Rechtsprechung
BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvL 24/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1; StGB § 16 Abs. 1 § 17
Verfassungsmäßigkeit der auf Strafmilderung beschränkten Strafzumessung bei Verbotsirrtum - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schuldprinzip - Gleichheitssatz - Vermeidbarer Verbotsirrtum - Strafmilderungsmöglichkeit
Verfahrensgang
- AG Pinneberg, 25.08.1975 - 30 Ds 366/75
- BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvL 24/75
Papierfundstellen
- BVerfGE 41, 121
- NJW 1976, 413
- MDR 1976, 466
- Rpfleger 1976, 90
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvL 24/75
Es kann dem Gesetzgeber erst entgegengetreten werden, wenn für die von ihm getroffene Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe nicht mehr erkennbar sind, so daß ihre Aufrechterhaltung als willkürlich beurteilt werden müßte (vgl. BVerfGE 3, 58 [135 f.] und ständige Rechtsprechung). - BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63
'nulla poena sine culpa'
Auszug aus BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvL 24/75
Auch aus dem Schuldgrundsatz, der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt und der Verfassungsrang hat (BVerfGE 20, 323 [331]), können Bedenken gegen die hier zur Prüfung gestellte Regelung des § 17 StGB nicht hergeleitet werden. - BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68
Verfolgungsverjährung
Auszug aus BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvL 24/75
Gemessen an der Idee der Gerechtigkeit müssen Tatbestand und Rechtsfolge sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (BVerfGE 25, 269 [285 f.]). - BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvL 24/75
Die Regelung kodifiziert die seit der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. März 1952 (BGHSt 2, 194) von der Rechtsprechung angewendete sogenannte Schuldtheorie. - BVerfG, 30.05.1972 - 2 BvL 41/71
Bauordnungswidrigkeit
Auszug aus BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvL 24/75
Ergeben sich die vom vorlegenden Gericht als verfassungswidrig angesehenen Rechtsfolgen aus dem inneren Zusammenhang der vorgelegten (§ 17 Satz 2 StGB ) mit einer anderen Norm (§ 17 Satz 1 StGB ), so muß insoweit auch diese Bestimmung als zur Prüfung vorgelegt angesehen werden (vgl. BVerfGE 33, 224 [228] mit weiteren Nachweisen).
- BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77
Unterhaltspflichtverletzung
Das Bundesverfassungsgericht kann nur die Überschreitung äußerster Grenzen beanstanden und dem Gesetzgeber erst entgegentreten, wenn für eine von ihm getroffene Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht mehr erkennbar sind, so daß ihre Aufrechterhaltung als willkürlich beurteilt werden müßte (ständige Rechtsprechung; vgl.BVerfGE 3, 58 [155 f.]; 9, 334 [337]; 17, 319 [330]; 21, 12 [26 f.]; 41, 121 [125]; 47, 109 [124]). - BVerfG, 16.05.2011 - 2 BvR 1230/10
Rechtsstaatsprinzip; Rückwirkungsverbot (Rechtsprechungsänderung); …
Er schließt die strafende Ahndung einer Tat ohne Schuld des Täters aus (BVerfGE 9, 167 ; 20, 323 ; 41, 121 ; 110, 1 ). - BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77
Strafbarkeit von Bagatelldelikten
Dieser Grundsatz hat Verfassungsrang; er ist an der Idee der Gerechtigkeit orientiert und findet seine Grundlage im Rechtsstaatsprinzip und in Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfGE 20, 323 [331]; 25, 269 [285]; 41, 121 [125]; 45, 187 [228]).
- BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
Verfassungsmäßigkeit der Rückfallstrafbarkeit bei Vergehen mit geringem Schaden
Dieser Grundsatz hat Verfassungsrang; er ist an der Idee der Gerechtigkeit orientiert und findet seine Grundlage im Rechtsstaatsprinzip und in Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfGE 20, 323 [331]; 25, 269 [285]; 41, 121 [125]; 45, 187 [228]). - LG Bonn, 05.11.1997 - 1 O 134/92
Vergütung für geleistete Zwangsarbeit aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 25.02.1998 - 1 BvR 299/89
Überspannung der Anforderungen an die Bejahung eines Verbotsirrtums
Der Gesetzgeber hat deshalb - in verfassungsmäßiger Konkretisierung des Schuldgrundsatzes (vgl. BVerfGE 41, 121 [125 f.]) - in § 17 StGB vorgesehen, daß der Täter ohne Schuld handelt, wenn ihm bei Begehung der Tat die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun, und wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.Im Hinblick auf das - bestehen bleibende - Erfordernis der Vorwerfbarkeit (vgl. BVerfGE 41, 121 [125 f.]) wäre es mit dem Schuldgrundsatz des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG jedoch unvereinbar, eine Erkundigung bei einer bestimmten Stelle, die nach den im nachhinein getroffenen Feststellungen die Auskunft einer Strafbarkeit erteilt hätte, zu verlangen, ohne daß vom Gericht in einer mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben zu vereinbarenden Weise dargelegt wird, warum der Täter Anlaß gehabt haben oder verpflichtet gewesen sein soll, sich gerade dort zu erkundigen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 12 A 1054/11
Ordnungsgemäße Ermittlung der Pauschale gem. § 20 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW …
vgl. BVerfG, Entscheidungen vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377, vom 4. April 1967 - 1 BvR 84/65 -, BVerfGE 21, 261, vom 29. November 1967 - 1 BvR 175/66 -, BVerfGE 22, 380, und vom 16. März 1971 - 1 BvR 52/66 -, BVerfGE 30, 292, Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - 1 BvL 24/75 -, BVerfGE 41, 126, vom 4. Dezember 1979 - 2 BvR 64/78, 2 BvR 460/79 -, BVerfGE 53, 1, und vom 18. Juni 1980 - 1 BvR 697/77 -, BVerfGE 54, 301, Urteil vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 -, BVerfGE 65, 196, Beschluss vom 28. November 1984 - 1 BvR 1157/82 -, BVerfGE 68, 272, jeweils juris. - BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 46.92
Anerkennung einer Ausbildungsstätte als andere Stelle für die Unterweisung von …
Das Grundrecht der Berufsfreiheit steht daher auch inländischen juristischen Personen des Privatrechts (Art. 19 Abs. 3 GG) jedenfalls insoweit zu, als eine darunter fallende Tätigkeit ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise von einer juristischen wie von einer natürlichen Person ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 21, 261 [BVerfG 04.04.1967 - 1 BvR 84/65]; 22, 380 [BVerfG 29.11.1967 - 1 BvR 175/66]; 30, 292 ; 41, 126 [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvL 24/75]; 53, 1 ; 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81]). - BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96
Rechtsstaatsprinzip - Schuldgrundsatz - Gefährliche Körperverletzung - Rauschtat …
Denn unter Beachtung des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Schuldgrundsatzes (vgl. BVerfGE 20, 323 (331) [BVerfG 25.10.1966 - 2 BvR 506/63]; 41, 121 (125); 54, 100 [BVerfG 16.04.1980 - 1 BvR 505/78]; BVerfG in NStZ 1995, 76) dürfen auch beim Tatbestand des § 323 a StGB im Rausch begangene Handlungen und Tatmodalitäten nur dann und insoweit herangezogen werden, als sie mit der Verwirklichung dieses Tatbestandes in vorwerfbarer Weise in Verbindung gebracht werden können (vgl. auch BGHSt 23, 375, 377). - BVerwG, 03.11.1976 - VI C 45.74
Versorgungsansprüche eines Soldaten - Ausschluss einer doppelten Alimentierung - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verletzt eine gesetzliche Bestimmung den Gleichbehandlungsgrundsatz nur, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache oder sonstwie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt (vgl. u.a. BVerfGE 33, 367 [384]; 41, 121 [124]). - BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 76.78
Entziehungsschaden hinsichtlich zuvor nationalisierter oder sozialisierter …
- BVerwG, 21.10.1977 - 8 B 18.77
Erstattung von Aufwendungen für Ersatzkräfte oder Vertreter eines Wehrpflichtigen …
- OVG Brandenburg, 31.05.2000 - 4 A 119/98
Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz ; Ansprüche von …
- OLG Braunschweig, 12.12.1977 - Ss 141/77
Strafklageverbrauch durch Strafbefehl; Tat im prozessualen Sinn
Rechtsprechung
BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 941/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Baader-Meinhof
- openjur.de
- rechtsportal.de
GG Art. 103 Abs. 1, Abs. 2; StPO § 231a
Verfassungsmäßigkeit der Fortsetzung der Hauptverhandlung bei Ausschließung des Angeklagten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Hauptverhandlung - Abwesenheit des Angeklagten - Verhandlungsfähigkeit - Ordnungsgemäße Durchführung - Vereinbarkeit mit dem GG
Besprechungen u.ä.
