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   BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73   

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BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73 (https://dejure.org/1976,431)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.1976 - VII C 24.73 (https://dejure.org/1976,431)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 1976 - VII C 24.73 (https://dejure.org/1976,431)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betroffenheit der Anlieger durch einen Verwaltungsakt der Genehmigungsbehörde über den Verzicht der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens - Anspruch gegen die Genehmigungsbehörde auf Anordnung von Schutzauflagen i.R.d. Beseitigung oder Änderung einer Anlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Planfeststellungsverfahren - Entscheidung der Genehmigungsbehörde - Verwaltungsakt - Anordnung von Schutzauflagen - Planfeststellungsbeschluß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 2367
  • MDR 1977, 871
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.02.1971 - III ZR 33/68

    Umbau einer Straße zur Sackgasse

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73
    In diesem Kern des Anlieger-Gemeingebrauchs ist - wie bereits dargelegt - eingeschlossen, daß die Verbindung des Anliegergrundstücks und damit die Verbindung des Gewerbebetriebs - hier: der Arztpraxen - zu dem davor liegenden Straßenteil und die Anbindung dieses Straßenteils an das allgemeine Verkehrsnetz in ausreichender Weise erhalten bleiben (BGHZ 55, 261 [264]).

    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen hat, teilt der Straßenanlieger in gewisser Hinsicht das Schicksal der Straße, das von dem Verkehr auf dieser Straße abhängt, der wiederum einem ständigen Wandel unterwerfen ist (BGHZ 48, 58 [60]; 55, 261 [264]; 57, 359 [364]).

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73
    Es kann dabei offenbleiben, ob solche Schutzauflagen, die nach § 29 Abs. 2 PBefG "im Planfeststellungsbeschluß" anzuordnen sind, außerhalb eines Planfeststellungsbeschlusses in Betracht kommen können, wenn das Planfeststellungsverfahren zu Unrecht unterlassen worden ist; es kann weiter offenbleiben, ob - wenn diese Frage in Übereinstimmung mit der Revision entgegen den im Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - (BVerwGE 44, 235 [BVerwG 14.12.1973 - BVerwG IV C 50.71] [241]) entwickelten Gründen jedenfalls für Verfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz zu verneinen wäre - ausnahmsweise ein Anspruch auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bestehen könnte, um einen etwa aus § 29 Abs. 2 PBefG fließenden Anspruch durchsetzen zu können.

    Zwar erstreckt sich die Rechtskraft des ergehenden Urteils auch auf die Beigeladene; jedoch wird den Klägern in diesem Verfahren nichts gegenüber der Beigeladenen zu- oder aberkannt, sondern es wird über einen Anspruch gegen den Beklagten, den Rechtsträger der Planfeststellungsbehörde, entschieden (vgl. dazu Urteil vom 14. Dezember 1973 a.a.O.).

  • BGH, 13.03.1975 - III ZR 152/72

    Zur Möglichkeit des enteignenden Eingriffs wegen Durchschneidung des die

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73
    Die Vorteile, die vor dem Stadtbahnbau bestanden, hatten keinen konkreten Bezug zu den von den Klägern betriebenen Arztpraxen und können dementsprechend auch nicht zur Substanz dieser Berufsausübung gerechnet werden (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1975 - III ZR 152/72 - in VkBl. 1975, 623 [624]).
  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 139/50

    Aufopferungsanspruch des Anliegers

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73
    Der Umstand, daß das Grundstück mit dem Kraftfahrzeug nur noch in einer Sichtung verlassen und nur noch aus einer Richtung angefahren werden kann, ist eine von den Anliegern hinzunehmende Verkehrsbeschränkung, die sich aus der Einführung des Einbahnverkehrs ergibt (vgl. dazu BGHZ 8, 273 [276]).
  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65

    Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73
    Der Gemeingebrauch an Straßen, die nicht Bundesfernstraßen sind - im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Landstraße -, ist bundesrechtlich insoweit geregelt, als der Gemeingebrauch in seinem Kern von der grundgesetzlichen Gewährleistung des Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG erfaßt wird (BVerwGE 30, 235 [BVerwG 25.09.1968 - IV C 195.65]).
  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 143/66

