Rechtsprechung
   BVerwG, 16.03.1977 - VIII C 17.76   

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https://dejure.org/1977,785
BVerwG, 16.03.1977 - VIII C 17.76 (https://dejure.org/1977,785)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1977 - VIII C 17.76 (https://dejure.org/1977,785)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1977 - VIII C 17.76 (https://dejure.org/1977,785)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verabschiedete Honorarprofessoren - Postulationsfähigkeit - Bemessung des Wohngeldes - Heimbewohner - Zulagen - Sonderentgelte - Raumnutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 52, 161
  • NJW 1977, 1465 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 09.02.2010 - B 3 P 1/10 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Formwirksamkeit - Anhörungsrüge -

    Entscheidend ist insoweit aber der Umstand, dass mit der Entbindung eines Hochschullehrers von der Lehrverpflichtung seine sonstige korporationsrechtliche Rechtsstellung zu der Hochschule nicht verändert wird, er also auch nach der Emeritierung weiterhin "Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule" bleibt (BVerwGE 52, 161, 163; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl 2004, § 67 RdNr 2a).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2018 - 9 S 764/18

    Unbeachtlichkeit von Besetzungsmängeln nach HSchulG BW § 10 Abs 5 S 2 und 3

    Im Übrigen sind etwa auch Honorarprofessoren Rechtslehrer unabhängig davon, ob sie innerhalb einer juristischen Fakultät oder eines juristischen Fachbereichs tätig sind, wenn sie Rechtswissenschaft lehren (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.1977 - VIII C 17.76 -, BVerwGE 52, 161).
  • BVerwG, 12.09.1988 - 6 CB 35.88

    Voraussetzungen einer "nicht mit Gründen versehenen Entscheidung" - Widerspruch

    Der Zulässigkeit sowohl der Revision als auch der Nichtzulassungsbeschwerde steht zwar nicht entgegen, daß sich der Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht primär von seiner Ehefrau vertreten lassen will, die zwar Volljuristin und Richterin, aber nicht als Rechtsanwältin zugelassen ist und bei der ohne weitere Sachaufklärung zumindest Zweifel bestehen, ob sie, die laut Beschluß des Fachbereichsrats der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der W. W.-Universität in M. vom Januar 1987 als Richterin im Hochschuldienst "gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 der Ordnung ... über studienbegleitende Leistungskontrollen unter Prüfungsbedingungen für drei Jahre zum Mitglied des Akademischen Amtes gewählt" wurde, dadurch den Status eines "Rechtslehrers an einer deutschen Hochschule" im Sinne von § 67 Abs. 1 VwGO erlangt hat (vgl. dazu u.a. Beschluß vom 16. Oktober 1970 - BVerwG 2 C 50.68 - <NJW 1970, 2314> sowie Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 17.76 - <BVerwGE 52, 161>); denn jedenfalls hat der Kläger zusätzlich eine zugelassene Rechtsanwältin bevollmächtigt, ihn vor dem Bundesverwaltungsgericht zu vertreten, und diese Rechtsanwältin hat sowohl die Revisions- als auch die Beschwerdeschrift, die auch ihren Briefkopf tragen, (zumindest mit-)unterschrieben.
  • BGH, 04.02.2013 - AnwZ (Brfg) 62/12

    Anwaltliches Berufsrecht: Nachweis der Beseitigung des Vermögensverfalls beim

    Dass er nicht mehr aktiv als Hochschullehrer tätig ist, schadet dabei nicht (vgl. BVerwGE 52, 161, 163 f.; Meissner/Schenk in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 23. Ergänzungslieferung 2012, § 67 Rn. 42).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2015 - 2 A 1871/15

    Vertretung einer Privatperson durch einen zugelassenen Rechtsanwalt i.R.d.

    vgl. dazu allgemein: BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1975, NJW 1975, 2340; BVerwG, Urteil vom 16. März 1977 - VIII C 17.76 -, BVerwGE 52, 161 = juris Rn. 11 (zur Postulationsfähigkeit eines emeritierten Honorarprofessors); Sächs. OVG, Beschluss vom 4. April 2011 - 2 B 31/11 -, DVBl. 2011, 780; juris.
  • BFH, 29.05.1989 - IV R 33/89

