Rechtsprechung
BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- verkehrslexikon.de
Zur Erstattungsfähigkeit von Vorhaltekosten für Ersatzfahrzeuge
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ersatz eines Nutzungsausfallschadens wegen eines beschädigten Möbelwagens - Ersatzfähigkeit von Vorhaltekosten zur Abwehr von fremdverschuldeten Fahrzeugausfällen - Ausfall eines Unfallwagens
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- VersR (via Owlit)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 249, 254 Abs. 2; ZPO § 287
Ausschluß des Nutzungsausfalls bei Vorhandensein eines weiteren ungenutzten Fahrzeugs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 286
- MDR 1976, 132
- VersR 1976, 170
- VersR 1976, 828
- DB 1976, 97
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.05.1960 - VI ZR 35/59
Straßenbahn-Ersatzwagen - § 249 BGB, zur Ersatzfähigkeit von Vorhaltekosten
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
Der erkennende Senat hat das gerade auch in Bezug auf die Reservehaltung von Fahrzeugen (dort ein Straßenbahnzug) schon in dem Urteil BGHZ 32, 280, insbes.Dabei kann dahinstehen, ob an der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats in vollem Umfange festzuhalten ist, wonach das eingesetzte Reservefahrzeug gerade für das Auffangen fremdverschuldeter Ausfälle bestimmt gewesen sein muß (vgl. BGHZ 32, 280, 287; weniger eng Senatsurteil vom 3. Februar 1961 - VI ZR 178/59 bezüglich allgemeiner Verwaltungskosten).
- RG, 30.11.1910 - I 433/09
Beseitigung von Schiffahrtshindernissen.
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
In der Rechtsprechung begegnen seit langem (vgl. insbes. RGZ 74, 362, 365 - Kaiser-Wilhelm-Kanal) Entscheidungen dahin, daß der Geschädigte auch solche Aufwendungen erstattet verlangen kann, die er in Voraussicht künftiger unerlaubter Handlung zur Abwendung oder Minderung von deren Schadensfolgen gemacht hat, wenn sich im Einzelfall solche Vorsorge ausgewirkt hat. - BGH, 16.10.1973 - VI ZR 96/72
Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
Ihn betont auch das von der Revision zu Unrecht für ihren Standpunkt herangezogene Senatsurteil vom 16. Oktober 1973 (VI ZR 96/72 - VersR 1974, 171).
- BGH, 03.02.1961 - VI ZR 178/59
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
Dabei kann dahinstehen, ob an der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats in vollem Umfange festzuhalten ist, wonach das eingesetzte Reservefahrzeug gerade für das Auffangen fremdverschuldeter Ausfälle bestimmt gewesen sein muß (vgl. BGHZ 32, 280, 287; weniger eng Senatsurteil vom 3. Februar 1961 - VI ZR 178/59 bezüglich allgemeiner Verwaltungskosten). - BGH, 13.12.1965 - III ZR 62/64
Ersatz von Vorhaltekosten
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
Das angefochtene Urteil hat erwogen, ob sich dagegen aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 1965 - III ZR 62/64 - NJW 1966, 589 Bedenken ergeben könnten, hält aber dafür, daß diese Entscheidung auf den Besonderheiten des damals zu entscheidenden Falles beruht. - BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64
Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit …
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
Zwar hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit der Grundsatzentscheidung des III. Zivilsenats BGHZ 40, 346 (vgl. auch Senatsurteil BGHZ 45, 212) anerkannt, daß für den vorübergehenden Nutzungsausfall eines Kraftfahrzeugs Ersatz auch dann gefordert werden kann, wenn der Geschädigte keinen Mietwagen in Anspruch genommen, sich vielmehr mit der durch die Schädigung bedingten Einschränkung bzw. Erschwerung seiner Bewegungsfreiheit für den entsprechenden Zeitraum abgefunden hat. - BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68
Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei …
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
Auch dort hat der Bundesgerichtshof am Grundsatz der Subjektbezogenheit des Schadens (BGHZ 54, 82, 85) festgehalten. - BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70
Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
Eine Entbehrung und damit ein wenn auch betragsmäßig nicht ohne Schwierigkeiten zu erfassender (BGHZ 56, 214) Vermögensschaden entsteht aber nicht, wenn der Geschädigte das Fahrzeug ohnedies nicht nutzen wollte oder konnte (zuletzt Senatsurteil vom 28. Januar 1975 - VI ZR 145/73 - VersR 1975, 426 mit Nachw.). - BGH, 28.05.1974 - VI ZR 145/73
Hilfsarbeiter - Verschuldenzurechnung - Einzelfallabwägung - …
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
Eine Entbehrung und damit ein wenn auch betragsmäßig nicht ohne Schwierigkeiten zu erfassender (BGHZ 56, 214) Vermögensschaden entsteht aber nicht, wenn der Geschädigte das Fahrzeug ohnedies nicht nutzen wollte oder konnte (zuletzt Senatsurteil vom 28. Januar 1975 - VI ZR 145/73 - VersR 1975, 426 mit Nachw.). - BGH, 28.01.1975 - VI ZR 143/73
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Nutzungsausfalls
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
Eine Entbehrung und damit ein wenn auch betragsmäßig nicht ohne Schwierigkeiten zu erfassender (BGHZ 56, 214) Vermögensschaden entsteht aber nicht, wenn der Geschädigte das Fahrzeug ohnedies nicht nutzen wollte oder konnte (zuletzt Senatsurteil vom 28. Januar 1975 - VI ZR 145/73 - VersR 1975, 426 mit Nachw.).
- BGH, 05.02.2013 - VI ZR 363/11
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Umsatzsteuerersatz bei Ersatzbeschaffung trotz …
Insofern ist die Senatsrechtsprechung, wonach Nutzungsausfall für ein beschädigtes Kraftfahrzeug nicht fordern kann, wer (selbst) über mindestens ein zweites derzeit ungenutztes Fahrzeug verfügt, dessen ersatzweiser Einsatz ihm zuzumuten ist (Senatsurteil vom 14. Oktober 1975 - VI ZR 255/74, NJW 1976, 286), nicht einschlägig (…vgl. Senatsurteil vom 19. November 1974 - VI ZR 197/73, aaO). - BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75
Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines …
In einer jüngeren Entscheidung hat er indessen (Senatsurteil vom 14. Oktober 1975 - VI ZR 255/74 - VersR 1976, 170, 171, ebenfalls Vorhaltekosten betreffend), wenn auch außerhalb der tragenden Gründe Zweifel daran geäußert, ob gerade diesem Umstand entscheidende Bedeutung zukommen sollte. - OLG Düsseldorf, 06.03.2012 - 1 U 108/11
Anspruch eines Kfz-Händlers auf Ersatz unfallbedingten Nutzungsausfalls eines …
Voraussetzung für einen Anspruch auf Entschädigung eines solchen Gebrauchsverlustes ist allerdings dessen tatsächlicher Eintritt (BGH, NJW-RR 2008, 1198 und VersR 1985, 963 sowie NJW 1976, 286; Senat, Urteil vom 15.11.2011, Az.: I - 1 U 50/11).Kann der Geschädigte den Nutzungsausfall in zumutbarer Weise durch den ersatzweisen Einsatz eines ihm zur Verfügung stehenden Zweitwagens überbrücken, so fehlt es an dieser Voraussetzung und er kann keine Nutzungsausfallentschädigung verlangen (BGH, VersR 1985, 963 und NJW 1976, 286; OLG Saarbrücken, OLGR 1998, 318).
Denn bei dem Kläger fehlt es an einer fühlbaren Nutzungsbeeinträchtigung, da ihm im Rahmen des von ihm betriebenen Kfz-Handels mehrere Gebrauchtfahrzeuge aus dem Bestand seiner Firma zur Verfügung standen, auf die er in zumutbarer Weise zurückgreifen konnte (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR 1998, 318; LG Nürnberg-Fürth, Schaden-Praxis 2005, 200; siehe auch BGH NJW 1976, 286).
Der Umstand, dass diese Fahrzeuge Bestandteil des Betriebsvermögens waren, stand ihrer Nutzung durch den Betriebsinhaber nicht im Wege (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR 1998, 318; LG Nürnberg-Fürth, Schaden-Praxis 2005, 200; siehe auch BGH NJW 1976, 286).
- BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75
Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs bei Beschädigung eines …
Die grundsätzliche Ersatzfähigkeit von Vorhaltekosten für ein Reservefahrzeug, soweit sie im gegebenen Fall erforderlich und geeignet waren, einen Ausfallschaden - etwa durch Verlust von Einnahmen, durch Inanspruchnahme eines Mietfahrzeugs oder durch arbeits- und kostenaufwendige Behelfsmaßnahmen - zu vermeiden, hat der Senat schon in seinem Urteil BGHZ 32, 280 (284 ff) bejaht (vgl. ferner Senatsurteil vom 14. Oktober 1975 - VI ZR 255/74 - VersR 1976, 170).Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 14. Oktober 1975 (a. a. O. S. 174) erwogen, dass eine getrennte Vorhaltung von Fahrzeugen für fremdverschuldete und für andere Ausfälle wirtschaftlich eher fernliegt und es daher genügen sollte, dass der Geschädigte die Reservehaltung allgemein mit Rücksicht auf fremdverschuldete Ausfälle messbar erhöht hatte, und dass sich diese Vorsorge dann schadensmindernd ausgewirkt hat.
Denn die dortige Entscheidung ist ersichtlich in besonderem Maße den im Einzelfall getroffenen Feststellungen verhaftet (vgl. schon Senatsurteil vom 14. Oktober 1975 a. a. O. S. 170 r. Sp).
Der Fall liegt also - abgesehen von der hier zu bejahenden Ersatzfähigkeit der Vorhaltekosten für ein Reservefahrzeug - ebenso, wie wenn der Klägerin ein ansonsten brachliegendes Zweitfahrzeug zur Verfügung gestanden hätte (vgl. Senatsurteil vom 14. Oktober 1975 a. a. O.).
- OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20
Nutzungsausfall, lange Reparaturdauer
Zwar fehlt es an der für einen solchen Anspruch erforderlichen Fühlbarkeit der Nutzungsentbehrung, wenn einem Geschädigten ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht, dessen Einsatz ihm zumutbar ist (BGH, Urteil vom 14.10.1975 - VI ZR 255/74, juris Rn. 9 ff.), jedoch wird ein Nutzungsentschädigungsanspruch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Geschädigte von Dritten, worunter auch Familienmitglieder fallen, unentgeltlich ein Ersatzfahrzeug erhalten hat. - OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
Nutzungsausfallentschädigung bei unfallbedingtem Ausfall einer Harley-Davidson; …
Eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung ist gleichwohl mangels einer "fühlbaren" vermögenserheblichen Entbehrung zu versagen, wenn der Geschädigte ein ihm zur Verfügung stehendes zweites Fahrzeug zur Verfügung hatte, dessen Nutzung ihm zumutbar war (Senat, VersR 2001, 208; BGH VersR 1976, 170).Bei Einsatz eines ansonsten nicht benutzten Zweitfahrzeuges wird der Verlust der Nutzung an dem beschädigten Fahrzeug durch den nunmehr sinnvoll gewordenen Gebrauch des bisher brachliegenden Ersatzfahrzeugs ausgeglichen (BGH NJW 1976, 286).
- BGH, 11.10.2022 - VI ZR 35/22
Zuparken eines Pkw Porsche: Schadensersatz wegen Nutzungsausfall; Zumutbarkeit …
An einem fühlbaren Nutzungsausfall fehlt es daher, wenn dem Geschädigten ein weiteres Fahrzeug zur Verfügung steht, dessen ersatzweise Nutzung ihm zumutbar ist (Senatsurteil vom 14. Oktober 1975 - VI ZR 255/74, NJW 1976, 286, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 6. März 2012 - 1 U 108/11, juris Rn. 7;… OLG Koblenz, VersR 2018, 1275, juris Rn. 7;… Oetker in MüKoBGB, 9. Aufl., § 249 Rn. 76). - OLG Saarbrücken, 01.06.2017 - 4 U 33/16
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei …
Wer über ein weiteres Fahrzeug verfügt, dessen Einsatz ihm zuzumuten ist, kann keine Nutzungsausfallentschädigung, sondern allenfalls Ersatz der Vorhaltekosten beanspruchen (BGH NJW 1976, 286;… Knerr in Geigel, Der Haftpflichtprozess 27. Aufl. Kap. 3 Rn. 97).Insofern ist die - auf die vorstehend unter aa) dargestellte Konstellation anzuwendende - höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach Nutzungsausfall für ein beschädigtes Kraftfahrzeug nicht fordern kann, wer (selbst) über mindestens ein zweites derzeit ungenutztes Fahrzeug verfügt, dessen ersatzweiser Einsatz ihm zuzumuten ist (BGH NJW 1976, 286), nicht einschlägig (…BGH NJW 2013, 1151, 1153 Rn. 23).
