Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 21.01.1976

Rechtsprechung
   BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvL 24/75   

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https://dejure.org/1975,326
BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvL 24/75 (https://dejure.org/1975,326)
BVerfG, Entscheidung vom 17.12.1975 - 1 BvL 24/75 (https://dejure.org/1975,326)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Dezember 1975 - 1 BvL 24/75 (https://dejure.org/1975,326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; StGB § 16 Abs. 1 § 17
    Verfassungsmäßigkeit der auf Strafmilderung beschränkten Strafzumessung bei Verbotsirrtum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schuldprinzip - Gleichheitssatz - Vermeidbarer Verbotsirrtum - Strafmilderungsmöglichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 41, 121
  • NJW 1976, 413
  • MDR 1976, 466
  • Rpfleger 1976, 90
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvL 24/75
    Es kann dem Gesetzgeber erst entgegengetreten werden, wenn für die von ihm getroffene Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe nicht mehr erkennbar sind, so daß ihre Aufrechterhaltung als willkürlich beurteilt werden müßte (vgl. BVerfGE 3, 58 [135 f.] und ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvL 24/75
    Auch aus dem Schuldgrundsatz, der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt und der Verfassungsrang hat (BVerfGE 20, 323 [331]), können Bedenken gegen die hier zur Prüfung gestellte Regelung des § 17 StGB nicht hergeleitet werden.
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvL 24/75
    Gemessen an der Idee der Gerechtigkeit müssen Tatbestand und Rechtsfolge sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (BVerfGE 25, 269 [285 f.]).
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvL 24/75
    Die Regelung kodifiziert die seit der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. März 1952 (BGHSt 2, 194) von der Rechtsprechung angewendete sogenannte Schuldtheorie.
  • BVerfG, 30.05.1972 - 2 BvL 41/71

    Bauordnungswidrigkeit

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvL 24/75
    Ergeben sich die vom vorlegenden Gericht als verfassungswidrig angesehenen Rechtsfolgen aus dem inneren Zusammenhang der vorgelegten (§ 17 Satz 2 StGB ) mit einer anderen Norm (§ 17 Satz 1 StGB ), so muß insoweit auch diese Bestimmung als zur Prüfung vorgelegt angesehen werden (vgl. BVerfGE 33, 224 [228] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Das Bundesverfassungsgericht kann nur die Überschreitung äußerster Grenzen beanstanden und dem Gesetzgeber erst entgegentreten, wenn für eine von ihm getroffene Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht mehr erkennbar sind, so daß ihre Aufrechterhaltung als willkürlich beurteilt werden müßte (ständige Rechtsprechung; vgl.BVerfGE 3, 58 [155 f.]; 9, 334 [337]; 17, 319 [330]; 21, 12 [26 f.]; 41, 121 [125]; 47, 109 [124]).
  • BVerfG, 16.05.2011 - 2 BvR 1230/10

    Rechtsstaatsprinzip; Rückwirkungsverbot (Rechtsprechungsänderung);

    Er schließt die strafende Ahndung einer Tat ohne Schuld des Täters aus (BVerfGE 9, 167 ; 20, 323 ; 41, 121 ; 110, 1 ).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Dieser Grundsatz hat Verfassungsrang; er ist an der Idee der Gerechtigkeit orientiert und findet seine Grundlage im Rechtsstaatsprinzip und in Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfGE 20, 323 [331]; 25, 269 [285]; 41, 121 [125]; 45, 187 [228]).
  • BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückfallstrafbarkeit bei Vergehen mit geringem Schaden

    Dieser Grundsatz hat Verfassungsrang; er ist an der Idee der Gerechtigkeit orientiert und findet seine Grundlage im Rechtsstaatsprinzip und in Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfGE 20, 323 [331]; 25, 269 [285]; 41, 121 [125]; 45, 187 [228]).
  • LG Bonn, 05.11.1997 - 1 O 134/92

    Vergütung für geleistete Zwangsarbeit aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung ;

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  • BVerfG, 25.02.1998 - 1 BvR 299/89

    Überspannung der Anforderungen an die Bejahung eines Verbotsirrtums

    Der Gesetzgeber hat deshalb - in verfassungsmäßiger Konkretisierung des Schuldgrundsatzes (vgl. BVerfGE 41, 121 [125 f.]) - in § 17 StGB vorgesehen, daß der Täter ohne Schuld handelt, wenn ihm bei Begehung der Tat die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun, und wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.

