Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 04.11.1975

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   OLG Hamm, 09.09.1975 - 2 Ws 245/75   

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https://dejure.org/1975,3123
OLG Hamm, 09.09.1975 - 2 Ws 245/75 (https://dejure.org/1975,3123)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.09.1975 - 2 Ws 245/75 (https://dejure.org/1975,3123)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. September 1975 - 2 Ws 245/75 (https://dejure.org/1975,3123)
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Papierfundstellen

  • NJW 1976, 527
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 07.01.1980 - 1 Ws 2/80

    Verurteilung wegen Betruges; Gesetzeswidrigkeit einer Bewährungsauflage;

    Allerdings steht die Einrede der Verjährung deliktischer oder vertraglicher Ansprüche der vom Strafrichter angeordneten Schadenswiedergutmachung nicht entgegen (OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Hamm NJW 1976, 527 [OLG Hamm 09.09.1975 - 2 Ws 245/75] ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.11.1975 - 5 St 205/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2133
BayObLG, 04.11.1975 - 5 St 205/75 (https://dejure.org/1975,2133)
BayObLG, Entscheidung vom 04.11.1975 - 5 St 205/75 (https://dejure.org/1975,2133)
BayObLG, Entscheidung vom 04. November 1975 - 5 St 205/75 (https://dejure.org/1975,2133)
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  • NJW 1976, 527
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 21.05.2003 - 4 Ss 1123/02

    Ladengeschäft, Inverkehrbringen

    Das Merkmal "öffentlich" ist erfüllt, wenn entweder an einen gänzlich unbestimmten Personenkreis oder aber, wie hier, an einen bestimmten Personenkreis, der nicht durch persönliche Beziehungen untereinander verbunden ist, wozu die Mitgliedschaft im Kundenkreis des Angeklagten nicht ausreicht (vgl. Tröndle/Fischer, a a O, Rn. 18; BayObLG NJW 1976, 527), Bildträger angeboten werden.
  • BayObLG, 28.11.2002 - 4St RR 95/02

    Begriff des Ladengeschäfts

    Ladengeschäfte sind aber unzweifelhaft Orte, in denen öffentlich, nämlich entweder an einen gänzlich unbestimmten Personenkreis oder an einen bestimmten Personenkreis, der nicht durch persönliche Beziehungen verbunden ist (vgl. hierzu BGHSt 11, 282; BayObLG NJW 1976, 527/528), Waren angeboten werden.
  • LG Stuttgart, 06.07.1990 - 36 Ns 136/90
    Die zusätzliche Mitwirkung des Kunden schließt die Täterschaft des Aufstellers nicht aus (vgl. KG, NStZ 1985, 220; BayObLG, NJW 1976, 527 ff.).
  • KG, 23.01.1985 - 1 Ss 184/84

    Unentschuldigtes Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungsverhandlung;

    Eine Filmvorführung ist daher nicht öffentlich, wenn sie jeweils nur von einer Person oder von unbestimmt vielen Einzelpersonen nacheinander verfolgt werden kann (vgl. BayObLG NJW 1976, 527).
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