Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.06.1976

Rechtsprechung
   BGH, 02.03.1977 - 3 StR 18/77   

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BGH, 02.03.1977 - 3 StR 18/77 (https://dejure.org/1977,1394)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1977 - 3 StR 18/77 (https://dejure.org/1977,1394)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1977 - 3 StR 18/77 (https://dejure.org/1977,1394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Strafzumessung - Verbot der Bezugnahme auf inzwischen aufgehobene Feststellungen eines früheren Urteils - Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1247
  • MDR 1977, 510
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.10.1976 - 3 StR 374/76

    Heranziehung von Feststellungen eines Urteils zum Strafausspruch für das neue

    Auszug aus BGH, 02.03.1977 - 3 StR 18/77
    Der Tatrichter war vielmehr gehalten, umfassende eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten und zu seinem Lebensweg zu treffen und diese in den Urteilsgründen mitzuteilen (BGHSt 24, 274 [275]; BGH Beschlüsse vom 30. April 1976 - 5 StR 272/76; vom 4. Juni 1976 - 2 StR 247/76; vom 13. September 1976 - 3 StR 331/76 und vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 374/76 -).".

    Dem tritt der Senat mit dem Bemerken bei, daß von dem Verbot der Bezugnahme auf inzwischen aufgehobene Feststellungen eines früheren Urteils auch Fälle erfaßt werden, in denen diese Bezugnahme mit dem Hinweis verbunden ist, die neue Hauptverhandlung habe zu denselben Feststellungen geführt (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 374/76).

  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 331/76

    Zulässigkeit der Verwertung von durch eine Entscheidung aufgehobenen

    Auszug aus BGH, 02.03.1977 - 3 StR 18/77
    Der Tatrichter war vielmehr gehalten, umfassende eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten und zu seinem Lebensweg zu treffen und diese in den Urteilsgründen mitzuteilen (BGHSt 24, 274 [275]; BGH Beschlüsse vom 30. April 1976 - 5 StR 272/76; vom 4. Juni 1976 - 2 StR 247/76; vom 13. September 1976 - 3 StR 331/76 und vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 374/76 -).".
  • BGH, 21.06.1972 - 3 StR 24/72

    Aussetzung höherer Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 02.03.1977 - 3 StR 18/77
    Zu bemerken ist, daß solche besonderen Umstände in der Persönlichkeit im Einzelfall auch den Charakter der Tat wesentlich mitprägen können und dann auch bei der Prüfung, ob besondere Umstände in der Tat vorliegen, mit zu berücksichtigen sind (vgl. BGHSt 24, 360, 364).
  • BGH, 04.06.1976 - 2 StR 247/76

    Zulässigkeit der Änderung der Feststellungen des ersten Urteils zum Schuldspruch

    Auszug aus BGH, 02.03.1977 - 3 StR 18/77
    Der Tatrichter war vielmehr gehalten, umfassende eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten und zu seinem Lebensweg zu treffen und diese in den Urteilsgründen mitzuteilen (BGHSt 24, 274 [275]; BGH Beschlüsse vom 30. April 1976 - 5 StR 272/76; vom 4. Juni 1976 - 2 StR 247/76; vom 13. September 1976 - 3 StR 331/76 und vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 374/76 -).".
  • BGH, 30.04.1976 - 5 StR 272/76

    Verweisung in Urteilsgründen auf ein anderes Urteil als zur Aufhebung des Urteils

    Auszug aus BGH, 02.03.1977 - 3 StR 18/77
    Der Tatrichter war vielmehr gehalten, umfassende eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten und zu seinem Lebensweg zu treffen und diese in den Urteilsgründen mitzuteilen (BGHSt 24, 274 [275]; BGH Beschlüsse vom 30. April 1976 - 5 StR 272/76; vom 4. Juni 1976 - 2 StR 247/76; vom 13. September 1976 - 3 StR 331/76 und vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 374/76 -).".
  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 02.03.1977 - 3 StR 18/77
    Der Tatrichter war vielmehr gehalten, umfassende eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten und zu seinem Lebensweg zu treffen und diese in den Urteilsgründen mitzuteilen (BGHSt 24, 274 [275]; BGH Beschlüsse vom 30. April 1976 - 5 StR 272/76; vom 4. Juni 1976 - 2 StR 247/76; vom 13. September 1976 - 3 StR 331/76 und vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 374/76 -).".
  • RG, 29.01.1935 - 4 D 981/34

