Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.09.1976

Rechtsprechung
   BGH, 08.09.1976 - 3 StR 280/76 (S)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1729
BGH, 08.09.1976 - 3 StR 280/76 (S) (https://dejure.org/1976,1729)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1976 - 3 StR 280/76 (S) (https://dejure.org/1976,1729)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1976 - 3 StR 280/76 (S) (https://dejure.org/1976,1729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,1729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwendung eines Kennzeichens ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen - Verwendung der Grußform "mit deutschem Gruß" - Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen - Nichtberücksichtigung der Möglichkeit einer erheblichen Verminderung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 1
  • NJW 1976, 2271
  • MDR 1976, 1032
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 08.09.1976 - 3 StR 280/76
    Lediglich unter den Voraussetzungen des § 74 Abs. 2 Nr. 2 StGB, die aber näher dargelegt werden müßten, genügt auch die Begehung einer rechtswidrigen Tat als Voraussetzung für die Einziehung (vgl. BGHSt 23, 64, 68 f).
  • OLG Celle, 03.07.1990 - 3 Ss 88/90

    Verwendung von Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation; Singen von

    Zutreffend geht die Jugendkammer davon aus, daß Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation im Sinne von §§ 86 a , 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB auch ein solches sein kann, das nicht nationalsozialistischen Ursprungs ist (vgl. OLG Celle, JR 1981, 381 zum Hakenkreuz), und daß es für die Kennzeichen-Eigenschaft von Bedeutung ist, ob die nationalsozialistischen Machthaber dem Kennzeichen herausragende Bedeutung beigemessen haben, was zum Beispiel darin zum Ausdruck kommen kann, daß hoheitliche Anordnungen über seine Verwendung getroffen worden sind (vgl. zum Gruß "Heil Hitler" BGHSt 27, 1, 2; zum sogenannten Horst-Wessel-Lied "Die Fahne hoch" BGH MDR 1965, 923; OLG Oldenburg NJW 1988, 351).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 07.09.1976 - 1 StR 390/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1765
BGH, 07.09.1976 - 1 StR 390/76 (https://dejure.org/1976,1765)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1976 - 1 StR 390/76 (https://dejure.org/1976,1765)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1976 - 1 StR 390/76 (https://dejure.org/1976,1765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,1765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug - Hinreichende Würdigung eines Sachverhalts - Handeln zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB (1975) § 265

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 2271
  • MDR 1976, 1033
  • VersR 1977, 268
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 10/51
    Auszug aus BGH, 07.09.1976 - 1 StR 390/76
    Diese Voraussetzung ist nur gegeben, wenn der Täter in der Absicht handelt, durch Täuschung über den Eintritt eines Versicherungsfalls für sich oder einen anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil in Gestalt der Versicherungssumme zu erlangen; sie fehlt daher bei der Feuerversicherung, wenn sie dahin geht, dem Versicherungsnehmer (Versicherten) eine ihm von Rechts wegen zustehende Brandentschädigung zu verschaffen (RGSt 69, 1; BGHSt 1, 209; Lackner in LK, 9. Aufl. § 265 Rdn. 5-7 mit Nachweisen; abw. u.a. RGSt 75, 60 zu § 265 i.Verb. mit § 2 a.F. StGB; OLG Celle SJZ 50, 681).
  • BGH, 13.06.1957 - II ZR 35/57

    Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 07.09.1976 - 1 StR 390/76
    Als Repräsentant ist zunächst allgemein angesehen worden, wer auf Grund eines tatsächlichen Vertretungsverhältnisses die Obhut über die versicherte Sache ausübt oder wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, auf Grund eines Vertretungsverhältnisses oder einer ähnlichen Beziehung an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist (RGZ 51, 20; 83, 43; 117, 327; 135, 370; BGHZ 24, 378, 385).
  • BGH, 27.02.1964 - II ZR 65/61

    Schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Repräsentanten des

    Auszug aus BGH, 07.09.1976 - 1 StR 390/76
    Repräsentant eines versicherten Unternehmens ist danach bereits derjenige, der befugt ist, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Betriebsinhaber zu handeln und dabei auch dessen Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer wahrzunehmen (BGH VersR 1964, 475; 1969, 1086, 1087; 1971, 538, 539).
  • BGH, 08.02.1965 - II ZR 171/62

    Versäumung der Klagefrist

    Auszug aus BGH, 07.09.1976 - 1 StR 390/76
    Das gilt auch für die Bestimmung der Repräsenteneigenschaft im Verhältnis von Ehegatten (BGH VersR 1965, 425, 429; Brück/Möller, VVG 8. Aufl. § 6 Anm. 98; Prölss/Martin, VVG 19. Aufl. § 6 Anm. 8 B; Wussow, Feuerversicherung 2. Aufl. AFB § 16 Anm. 18).
  • BGH, 01.10.1969 - IV ZR 632/68

    Begriff des Repräsentanten des Versicherungsnehmers

    Auszug aus BGH, 07.09.1976 - 1 StR 390/76
    Repräsentant eines versicherten Unternehmens ist danach bereits derjenige, der befugt ist, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Betriebsinhaber zu handeln und dabei auch dessen Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer wahrzunehmen (BGH VersR 1964, 475; 1969, 1086, 1087; 1971, 538, 539).
  • BGH, 24.06.1975 - 1 StR 127/75

    Voraussetzungen einer rechtmäßigen richterlichen Ablehnung der Einholung eines

    Auszug aus BGH, 07.09.1976 - 1 StR 390/76
    Die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft führten zur Aufhebung und Zurückverweisung (Urteil des Senats vom 24. Juni 1975 - 1 StR 127/75).
  • RG, 04.06.1913 - I 3/13