    Vertretung durch Rechtslehrern an deutschen Hochschulen vor dem Bundesfinanzhof -

    Im Gegensatz zu § 67 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung gewährt Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG selbst einem Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule keine Postulationsfähigkeit (vgl. zu den Gründen BTDrucks 7/3654 A III Art. 1 zu Nr. 1), weswegen der Senat auch nicht der Frage nachzugehen hat, ob die Emeritierung hierauf Einfluß ausüben würde (vgl. dazu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 1977 VIII C 17.76, BVerwGE 52, 161).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76   

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https://dejure.org/1976,490
BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76 (https://dejure.org/1976,490)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1976 - 5 B 080.76 (https://dejure.org/1976,490)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1976 - 5 B 080.76 (https://dejure.org/1976,490)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines bestimmten Klageantrags - Pflicht zu umfassender Prüfung und Regelung des Sozialhilfefalles - Mitwirkungspflichten des Hilfesuchenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1465
  • DÖV 1977, 334
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.11.1965 - V C 104.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76
    Etwas Gegenteiliges hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 10. November 1967 (BVerwGE 22, 319 = FEVS 13, 41) und vom 17. Januar 1963 (BVerwG V C 13.67 - VerwRspr. 19, 749) weder ausdrücklich noch dem Sinne nach entschieden oder entscheiden wollen.

    Die Pflicht zu umfassender Prüfung und Regelung des Sozialhilfefalles beruht - wie in BVerwGE 22, 319 dargelegt - darauf, daß nach § 5 BSHG die Sozialhilfe einsetzt, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, daß die Voraussetzungen für die Gewährung vorliegen.

  • BVerwG, 12.04.1957 - IV C 52.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76
    Zu den Anforderungen an die "Bestimmtheit" des Antrags - sei es im Verfahren im ersten Rechtszug, sei es im Berufungsverfahren - hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgeführt, daß ihnen, genügt sei, wenn das Ziel der Klage (der Berufung) aus der Tatsache der Erhebung der Klage (der Einlegung des Rechtsmittels) allein oder in Verbindung mit den während der Frist zur Erhebung der Klage (zur Einlegung des Rechtsmittels) gegebenen Erklärungen erkennbar ist oder auch noch danach innerhalb einer vom Vorsitzenden zu setzenden Frist erkennbar gemacht wird (BVerwGE 3, 75; 5, 37 [BVerwG 03.04.1957 - V C 415/56]und 13, 94).
  • BVerwG, 12.01.1956 - I C 105.54

    Erfordernis des "bestimmten Antrages" in der Berufungsschrift - Wahrung der

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76
    Zu den Anforderungen an die "Bestimmtheit" des Antrags - sei es im Verfahren im ersten Rechtszug, sei es im Berufungsverfahren - hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgeführt, daß ihnen, genügt sei, wenn das Ziel der Klage (der Berufung) aus der Tatsache der Erhebung der Klage (der Einlegung des Rechtsmittels) allein oder in Verbindung mit den während der Frist zur Erhebung der Klage (zur Einlegung des Rechtsmittels) gegebenen Erklärungen erkennbar ist oder auch noch danach innerhalb einer vom Vorsitzenden zu setzenden Frist erkennbar gemacht wird (BVerwGE 3, 75; 5, 37 [BVerwG 03.04.1957 - V C 415/56]und 13, 94).
  • BVerwG, 17.01.1968 - V C 13.67
    Auszug aus BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76
    Etwas Gegenteiliges hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 10. November 1967 (BVerwGE 22, 319 = FEVS 13, 41) und vom 17. Januar 1963 (BVerwG V C 13.67 - VerwRspr. 19, 749) weder ausdrücklich noch dem Sinne nach entschieden oder entscheiden wollen.
  • BVerwG, 03.04.1957 - V C 415.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76
    Zu den Anforderungen an die "Bestimmtheit" des Antrags - sei es im Verfahren im ersten Rechtszug, sei es im Berufungsverfahren - hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgeführt, daß ihnen, genügt sei, wenn das Ziel der Klage (der Berufung) aus der Tatsache der Erhebung der Klage (der Einlegung des Rechtsmittels) allein oder in Verbindung mit den während der Frist zur Erhebung der Klage (zur Einlegung des Rechtsmittels) gegebenen Erklärungen erkennbar ist oder auch noch danach innerhalb einer vom Vorsitzenden zu setzenden Frist erkennbar gemacht wird (BVerwGE 3, 75; 5, 37 [BVerwG 03.04.1957 - V C 415/56]und 13, 94).
  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