    Anfahrtverschlechterung als Enteignung (Rheinuferstraße)

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73
    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen hat, teilt der Straßenanlieger in gewisser Hinsicht das Schicksal der Straße, das von dem Verkehr auf dieser Straße abhängt, der wiederum einem ständigen Wandel unterwerfen ist (BGHZ 48, 58 [60]; 55, 261 [264]; 57, 359 [364]).
  • BGH, 20.12.1971 - III ZR 79/69

    Enteignender Charakter einer Gewerbebeeinträchtigung infolge U-Bahn-Baus;

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73
    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen hat, teilt der Straßenanlieger in gewisser Hinsicht das Schicksal der Straße, das von dem Verkehr auf dieser Straße abhängt, der wiederum einem ständigen Wandel unterwerfen ist (BGHZ 48, 58 [60]; 55, 261 [264]; 57, 359 [364]).
  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 77.67

    Verletzung subjektiver Rechte durch Einziehung einer Straße?

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73
    Der Anlieger ist auf ihn besonders angewiesen und übt einen "gesteigerten" Gemeingebrauch aus, der sich vom schlichten Gemeingebrauch darin unterscheidet, daß er dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG untersteht (BVerwGE 32, 222 [BVerwG 25.06.1969 - BVerwG IV C 77.67] [225]).
  • BGH, 25.06.1962 - III ZR 62/61
    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73
    Aus ihr folgt, daß der Anlieger Veränderungen der Straße, die den bisherigen Gemeingebrauch hinsichtlich seines Umfanges einschränken, hinnehmen muß, wenn die Straße den weitergehenden Bedürfnissen des Verkehrs angepaßt wird (BGH, LM zu Art. 14 GG [Cf] Nr. 42 a; BGH NJW 1962, 1816 [BGH 25.06.1962 - III ZR 62/61]).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Der Schutzbereich der Norm ist nicht berührt, wenn infolge der Anlegung eines Mittelstreifens das Grundstück nurmehr im Richtungsverkehr angefahren werden kann und der sonstige Zu- und Abgangsverkehr Umwege in Kauf nehmen muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 24.73 - NJW 1977, 2367).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

    aa) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine Unterbleibensentscheidung nach § 8 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 3 des Luftverkehrsgesetzes - LuftVG - einen - auch für einen Dritten anfechtbaren - Verwaltungsakt darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 9 A 3.01 - BVerwGE 115, 158 = juris Rn. 60; ferner Urteile vom 8. Oktober 1976 - 7 C 24.73 - Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3 zum Personenbeförderungsrecht und vom 15. Januar 1982 - 4 C 26.78 - BVerwGE 64, 325 = juris Rn. 21 zum Fernstraßenrecht).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Unter dem hier allein interessierenden Gesichtspunkt der Straßenbenutzung zum Straßenverkehr sichert der Anliegergebrauch eine ausreichende Verbindung des Anliegergrundstücks zu dem davor liegenden Straßenteil und die Anbindung dieses Straßenteils an das allgemeine Verkehrsnetz (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 24.73 - Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3 S. 1 [9]).

    Die Gewährleistung der Zugänglichkeit bedeutet aber weder eine Bestandsgarantie hinsichtlich der Ausgestaltung und des Umfangs der Grundstücksverbindung mit der Straße (vgl. Urteil des 7. Senats vom 8. Oktober 1976 a.a.O.) noch die Gewährleistung von "Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zu- und Abgangs".

