Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.04.1976

Rechtsprechung
   BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,98
BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76 (https://dejure.org/1976,98)
BGH, Entscheidung vom 13.09.1976 - 3 StR 313/76 (https://dejure.org/1976,98)
BGH, Entscheidung vom 13. September 1976 - 3 StR 313/76 (https://dejure.org/1976,98)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen Mindeststrafe und der gesetzlichen Höchststrafe - Voraussetzungen für die Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 2
  • NJW 1976, 2355
  • NJW 1977, 686 (Ls.)
  • MDR 1976, 1032
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76
    In dieser Begehungsform gehen die von der Strafkammer dem Schuldspruch zugrundegelegten Begehungsformen Besitz und Abgabe auf, da sie hier Bestandteile des Handeltreibens sind (BGHSt 25, 290).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Im Hinblick auf diesen Spielraum ist eine exakte Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BGHSt 27, 2, 3) [BGH 13.09.1976 - 3 StR 313/76]; in Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGH NJV 1977, 639).
  • BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09

    Besonders schwere Brandstiftung (Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung;

    Ob ein solcher Grenzfall vorliegt und welche Strafe für die Fälle aus dem Bereich zwischen den Grenzwerten angemessen ist, ergibt sich für den erkennenden Richter im Rahmen der in § 46 StGB vorgeschriebenen Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände (BGHSt 27, 2 ).

    Da die Mehrzahl der erfahrungsgemäß immer wieder vorkommenden Fälle der betreffenden Straftat nur einen verhältnismäßig geringen Schweregrad erreicht und auch die weit weniger häufigen schweren sowie schwersten Fälle bei der Ermittlung eines Durchschnittswerts der Tatschwere zu berücksichtigen sind, muss der den Regelfall kennzeichnende Wert notwendig in einem Bereich unterhalb der Mitte der vom Gesetzgeber ins Auge gefassten Tatbestandsverwirklichungen liegen, die er mit der durch Höchst- und Mindeststrafe begrenzten Strafandrohung sämtlich treffen will (BGHSt 27, 2 ).

  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87

    Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig

    Der Gedanke, daß die Mehrzahl der von dem gesetzlichen Strafrahmen erfaßten Delikte nur einen verhältnismäßig geringen Schweregrad erreiche und deshalb für sie nur eine Strafe unterhalb der Mitte des Strafrahmens angemessen sei, gilt lediglich für den Normalstrafrahmen, nicht bei Strafrahmenverschiebungen (Fortbildung von BGHSt 27, 2).

    Der Bundesgerichtshof hat zwar unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur Strafhöhe beim Durchschnittsfall (BGHSt 27, 2; BGH NStZ 1983, 217) immer wieder ausgesprochen, daß der Regelfall der Tötung nicht ohne weiteres eine Strafe aus dem mittleren Bereich des zur Verfügung stehenden Strafrahmens rechtfertige (BGH StV 1983, 102; 1984, 114; NStZ 1984, 20) und eine solche Strafe nicht mit der bloßen Anführung von Strafmilderungsgründen gerechtfertigt werden könne (BGH, Beschl. vom 18. März 1977 - 5 StR 125/77).

    Der Gedanken, daß die große Mehrzahl der von den Normalstrafrahmen erfaßten Delikte nur einen verhältnismäßig geringen Schweregrad erreiche und deshalb für sie nur eine Strafe unterhalb der Mitte des gesetzlichen Strafrahmens angemessen sei (BGHSt 27, 2, 4), gilt deshalb nicht für Ausnahmestrafrahmen.

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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1976 - 5 StR 481/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1387
BGH, 30.04.1976 - 5 StR 481/75 (https://dejure.org/1976,1387)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1976 - 5 StR 481/75 (https://dejure.org/1976,1387)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1976 - 5 StR 481/75 (https://dejure.org/1976,1387)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen des Fehlens konkreter Verdachtsanhaltspunkte in Anklageschrift und Eröffnungsbeschluss auf das Revisionsverfahren - Dauer der Anwesenheitspflicht eines sachverständigen Zeugen vor Gericht - Fürsorgepflicht des Gerichts im Hinblick auf die Bestellung eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1950
  • NJW 1976, 2355 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.07.1971 - 1 StR 362/70
    Auszug aus BGH, 30.04.1976 - 5 StR 481/75
    Das gilt auch für das angeführte Urteil des 1. Strafsenats (1 StR 362/70 vom 1. Juli 1971); hiervon abgesehen, beruht diese Entscheidung auf der zitierten Ansicht nicht.
  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 30.04.1976 - 5 StR 481/75
    Ein Verstoß gegen § 55 Abs. 2 StPO begründet die Revision nicht (vgl. u.a. BGHSt 11, 213).
  • BGH, 16.10.1973 - 5 StR 284/73

    Einstellung eines Verfahrens nach Aufhebung eines Urteils - Fortsetzung einer

    Auszug aus BGH, 30.04.1976 - 5 StR 481/75
    Sie begnügt sich mit dem Hinweis, daß "diese Prüfung erforderlich war, weil die angeklagten Vermögensdelikte und die Steuervergehen, deren Strafverfolgung zunächst durch Verfügung vom 15. August 1973 ... zurückgestellt war, denselben geschichtlichen Vorgang betreffen (vgl. hierzu Beschluß des Bundesgerichtshofes in der Strafsache gegen L. u.a. vom 16. Oktober 1973 - 5 StR 284/73)".
  • BGH, 22.01.1975 - 1 StR 341/74

    Strafbarkeit wegen wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlich

    Auszug aus BGH, 30.04.1976 - 5 StR 481/75
    Übrigens hat der 1. Strafsenat in späteren Entscheidungen ebenfalls hervorgehoben, daß der Tatrichter "nicht verpflichtet ist, in den Urteilsgründen alle als beweiserheblich in Betracht kommenden Umstände ausdrücklich anzuführen" (vgl. z.B. 1 StR 341/74 vom 22. Januar 1975).
  • BGH, 22.04.1975 - 5 StR 402/74

    Revisionsrechtliche Beurteilung einer fortgesetzten Untreue und

    Auszug aus BGH, 30.04.1976 - 5 StR 481/75
    Der erkennende Senat hat nahezu ausnahmslos an seiner im Jahre 1952 begründeten Rechtsprechung festgehalten, daß der Tatrichter nach keiner Vorschrift verpflichtet ist, alle in der Hauptverhandlung erörterten oder sonst benutzten Beweismittel in den schriftlichen Urteilsgründen anzuführen und sich dort über ihren Beweiswert zu äußern (zuletzt 5 StR 402/74 vom 22. April 1975).
  • BGH, 21.08.1952 - 5 StR 79/52

    Verteidiger - Pflichtverteidiger - Erster Rechtszug - Beiordnung

    Auszug aus BGH, 30.04.1976 - 5 StR 481/75
    Auch ohne diesen ausdrücklichen Verzicht hätte der Angeklagte F. das Rügerecht übrigens dadurch verwirkt, daß weder er noch sein Verteidiger in der Hauptverhandlung einer Verwertung der Niederschrift über die Vernehmung des Zeugen K. widersprochen haben (BGH NJW 1952, 1426 Nr. 21; RGSt 50, 364, 365; 58, 100, 101).
  • RG, 23.04.1917 - III 61/17

    1. Ist in einem Falle des § 222 StPO. die Verlesung des Protokolles auf Grund

    Auszug aus BGH, 30.04.1976 - 5 StR 481/75
    Auch ohne diesen ausdrücklichen Verzicht hätte der Angeklagte F. das Rügerecht übrigens dadurch verwirkt, daß weder er noch sein Verteidiger in der Hauptverhandlung einer Verwertung der Niederschrift über die Vernehmung des Zeugen K. widersprochen haben (BGH NJW 1952, 1426 Nr. 21; RGSt 50, 364, 365; 58, 100, 101).
  • RG, 06.03.1924 - III 68/24

    Darf das Protokoll eines beauftragten Richters über die Vernehmung eines Zeugen,

    Auszug aus BGH, 30.04.1976 - 5 StR 481/75
    Auch ohne diesen ausdrücklichen Verzicht hätte der Angeklagte F. das Rügerecht übrigens dadurch verwirkt, daß weder er noch sein Verteidiger in der Hauptverhandlung einer Verwertung der Niederschrift über die Vernehmung des Zeugen K. widersprochen haben (BGH NJW 1952, 1426 Nr. 21; RGSt 50, 364, 365; 58, 100, 101).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Welche Rechtsfolgen sich in anderem Zusammenhang aus diesem Vortrag ergeben, ist Sache der rechtlichen Würdigung der Gerichte, die hierbei nicht gehindert sind, aus den für wahr unterstellten Tatsachen für die behauptende Partei auch negative rechtliche Schlüsse zu ziehen (vgl. zu § 244 Abs. 3 StPO auch BGH, Urteil vom 30. April 1976 - 5 StR 481/75 - NJW 1976, 1950).
  • BayObLG, 07.09.2020 - 206 StRR 220/20

    Kollektive Beleidigung einer Polizeidienststelle

    Die schriftlichen Urteilsgründe bilden jedoch eine Einheit, deren tatsächliche Angaben berücksichtigt werden müssen, wo immer sie niedergeschrieben sind (BGH, Urteil vom 30. April 1976, 5 StR 481/75, zitiert nach juris, Rn. 31).
  • OLG Hamm, 28.09.2004 - 3 Ss OWi 583/04

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Fahrverbot von zwei Monaten, zweimonatiges

    Dazu war der Tatrichter aber berechtigt, da als wahr unterstellte Indiztatsachen der freien Beweiswürdigung unterliegen (BGH NJW 1976, 1950; NStZ 82, 213; 83, 211; StV 1986, 467).
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80

    Rüge hinsichtlich der ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts - Ausschluss einer

    Die Strafkammer brauchte aus den Wahrunterstellungen nicht die Schlüsse zu ziehen, die der Angeklagte erwartete oder erhoffte (RGSt 29, 368, 369; 68, 272, 274; BGH NJW 1976, 1950; BGH bei Martin DAR 1957, 68).
  • OLG Hamm, 24.09.2004 - 3 Ss OWi 583/04
    Dazu war der Tatrichter aber berechtigt, da als wahr unterstellte Indiztatsachen der freien Beweiswürdigung unterliegen ( BGH NJW 1976, 1950; NStZ 82, 213; 83, 211; StV 1986, 467).
  • BGH, 17.01.1978 - 5 StR 517/77

    Treffen von tatsächlichen Feststellungen im Rahmen rechtlicher Würdigung

    Tatsächliche Feststellungen verlieren ihre Bedeutung nicht dadurch, daß sie im Rahmen rechtlicher Würdigung getroffen werden (Urteil des Senats vom 30.04.1976-5 StR 481/75).
  • BGH, 29.06.1982 - 5 StR 125/82

    Beweiswürdigung - In Dubio Pro Reo - Polizei - Lockspitzel - Anforderungen -

    Der Senat ist von ihr auch nicht im Urteil vom 30. April 1976 - 5 StR 481/75 - NJW 1976, 1950 abgewichen, obwohl das verschiedentlich behauptet wird.
  • BGH, 16.09.1980 - 1 StR 465/80

    Rücktritt vom Versuch des Haupttäters und minderschwerer Fall beim Gehilfen einer

    Dabei handelt es sich um eine zulässige ergänzende Feststellung zu der Sachverhaltsschilderung auf UA S. 7, die - da die Urteilsgründe eine Einheit darstellen - auch im Rahmen der rechtlichen Würdigung noch getroffen werden konnte (BGH, Urteil vom 30. April 1976 - 5 StR 481/75).
  • BGH, 10.11.1981 - 1 StR 638/81

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Nichterweislichkeit des

    Sie sind zu berücksichtigen, wo immer sie niedergeschrieben sind (BGH, Urt. v. 27. April 1976 - 5 StR 481/75, Kleinknecht 35. Aufl., Rdn. 2 zu § 267 StPO).
  • BGH, 29.04.1980 - 5 StR 98/80

    Pflicht des Tatrichters, alle in der Hauptverhandlung erörterten oder sonst

    Die Vorschrift verpflichtet den Tatrichter nicht, alle in der Hauptverhandlung erörterten oder sonst benutzten Beweismittel in den schriftlichen Urteilsgründen anzuführen und sich dort über ihren Beweiswert zu äußern (BGH Urteile vom 22. April 1975 - 5 StR 402/74 - und vom 30. April 1976 - 5 StR 481/75 -).
  • BayObLG, 17.08.1992 - 1St RR 124/92
  • BGH, 09.01.1979 - 5 StR 683/78

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung und wegen

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