    Da § 18 SGB XII zum Schutz des Hilfebedürftigen einen niedrigschwelligen Zugang zum Sozialhilfesystem sicherstellen will (Armborst in LPK-SGB XII, 8. Aufl 2008, § 18 SGB XII RdNr 4; vgl auch Rothkegel, Sozialhilferecht, 2005, Teil IV Kap 1 RdNr 4), ist es aber für die Annahme einer Kenntnis iS des § 18 SGB XII ausreichend, dass die Notwendigkeit der Hilfe dargetan oder sonst wie erkennbar ist (BVerwG, Beschluss vom 9. November 1976 - V B 80.76 -, FEVS 25, 133, 135; BVerwG Buchholz 436.0 § 5 Nr. 15).
  • BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 9/17 R

    Übernahme von PKW-Reparaturkosten als Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem

    Da § 18 SGB XII zum Schutz des Hilfebedürftigen einen niedrigschwelligen Zugang zum Sozialhilfesystem sicherstellen will ( BSG SozR 4-1300 § 44 Nr. 15 RdNr 20; Armborst in LPK- SGB XII , 11. Aufl 2018, § 18 SGB XII RdNr 4; vgl auch Berlit, Conradis/Sartorius, Existenzsicherungsrecht, 2. Aufl 2013; Teil I Kap 7 RdNr 28) , ist es für das Einsetzen der Sozialhilfe vielmehr ausreichend, dass die Notwendigkeit der Hilfe dargetan oder sonst wie erkennbar ist, nicht aber in welchem Umfang die Hilfe geleistet werden muss ( BSG SozR 4-3500 § 62 Nr. 1 RdNr 18; BVerwG Beschluss vom 9.11.1976 - V B 80.76 -, FEVS 25, 133, 135; BVerwG Buchholz 436.0 § 5 Nr. 15 BSHG ) .
  • BVerwG, 21.04.1997 - 5 PKH 2.97

    Streit über den Beginn der Sozialhilfe - Voraussetzungen des "Bekanntwerdens"

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Voraussetzungen, unter denen von einem "Bekanntwerden" des Sozialhilfefalls im Sinne von § 5 BSHG gesprochen werden kann, geklärt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. November 1976 - BVerwG 5 B 080.76 - <DÖV 1977, 334> sowie Urteil vom 8. Juli 1982 - BVerwG 5 C 96.81 - ): Dem Sozialhilfeträger wird nicht angesonnen, die Notwendigkeit der Hilfe zu "erahnen".

    Auch ein entscheidungserheblicher Rechtssatz, mit dem die Vorinstanz von dem von den Klägern bezeichneten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1976 - BVerwG 5 B 080.76 - (DÖV 1977, 334 = FEVS Bd. 25, 133) abgewichen wäre, ist nicht ersichtlich.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 80.76   

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https://dejure.org/1976,939
BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 80.76 (https://dejure.org/1976,939)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1976 - 5 B 80.76 (https://dejure.org/1976,939)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1976 - 5 B 80.76 (https://dejure.org/1976,939)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1465
  • DVBl 1978, 158
  • DÖV 1977, 334
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

