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   BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72   

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BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72 (https://dejure.org/1975,162)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1975 - IV C 66.72 (https://dejure.org/1975,162)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1975 - IV C 66.72 (https://dejure.org/1975,162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Baugenehmigung unter der Verletzung einer rechtsverbindlichen Zusage - Rechtsverbindlichkeit einer dem Nachbarn von der Baugenehmigungsbehörde gegebenen Zusage der Erteilung einer "nur" mit dem objektiven, nicht nachbarschützenden Baurecht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Baugenehmigungsbehörde - Nachbarschützendes Baurecht - Verwaltungsrechtliche Zusage - Baugenehmigung - Verpflichtungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 244
  • NJW 1976, 255
  • NJW 1976, 303
  • MDR 1976, 255
  • DVBl 1976, 220
  • DÖV 1976, 134
  • BauR 1976, 108
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 21.11.1968 - V C 153.66

    Vertrauensschutz gegenüber dem Vertreter des Bundesinteresses im Rahmen des

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72
    § 80 Abs. 1 VwGO - als solche gegen sich gelten lassen, sondern könnte sich auch für die Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens nicht auf den Schutz seines Vertrauens in die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung berufen; denn es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß es während des - gesetzlich vorgesehenen - Rechtsbehelfsverfahrens keinen Vertrauensschutz für den begünstigten Beteiligten gibt, weil dieser die Unbeständigkeit des ergangenen Verwaltungsaktes kennt, er sein Verhalten darauf einrichten und daher keinen Vertrauensschutz in Anspruch nehmen kann (vgl.Urteil vom 21. November 1968 - BVerwG V C 153.66 - in BVerwGE 31, 67 [69]).

    Zwar ist ihm die Berufung auf den Vertrauensschutz nicht schon im Sinne des vorher erwähntenUrteils vom 21. November 1968 - BVerwG V C 153.66 - in BVerwGE 31, 67 [69] allein mit Rücksicht auf das von den Klägern eingeleitete Rechtsbehelfsverfahren entzogen, das - richtig gesehen - nicht auf die Anfechtung der Baugenehmigung gerichtet sein konnte und daher den Schutz des Vertrauens in die Beständigkeit der Baugenehmigung nicht schon um seiner selbst willen ausschließen mußte.

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 77.74

    Grundsätze über die Rücknahme zu Unrecht erteilter Bodenverkehrsgenehmigungen

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72
    Nach ihnen ist die Rücknahme zwar grundsätzlich in das Ermessen der Behörde gestellt, regelmäßig aber dann ausgeschlossen, wenn ein schutzwürdiges Vertrauen des Begünstigten in den Fortbestand des Verwaltungsaktes zu Ausnahmen führt (vgl.Urteil vom 26. August 1971 - BVerwG VIII C 44.70 - in BVerwGE 38, 290 [294];Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 77.74 - in DVBl. 1975, 512 [514]; ebenso der Entwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes, Bundestagsdrucksache 7/910).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betroffene die Rechtswidrigkeit des ergangenen Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte (vgl.Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 77.74 - in DVBl. 1975, 512).

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 80.67

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72
    Erteilt die Baugenehmigungsbehörde eine Baugenehmigung unter Verletzung einer solchen Zusage, so kann der Nachbar dagegen nicht mit der Anfechtungsklage, sondern nur mit der auf Rücknahme der Baugenehmigung gerichteten Verpflichtungsklage vorgehen; diese Klage kann auch wegen eines dem Bauherrn zustehenden Vertrauensschutzes erfolglos bleiben (Abweichung von BVerwG IV C 80.67 und. IV C 81.68).

    In den auch vom Berufungsgericht angeführten Urteilenvom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 80.67 und BVerwG IV C 81.68 - (ersteres in DVBl. 1970, 60; letzteres in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 22) hat der erkennende Senat grundsätzlich entschieden, daß in solchen Fällen, in denen das öffentliche Baurecht nicht von sich aus Nachbarschutz gewährt, für den Nachbarn ein subjektives Recht durch eine Zusage auf Einhaltung des (objektiven) Rechts geschaffen werden kann.

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72
    Soweit das Berufungsgericht seine Annahme, nachbarschützende Vorschriften seien durch die Baugenehmigung nicht verletzt worden, in Auslegung des nach § 137 Abs. 1 VwGO irrevisiblen Landesrechts gewonnen hat, ist sie gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO auch für die Revisionsentscheidung maßgebend; soweit sie auf den §§ 34 und 36 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341) - BBauG - beruht, unterliegt sie zwar revisionsgerichtlicher Prüfung; insoweit befindet sie sich aber in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der diese bebauungsrechtlichen Vorschriften keine nachbarschützende Funktion haben (vgl.Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - in BVerwGE 32, 173 undUrteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268).

