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   OLG Hamm, 17.03.1976 - 4 Ss 158/76   

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OLG Hamm, 17.03.1976 - 4 Ss 158/76 (https://dejure.org/1976,1473)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.03.1976 - 4 Ss 158/76 (https://dejure.org/1976,1473)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. März 1976 - 4 Ss 158/76 (https://dejure.org/1976,1473)
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Papierfundstellen

  • NJW 1976, 978
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00

    Zur Ablehnung der Bearbeitung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung gegen

    a) Eine Eingabe, die sich in beleidigenden oder erpresserischen Ausführungen erschöpft, entspricht nicht den Mindestanforderungen, die an Eingaben bei Behörden und Gerichten zu stellen sind (vgl. BVerfGE 2, 225 für den Bereich des Petitionsrechts; OLG Düsseldorf, wistra 1992, S. 200; OLG Hamm, NJW 1976, S. 978; OLG Karlsruhe, MDR 1978, S. 74; OLG Karlsruhe, MDR 1973, S. 867 f.).
  • BFH, 04.06.1992 - IV R 139/91

    Klage durch Beleidigung nicht unzulässig

    a) In der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte wird zwar unter Hinweis auf die Entscheidung des BVerfG (in BVerfGE 2, 225, 229) und ohne weitere Begründung die Auffassung vertreten, Zulässigkeitsvoraussetzung jeden Antrags an ein Gericht wie auch jeden Rechtsmittels sei die Wahrung der sachlichen Form (vgl. etwa Beschluß des Oberlandesgerichts - OLG - Hamm vom 17. März 1976 4 Ss 158/76, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1976, 978, m. w. N.).
  • LSG Bayern, 21.11.2001 - L 18 SB 73/96

    Rechtmäßigkeit der Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB) als 40

    Ein Antrag, der wegen seines beleidigenden oder herausfordernden Inhalts nicht den Mindestanforderungen entspricht, die an jede Eingabe bei einem Gericht oder einer Behörde zu stellen sind, ist unzulässig und sachlich nicht zu bearbeiten (OLG Hamm NJW 1976, 978; OLG Karlsruhe, NJW 1973, 1658).
  • BFH, 04.06.1992 - IV R 140/91

    Klage durch Beleidigung nicht unzulässig

    a) In der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte wird zwar unter Hinweis auf die Entscheidung des BVerfG (in BVerfGE 2, 225, 229) und ohne weitere Begründung die Auffassung vertreten, Zulässigkeitsvoraussetzung jeden Antrags an ein Gericht wie auch jeden Rechtsmittels sei die Wahrung der sachlichen Form (vgl. etwa Beschluß des Oberlandesgerichts - OLG - Hamm vom 17. März 1976 4 ss 158/76, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1976, 978 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.1994 - 4 S 201/94

    Rechtsmißbräuchlichkeit eines Rechtsmittels

    Das kann insbesondere bei Antrags- oder Rechtsmittelschriften der Fall sein, die grobe Beleidigungen und Beschimpfungen der Verfahrensbeteiligten einschließlich der mit der Sache befaßten Justizorgane enthalten (OLG Hamm, Beschluß vom 17.3.1976, NJW 1976, 978; OLG Koblenz, Beschluß vom 13.10.1986, MDR 1987, 433; Zöller, ZPO, 18. Aufl., Einl. RdNr. 50; vgl. auch Stein-Jonas, ZPO, 20. Aufl., § 271 RdNr. 30).
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Rechtsprechung
   LG Hannover, 07.10.1975 - 12 KLs 4/73   

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https://dejure.org/1975,2726
LG Hannover, 07.10.1975 - 12 KLs 4/73 (https://dejure.org/1975,2726)
LG Hannover, Entscheidung vom 07.10.1975 - 12 KLs 4/73 (https://dejure.org/1975,2726)
LG Hannover, Entscheidung vom 07. Oktober 1975 - 12 KLs 4/73 (https://dejure.org/1975,2726)
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