    Da § 18 SGB XII zum Schutz des Hilfebedürftigen einen niedrigschwelligen Zugang zum Sozialhilfesystem sicherstellen will (Armborst in LPK-SGB XII, 8. Aufl 2008, § 18 SGB XII RdNr 4; vgl auch Rothkegel, Sozialhilferecht, 2005, Teil IV Kap 1 RdNr 4), ist es aber für die Annahme einer Kenntnis iS des § 18 SGB XII ausreichend, dass die Notwendigkeit der Hilfe dargetan oder sonst wie erkennbar ist (BVerwG, Beschluss vom 9. November 1976 - V B 80.76 -, FEVS 25, 133, 135; BVerwG Buchholz 436.0 § 5 Nr. 15).
  • VG Berlin, 12.10.2009 - 2 A 20.08

    Anspruch auf Informationszugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Da die Entscheidung des Gerichts bei Stattgabe die Antwort auf das Begehren des Klägers ist, muss dieses sich in einem "bestimmten Antrag" ausdrücken; dies gilt auch deshalb, damit das Gericht einerseits nicht - entgegen § 88 VwGO - mehr zuerkennt als der Kläger begehrt und andererseits über das Begehren des Klägers erschöpfend entscheidet, vgl. § 120 Abs. 1 VwGO (siehe BVerwG, Beschluss vom 9. November 1976 - BVerwG V B 80.76 -, juris Rn. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.07.2012 - L 2 SO 4215/10

    Sozialhilfe - Einsetzen - Kenntnis von der Hilfebedürftigkeit

    § 18 SGB XII will zum Schutz des Hilfebedürftigen einen niedrigschwelligen Zugang zum Sozialhilfesystem sicherstellen; daher ist es zwar nicht erforderlich, dass der Sozialhilfeträger erkennen kann, in welchem Umfang die Hilfe geleistet werden muss; ausreichend aber auch erforderlich ist jedoch, dass die Notwendigkeit der Hilfe dargetan oder erkennbar ist (BSG, Urteil vom 26.8.2008 - B 8 SO 26/07 R = SozR 4-1300 § 44 Nr. 15 RdNr. 20; s. bereits BVerwG, Beschluss vom 9.11.1976 - V B 80.76 = Buchholz 436.0 § 5 Nr. 15; ebenso Coseriu in jurisPK-SGB XII § 18 SGB XII RdNr. 13 f. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - 10 A 2350/07

    Bauvorbescheid für Discounter

    BVerwG, Beschlüsse vom 14.4.1961 - VII B 7.61 -, BVerwGE 12, 189, und vom 9.11.1976 - V B 80.76 -, NJW 1977, 1465, sowie Urteil vom 9.3.2005 - 6 C 8.04 -, NVwZ 2005, 821; Seibert, in: Sodan /Ziekow, VwGO-Kommentar, 2. Aufl. 2006, § 124a Rdnr. 93.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.04.2005 - 5 A 10100/05

    Abgrenzung der Mitbestimmungszuständigkeit zwischen dem Personalrat einer

    Insbesondere verlangt § 124 a Abs. 6 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 Satz 4 VwGO bei Abgabe der Berufungsbegründung keinen förmlichen Antrag, sofern das Berufungsbegehren eindeutig bestimmbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 1976, NJW 1977, 1465; BGH, Beschluss vom 13. November 1991, NJW 1992, 698; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO-Kommentar, § 124 a, Rdnr. 306).
  • OVG Saarland, 21.02.2014 - 2 B 24/14

