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   BGH, 22.09.1976 - IV ZR 77/76   

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https://dejure.org/1976,1632
BGH, 22.09.1976 - IV ZR 77/76 (https://dejure.org/1976,1632)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1976 - IV ZR 77/76 (https://dejure.org/1976,1632)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1976 - IV ZR 77/76 (https://dejure.org/1976,1632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 37
  • MDR 1977, 211
  • DB 1976, 2467
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 384/97

    Zum Vorkaufsrecht des Mieters einer mit öffentlichen Mitteln geförderten

    aa) § 512 BGB trägt neben dem Schutz des Vollstreckungsschuldners oder des Gemeinschuldners vor denkbaren Schadensersatzansprüchen des Vorkaufsberechtigten (vgl. Motive zum BGB, Band II, S. 350; BGH, Urteil vom 22. September 1976 - IV ZR 77/76, NJW 1977, 37; Soergel/Huber aaO § 512 Rdnr. 1) dem Interesse der Gläubiger an einer zügigen und möglichst günstigen Verwertung der dem Vorkaufsrecht unterliegenden Vermögensgegenstände Rechnung.

    Dahinter haben die Interessen des Vorkaufsberechtigten zurückzutreten (BGH, Urteil vom 22. September 1976 aaO).

  • KG, 19.03.2018 - 19 W 127/17

    Beschwerdebefugnis gegen Ablehnung der Einziehung eines Erbscheines

    Nicht geschützt sind sie jedoch davor, dass ein Miterbe seinen Miterbenanteil ohne ihre Zustimmung in sonstiger Weise an Dritte überträgt, indem er es etwa verschenkt oder belastet (Löhnig in: Staudinger, BGB, 2016, § 2034 Rz. 6; Gergen in: Münchener Kommentar, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2034 Rz. 7) oder indem ein Insolvenzverwalter einen zur Insolvenzmasse gehörigen Miterbenanteil an Dritte verkauft (BGH, Urteil vom 22. September 1976 - IV ZR 77/76, NJW 1977, 37).
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