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   BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 21/75   

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https://dejure.org/1976,1025
BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 21/75 (https://dejure.org/1976,1025)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1976 - VIII ZR 21/75 (https://dejure.org/1976,1025)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1976 - VIII ZR 21/75 (https://dejure.org/1976,1025)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei Stornierung von Hotelzimmern - Gemeinsamen Festlegung der im Verkehr zwischen Hoteliers und Reisevermittlern üblichen Geschäftsgebräuche - Handelsbräuche bezüglich Hotelstornierungen durch Reisebüros - Verwendung der "C.Hot 70" ...

  • reise-recht-wiki.de

    Rücktritt von Hotelreservierung durch Reisebüro

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei Stornierung von Hotelzimmern; Gemeinsamen Festlegung der im Verkehr zwischen Hoteliers und Reisevermittlern üblichen Geschäftsgebräuche; Handelsbräuche bezüglich Hotelstornierungen durch Reisebüros; Verwendung der "C.Hot 70" als ...

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei Stornierung von Hotelzimmern; Gemeinsamen Festlegung der im Verkehr zwischen Hoteliers und Reisevermittlern üblichen Geschäftsgebräuche; Handelsbräuche bezüglich Hotelstornierungen durch Reisebüros; Verwendung der "C.Hot 70" als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 385
  • MDR 1977, 391
  • DB 1977, 674
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.12.1965 - VIII ZR 271/63

    Kauf eines Schiffes - Zahlung einer Maklerprovision - Wirksamkeit eines Vertrages

    Auszug aus BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 21/75
    Ergäbe sich, daß es im Geschäftsverkehr zwischen Beherbergungsunternehmen und Reisebüros üblich ist, die sanktionslose Abbestellung reservierter Zimmer zu akzeptieren, so hätte dies zur Folge, daß dieser Handelsbrauch auch ohne besondere Bezugnahme Inhalt des Vertrages vom 4./10. März 1971 geworden ist (vgl. zum Verhältnis von Rechtsgeschäft und Handelsbrauch Senatsurteil vom 1. Dezember 1965 - VIII ZR 271/63 = WM 1966, 219 = LM HGB § 346 (B) Nr. 4 m.w.Nachw.).

    Sie ist deshalb der Nachprüfung durch das Revisionsgericht grundsätzlich entzogen (Senatsurteil vom 1. Dezember 1965 - VIII ZR 271/63 a.a.O.).

  • BGH, 11.11.1970 - VIII ZR 42/70

    Abschluss eines Vertrages über eine Auskiesung - Einbringen von Industriemüll und

    Auszug aus BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 21/75
    Die Weigerung der Beklagten, den Hauptvertrag einzugehen, begründet Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung der nach dem Hauptvertrag geschuldeten Leistung (vgl. Senatsurteil vom 11. November 1970 - VIII ZR 42/70 = WM 1971, 44), sofern sie nicht berechtigt war, vom Vertrage zurückzutreten.
  • BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 203/10

    Gerichtliche Schätzung eines Handelsvertreterausgleichsanspruchs eines

    An diese tatrichterliche Würdigung, gegen die die Revision nichts vorbringt, ist das Revisionsgericht grundsätzlich gebunden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - V ZR 492/99, NJW 2001, 2464 unter II 1 c mwN; Senatsurteil vom 24. November 1976 - VIII ZR 21/75, NJW 1977, 385 unter II 2 b bb).
  • BGH, 22.09.2003 - II ZR 172/01

    Grob fahrlässige Annahme der Verfügungsbefugnis des Veräußerers bei verlängertem

    Wird im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen der Windkraftbranche ein verlängerter Eigentumsvorbehalt auch ohne entsprechende Vereinbarung anerkannt, gälte ein solcher Handelsbrauch auch ohne Bezugnahme hierauf oder Beifügung einer entsprechenden Klausel für die Geschäftsbeziehungen der Klägerin und der S. (vgl. BGH, Urt. v. 24. November 1976 - VIII ZR 21/75, NJW 1977, 385, 386; Ulmer/Brandner/Hensen aaO).
  • OLG Hamm, 29.05.2002 - 30 U 216/01

    Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters bei Reisebuchung

    Ein solcher Vertrag liegt vor, wenn ein Reisebüro oder Reiseveranstalter mit einem Beherbergungsunternehmen eine Hotelreservierung abschließt, bei der die genaue Teilnehmerzahl noch nicht feststeht, die aber für beide Seiten verbindlich sein soll und bei der die Anmeldung, der Preis, dessen Fälligkeit, die Art der Zimmer und die ungefähre Bettenanzahl festgelegt wird (Führich, Reiserecht, 3. Aufl. 1998, Rn. 878; BGH, NJW 1977, 385, 386; Senat, Urteil vom 06.12.1989, Aktenzeichen 30 U 236/88, nicht veröffentlicht).

