 Ss 25/11

    Revision gegen den Rechtsfolgenausspruch; Strafzumessung bei Bagatelldelikten

  • BGH, 04.07.1979 - 2 StR 187/79
  • OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 53 Ss 187/10

    Revisionsverfahren § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO- Fehlen des notwendigen Verteidigers

  • BGH, 10.04.1979 - 1 StR 58/79

    Strafbemessung: Prüfungsumfang durch das Revisionsgericht

  • BGH, 12.03.1996 - 1 StR 43/96

    Voraussetzungen für die Festsetzung von Einzelstrafen - Anführung von, für die

  • BGH, 20.12.1985 - 2 StR 715/85

    Bezugnahme auf Feststellungen eines früheren Urteils zur Person eines Angeklagten

  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 414/83

    Verpflichtung des Tatrichters zur erschöpfenden Aufzählung aller

  • KG, 09.09.1981 - Ss 32/81
  • BGH, 27.07.1979 - 2 StR 689/78

    Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten

  • BGH, 09.05.1979 - 2 StR 199/79

    Erfordernis des Treffens von Feststellungen zur Person des Angeklagten im Urteil

  • BGH, 09.05.1979 - 2 StR 198/79
  • BGH, 18.11.1983 - 2 StR 758/82

    Vorliegen eines besonders schweren Betrugsfalles - Finanzieller Verlust eines

  • BGH, 25.10.1979 - 4 StR 528/79

    Urteilsbegründung ohne erforderliche Gesamtbewertung von Tatgeschehen und

  • BGH, 27.07.1978 - 4 StR 361/78

    Subsidiarität des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln gegenüber dem

  • BGH, 21.06.1978 - 2 StR 71/78

    Strafbarkeit wegen schwerer Gefährdung durch Freisetzung von Giften aufgrund in

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.08.1976 - 2 Ss 440/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1890
OLG Frankfurt, 23.08.1976 - 2 Ss 440/76 (https://dejure.org/1976,1890)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.08.1976 - 2 Ss 440/76 (https://dejure.org/1976,1890)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. August 1976 - 2 Ss 440/76 (https://dejure.org/1976,1890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,1890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 2220
  • NJW 1977, 541 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.07.1977 - 1 StR 29/77

    Bemessung des Tagessatzes eines allein verdienenden Ehegatten

    Es sieht sich an dieser Entscheidung gehindert durch die Urteile des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. November 1975 (MDR 1976, 595) und vom 10. Dezember 1975 (NJW 1976, 722), denen sich das Oberlandesgericht Frankfurt (NJW 1976, 2220) für den Regelfall angeschlossen hat; diese Entscheidungen gehen davon aus, daß das Nettoeinkommen eines allein verdienenden Ehegatten für die Bemessung des Tagessatzes gleichmäßig auf beide Ehegatten zu verteilen sei.
  • OLG Düsseldorf, 24.05.1984 - 1 Vs 1/84

    Geldstrafe; Tagessatzhöhe; Hausfrau; Einkommenslos

    Diese früher vom 4. Strafsenat des OLG Hamm (vgl. MDR 1976, 595 [hier: III (310) 29 b] und NJW 1975, 722) vertretene Auffassung, der sich das OLG Frankfurt, NJW 1976, 2220 für den Regelfall angeschlossen hatte, ist mit Recht auf Ablehnung gestoßen (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Strafs., NJW 1977, 260 [hier: III (310) 41 b]; OLG Hamm, 3. Strafs., NJW 1977, 724;..); sie ist seit..BGHSt 27, 228 [hier: III (310) 49 d] im Anschluß an BGHSt 27, 212 [hier: III (310) 49 b] überholt.
  • OLG Celle, 15.12.1976 - 2 Ss 447/76

    Angemessene Berücksichtigung des Unterhaltsbetrags für unterhaltsberechtigte

    Zu dem gleichen Ergebnis müßte man gelangen, wenn von der vom 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm (MDR 1976, 595 und NJW 1976, 722) vertretenen Auffassung, der sich zur Berücksichtigung des Unterhalts der Ehefrau das Oberlandesgericht Frankfurt (NJW 1976, 2220) angeschlossen hat, ausgegangen würde.
  • BGH, 26.08.1977 - 3 StR 97/77

    Berechnung der Höhe von Tagessätzen bei verheiratetem Angeklagten -

    Es sieht sich jedoch hieran gehindert durch die Urteile des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. November 1975 (MDR 1976, 595) und vom 10. Dezember 1975 (NJW 1976, 722), denen sich das Oberlandesgericht Frankfurt in seiner Entscheidung vom 23. August 1976 (NJW 1976, 2220) für den Regelfall angeschlossen hat.
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