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   BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74   

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BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74 (https://dejure.org/1976,77)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1976 - IV C 69.74 (https://dejure.org/1976,77)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1976 - IV C 69.74 (https://dejure.org/1976,77)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Bebauung - Entstehung einer Splittersiedlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausnahmen von der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts; Erforderlichkeit der Bauleitplanung ab einer bestimmten Größe des Vorhabens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Festsetzung - Anschluß - Grundstück - Verkehrsanlage - Anschlußverbot - Verkehrsfläche - Höhenlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1978
  • DVBl 1973, 641
  • DÖV 1977, 335
  • BauR 1977, 104
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74
    Ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich kann öffentliche Belange deshalb beeinträchtigen, weil es wegen seines Umfanges einer verbindlichen Bauleitplanung bedarf (im Anschluß an das Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227).

    "Erforderlich ist vielmehr weiter, daß das Grundstück selbst einen Bestandteil des Zusammenhanges bildet, selbst also an dem Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit teilnimmt" (Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 [234]).

    Ferner ist neues Vorbringen beachtlich, wenn sich seit dem Erlaß des angefochtenen Urteils die Rechtslage geändert hat, diese Änderung der Rechtslage zu berücksichtigen ist (vgl. etwa Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 [230]) und das zur Berücksichtigung auch der gewissermaßen korrespondierenden Tatsachenänderungen zwingt (Urteil vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 53.60 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 10).

    Daß Vorhaben von einer bestimmten Größenordnung an nur im Wege förmlicher Bauleitplanung ermöglicht werden können, hat der erkennende Senat mehrfach ausgesprochen (vgl. insbesondere die Urteile vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 98.65 - BRS 20 Nr. 83, vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 19.70 - DVBl. 1971, 588 und vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 [236 f.]).

  • BVerwG, 22.11.1968 - IV C 98.65

    Bodenverkehrsgenehmigung für eine Auflassung im Außenbereich;

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74
    Daß Vorhaben von einer bestimmten Größenordnung an nur im Wege förmlicher Bauleitplanung ermöglicht werden können, hat der erkennende Senat mehrfach ausgesprochen (vgl. insbesondere die Urteile vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 98.65 - BRS 20 Nr. 83, vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 19.70 - DVBl. 1971, 588 und vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 [236 f.]).

    Wo ein Vorhaben im Außenbereich einen Umfang erreicht, der (nur) diese Alternative offenläßt, erfordert das Bundesbaugesetz eine förmliche Planung der Gemeinde mit der Folge, daß das Vorhaben ohne eine solche Planung wegen einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 2 BBauG nicht zugelassen werden kann" (Urteil vom 22. November 1968 - a.a.O. S. 131).

  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 16.73

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Begriff des Bebauungszusammenhanges;

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74
    Bei der Entscheidung, ob im Sinne des § 34 BBauG ein Bebauungszusammenhang gegeben ist, sind unbebaute Grundstücke nicht deshalb wie bebaut zu behandeln, weil ihre Bebauung beabsichtigt und auch schon genehmigt ist (im Anschluß an das Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG IV C 16.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 50).

    Das hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG IV C 16.73 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 50 S. 3) ausgesprochen.

  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74
    In seinem Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG IV C 10.73 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 46 S. 121 [126]) hat der Senat im Anschluß an das Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwGE 35, 256 (257 f.) [BVerwG 12.06.1970 - IV C 77/68] zu dem für die Unbedenklichkeit geltenden Maßstab der "vorhandenen Bebauung" ausgeführt, daß es keine Rolle spiele, mit "welcher größeren oder geringeren Wahrscheinlichkeit eine Bebauung ... in Aussicht" stehe, sondern daß es ausschließlich "auf die vorhandene und nicht auch auf eine möglicherweise demnächst entstehende Bebauung" ankomme.
  • BVerwG, 19.09.1974 - IV B 37.74