  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge

    Die Kläger sind mit ihren Beförderungsunternehmen dem Schicksal der Straßen unterworfen, auf denen sie ihr Gewerbe ausüben; sie müssen, ebenso wie die Straßenanlieger (vgl. Urteil des Senatsvom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 24.73 -, NJW 1977, 2367 = Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3; BGHZ 48, 58 [60]; 55, 261 [264]; 57, 359 [364]) Verkehrsregelungen oder Verlagerungen des Verkehrs grundsätzlich hinnehmen, mit denen die Straßen den sich wandelnden Bedürfnissen des Verkehrs und seiner Sicherheit und Leichtigkeit angepaßt werden.
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

    In diesem Sinne hat bereits früher der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zu der mit § 17 Abs. 2 FStrG weitgehend übereinstimmenden Vorschrift des § 28 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes vom 21. März 1961 (BGBl. I S. 241) - PBefG - ausgesprochen, daß die - im Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes dafür zuständige - Genehmigungsbehörde mit ihrer Entscheidung, der Durchführung eines personenbeförderungsrechtlichen Planfeststellungsverfahrens bedürfe es wegen unwesentlicher Bedeutung der geplanten Maßnahme nicht, gleichzeitig auch eine Entscheidung darüber treffe, ob das Vorhaben in der den vorgelegten Plänen entsprechenden Weise ausgeführt werden dürfe (Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG VII C 24.73 - in Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3 S. 1 [4]).
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 60.85

    Ermessensmaßstab - Ausnahmegenehmigung - Verkehrsverbot

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zusammenfassend BVerwGE 54, 1 ff. und Urteil vom 6. August 1982 - BVerwG 4 C 58.80 - DVBl. 1982, 1098, jeweils mit weiteren Nachweisen; ferner Urteil des erkennenden Senats vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 24.73 - NJW 1977, 2367/2369) ist dieses Recht von Verfassungs wegen durch Art. 14 Abs. 1 GG nur in seinem Kernbereich geschützt.

    Grundsätzlich geschützt ist insbesondere die ausreichende Möglichkeit, das Grundstück mit Kraftfahrzeugen zu erreichen, gerade auch bei gewerblich genutzten Grundstücken (vgl. Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG 4 C 12.72 - NJW 1975, 1528; Urteil vom 8. Oktober 1976 a.a.O.; Urteil vom 6. August 1982 a.a.O.; Beschluß vom 13. Mai 1985 - BVerwG 7 B 229.84 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 15).

  • BGH, 11.01.1979 - III ZR 120/77

    Entschädigungsanspruch eines Gewerbebetriebes wegen Fahrbahnverengung und daraus

    Der Anliegergerneingebrauch ist in seinem Kernbereich der geschützten Substanz des Eigentums an dem (Anlieger-) Grundstück zuzurechnen (BVerwGE 30, 235, 238 f [BVerwG 25.09.1968 - IV C 195/65] ; 32, 229, 225 [BVerwG 25.06.1969 - VI C 103/67] ; BVerwG NJW 1977, 2367, 2369).

    Das ist in der Rechtsprechung anerkannt hinsichtlich der Beschränkungen und Behinderungen, die sich z.B. aus einer Verkehrsbeschränkung im üblichen Rahmen oder der Verlegung von Versorgungs- und Kanalisationsleitungen (BGH NJW 1962, 1816) oder aus der Notwendigkeit ergeben, die Straße in ihrem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und etwa steigenden Verkehrsbedürfnissen anzupassen (BGH NJW 1960, 1995) oder im Interesse der öffentlichen Ordnung verkehrsrechtliche Regelungen zu treffen (BGHZ 70, 212; BVerwG NJW 1977, 2367, 2369).

  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf

    Dem ist mit in der Sache übereinstimmenden Erwägungen der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts - für das personenbeförderungsrechtliche Planfeststellungsverfahren - in seinem Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG VII C 24.73 - (Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3 S. 1 [5]) gefolgt.
  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 A 3.01

    Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Erweiterung des Flughafens Tegel ab

    Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass der 4. Senat des erkennenden Gerichts sowohl zum Personenbeförderungsgesetz wie auch zum Bundesfernstraßengesetz - vor ihrer Novellierung durch das Planungsvereinfachungsgesetz - angenommen hat, die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde, ein Änderungsvorhaben als unwesentlich von der Planfeststellung freizustellen, sei durch einen - von Dritten anfechtbaren - Verwaltungsakt zu treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 24.73 - Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3, S. 4; Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - BVerwGE 64, 325 ).
  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75

