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   OLG Stuttgart, 07.09.1976 - 3 Ss 526/76   

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OLG Stuttgart, 07.09.1976 - 3 Ss 526/76 (https://dejure.org/1976,2265)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.09.1976 - 3 Ss 526/76 (https://dejure.org/1976,2265)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. September 1976 - 3 Ss 526/76 (https://dejure.org/1976,2265)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1410
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BayObLG, 10.08.2001 - 3 ObOWi 51/01

    Zur Pflicht der Überwachung der Beschäftigten durch den Unternehmer

    Vielmehr ist dieser Tatbestand schon dann erfüllt, wenn eine Zuwiderhandlung durch gehörige Aufsicht wesentlich erschwert worden wäre (vgl. dazu etwa BGHSt 25, 158/163; OLG Stuttgart NJW 1977, 1410).
  • OLG Bamberg, 29.11.2018 - 2 Ss OWi 1359/18

    Inhaltliche Anforderungen an Beschlussbegründung nach § 72 OWiG

    eingelassen hat, ob der Einlassung gefolgt wird oder ob und inwieweit die Einlassung als widerlegt angesehen wird (OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.09.1976 - 3 Ss 526/76 = NJW 1977, 1410).
  • BayObLG, 22.01.2020 - 201 ObOWi 2474/19

    Unerlaubte Weiterbeschäftigung eines Leiharbeitnehmers

    Auch muss die angefochtene Entscheidung, wenn sie nicht lediglich eine sachlich und rechtlich einfach gelagerte Fallgestaltung von geringer Bedeutung betrifft, regelmäßig erkennen lassen, wie sich der Betroffene eingelassen hat, ob der Einlassung gefolgt wird oder ob und inwieweit die Einlassung als widerlegt angesehen wird (OLG Stuttgart NJW 1977, 1410).
  • BGH, 24.03.1981 - KRB 4/80

    Aufsichtspflicht - Aufsichtspflichtverletzung - Kausalverlauf - Aufsichtsmaßnahme

    Nicht gefolgt werden kann der vom Generalstaatsanwalt bei dem Kammergericht unter Hinweis auf einen Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 7. September 1976 (NJW 1977, 1410 [OLG Stuttgart 07.09.1976 - 3 Ss 526/76]) und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. März 1973 (BGHSt 25, 158, 163) vertretenen Auffassung, es genüge bereits, daß die unterlassene Aufsichtsmaßnahme der Gefahr von Zuwiderhandlungen weitgehend vorgebeugt hätte.
  • OLG Hamm, 19.11.2003 - 1 Ss OWi 634/03

    Aufsichtspflicht; Firmeninhaber; Übertragung; Stichprobe

    Es ist zwar nicht Aufgabe des Gerichts oder anderer staatlicher Stellen, einem Betriebsinhaber vorzuschreiben, wie er seinen Betrieb zu organisieren hat, um den ihm von Gesetzgeber auferlegten Pflichten beanstandungsfrei nachkommen zu können, denn mit der Eröffnung eines Betriebes liegt es zunächst an ihm, die zur Verhinderung betriebsbedingter Zuwiderhandlungen erforderlichen Überlegungen anzustellen (vgl. OLG Oldenburg NJW 77, 1410).
  • BayObLG, 09.03.2021 - 201 ObOWi 161/21

    Inhaltliche Anforderungen an Beschlussgründe nach § 72 OWiG

    Auch muss die angefochtene Entscheidung, wenn sie nicht lediglich eine sachlich und rechtlich einfach gelagerte Fallgestaltung von geringer Bedeutung betrifft, regelmäßig erkennen lassen, wie sich der Betroffene eingelassen hat, ob der Einlassung gefolgt wird oder ob und inwieweit die Einlassung als widerlegt angesehen wird (OLG Stuttgart NJW 1977, 1410).
  • OLG Koblenz, 02.02.1987 - 1 Ss 36/87

    Bußgeld; Urteil; Urteilsgründe; Anforderungen

    Die Begründung des Beschlusses hat im wesentlichen den Erfordernissen zu genügen, die auch bei Urteilen in Strafsachen zu beachten sind (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1977, 1410).
  • OLG Stuttgart, 20.05.2011 - 1 Ss 193/11

    Selbstständiges Verfallsverfahren wegen ordnungswidriger Überladung von

    Eine Bezugnahme auf die vorangegangene Entscheidung der Verwaltungsbehörde ist grundsätzlich - abgesehen von den hier nicht vorliegenden Fällen des § 77 b oder des § 72 Abs. 6 OWiG - nicht zulässig, anderenfalls fehlt es verfahrensrechtlich an einer Begründung der Entscheidung und sachlich-rechtlich an der Möglichkeit der Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 05.04.2000, 3 StR 58/00, NStZ-RR 2000, 304; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.09.1976, 3 Ss 526/76, NJW 1977, 1410; KG Berlin, Beschluss vom 03.04.1987, 3 Ws (B) 126/87; OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.2002, 2 Ss OWi 898/02; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 18.02.2008, 1 Ss (OWi) 266 B/07 und Beschluss vom 20.06.2003, 1 Ss (OWi) 97B/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.1989, 5 Ss (OWi) 298/89 - (OWi) 126/89 I).
  • OLG Braunschweig, 05.02.1988 - Ss (BZ) 50/87

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts; Anforderungen an

    1976, 181; OLG - NJW 1977, 1410 [OLG Stuttgart 07.09.1976 - 3 Ss 526/76] ; KK-Hürxthal, 2. Aufl., 1987, RN 12 zu § 267; Göhler, 8. Aufl., 1987, § 71 OWiG RN 43.
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