    (Un-)Zulässigkeit von kommunalen Forderungen nach einem Parteiverbot

    Daher fehlt diesem Begehren auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die nach § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 938 Abs. 1 ZPO dem Gericht im Anordnungsverfahren eingeräumte Gestaltungsbefugnis nicht ohne Auswirkungen auf das vom Antragsteller bei der Antragstellung zu leistende Maß an Bestimmtheit bleiben kann(Bader/ Funke-Kaiser/ Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 5. Aufl. 2011, § 123 RN 48 m.w.N.), insoweit also geringere Anforderungen zu stellen sind, die hinreichende Bestimmtheit, die eine ggf. notwendige Vollstreckung der auch insoweit begehrten einstweiligen Anordnung ermöglichte.(BVerwG, Beschluss vom 9.11.1976 - V B 80.76, NJW 77, 1465) Die Richtigkeit dieser Annahme wird auch nicht durch die von der Antragstellerin vorgelegte Entscheidung des hessischen VGH vom 18.9.2013(Hess. VGH, Beschluss vom 18.9.2013 - 8 B 1964/13 -) zu einer insoweit vergleichbaren Antragstellung durchgreifend in Frage gestellt, da in dieser die Frage der Bestimmtheit des dort gestellten Antrages nicht thematisiert ist.
  • BVerwG, 27.06.2007 - 4 B 25.07

    Geltendmachung einer Missachtung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

    Die in § 86 Abs. 3 VwGO normierte Pflicht beinhaltet richtig verstanden keine Beratungs-, sondern Formulierungshilfe (Beschluss vom 9. November 1976 BVerwG 5 B 80.76 NJW 1977, 1465).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2000 - 22 A 5487/99

    Gewährung weitergehender Hilfe zur Pflege ; Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 1976 - V B 80.76 -, FEVS 25, 133; Urteil vom 8. Juli 1982 - 5 C 96.81 -, Buchholz 436.0 § 5 BSHG Nr. 3 S. 5; Beschluss vom 21. April 1997 - 5 PKH 2.97 -, Buchholz 436.0 § 5 BSHG Nr. 15.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2000 - 7 A 3871/99

    Lagerung von Gülle im Wasserschutzgebiet)

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 1976 - V B 080/76 -, NJW 1977, 1465.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2006 - 10 N 44.06

    Verletzung oder Nichtverletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

    Die in § 86 Abs. 3 VwGO normierte Pflicht beinhaltet - richtig verstanden - Formulierungshilfe, gegebenenfalls nach einer klärenden Erörterung des Begehrens mit dem Rechtsuchenden (BVerwG, Beschluss vom 9. November 1976 - V B 80.76 -, Buchholz 310 § 188 VwGO Nr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2000 - 22 A 5487/99

    Gewährung weitergehender Hilfe zur Pflege ; Anspruch auf eine rückwirkende

  • SG München, 18.04.2013 - S 16 SO 508/11

    Übernahme der Kosten für die Kurzzeitpflege einer Pflegeheimbewohnerin

  • VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.06.2008 - VGH 4/07

    Pfarrerdienstrecht, Konkurrentenklage

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.12.1976 - III 415/76   

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VGH Baden-Württemberg, 21.12.1976 - III 415/76 (https://dejure.org/1976,1488)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.12.1976 - III 415/76 (https://dejure.org/1976,1488)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Dezember 1976 - III 415/76 (https://dejure.org/1976,1488)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1465
  • BauR 1977, 184
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar

    Anders liegen Dinge beispielsweise, wenn die Gemeinde sich gegen die Festsetzungen eines Bebauungsplans einer Nachbargemeinde wendet (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluß vom 21. Dezember 1976 - III 415/76 -, NJW 1977, 1465 und NVwZ 1987, 1088; OVG Lüneburg, Urteil vom 23- November 1982 - 6 C 7/79 -, BauR 1983, 220; OVG NW, Beschluß vom 9. Februar 1988 - 11 B 2505/87 -, DÖV 1988, 843; Dürr, Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen S. 114 ff., 120 ff.); solche Festsetzungen gelten nicht auf ihrem Gebiet und treten ihr gegenüber auch nicht mit dem Anspruch auf Verbindlichkeit für die gemeindliche Aufgabenerfüllung auf.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1999 - 8 B 12650/98

    Baugenehmigung für den Neubau eines Fabrik-Verkaufs-Zentrums für Markenartikel

    Der so umschriebene überörtliche Charakter schließt es aus, ihnen eine drittschützende Funktion beizumessen (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989, BVerwGE 84, 209; OVG Lüneburg, Urteil vom 3. November 1982, BRS 39 Nr. 36; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 21. Dezember 1976, NJW 1977, 1465 und Urteil vom 27. Februar 1987, NVwZ 1987, 1088: OVG Weimar, Beschluß vom 23. April 1997, DÖV 97, 791; Gaentzsch, Berliner Kommentar, 2. Aufl., Rdnr. 40 zu § 1).