    Begriff des Ortsteils; Maßgeblichkeit der vorhandenen Bebauung

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74
    Ungeachtet dieser grundsätzlich gebotenen Differenzierung ist indessen zu § 34 BBauG festzuhalten, daß an allen (drei) Stellen, an denen die Frage nach der Berücksichtigung einer lediglich beabsichtigten Bebauung auftaucht, die Antwort übereinstimmend auf Unbeachtlichkeit lautet: In dem Beschluß vom 19. September 1974 - BVerwG IV B 37.74 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 44 S. 109 [110]) hat der erkennende Senat zum Tatbestandsmerkmal des "Ortsteils" ausgesprochen, "daß zwar zulässige, aber ... noch nicht vorhandene Bauten ungeeignet sind, zur erforderlichen Gewichtigkeit des ... vorgegebenen Baubestandes beizutragen".
  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74
    In seinem Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG IV C 10.73 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 46 S. 121 [126]) hat der Senat im Anschluß an das Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwGE 35, 256 (257 f.) [BVerwG 12.06.1970 - IV C 77/68] zu dem für die Unbedenklichkeit geltenden Maßstab der "vorhandenen Bebauung" ausgeführt, daß es keine Rolle spiele, mit "welcher größeren oder geringeren Wahrscheinlichkeit eine Bebauung ... in Aussicht" stehe, sondern daß es ausschließlich "auf die vorhandene und nicht auch auf eine möglicherweise demnächst entstehende Bebauung" ankomme.
  • BVerwG, 31.08.1967 - II C 21.64

    Antrag auf Gewährung von Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74
    So gilt eine Ausnahme - ist mithin neues Vorbringen auch im Revisionsverfahren zu berücksichtigen -, wenn das neue Vorbringen die Restitutionsklage rechtfertigen würde (vgl. Urteil vom 31. August 1967 - BVerwG II C 21.64 -).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74
    Der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts entspricht der ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats: Ein Bebauungszusammenhang im Sinne des § 34 BBauG ist gegeben, soweit "die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt" (Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - BVerwGE 31, 20 [21]).
  • BVerwG, 17.12.1968 - II C 113.65

    Höhe eines Waisengeldes

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74
    Eine Ausnahme wird ferner - drittens - für zulässig gehalten, wenn der Eintritt einer neuen Tatsachenlage (und diese neue Tatsachenlage selbst) zwischen den Verfahrensbeteiligten unstreitig ist und die revisionsgerichtliche Berücksichtigung der Änderung eine sonst notwendige Zurückverweisung entbehrlich macht (vgl. Urteile vom 17. Dezember 1968 - BVerwG II C 113.65 - Buchholz 237.0 § 150 LBG Baden-Württemberg Nr. 1 S. 1 [5] und vom 6. Juli 1973 - BVerwG VII C 36.71 - BVerwGE 42, 346 [351]).
  • BVerwG, 30.04.1969 - IV C 6.68

    Wesen des Abwägungsgebot in der Bauleitplanung; Enteignende Vorwirkung eines

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74
    Für die Bauleitplanung ist kennzeichnend, daß es bei ihr "durchweg um einen Ausgleich mehr oder weniger zahlreicher, in ihrem Verhältnis zueinander komplexer Interessen" geht, "die überdies meist in eigentümlicher Weise miteinander verschränkt sind, so daß dem einen Interesse nichts zugestanden werden kann, ohne in einer Art Kettenreaktion zahlreiche andere Interessen zu berühren" (Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 6.68 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 12 S. 6 [10]).
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 19.70

    Rechtsmittelbefugnis des Beigeladenen; Erforderlichkeit einer Bauleitplanung als

  • BVerwG, 06.07.1973 - VII C 36.71

    Religionslehre als versetzungserhebliches Schulfach - Trennung von Staat und

  • BVerwG, 12.10.1961 - VIII C 53.60

    Anspruch auf Wiedergutmachungsleistungen - Wiedergutmachung

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Unbebaute Grundstücke sind selbst dann nicht zu berücksichtigen, wenn ihre Bebauung beabsichtigt und auch schon genehmigt ist (Urteil vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 69.74 - in BauR 1977, 104 [105]).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht für verschiedene Entscheidungslagen, wie sie im Außenbereich auftreten können, entschieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG 4 C 98.65 - BRS 20 Nr. 83; Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG 4 C 19.70 - DVBl 1971, 588; Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227; Urteil vom 26. November 1976 - BVerwG 4 C 69.74 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 58).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Da die frühere Bebauung und Nutzung somit noch als fortwirkend zu berücksichtigen ist, kommt es auf die vom Verwaltungsgerichtshof erörterte Frage nicht mehr an, ob ohne Berücksichtigt dieser Bebauung das Grundstück so, wie es sich jetzt darbietet, als innerhalb des Bebauungszusammenhangs liegend oder als "Außenbereich im Innenbereich" zu bewerten wäre (vgl. dazu Urteile vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 [BVerwG 01.12.1972 - IV C 6/71] und vom 26. November 1976 - BVerwG 4 C 69.74 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 58).
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