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   LG Krefeld, 10.11.1975 - 11 Qs 478/75   

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LG Krefeld, 10.11.1975 - 11 Qs 478/75 (https://dejure.org/1975,1827)
LG Krefeld, Entscheidung vom 10.11.1975 - 11 Qs 478/75 (https://dejure.org/1975,1827)
LG Krefeld, Entscheidung vom 10. November 1975 - 11 Qs 478/75 (https://dejure.org/1975,1827)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 815
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 13.11.2003 - 4 Ws 576/03

    Rechtsmittel gegen Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit bei Fehlen der

    Denn hinsichtlich ihrer Beschwer gelten für Rechtsmittel der Staatanwaltschaft, sofern sie sie nicht ausschließlich zugunsten des Angeklagten eingelegt hat, andere Grundsätze als für den Angeklagten, weil die Staatsanwaltschaft als ein dem Gericht gleichgeordnetes Organ der Strafrechtspflege neben dem Gericht die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsgemäßheit des Verfahrens trägt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28, März 1996 - 3 Ws 89/96 - Beschluss vom 31. März 1998 - 1 Ws 84/98 - OLG Celle NJW 1966, 1330; LG Krefeld, NJW 1976, 815; Meyer-Goßner a.a.O. vor § 296 Rn. 16 m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung,

    Danach ist die Einstellung nach § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 JGG i. V. m. § 153 Abs. 2 StPO trotz des Wortlauts des § 47 Abs. 2 Satz 3 JGG mit der Beschwerde anfechtbar, soweit geltend gemacht wird, dass die prozessualen Voraussetzungen der Einstellung nicht vorgelegen haben (LG Krefeld, NJW 1976, 815; Eisenberg, JGG, 15. Aufl. 2012, § 47 Rn. 26; angedeutet auch in BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 1983 - 2 BvR 92/83 -, juris Rn. 2; zu § 153 Abs. 2 StPO vgl. BGH, NJW 2002, 2401; OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 144; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. 2012, § 153 Rn. 34, jeweils m. w. N.), etwa weil eine erforderliche Zustimmung nicht erteilt worden ist (BGH, a. a. O.; Meyer-Goßner, a. a. O., m. w. N.).
  • OLG Hamm, 13.11.2003 - 4 Ws 578/03

    Verwirkung des Beschwerderechts wegen einer Verfahrenseinstellung

    Denn hinsichtlich ihrer Beschwer gelten für Rechtsmittel der Staatanwaltschaft, sofern sie sie nicht ausschließlich zugunsten des Angeklagten eingelegt hat, andere Grundsätze als für den Angeklagten, weil die Staatsanwaltschaft als ein dem Gericht gleichgeordnetes Organ der Strafrechtspflege neben dem Gericht die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsgemäßheit des Verfahrens trägt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28, März 1996 - 3 Ws 89/96 - Beschluss vom 31. März 1998 - 1 Ws 84/98 - OLG Celle NJW 1966, 1330; LG Krefeld, NJW 1976, 815; Meyer-Goßner a.a.O. vor § 296 Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.11.2003 - 4 Ws 577/03

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses zur Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit;

    Denn hinsichtlich ihrer Beschwer gelten für Rechtsmittel der Staatanwaltschaft, sofern sie sie nicht ausschließlich zugunsten des Angeklagten eingelegt hat, andere Grundsätze als für den Angeklagten, weil die Staatsanwaltschaft als ein dem Gericht gleichgeordnetes Organ der Strafrechtspflege neben dem Gericht die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsgemäßheit des Verfahrens trägt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28, März 1996 - 3 Ws 89/96 - Beschluss vom 31. März 1998 - 1 Ws 84/98 - OLG Celle NJW 1966, 1330; LG Krefeld, NJW 1976, 815; Meyer-Goßner a.a.O. vor § 296 Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.11.2003 - 4 Ws 277/03
    Denn hinsichtlich ihrer Beschwer gelten für Rechtsmittel der Staatanwaltschaft, sofern sie sie nicht ausschließlich zugunsten des Angeklagten eingelegt hat, andere Grundsätze als für den Angeklagten, weil die Staatsanwaltschaft als ein dem Gericht gleichgeordnetes Organ der Strafrechtspflege neben dem Gericht die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsgemäßheit des Verfahrens trägt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28, März 1996 - 3 Ws 89/96 - Beschluss vom 31. März 1998 - 1 Ws 84/98 - OLG Celle NJW 1966, 1330; LG Krefeld, NJW 1976, 815; Meyer-Goßner a.a.O. vor § 296 Rn. 16 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.09.1975 - 1 Ws 250/75   

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https://dejure.org/1975,1696
OLG Karlsruhe, 16.09.1975 - 1 Ws 250/75 (https://dejure.org/1975,1696)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.09.1975 - 1 Ws 250/75 (https://dejure.org/1975,1696)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. September 1975 - 1 Ws 250/75 (https://dejure.org/1975,1696)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 302
  • NJW 1976, 815 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Zweibrücken, 17.03.1989 - 1 Ws 123/89

    Halbstrafengesuch; Mündliche Anhörung; Verurteilter

    Sie geht auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (NJW 1976, 302 [hier: IV (466) 160 a]) zurück, der durch die Änderung des Gesetzes Ä damals mußten besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit der Verurteilten vorliegen Ä die Grundlage entzogen ist.
  • OLG Stuttgart, 17.12.1986 - 1 Ws 384/86
    So soll etwa die mündliche Anhörung des Verurteilten im Falle des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB dann unterbleiben können, wenn sich nach den Feststellungen des zugrundeliegenden Urteils zur Tat und ihren Umständen absolut ausschließen läßt, daß besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Verurteilten vorliegen (Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 454 Rdn. 46; OLG Karlsruhe NJW 1976, 302; OLG Hamburg MDR 1978, 331; OLG Hamm NJW 1980, 2090).
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