    1. Bleibt eine Revision, die nur auf Verletzung des § 51 Abs. 2 StGB. gestützt

    Auszug aus BGH, 02.03.1977 - 3 StR 18/77
    Soweit diese Feststellungen sich auf den Ausschluß einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten beziehen (Urteil des Landgerichts vom 31. Juli 1975, UA S. 23/24), betreffen sie die Straffrage (vgl. RGSt 69, 110) und sind durch das Urteil des erkennenden Senats vom 18. Februar 1976 mitaufgehoben.
  • BGH, 21.03.2023 - 6 StR 88/23

    Bindung des Tatgerichts (Aufhebung nur des Strafausspruchs mit den zugehörigen

    Daher bezieht sich die Aufhebung des Strafausspruchs mit den zugehörigen Feststellungen auch auf die Feststellungen und die Entscheidung des früheren Tatgerichts zur Frage einer verminderten Schuldfähigkeit des Täters im Sinne von § 21 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 1977 - 3 StR 18/77, NJW 1977, 1247; vom 21. März 2017 - 5 StR 81/17 Rn. 5; Beschluss vom 15. April 1997 - 5 StR 24/97, NStZ-RR 1997, 237; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1347).
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81

    Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen

    Dies soll nach ständiger Rechtsprechung auch gelten, wenn der neue Tatrichter die erforderlichen Feststellungen selbständig und in eigener Verantwortung getroffen hat und danach zu dem Ergebnis kommt, daß sie mit den aufgehobenen völlig übereinstimmen (BGH, U. v. 3.7.1975 - 4 StR 255/75 - VRS 50, 340, 342;B. v. 13.10.1976 - 3 StR 374/76;B. v. 2.3.1977 - 3 StR 18/77 - NJW 1977, 1247;B. v. 3.5.1977 - 1 StR 128/77;B. v. 22.2.1978 - 4 StR 62/78 - bei Holtz MDR 1978, 460;B. v. 15.4.1980 - 5 StR 204/80;B. v. 8.7.1980 - 5 StR 374/80;B. v. 31.7.1980 - 4 StR 399/80;B. v. 30.9.1980 - 1 StR 426/80;B. v. 5.6.1981 - 2 StR 298/81;B. v. 23.6.1981 - 5 StR 340/81;B. v. 4.8.1981 - 1 StR 446/81;B. v. 4.9.1981 - 2 StR 441/81).
  • OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ss 501/02

    Urteilsgründe: Zulässige Bezugnahme auf die erstinstanzlichen Feststellungen zu

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs scheidet in diesen Fällen die Bezugnahme auf die Ausführungen in einem früheren (aufgehobenen) Urteil grundsätzlich aus (BGH NStZ-RR 2002, 99; NStZ 1994, 25; 1992, 29 [K]; 1987, 220; StV 1991, 503; wistra 1988, 33; NJW 1977, 1247; Gollwitzer a.a.O.; Engelhardt in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Auflage, § 267 Rdn 4; Pfeiffer, StPO, 4. Auflage, § 287 Rdn 3; Julius in: Heidelberger Kommentar zur StPO, 3. Auflage, § 267 Rdn 6).
  • BGH, 25.04.1984 - 3 StR 103/84

    Absichtliches Sicheinsetzen für verfassungsfeindliche Bestrebungen als

    An der Unzulässigkeit der Bezugnahme auf aufgehobene Feststellungen ändert auch der Hinweis des Urteils nichts, die Kammer habe diese Feststellungen in gleicher Weise wie die I. Große Strafkammer getroffen(Senatsbeschluß vom 2. März 1977 - 3 StR 18/77, abgedruckt in LM StPO § 267 Nr. 1 = NJW 1977, 1247 = MDR 1977, 510).
  • BGH, 15.04.1997 - 5 StR 24/97

    Rechtmäßigkeit der Bezugnahme auf die im Revisionsverfahren aufgehobenen

    Eine Bezugnahme auf sie ist daher nicht zulässig (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 16; Senat, Beschluß vom 23. Juni 1981 - 5 StR 266/81 - BGH NJW 1977, 1247).
  • BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81