- OLG Hamm, 23.02.2006 - 28 U 164/05
Autokauf - Kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung
Soweit bis dato auch unstreitig geblieben ist, dass der Kläger einen Zweitwagen zur Verfügung hatte (dazu BGH NJW 1976, 286; OLG Jena NJW-RR 2004, 1030, 1031 f.), hat er im Termin zwar erklärt, dass dieses Fahrzeug, das steuerbefreit sei, seiner gehbehinderten Frau gehöre und er es nicht nutzen dürfe. - OLG Frankfurt, 21.07.2022 - 11 U 7/21
Keine Nutzungsausfallentschädigung während Reparaturzeit bei niederklassigerem …
Der Anspruch entfällt, wenn der Einsatz eines Zweitwagens möglich und zumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.1975 - VI ZR 255/74). - OLG Zweibrücken, 11.06.2014 - 1 U 157/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Pauschalierte Nutzungsausfallentschädigung für …
- OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 1 U 50/11
Voraussetzungen und Umfang des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung
- BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84
Deliktische Haftung - Eingriff in Sacheigentum - Vorübergehende Unbenutzbarkeit - …
- OLG Celle, 01.03.2023 - 14 U 149/22
Vorschaden; Nutzungsausfallschaden; fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil; Kratzer; …
- OLG Saarbrücken, 14.09.2017 - 4 U 82/16
Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Fiktive …
- OLG Köln, 27.03.2008 - 15 U 175/07
Autorecht; Verfahrensrecht - Einspruchsfrist bei einem im schriftlichen …
- OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99
Nutzungsausfall-Ersatz bei Ausfall eines Wohnmobils
- OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98
Verzögerte Ersatzteilbeschaffung bei ausländischem Fahrzeug
- OLG Jena, 28.04.2004 - 3 U 221/03
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Berechnung des Minderwertes …
- OLG Koblenz, 19.01.2004 - 12 U 1356/02
Ersatz von Nutzungsausfall bei Überlassung eines Kraftfahrzeugs an einen …
- OLG Stuttgart, 08.07.2013 - 5 U 7/13
Schadensersatzrecht: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei …
- OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 12 U 160/06
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallschaden bei Vorhandensein eines …
- OLG Stuttgart, 21.06.2018 - 13 U 55/17
Schadensersatz wegen Tierhalterhaftung: Anspruch des Dienstherrn in …
- OLG Zweibrücken, 28.05.2014 - 1 U 157/13
Nutzungsausfall bei gewerblich genutztem KFZ
- AG Hamburg-Barmbek, 17.11.2016 - 810 C 558/15
Verkehrsunfall - Umfang der Nutzungsausfallentschädigung
- BGH, 14.05.1976 - V ZR 157/74
Entgehende Gebrauchsvorteile beim Schuldnerverzug
- LG Bad Kreuznach, 27.07.2017 - 1 S 3/17
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit eines Nutzungsausfallschadens …
- LG Hamburg, 11.01.2018 - 310 O 111/17
Urheberrechtlicher Schutz der Karosserieform eines Autos
- LG Duisburg, 13.06.2013 - 8 O 122/12
Anspruchsbegehren auf Nutzungsausfallentschädigung für den Verlust der …
- OLG Koblenz, 23.11.2017 - 10 U 322/17
Mercedes GL kaputt: VW Touran ist taugliches Interimsfahrzeug!