    Vorliegen wesentlicher Erweiterungen und Änderungen - Verneinung der

    Aus alledem ergibt sich, daß die Entscheidung der Genehmigungsbehörde über die Notwendigkeit einer Genehmigung bei geplanten baulichen oder betrieblichen Erweiterungen oder Änderungen eines Flughafens sowohl gegenüber dem Flughafenunternehmer als auch gegenüber den durch Erweiterungen oder Änderungen des Flughafens potentiell Betroffenen unmittelbare Rechtswirkungen hat und daher vom Berufungsgericht mit Recht als Verwaltungsakt angesehen worden ist (vgl. - für die Entscheidung nach § 10 Abs. 1 Satz 2 LuftVG - Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG VII C 24.73 - in Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3 S. 1 [4]).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16

    (Keine) Beachtenspflicht des Zeichens 215 für rückwärts aus einem Grundstück in

  • VGH Bayern, 03.08.2010 - 11 B 10.1100

    Kutschenfahrverbot in Rothenburg ob der Tauber überwiegend bestätigt

  • BVerwG, 15.05.1996 - 11 VR 3.96

    Eisenbahnverkehrsrecht: Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines

  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80

    Streitgegenstand bei Anfechtung einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung;

  • VG Augsburg, 14.09.2010 - Au 3 K 09.1843

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung; Allgemeinverfügung; Anhörungserfordernis

  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.76

    Benutzung öffentlicher Straßen - Gehweg - Kellerschächte - Lichtschächte -

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2000 - 5 S 1136/98

    Behördliches Vorverfahren als Klagevoraussetzung der Verpflichtungsklage;

  • VGH Hessen, 01.09.1998 - 7 UE 2170/95

    Verletzung des Mitwirkungsrechts anerkannter Naturschutzverbände wegen

  • BVerwG, 13.06.1980 - 7 C 32.77

    Parken - Gehweg - Betriebsgrundstück - Bürger - Ermessensfehlerfreie Entscheidung

  • VG Saarlouis, 12.07.2005 - 5 F 15/05

    Kein Eilrechtsschutz nach § 123 Abs 1 S 2 VwGO im Vorgriff auf die Bauleitplanung

  • OVG Saarland, 08.12.2017 - 1 B 778/17

    Festlegung des Standorts für Altkleidersammelbehälter durch Gemeinde

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1996 - 8 S 1961/95

    Kein Suspensiveffekt des - offensichtlich - unzulässigen Widerspruchs wegen

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2019 - 7 LB 36/18

    Anliegergebrauch; Gehwegabsenkung; Gemeingebrauch; Mehrkostenvergütung;

  • VG Weimar, 07.04.2016 - 7 K 439/14

    Klage eines Unternehmens gegen eine Umweltzone; vorbeugender Rechtsschutz;

  • VGH Bayern, 10.05.2010 - 11 CS 10.368

    Sperrung einer mittelalterlichen Altstadt für Gespannfuhrwerke; Gefahrenlage

  • VG Osnabrück, 10.07.2003 - 2 A 144/02

    Anliegergebrauch; Fahrbahnmarkierung; Grundstückszufahrt; Nachbarklage;

  • OVG Niedersachsen, 24.11.1994 - 12 L 5104/93

    Straße; Teieinziehung; Umleitung des Verkehrs; Verlagerung der Verkehrsströme;

  • VGH Hessen, 19.09.1989 - 2 UE 42/88

    Genehmigung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen - keine Klagebefugnis und

  • BVerwG, 14.03.1979 - 6 B 19.79

    Berücksichtigung der gesamten Persönlichkeit des Antragstellers und seine

  • VG Osnabrück, 05.07.2002 - 2 A 112/00

    Anliegergebrauch; Bushaltestelle; Gemeingebrauch; verkehrsbehördliche Anordnung

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 A 8.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

  • BVerwG, 10.02.1986 - 4 B 229.85

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Erschließung von

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