    Im gewissen Maße sind auch für die Nachbargemeinden Anpassungsmaßnahmen zumutbar (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 21. Dezember 1976, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.1999 - 3 K 36/97

    Reichweite des bauplanungsrechtlichen interkommunalen Abstimmungsgebots

    Bauleitplanung darf nicht in den leistungsfördernden Wettbewerb im Einzelhandel staatlich eingreifen (vgl. OVG Weimar, Beschluß vom 23.04.1997 - 1 EO 241/97 -, LKV 1997, 372; VGH Mannheim, Beschluß vom 21.12.1976 - III 415/76 -, BRS 30 Nr. 24; Fickert/Fieseler, BauNVO, 8. A., § 11 Rn. 23.1).
  • OVG Niedersachsen, 04.05.1992 - 7 L 3637/91

    Umbenennung eines Bahnhofs; Namensänderung; Verwaltungsrechtsweg;

    Auch wenn man davon ausgeht, daß das Abstimmungsgebot nicht nur für das Bauplanungsrecht im Verhältnis benachbarter Gemeinden zueinander, sondern als Ausfluß einer allgemeinen Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Planung der Gemeinde und zur Vermeidung unzumutbarer Auswirkungen der eigenen Planung auf jene auch für die Träger der Fachplanung gilt (vgl. allgemein zum Abstimmungsgebot: BVerwG, Urt. d. 4. Sen. v. 8.9. 1972 - BVerwG IV C 17.71 -, BVerwGE 40, 323, VGH München, Urt. v. 4.9. 1984 - 1 B 82 A.439 -, NVwZ 1985, 837, 838 [VGH Bayern 04.09.1984 - 1 B 439/82 A] ; VGH Mannheim, Beschl. v. 21.12.1976 - III 415/76 -, NJW 1977, 1465, 1467) [VGH Baden-Württemberg 21.12.1976 - III - 415/76], liegt eine Verletzung dieses Gebotes nicht vor.
  • VG Sigmaringen, 28.03.2002 - 7 K 141/02

    Interkommunales Abstimmungsgebot

    Je gewichtiger die dem eigenen Wirkungskreis entwachsenen Bedürfnisse sind, die zur Planung drängen, desto weniger muss die Planung zurückstehen; umgekehrt muss sie umso eher Einschränkungen hinnehmen, je weiter sie ihren Wirkungskreis verlässt und je nachhaltiger sie in einen fremden Wirkungskreis eindringt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 08.09.1972, DÖV 1973, 201, 202; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.12.1976, NJW 1977, 1465, 1467; OVG Münster, Beschluss vom 09.02.1988, NVwZ-RR 1988, 11, 12).
  • VG Neustadt, 06.04.2000 - 2 K 3571/98
    Es gibt keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens der Beigeladenen derart schwerwiegende städtebauliche Auswirkungen eintreten werden, denen zu begegnen der Klägerin nicht durch eigene planerische Bemühungen und Initiativen zur Innenstadtentwicklung mit den ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln zumutbar wäre (vgl. z.B. VGH BW, Beschluss vom 21. Dezember 1976, NJW 1977, 1465; Runkel, Factory-Outlet-Center, UPR 1998, 242).
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 16.12.1976 - 8 O 310/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1280
LG Bonn, 16.12.1976 - 8 O 310/76 (https://dejure.org/1976,1280)
LG Bonn, Entscheidung vom 16.12.1976 - 8 O 310/76 (https://dejure.org/1976,1280)
LG Bonn, Entscheidung vom 16. Dezember 1976 - 8 O 310/76 (https://dejure.org/1976,1280)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1456
  • NJW 1977, 1465
  • NJW 1977, 1970 (Ls.)
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