- OLG Düsseldorf, 02.07.2001 - 1 U 31/00
Selbständiges Beweisverfahren hinsichtlich der Höhe der nach einem Verkehrsunfall …
- OLG Düsseldorf, 14.04.2015 - 21 U 181/14
Auslegung der Kündigung des Werkvertrages durch den Auftraggeber
- OLG Zweibrücken, 25.01.2023 - 1 U 100/22
Unfallschadenregulierung, Anmietung eines Ersatzes, Wirtschaftlichkeitsgebot, …
- OLG Jena, 14.05.2009 - 1 U 761/08
Es besteht kein abstrakter Anspruch auf Nutzungsausfall bei kostenloser Nutzung …
- AG Bonn, 18.05.2018 - 111 C 25/18
Beilackierung, Verbringungskosten und UPE-Aufschläge
- OLG Frankfurt, 02.01.2014 - 11 U 133/11
Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei überwiegendem Vorfahrtsverstoß
- OLG Hamm, 11.11.2010 - 6 U 54/10
Anwaltsgebühren als Kosten der Rechtsverfolgung i.R.v. Ansprüchen wegen eines …
- OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - 3 U 6/19
Wertminderung infolge der verspäteten Auslieferung eines Fahrzeugs
- OLG Köln, 06.04.2001 - 20 U 165/00
- OLG Frankfurt, 11.03.2002 - 1 U 33/01
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis trotz …
- LG Mainz, 07.09.2011 - 3 S 190/10
Der zeitweise Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Motorrades stellt sich unter …
- OLG Zweibrücken, 01.03.2023 - 1 U 100/22
- LG Koblenz, 03.11.2022 - 10 O 39/20
Unfall, Nürburgring, Haftung, Touristenfahrt, Haftungsverteilung, Nutzungsausfall …
- LG Wuppertal, 20.12.2007 - 9 S 415/06
Nutzungsausfall allgemein + Pkw - NA Krad - NA Fahrrad - NA Gewerbefahrzeug - NA …
- BGH, 09.11.1976 - VI ZR 267/75
Schadensersatz bei Ausfall eines gewerblich genutzten Fahrzeugs
- OLG München, 19.05.2020 - 20 U 6219/19
Feststellung, Erledigung, Berufung, Minderwert, Schaden, Hinweis, Klage, …
- LG Bielefeld, 13.04.2011 - 3 O 193/09
Fehlende Eignung eines Jaguar XJ 2.7 D mit Dieselpartikelfilter (DPF) zum Einsatz …
- AG Donaueschingen, 12.06.2019 - 1 C 37/18
Unfallregulierung, Restwert, Nutzungsausfallentschädigung
- OLG Stuttgart, 16.03.2004 - 6 U 244/03
- OLG Köln, 16.04.2018 - 5 U 85/17
Voraussetzungen des Anspruchs auf Nutzungsausfall für ein beschädigtes Fahrzeug
- LG Schweinfurt, 07.12.2017 - 12 O 237/17
- VGH Baden-Württemberg, 25.07.2000 - 4 S 1587/98
Regressforderung des Dienstherrn - Nutzungsentschädigung für beschädigtes …
- LG Passau, 29.10.2009 - 3 S 7/09
Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Nutzungsausfallschaden bei Möglichkeit der …
- LG Düsseldorf, 07.06.2018 - 14e O 252/14
Fahrzeugkauf - Dauer Kurzzulassung als Sachmangel
- LG Aachen, 23.05.2017 - 11 O 386/16
Zahlungsanspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei "fühlbarer" …
- OLG Frankfurt, 07.02.1991 - 15 U 272/90
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ; Gesamtschuldnerische Haftung …
- KG, 18.03.1985 - 12 U 3875/84
Haftungsverteilung bei Kollision eines mit hoher Geschwindigkeit auf dem linken …
- OLG Karlsruhe, 05.08.1983 - 10 U 372/82
Schadensersatz aus Verkehrsunfall; Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme aus § …
- AG Aachen, 22.12.2009 - 111 C 232/09
Ersatzfähigkeit der Kosten eines untauglichen Sachverständigengutachtens; …
- KG, 08.01.2001 - 12 U 6023/99
Anspruch auf Zahlung von Mietausfall; Beschädigung eines Pkw; Vorliegen grober …
- AG Esslingen, 11.08.2022 - 5 C 166/22
- LG Ellwangen/Jagst, 15.02.2012 - 2 O 340/11