    Im Hinblick auf das - bestehen bleibende - Erfordernis der Vorwerfbarkeit (vgl. BVerfGE 41, 121 [125 f.]) wäre es mit dem Schuldgrundsatz des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG jedoch unvereinbar, eine Erkundigung bei einer bestimmten Stelle, die nach den im nachhinein getroffenen Feststellungen die Auskunft einer Strafbarkeit erteilt hätte, zu verlangen, ohne daß vom Gericht in einer mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben zu vereinbarenden Weise dargelegt wird, warum der Täter Anlaß gehabt haben oder verpflichtet gewesen sein soll, sich gerade dort zu erkundigen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 12 A 1054/11

    Ordnungsgemäße Ermittlung der Pauschale gem. § 20 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW

    vgl. BVerfG, Entscheidungen vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377, vom 4. April 1967 - 1 BvR 84/65 -, BVerfGE 21, 261, vom 29. November 1967 - 1 BvR 175/66 -, BVerfGE 22, 380, und vom 16. März 1971 - 1 BvR 52/66 -, BVerfGE 30, 292, Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - 1 BvL 24/75 -, BVerfGE 41, 126, vom 4. Dezember 1979 - 2 BvR 64/78, 2 BvR 460/79 -, BVerfGE 53, 1, und vom 18. Juni 1980 - 1 BvR 697/77 -, BVerfGE 54, 301, Urteil vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 -, BVerfGE 65, 196, Beschluss vom 28. November 1984 - 1 BvR 1157/82 -, BVerfGE 68, 272, jeweils juris.
  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 46.92

    Anerkennung einer Ausbildungsstätte als andere Stelle für die Unterweisung von

    Das Grundrecht der Berufsfreiheit steht daher auch inländischen juristischen Personen des Privatrechts (Art. 19 Abs. 3 GG) jedenfalls insoweit zu, als eine darunter fallende Tätigkeit ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise von einer juristischen wie von einer natürlichen Person ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 21, 261 [BVerfG 04.04.1967 - 1 BvR 84/65]; 22, 380 [BVerfG 29.11.1967 - 1 BvR 175/66]; 30, 292 ; 41, 126 [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvL 24/75]; 53, 1 ; 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81]).
  • BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96

    Rechtsstaatsprinzip - Schuldgrundsatz - Gefährliche Körperverletzung - Rauschtat

    Denn unter Beachtung des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Schuldgrundsatzes (vgl. BVerfGE 20, 323 (331) [BVerfG 25.10.1966 - 2 BvR 506/63]; 41, 121 (125); 54, 100 [BVerfG 16.04.1980 - 1 BvR 505/78]; BVerfG in NStZ 1995, 76) dürfen auch beim Tatbestand des § 323 a StGB im Rausch begangene Handlungen und Tatmodalitäten nur dann und insoweit herangezogen werden, als sie mit der Verwirklichung dieses Tatbestandes in vorwerfbarer Weise in Verbindung gebracht werden können (vgl. auch BGHSt 23, 375, 377).
  • BVerwG, 03.11.1976 - VI C 45.74

    Versorgungsansprüche eines Soldaten - Ausschluss einer doppelten Alimentierung -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verletzt eine gesetzliche Bestimmung den Gleichbehandlungsgrundsatz nur, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache oder sonstwie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt (vgl. u.a. BVerfGE 33, 367 [384]; 41, 121 [124]).
  • BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 76.78