    Verschulden des Versicherten

    Auszug aus BGH, 07.09.1976 - 1 StR 390/76
    Als Repräsentant ist zunächst allgemein angesehen worden, wer auf Grund eines tatsächlichen Vertretungsverhältnisses die Obhut über die versicherte Sache ausübt oder wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, auf Grund eines Vertretungsverhältnisses oder einer ähnlichen Beziehung an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist (RGZ 51, 20; 83, 43; 117, 327; 135, 370; BGHZ 24, 378, 385).
  • RG, 28.06.1927 - (VII) VI 82/27

    Feuerversicherung

    Auszug aus BGH, 07.09.1976 - 1 StR 390/76
    Als Repräsentant ist zunächst allgemein angesehen worden, wer auf Grund eines tatsächlichen Vertretungsverhältnisses die Obhut über die versicherte Sache ausübt oder wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, auf Grund eines Vertretungsverhältnisses oder einer ähnlichen Beziehung an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist (RGZ 51, 20; 83, 43; 117, 327; 135, 370; BGHZ 24, 378, 385).
  • RG, 18.10.1901 - VII 197/01

    Haftung des Versicherten für Verschulden seines Vertreters

    Auszug aus BGH, 07.09.1976 - 1 StR 390/76
    Als Repräsentant ist zunächst allgemein angesehen worden, wer auf Grund eines tatsächlichen Vertretungsverhältnisses die Obhut über die versicherte Sache ausübt oder wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, auf Grund eines Vertretungsverhältnisses oder einer ähnlichen Beziehung an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist (RGZ 51, 20; 83, 43; 117, 327; 135, 370; BGHZ 24, 378, 385).
  • RG, 19.10.1934 - 1 D 910/34

    Zum Begriff der betrügerischen Absicht im § 265 StGB.

    Auszug aus BGH, 07.09.1976 - 1 StR 390/76
    Diese Voraussetzung ist nur gegeben, wenn der Täter in der Absicht handelt, durch Täuschung über den Eintritt eines Versicherungsfalls für sich oder einen anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil in Gestalt der Versicherungssumme zu erlangen; sie fehlt daher bei der Feuerversicherung, wenn sie dahin geht, dem Versicherungsnehmer (Versicherten) eine ihm von Rechts wegen zustehende Brandentschädigung zu verschaffen (RGSt 69, 1; BGHSt 1, 209; Lackner in LK, 9. Aufl. § 265 Rdn. 5-7 mit Nachweisen; abw. u.a. RGSt 75, 60 zu § 265 i.Verb. mit § 2 a.F. StGB; OLG Celle SJZ 50, 681).
  • RG, 15.10.1935 - VII 78/35

    1. Über den Begriff der "Repräsentanz". 2. Unter welchen Voraussetzungen kann bei

  • RG, 06.01.1941 - 3 D 782/40

    Gemäß dem § 265 i. Verb. m. dem § 2 StGB. ist der Brandstifter zu bestrafen, der

  • RG, 15.03.1932 - VII 247/31

    Wird der Versicherer von der Verpflichtung zur Zahlung der Brandentschädigung

  • BGH, 29.09.1999 - 3 StR 359/99

    Anstiftung zur (besonders) schweren Brandstiftung (Anwendung vor und nach dem 6.

    Auch wenn nicht der Angeklagte, sondern M. formal Versicherungsnehmer war und dieser an der Brandlegung nicht nachweislich beteiligt war, war ein Anspruch auf die Versicherungssumme, wie dem Angeklagten zumindest im Sinne einer laienhaften Parallelwertung bewußt war, jedenfalls nach den Grundsätzen der versicherungsrechtlichen Repräsentantenhaftung (vgl. BGH NJW 1976, 2271 m.Nachw.) ausgeschlossen.
  • BGH, 14.07.1987 - 1 StR 290/87

    Abänderung des Schuldausspruchs durch Verringerung des Schuldumfangs -

    Erforderlich ist vielmehr, daß der Versicherte dem Ehegatten die Obhut für seinen Miteigentumsanteil in der Weise übertragen hat, daß dieser hinsichtlich der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis auf Dauer an seine Stelle getreten ist (BGH VersR 1965, 429; BGH NJW 1976, 2271; Bruck-Möller, Versicherungsvertragsgesetz 8. Aufl. § 61 Anm. 67 c; Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz 23. Aufl. § 6 Anm. 8 B; Stürmer VersR 1983, 310).
  • BGH, 08.06.1988 - 3 StR 94/88

    Anstiftung zur versuchten Brandstiftung - Anstiftung zum Versicherungsbetrug -

    Repräsentant ist aber bereits derjenige, der befugt ist, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Betriebsinhaber zu handeln und dabei dessen Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer wahrzunehmen (BGH NJW 1976, 2271; vgl. auch BGH VersR 1967, 990, 991: selbständige Führung der laufenden Geschäfte eines Unternehmens).
  • BGH, 30.09.1987 - 2 StR 351/87

    Anstiftung zur schweren Brandstiftung - Möglichkeit der Begrenzung eines (Brand-)

    Zugunsten des Angeklagten ist von der Version auszugehen, nach der er die zum Wegfall der Leistungspflicht der Versicherung führende außerstrafrechtliche Regelung nicht gekannt, sondern an das Bestehen des Anspruchs der BGB-Gesellschaft auf die Leistungen aus der Gebäudeversicherung geglaubt hat (vgl. BGHSt 1, 209; BGH NJW 1976, 2271; BGH wistra 1986, 172 sowie - zu § 396 RAO - BGHSt 5, 90, 92).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht