Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.1976

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.1976 - VII C 63.75   

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BVerwG, 30.04.1976 - VII C 63.75 (https://dejure.org/1976,810)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1976 - VII C 63.75 (https://dejure.org/1976,810)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1976 - VII C 63.75 (https://dejure.org/1976,810)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 2360
  • MDR 1977, 259
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung; Rechtsnatur von

    Die Regelung in § 1 Abs. 2 des Vertrages deutet ebensowenig wie der ihr korrespondierende § 1 Abs. 1 unmittelbar aus sich auf die Maßgeblichkeit (nicht des privaten, sondern) des öffentlichen Rechts hin (vgl. dazu das Urteil vom 30. April 1976 - BVerwG VII C 63.75 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 155 S. 13 [14]).
  • VG Braunschweig, 27.11.2019 - 1 A 1/19

    Brücke; Interessentenschaft; nichtöffentlicher Weg; Observanz;

    Die Rechtsnatur des Vertrages bestimmt sich danach, ob dessen Gegenstand dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zuzuordnen ist (siehe zur Abgrenzung vor Inkrafttreten des VwVfG: BVerwG, Urt. v. 30.4.1976 - VII C 63.75 -, juris Rn. 25; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 6.7.1973 - IV C 22.72 -, juris Rn. 18; Apelt, AöR 84 (1959), 249 (258, 263); für die Abgrenzung nach Inkrafttreten des VwVfG: Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 10.4.1986 - GmS - OGB 1/85 -, juris Rn. 11; BVerwG, Beschl. v. 24.4.2012 - 8 B 25/12 -, juris Rn. 4; Urt. v. 11.2.1993 - 4 C 18/91 -, juris Rn. 25).

    Die ebenso im Vertrag enthaltene, sich nach den Regeln des Privatrechts richtende Übereignung und Übertragung von Wegen, Gräben und anderem Eigentum ist bloße Folge der geregelten Unterhaltung, prägt den Vertrag aber nicht (vgl. ähnlich für einen zum Privatrecht zugehörigen Grundstückstauschvertrag, welcher aufgrund eines als öffentlich-rechtlich zu klassifizierenden Straßenausschlages geschlossen wurde: BVerwG, Urt. v. 30.4.1976 - VII C 63.75 -, juris Rn. 25).

  • BFH, 27.03.1979 - VII R 106/75

    Zulässigkeit des Finanzrechtswegs - Beitreibung einer Hypothekenforderung -

    Für die Zuordnung eines Vertrages zum privaten oder öffentlichen Recht kommt es auf seinen Gegenstand an (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 30. April 1976 VII C 63.75, Neue Juristische Wochenschrift 1976 S. 2360 - NJW 1976, 2360 -, mit weiteren Nachweisen auf die Rechtsprechung des BVerwG und des BGH).

    Dabei kann sich ergeben, daß ein für sich allein betrachtet dem bürgerlichen Recht angehörender Vertrag wegen seines engen Zusammenhanges mit Sachverhalten, die dem öffentlichen Recht unterworfen sind, insgesamt als öffentlich-rechtlicher Vertrag anzusehen ist (vgl. BVerwG-Urteil VII C 63.75).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2008 - 13 E 526/08

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Charakters einer

    BVerwG, Urteile vom 6.7.1973 - IV C 22.72 -, BVerwGE 42, 331 = NJW 1973, 1895, und vom 30.4.1976 - VII C 63.75 -, NJW 1976, 2360.
  • FG Bremen, 08.07.2003 - 4 K 48/03

    Keine Zuständigkeit der Finanzgerichte wegen Freigabe der zur Aufhebung der

    Für die Zuordnung eines Vertrages zum privaten oder öffentlichen Recht kommt es auf seinen Gegenstand an (GmSOGB, Beschluss vom 10. April 1986, GmS-OGB 1/85 BVerwGE 74, 368 ; BVerwG, Urteil vom 30. April 1976 VII C 63.75, NJW 1976, 2360 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 15.12.2021 - 22 C 21.951

    Verwaltungsrechtsweg für einen Vertrag zwischen der Deutschen Bahn und einer

    Der Zweck eines Vertrags kann sich nicht nur aus dem Vertragstext, sondern ggf. auch aus den begleitenden Umständen ergeben (BVerwG, U.v. 30.4.1976 - VII C 63.75 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 28.06.1977 - 7 B 43.76

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    In seiner Hauptbegründung geht das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 42, 331 f.; Urteil des Senats vom 30. April 1976 - BVerwG VII C 63.75 - [VerwRspr. 28 S. 286]) davon aus, daß die streitigen Vereinbarungen nach ihrem Gegenstand öffentlich-rechtliche Verträge sind.
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.1976 - VII A 1804/75   

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https://dejure.org/1976,1193
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.1976 - VII A 1804/75 (https://dejure.org/1976,1193)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.07.1976 - VII A 1804/75 (https://dejure.org/1976,1193)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Juli 1976 - VII A 1804/75 (https://dejure.org/1976,1193)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 2360
  • NJW 1978, 1456 (Ls.)
  • DVBl 1976, 790
  • DB 1976, 2199
  • BauR 1976, 331
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2006 - 7 KS 81/03

    Voraussetzungen für den Schutz der kommunalen Planungshoheit einer Gemeinde gemäß

    Obwohl es im vorliegenden Rechtsstreit noch nicht um eine Vollgenehmigung der Abfallverbrennungsanlage geht, können der Vorbescheid und die erteilte Teilgenehmigung, wie sich aus § 11 BImSchG ergibt, bei Eintritt ihrer Unanfechtbarkeit das weitere Genehmigungsverfahren präjudizieren und die Klägerin von der Geltendmachung weiterer Rechtsbehelfe ausschließen (vgl. hierzu OVG Münster, Urt. vom 07.07.1976 - VII A 1804/75 -, DVBl. 1976, 790 = NJW 1976, 2360 ).
  • OVG Berlin, 02.05.1977 - II B 2.77

    Befreiung vom naturschutzrechtlichen Vegetationsschutz ; Vorbeugender

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  • VG Berlin, 14.12.1976 - XIII A 419.76

    Untersagung der Erteilung einer Rodungsgenehmigung; Standortfestlegung für ein

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