    Insoweit hat der Senat wiederholt entschieden, daß - unabhängig vom Vorliegen einschlägiger nachbarschützender Vorschriften des einfachen Rechts - ein unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 GG abgeleitetes Abwehrrecht des Nachbarn dann besteht, wenn durch die Baugenehmigung oder deren Ausnutzung die vorgegebene Grundstückssituation nachhaltig verändert und der Nachbar dadurch schwer und unerträglich getroffen werden (vgl. beispielsweiseUrteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - [a.a.O.] sowieUrteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 71.71 - in BVerwGE 44, 244).

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 81.68
    Auszug aus BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72
    Erteilt die Baugenehmigungsbehörde eine Baugenehmigung unter Verletzung einer solchen Zusage, so kann der Nachbar dagegen nicht mit der Anfechtungsklage, sondern nur mit der auf Rücknahme der Baugenehmigung gerichteten Verpflichtungsklage vorgehen; diese Klage kann auch wegen eines dem Bauherrn zustehenden Vertrauensschutzes erfolglos bleiben (Abweichung von BVerwG IV C 80.67 und. IV C 81.68).

    In den auch vom Berufungsgericht angeführten Urteilenvom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 80.67 und BVerwG IV C 81.68 - (ersteres in DVBl. 1970, 60; letzteres in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 22) hat der erkennende Senat grundsätzlich entschieden, daß in solchen Fällen, in denen das öffentliche Baurecht nicht von sich aus Nachbarschutz gewährt, für den Nachbarn ein subjektives Recht durch eine Zusage auf Einhaltung des (objektiven) Rechts geschaffen werden kann.

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72
    Insoweit hat der Senat wiederholt entschieden, daß - unabhängig vom Vorliegen einschlägiger nachbarschützender Vorschriften des einfachen Rechts - ein unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 GG abgeleitetes Abwehrrecht des Nachbarn dann besteht, wenn durch die Baugenehmigung oder deren Ausnutzung die vorgegebene Grundstückssituation nachhaltig verändert und der Nachbar dadurch schwer und unerträglich getroffen werden (vgl. beispielsweiseUrteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - [a.a.O.] sowieUrteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 71.71 - in BVerwGE 44, 244).
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72
    Soweit das Berufungsgericht seine Annahme, nachbarschützende Vorschriften seien durch die Baugenehmigung nicht verletzt worden, in Auslegung des nach § 137 Abs. 1 VwGO irrevisiblen Landesrechts gewonnen hat, ist sie gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO auch für die Revisionsentscheidung maßgebend; soweit sie auf den §§ 34 und 36 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341) - BBauG - beruht, unterliegt sie zwar revisionsgerichtlicher Prüfung; insoweit befindet sie sich aber in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der diese bebauungsrechtlichen Vorschriften keine nachbarschützende Funktion haben (vgl.Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - in BVerwGE 32, 173 undUrteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268).
  • BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 44.70
    Auszug aus BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72
    Nach ihnen ist die Rücknahme zwar grundsätzlich in das Ermessen der Behörde gestellt, regelmäßig aber dann ausgeschlossen, wenn ein schutzwürdiges Vertrauen des Begünstigten in den Fortbestand des Verwaltungsaktes zu Ausnahmen führt (vgl.Urteil vom 26. August 1971 - BVerwG VIII C 44.70 - in BVerwGE 38, 290 [294];Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 77.74 - in DVBl. 1975, 512 [514]; ebenso der Entwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes, Bundestagsdrucksache 7/910).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72
    Die Rechtsverbindlichkeit einer solchen Zusage setzt - wie die Rechtsverbindlichkeit jeder verwaltungsrechtlichen Zusage - zunächst voraus, daß diese im Rahmen der Handlungszuständigkeit der Behörde und grundsätzlich von einem Bediensteten gemacht worden ist, der nach seiner Stellung in der Behörde zu derartigen Erklärungen befugt ist(Urteil vom 19. Januar 1967 - BVerwG VI C 73.64 - in BVerwGE 26, 31 [36]).
  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72
    Daran fehlt es, wenn ein Vorhaben zur vorhandenen Bebauung in einem "bodenrechtlich relevanten Widerspruch steht", wie es insbesondere dann zutrifft, "wenn der hinzutretende Bau die vorhandene Situation mehr als nur geringfügig verschlechtert" (ständige Rechtsprechung, vgl.z.B. Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG IV C 10.73 - in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 46 mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

  • BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79

    Zulässigkeit der Entscheidung einer Behörde über einen Widerspruch nach Ablauf

    Diese Bestandskraft vermittelt dem durch die Genehmigung Begünstigten nach der Rechtsprechung des Senats eine "gesicherte Rechtsposition" (vgl. Urteil des Senatsvom 17. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 66.72 - BVerwGE 49, 244 [BVerwG 17.10.1975 - IV C 66/72] [249]); vgl. fernerUrteil vom 14. April 1979 - BVerwG 4 C 96 und 97.76 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz-Nr. 34 S. 44 [49]).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06

    Rechtliches Gehör; Vertagungsantrag; Zusicherung; Rücknahme einer Zusicherung;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat deswegen die grundsätzliche Möglichkeit der Abgabe von Zusicherungen im Planungsrecht in seiner bisherigen Rechtsprechung nicht in Frage gestellt und darüber hinaus auch eine über das zweiseitige Verhältnis zwischen Behörde und Zusicherungsempfänger hinausgehende Wirkung gegenüber Dritten, deren Ausschluss den Anwendungsbereich des § 38 VwVfG erheblich einschränken würde, ohne dass der Vorschrift für eine solche Begrenzung ein Anhaltspunkt entnommen werden könnte, nicht beanstandet (vgl. etwa Urteil vom 17. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 66.72 - BVerwGE 49, 244; vgl. auch Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 38 Rn. 18 ff.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 38 Rn. 34 f.; anders VGH München, Urteil vom 18. April 1989 - VGH 20 B 88.585 - BayVBl 1989, 689).
  • BGH, 01.10.2013 - XI ZR 28/12

    Widerruf einer Subventionsbewilligung: Zuständigkeit eines Landesministers zur

    Die Wirksamkeit einer Zusage setzt aber - anders als die Beklagte in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat geltend gemacht hat - voraus, dass sie im Rahmen der Handlungszuständigkeit der jeweiligen Behörde und von einem Bediensteten abgegeben worden ist, der nach seiner Stellung in der Behörde zu derartigen Erklärungen befugt ist (vgl. BVerwGE 26, 31, 36; 49, 244, 248; BVerwG, BeckRS 1988, 31247101; BayVGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 8 BV 06.1765, juris Rn. 50).

    Dabei gilt § 133 BGB entsprechend (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1998 - IX ZR 120/97, NJW 1998, 2138, 2140 mwN und BVerwGE 49, 244, 247).

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   OLG Hamm, 19.08.1975 - 3 Ss OWi 802/75   

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OLG Hamm, 19.08.1975 - 3 Ss OWi 802/75 (https://dejure.org/1975,2567)
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OLG Hamm, Entscheidung vom 19. August 1975 - 3 Ss OWi 802/75 (https://dejure.org/1975,2567)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 303 (Ls.)
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   OLG Hamm, 15.09.1975 - 4 Ws 394/75   

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OLG Hamm, 15.09.1975 - 4 Ws 394/75 (https://dejure.org/1975,2484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.09.1975 - 4 Ws 394/75 (https://dejure.org/1975,2484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. September 1975 - 4 Ws 394/75 (https://dejure.org/1975,2484)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 303 (Ls.)
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   OLG Frankfurt, 05.11.1975 - 2 Ws 298 - 301/75, 2 Ws 298/75, 2 Ws 299/75, 2 Ws 300/75, 2 Ws 301/75   

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OLG Frankfurt, 05.11.1975 - 2 Ws 298 - 301/75, 2 Ws 298/75, 2 Ws 299/75, 2 Ws 300/75, 2 Ws 301/75 (https://dejure.org/1975,2414)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.11.1975 - 2 Ws 298 - 301/75, 2 Ws 298/75, 2 Ws 299/75, 2 Ws 300/75, 2 Ws 301/75 (https://dejure.org/1975,2414)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. November 1975 - 2 Ws 298 - 301/75, 2 Ws 298/75, 2 Ws 299/75, 2 Ws 300/75, 2 Ws 301/75 (https://dejure.org/1975,2414)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 303
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01

    Rechtsbeugung durch Verfahrensverzögerung (Fall Schill)

    Zwar hat der Erfolg der Beschwerde für einen Beschwerdeführer, der die Ordnungshaft bereits verbüßt hat, über die Feststellung der Rechtswidrigkeit hinaus kaum praktische Bedeutung, zumal da nach herrschender Meinung eine Entschädigung aus der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen nicht in Betracht kommt (OLG Frankfurt NJW 1976, 303; Kissel aaO Rdn. 18).
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