    Bedeutung eines fehlenden Motives bei der Annahme von Tötungsvorsatz - Besondere

    Wenngleich letzterer Umstand in der Täterpersönlichkeit begründet ist, hat er den Charakter der Tat doch mitgeprägt und konnte deshalb vom Tatrichter bei der Würdigung der Tatumstände ebenfalls berücksichtigt werden (BGH NJW 1977, 639, 640; 1977, 1247 f; DRiZ 1979, 187, 188; GA 1980, 107; BGH, Beschluß vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 660/80).
  • BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97

    Rechtsgedanke des Härteausgleichs bei Unmöglichkeit nachträglicher

    In der unzulässigen Bezugnahme auf den durch die Vernehmung des Zeugen R. gewonnenen Inhalt der Strafzumessungserwägungen der 1. Strafkammer in ihrem Urteil vom 16. Dezember 1996 liegt ein Sachmangel, der zur Aufhebung nötigt (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16; BGHR StGB § 46 Begründung 9; BGH NJW 1977, 1247; BGHSt 24, 274, 275).
  • BGH, 03.06.1991 - 4 StR 220/91

    Reichweite des Verbots der Bezugnahme auf inzwischen aufgehobene Feststellungen

    Von diesem Verbot der Bezugnahme auf inzwischen aufgehobene Feststellungen eines früheren Urteils werden auch Fälle erfaßt, in denen diese Bezugnahme mit dem Hinweis verbunden ist, die neue Hauptverhandlung habe zu denselben Feststellungen geführt (BGH Beschluß vom 8. Juli 1980 - 5 StR 374/80; bei Holtz MDR 1978, 460; Beschluß vom 3. Mai 1977 - 1 StR 128/77; NJW 1977, 1247).
  • BGH, 01.06.1983 - 3 StR 197/83

    Strafempfindlichkeit des Täters - Strafzumessung

    Das soll auch dann gelten, wenn er - so wie hier - zum Ausdruck gebracht hat, daß er inhaltlich gleiche Feststellungen habe treffen wollen (Senatsbeschluß NJW 1977, 1247; BGHSt 30, 225 [226]).
  • BGH, 04.08.1981 - 1 StR 446/81

    Verletzung der Buchführungspflicht - Verbot der Bezugnahme auf inzwischen

    Von diesem Verbot der Bezugnahme auf inzwischen aufgehobene Feststellungen eines früheren Urteils werden auch die Fälle erfaßt, in denen diese Bezugnahme mit dem Hinweis verbunden ist, die neue Hauptverhandlung habe zu denselben Feststellungen geführt (BGH NJW 1977, 1247; BGH bei Holtz MDR 1978, 460, BGH, Beschluß vom 8. Juli 1980 - 5 StR 374/80 -).
  • BGH, 22.02.1978 - 4 StR 62/78

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf Feststellungen des früheren Urteils in der

  • BGH, 03.05.1977 - 1 StR 128/77

    Bezugnahme auf inzwischen aufgehobene Feststellungen eines früheren Urteils

  • BGH, 08.01.1982 - 2 StR 730/81

    Heranziehung der Feststellungen zum Werdegang und zu den Vorverurteilungen aus

  • BGH, 31.07.1980 - 4 StR 399/80

    Überzeugungsbildung des neuen Tatrichters nach Zurückverweisung

  • BGH, 27.11.1979 - 5 StR 722/79

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf ein früheres Urteil hinsichtlich der

  • BGH, 15.07.1980 - 5 StR 387/80

    Aufhebung der Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen bei Aufhebung des

  • BGH, 24.04.1980 - 4 StR 170/80
  • BGH, 19.04.1978 - 3 StR 135/78

    Fehlen eigener Feststellungen und Erwägungen zur Nachprüfung eines Urteils als

  • BGH, 23.06.1981 - 5 StR 266/81
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Rechtsprechung
   BGH, 15.06.1976 - 4 StR 239/76   

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https://dejure.org/1976,2220
BGH, 15.06.1976 - 4 StR 239/76 (https://dejure.org/1976,2220)
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BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1976 - 4 StR 239/76 (https://dejure.org/1976,2220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisibilität einer milden Strafe bei erheblichem Überwiegen der Strafschärfungsgründe gegenüber den Milderungsgründen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1247
  • MDR 1976, 941
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus BGH, 15.06.1976 - 4 StR 239/76
    Die Strafe darf sich auch nach unten nicht von ihrer Bestimmung als gerechter Schuldausgleich lösen (BGHSt 24, 132, 133, 134).
  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92

    Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung

    Zudem ist eine Strafe dann rechtsfehlerhaft, wenn sie sich wegen ihrer Höhe - nach oben oder nach unten - von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich für die Tat zu sein (BGHSt 24, 132, 134; 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGH NJW 1977, 1247; BGH bei Holtz MDR 1978, 109, 110).
  • BGH, 23.02.1989 - 4 StR 8/89

    Gemeinschaftliche Überfälle auf Geldboten mit einer Schreckschusspistole -

    Selbst wenn man gleichwohl die Bejahung eines minder schweren Falles noch als vertretbar ansehen wollte, kann angesichts dieser den Angeklagten erheblich belastenden Umstände die Verhängung der Mindeststrafe im Rahmen des § 250 Abs. 2 StGB nicht mehr als schuldangemessen angesehen werden (vgl. auch BGH NJW 1977, 1247).
  • BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79

    Klaus Croissant

    Bei Berücksichtigung der Tatsache, daß die Strafschärfungsgründe die Milderungsgründe ganz erheblich an Zahl und Gewicht überwiegen, erscheint die vom Landgericht verhängte Strafe, die den bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe reichenden Strafrahmen bei weitem nicht ausschöpft, zwar verhältnismäßig milde, sie ist aber nicht unvertretbar, hält sich vielmehr im Rahmen tatrichterlichen Ermessens (BGH NJW 1977, 1247).
  • BGH, 28.11.1979 - 3 StR 407/79

    Unerlaubtes Führen einer Schusswaffe - Strafbemessung unter Würdigung einer

    Die vom Tatrichter ausgeworfenen Strafen sind auch weder unverhältnismäßig milde noch unverhältnismäßig hart, halten sich vielmehr im Rahmen tatrichterlichen Ermessens (BGH NJW 1977, 1247).
  • BGH, 19.04.1977 - 1 StR 51/77

    Erfordernis der vollständigen Anführung aller Strafzumessungsgründe - Geringes

    Der Fall, den der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15. Juni 1976 (4 StR 239/76, MDR 1976, 941 Nr. 74) entschieden hat, lag anders.
  • BGH, 08.12.1982 - 3 StR 425/82

    Beschränkte Möglichkeit des Revisionsgerichts zum Eingreifen in die

    Der von der Revision für ihre andere Bewertung herangezogene Fall, den der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15. Juni 1976 (NJW 1977, 1247 = MDR 1976, 941 = JR 1977, 159 ff. mit Anmerkung von Bruns) entschieden hat, lag wesentlich anders.
  • BGH, 16.07.1980 - 3 StR 268/80

    Anordnung der Vollziehung der Strafe vor einer angeordneten Maßregel

    Eine darin etwa liegende Bezugnahme auf aufgehobene Feststellungen des früheren Urteils wäre unzulässig (BGH NJW 1977, 1247).
  • BGH, 27.03.1980 - 4 StR 109/80

    Vorliegen der Voraussetzungen eines minder schweren Falles

    Die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe sind auch nicht unvertretbar mild (vgl. BGH NJW 1977, 1247 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.05.1979 - 4 StR 159/79

    Annahme eines minder schweren Falls bei Abweichung des Tatbildes einschließlich

    Die erkannte Freiheitsstrafe von drei Jahren ist demnach nicht unvertretbar mild (vgl. BGH NJW 1977, 1247 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.01.1980 - 2 StR 519/79

    Grenzen tatrichterlichen Ermessens bei der Strafzumessung

    Die Strafzumessungserwägungen verstoßen weder gegen § 46 StGB noch weichen sie von den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen ab (vgl. BGHSt 24, 132; 27, 2; BGH NJW 1977, 1247 = LM Nr. 3 zu § 46 StGB 1975).
  • BGH, 01.02.1977 - 1 StR 829/76

    Verminderte Schuldfähigkeit und weitere Umstände als Voraussetzung für eine

  • BGH, 14.12.1977 - 3 StR 444/77

    Sachverständiger zur Begutachtung des Inhalts und der Verbindlichkeit der

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