- socialhistoryportal.org , S. 127 (Entscheidungsbesprechung)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+2Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 941/75
Baader-Meinhof
BGH, 22.10.1975 - 1 StE 1/74Verhandeln gegen einen seine Verhandlungsunfähigkeit herbeigeführt habenden
BGH, 13.07.1973 - AK 28/73Ulrike Meinhof / Gerichtsverfahren
Ulrike Meinhof / Gerichtsverfahren
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGE 41, 246
- NJW 1976, 413
- MDR 1976, 377
Wird zitiert von ... (33) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75
Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der …
Auszug aus BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 941/75
Damit entspricht sie einem Gebot des Rechtsstaatsprinzips, das die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege verlangt (BVerfGE 39, 156 [163] mit weiteren Nachweisen).
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Das Beschleunigungsgebot ist bei der Konkretisierung des Rechts auf ein faires Verfahren ebenfalls zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 41, 246 ; 63, 45 ; 122, 248 ), denn unnötige Verfahrensverzögerungen stellen nicht nur die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ; 93, 1 ) und die Zwecke der Kriminalstrafe in Frage, sondern beeinträchtigen, da die Beweisgrundlage durch Zeitablauf verfälscht werden kann, auch die Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Pflicht zur bestmöglichen Erforschung der materiellen Wahrheit (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ; 130, 1 ). - BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Bei der Konkretisierung des Rechts auf ein faires Verfahren muss zudem der Beschleunigungsgrundsatz berücksichtigt werden, der zwar in erster Linie den Interessen des Beschuldigten dient, aber auch eng mit dem rechtsstaatlichen Erfordernis einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege verknüpft ist (vgl. BVerfGE 41, 246 ; 63, 45 ; 122, 248 ).Insbesondere müssen dem Angeklagten - unabhängig von der Frage, ob die Verwertung einer Information sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berührt - hinreichende Möglichkeiten verbleiben, auf Gang und Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 41, 246 ; 46, 202 ; 54, 100 ; 63, 332 ; 64, 135 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 110, 226 ).
- BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10
Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit …
Der verfassungsrechtlichen Pflicht, sich die notwendige Zeit für die gebotene umfassende Prüfung eines Durchsuchungsantrags zu nehmen, sich Kenntnis von der Sache und das nötige Fachwissen zu verschaffen sowie zugleich das Verfassungsgebot wirksamer Strafverfolgung (vgl. BVerfGE 41, 246 ; 47, 239 ; 80, 367 ; 122, 248 ; 130, 1 ; 133, 1 ; 133, 168 ; stRspr) zu beachten, kann der Richter nur bei einer funktionsadäquaten Ausstattung der Justiz, einer entsprechenden Geschäftsverteilung, der Möglichkeit zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie vollständiger Information seitens der Strafverfolgungsbehörden über den Sachstand Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
- BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83
Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im …
Daraus ergibt sich insbesondere für das Strafverfahren, das zu den schwersten in allen Rechtsordnungen überhaupt vorgesehenen Eingriffen in die persönliche Freiheit des Einzelnen führen kann, das zwingende Gebot, daß der Beschuldigte, im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten, angemessenen Regeln, die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muß, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (vgl. BVerfGE 41, 246 (249); 46, 202 (210); 54, 100 (116)). - BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
Auch dieser verfassungsrechtliche Grundsatz ist bei der Konkretisierung des Rechts auf ein faires Verfahren zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 41, 246 ; 63, 45 ). - BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Es hat daran solche Beschränkungen Verfahrensbeteiligter gemessen, die von den speziellen Gewährleistungen nicht erfaßt werden (BVerfGE 26, 66 [71]; 38, 105 [111]; 39, 238 [243]; 40, 95 [99]; 41, 246 [249]; 46, 202 [210]). - BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01
Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische …
Dies umfasst zunächst das Recht, in der Hauptverhandlung anwesend zu sein und sich selbst zu verteidigen (BVerfGE 41, 246 ). - BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten
Diese Regelung, die mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfGE 41, 246 (249)), kann nach der Rechtsprechung z.B. auch in Fällen eingreifen, in denen sich der Beschuldigte bewußt in einen psychischen Ausnahmezustand mit dem Ziel, seine Verhandlungsunfähigkeit herbeizuführen, hineingesteigert hat (OLG Hamm, NJW 1977, S 1739). - BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der Fortführung …
Wenn aber der Angeklagte, statt von seinem Recht auf Anwesenheit Gebrauch zu machen, sich selbst der Möglichkeit seiner persönlichen Teilnahme an der Hauptverhandlung begibt, so wird er in seinen Grundrechten nicht dadurch verletzt, daß die Hauptverhandlung in seiner Abwesenheit stattfindet (BVerfGE 41, 246 ). - BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00
Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung
Ihre volle verfassungsrechtliche Grundlage erlangen diese Mitwirkungsrechte in den Fällen, die von den speziellen Gewährleistungen nicht erfasst werden, erst im Zusammenwirken mit dem Anspruch auf ein faires Verfahren (BVerfGE 26, 66 [71]; 38, 105 [111]; 39, 238 [243]; 40, 95 [99]; 41, 246 [249]; 46, 202 [210]; Niemöller/Schuppert, AöR 107 [1982], S. 387, 427). - BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08
Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom …
- BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78
Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung - …
- BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77
Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter
- BVerfG, 24.02.1995 - 2 BvR 345/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten …
- VGH Baden-Württemberg, 28.10.2004 - 10 S 475/04
Entziehung der Fahrerlaubnis - Gutachtensanforderung der Fahrerlaubnisbehörde
- BVerfG, 04.07.2005 - 2 BvR 283/05
Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten …
- BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 26/04
Auslieferung nach Italien
- BVerfG, 03.08.2023 - 2 BvR 1838/22
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Auslieferung eines …
- KG, 02.10.2019 - 3 Ws (B) 296/19
Verwertbarkeit des Geschwindigkeits-Messergebnisses bei fehlender Speicherung der …
- OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07
Keine Übernahme der Vollstreckung durch niederländisches Justizministerium im …
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 2366/06
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erschöpfung des Rechtswegs gegen ein …
- BVerfG, 24.01.1991 - 2 BvR 1704/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung im Auslieferungsverfahren
- KG, 05.04.2020 - 3 Ws (B) 64/20
Verstoß gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens oder ein Verwertungsverbot …
- BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 618/75
Sicherungsverwahrung
- OLG Nürnberg, 18.02.1999 - Ws 1639/98
Strafverfahren gegen einen verhandlungsunfähigen Angeklagten)
- OLG Köln, 06.03.2001 - Ausl 186/00
Auslieferung; Schweiz; Abwesenheitsurteil; fingierte Zustellung
- OLG Rostock, 08.06.2010 - I Ws 128/10
Prüfungsmaßstäbe im Exequaturverfahren: Vollstreckung einer gegen einen deutschen …
- AG Lüdenscheid, 19.11.2008 - 5 F 650/07
Voraussetzungen für ein Absehen von der persönlichen Anhörung eines Ehepartners …
- OLG Köln, 18.03.2003 - 2 Ausl 253/02
Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten …
- OLG Köln, 15.01.2003 - Ausl 913/01
Auslieferung; Abwesenheitsurteil; Italien; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- OLG Köln, 18.12.2001 - 2 Ausl 645/01
Auslieferung; Bulgarien; Widerruf der Bewährung; Abwesenheitsurteil
- OLG Schleswig, 14.01.1994 - 1 Ausl 8/93
- OLG Köln, 18.03.2003 - Ausl 253/02