    Das Risiko ist dann vom Hotelier zu tragen, da dieser besser als der Reiseveranstalter in der Lage ist, über kurzfristig freiwerdende Räume zu verfügen (BGH, NJW 1977, 385, 387; Senat, a.a.O.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1986, 1229; Führich, a.a.O., Rn. 888).

  • AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 54/11

    Verbindliche Reservierung von Hotelzimmern als Abschluss eines

    Es handelte sich nicht lediglich um einen Vorvertrag (BGH, NJW 1977, 385), denn die Parteien wollten sich nicht verpflichten, zu einem späteren Zeitpunkt einen Beherbergungsvertrag zu schließen.
  • OLG Köln, 26.11.1997 - 11 U 96/97
    Nach der Rechtsprechung (BGH NJW 1977, 385 f; OLG Frankfurt DB 1986, 1458) kann zwar ein Reiseveranstalter von einer Zimmerreservierung gegenüber dem Hotelier zurücktreten, wenn ein entsprechender Handelsbrauch besteht.
  • OLG Hamm, 04.12.1989 - 32 U 223/88

    Auslegung von Hotelreservierungsverträgen

    Es handelt sich damit um einen in der Reisebranche verbreiteten typischen Hotelreservierungsvertrag (BGH NJW 1977, 385 ff; OLG Frankfurt NJW-RR 86, 911 ff; Bartl, Der Hotelreservierungsvertrag, Transportrecht 1982, 57 ff).
  • OLG Nürnberg, 28.11.1984 - 9 U 3061/84

    Derogation der deutschen Gerichtsbarkeit; Abbedingen der internationalen

    Es kann dahinstehen, ob nach dem insoweit übereinstimmenden Tatsachenvortrag beider Parteien zum Inhalt der Vertragsurkunde ein Beherbergungs- bzw. Hotelaufnahmevertrag (BGH NJW 1963, 1447, 1449) [BGH 04.03.1963 - II ZR 68/61] oder lediglich ein Vorvertrag geschlossen wurde, nämlich ein dem eigentlichen Gastaufnahmevertrag vorangehender Zimmerreservierungsvertrag (BGH NJW 1977, 385, 386) [BGH 24.11.1976 - VIII ZR 21/75] , und ob im letzteren Falle für etwaige Verpflichtungen der Beklagten der Erfüllungsort gleichfalls in D. läge.
  • BGH, 02.07.1980 - VIII ZR 178/79

    Feststellung eines Handelsbrauchs - Tatsächliche Übung - Allgemeine

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Tatsacheninstanz den Begriff des Handelsbrauchs verkannt oder bei der Beweiserhebung wesentliche Gesichtspunkte nicht berücksichtigt hat (Senatsurteil vom 24. November 1976 - VIII ZR 21/75 = NJW 1977, 385, 386 = WM 1977, 258, 260).
  • LG Ingolstadt, 11.11.2008 - 31 O 1403/07

    Kontingentreservierungsvertrag: Handelsbrauch über automatische kostenfreie

    25 Doppelzimmer x 50, 00 Euro x 5 Tage =6.250,00 Euro5 Einzelzimmer x 30, 00 Euro x 5 Tage =750,00 Euro 7.000,00 Euro abzüglich 200, 00 Euro wegen anderweitiger Vermietung200,00 Euro./. 20 % Abzug- 1.360,00 Euro 5.440,00 EuroVon diesem Betrag ist noch die vom Kläger insoweit berechnete Umsatzsteuer in Abzug zu bringen, weil es sich hierbei nicht um eine umsatzsteuerpflichtige entgeltliche Leistung des Klägers etwa durch entgeltliches Bereithalten eines Kontingents zugunsten des Beklagten handelt, sondern um einen Schadenersatzanspruch des Klägers, der darin besteht, dass die Firma des Beklagten es unterlassen hat, aufgrund des Vorvertrags einen entsprechenden Beherbergungsvertrag zu schließen (vgl. BGH, NJW 77, 385).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2000 - 17 U 91/98

    Hotelreservierung / Handelsbrauch / Rücktritt

    Der BGH hat in einer Entscheidung vom 24.11.1976 (NJW 77, 385 ff.) zwar Argumente aufgeführt, die dafür sprechen können, daß einem Zimmerreservierungsvertrag zwischen einem Reiseunternehmen und einem Beherbergungsunternehmen die Möglichkeit einer sanktionslosen Stornierung immanent sein kann, jedoch deutlich gemacht, daß die entsprechenden Feststellungen nur unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls zu treffen seien.
  • OLG München, 09.03.1990 - 8 U 4480/88

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • OLG Saarbrücken, 25.10.2001 - 8 U 177/01

    Hotelreservierungsvertrag / Beherbergungsvertrag

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