    Entziehungsschaden hinsichtlich zuvor nationalisierter oder sozialisierter

  • BVerwG, 21.10.1977 - 8 B 18.77

    Erstattung von Aufwendungen für Ersatzkräfte oder Vertreter eines Wehrpflichtigen

  • OVG Brandenburg, 31.05.2000 - 4 A 119/98

    Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz ; Ansprüche von

  • OLG Braunschweig, 12.12.1977 - Ss 141/77

    Strafklageverbrauch durch Strafbefehl; Tat im prozessualen Sinn

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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 941/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,167
BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 941/75 (https://dejure.org/1976,167)
BVerfG, Entscheidung vom 21.01.1976 - 2 BvR 941/75 (https://dejure.org/1976,167)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Januar 1976 - 2 BvR 941/75 (https://dejure.org/1976,167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Baader-Meinhof

  • openjur.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1, Abs. 2; StPO § 231a
    Verfassungsmäßigkeit der Fortsetzung der Hauptverhandlung bei Ausschließung des Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hauptverhandlung - Abwesenheit des Angeklagten - Verhandlungsfähigkeit - Ordnungsgemäße Durchführung - Vereinbarkeit mit dem GG

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 941/75

    Baader-Meinhof

    BGH, 22.10.1975 - 1 StE 1/74

    Verhandeln gegen einen seine Verhandlungsunfähigkeit herbeigeführt habenden

    BGH, 13.07.1973 - AK 28/73

    Ulrike Meinhof / Gerichtsverfahren

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Ulrike Meinhof / Gerichtsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 41, 246
  • NJW 1976, 413
  • MDR 1976, 377
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 941/75
    Damit entspricht sie einem Gebot des Rechtsstaatsprinzips, das die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege verlangt (BVerfGE 39, 156 [163] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Das Beschleunigungsgebot ist bei der Konkretisierung des Rechts auf ein faires Verfahren ebenfalls zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 41, 246 ; 63, 45 ; 122, 248 ), denn unnötige Verfahrensverzögerungen stellen nicht nur die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ; 93, 1 ) und die Zwecke der Kriminalstrafe in Frage, sondern beeinträchtigen, da die Beweisgrundlage durch Zeitablauf verfälscht werden kann, auch die Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Pflicht zur bestmöglichen Erforschung der materiellen Wahrheit (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Bei der Konkretisierung des Rechts auf ein faires Verfahren muss zudem der Beschleunigungsgrundsatz berücksichtigt werden, der zwar in erster Linie den Interessen des Beschuldigten dient, aber auch eng mit dem rechtsstaatlichen Erfordernis einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege verknüpft ist (vgl. BVerfGE 41, 246 ; 63, 45 ; 122, 248 ).

    Insbesondere müssen dem Angeklagten - unabhängig von der Frage, ob die Verwertung einer Information sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berührt - hinreichende Möglichkeiten verbleiben, auf Gang und Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 41, 246 ; 46, 202 ; 54, 100 ; 63, 332 ; 64, 135 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 110, 226 ).

  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    Der verfassungsrechtlichen Pflicht, sich die notwendige Zeit für die gebotene umfassende Prüfung eines Durchsuchungsantrags zu nehmen, sich Kenntnis von der Sache und das nötige Fachwissen zu verschaffen sowie zugleich das Verfassungsgebot wirksamer Strafverfolgung (vgl. BVerfGE 41, 246 ; 47, 239 ; 80, 367 ; 122, 248 ; 130, 1 ; 133, 1 ; 133, 168 ; stRspr) zu beachten, kann der Richter nur bei einer funktionsadäquaten Ausstattung der Justiz, einer entsprechenden Geschäftsverteilung, der Möglichkeit zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie vollständiger Information seitens der Strafverfolgungsbehörden über den Sachstand Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
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