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   BGH, 08.11.1976 - NotZ 5/76   

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BGH, 08.11.1976 - NotZ 5/76 (https://dejure.org/1976,1615)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1976 - NotZ 5/76 (https://dejure.org/1976,1615)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1976 - NotZ 5/76 (https://dejure.org/1976,1615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 67, 348
  • NJW 1977, 390
  • MDR 1977, 489
  • DNotZ 1977, 180
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.02.1967 - NotZ 3/66

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 5/76
    Das Abstellen auf "die Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege" ist eine sachliche Begrenzung dieses Ermessens (BGH DNotZ 1967, 705, 706).

    Insbesondere verletzt sie nicht den Verfassungsgrundsatz der freien Berufswahl des Art. 12 Abs. 1 GG (BGHZ 37, 179, 183, 184; BGH DNotZ 1964, 248; 1967, 705, 706; BVerfGE 17, 371, 372, 379).

    Jedes Ermessen darf nur in sachlicher, d.h. in einer dem Zweck des jeweiligen Gesetzes entsprechenden Weise ausgeübt werden (vgl. BGH DNotZ 1967, 705; 1968, 499).

    Das bedeutet hier, daß der Antragsgegner seine Entscheidung nach dem Grundsatz des § 4 Abs. 1 BNotO ausschließlich auf "die Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege" abzustellen hatte (BGH DNotZ 1967, 705, 708).

  • BVerwG, 19.12.1963 - I C 77.60

    Anspruch eines privaten Versicherungsunternehmens auf Versagung der Genehmigung

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 5/76
    Auch Art. 14 GG gewährleistet nicht, daß einem Notar als Träger eines öffentlichen Amtes Konkurrenten ferngehalten werden (BVerfGE 11, 192, 202, 203; BVerwG NJW 1964, 2075, 2078).

    Dieses Grundrecht schützt im übrigen nicht das Vermögen als solches (BVerfGE 4, 7, 8 ff), seine Verletzung würde vielmehr einen - hier nicht vorliegenden - unmittelbaren Eingriff in den Geschäftsbetrieb des Notars voraussetzen (BVerwG NJW 1964, 2075, 2078).

    Von einer Verletzung des Persönlichkeitskerns, den Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 45 der Verfassung des Saarlandes mit dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf eine den Fähigkeiten angepaßte Arbeit schützen wollen (vgl. BVerwG NJW 1964, 2075, 2076), kann bei der in § 4 Abs. 1 BNotO getroffenen Regelung ebensowenig die Rede sein wie von einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG, der nicht schlechthin eine Chancengleichheit garantiert, sondern nur gegen willkürliche Regelungen schützen will (BVerwG NJW 1964, 2075, 2077), für die sachlich einleuchtende Gründe nicht erkennbar sind oder die die Forderungen der Gerechtigkeit offensichtlich verletzen (BGH DNotZ 1964, 248).

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 5/76
    Diese Regelung steht entgegen der Auffassung des Antragstellers mit dem Grundgesetz in Einklang (BVerwG DNotZ 1962, 149, 154; BVerfGE 17, 371, 372, 381; Seybold/Hornig a.a.O. § 4 BNotO Rn. 2; Arndt a.a.O. Anm. II 2).

    Insbesondere verletzt sie nicht den Verfassungsgrundsatz der freien Berufswahl des Art. 12 Abs. 1 GG (BGHZ 37, 179, 183, 184; BGH DNotZ 1964, 248; 1967, 705, 706; BVerfGE 17, 371, 372, 379).

    Notariate, deren Inhaber nur gelegentlich mit notariellen Aufgaben befaßt sind, bieten keine Gewähr für eine ordnungsmäßige Betreuung der rechtssuchenden Bevölkerung (vgl. Vollmar/Schwarz Reichsnotarordnung 1937 § 6 Anm. 1; Seybold/Hornig a.a.O. § 4 Rdn. 1; vgl. auch BVerfGE 17, 371, 379).

  • BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62

    Bestellung von Anwaltsnotaren

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 5/76
    Die der Landesjustizverwaltung damit eingeräumte Bedürfnisprüfung ist eine Ermessensentscheidung (vgl. u.a. BVerwG DNotZ 1962, 149, 153, 155; BGHZ 37, 179, 183, 184; BGH DNotZ 1965, 183, 184; Seybold/Hornig a.a.O. Rn. 4, Arndt Bundesnotarordnung Anm. II 3, jeweils zu § 4 BNotO), die von den Gerichten nur darauf nachgeprüft werden kann, ob die Behörde die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von ihrem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 111 Abs. 1 Satz 3 BNotO).

    Insbesondere verletzt sie nicht den Verfassungsgrundsatz der freien Berufswahl des Art. 12 Abs. 1 GG (BGHZ 37, 179, 183, 184; BGH DNotZ 1964, 248; 1967, 705, 706; BVerfGE 17, 371, 372, 379).

  • BGH, 02.12.1963 - NotZ 2/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 5/76
    Insbesondere verletzt sie nicht den Verfassungsgrundsatz der freien Berufswahl des Art. 12 Abs. 1 GG (BGHZ 37, 179, 183, 184; BGH DNotZ 1964, 248; 1967, 705, 706; BVerfGE 17, 371, 372, 379).

    Von einer Verletzung des Persönlichkeitskerns, den Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 45 der Verfassung des Saarlandes mit dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf eine den Fähigkeiten angepaßte Arbeit schützen wollen (vgl. BVerwG NJW 1964, 2075, 2076), kann bei der in § 4 Abs. 1 BNotO getroffenen Regelung ebensowenig die Rede sein wie von einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG, der nicht schlechthin eine Chancengleichheit garantiert, sondern nur gegen willkürliche Regelungen schützen will (BVerwG NJW 1964, 2075, 2077), für die sachlich einleuchtende Gründe nicht erkennbar sind oder die die Forderungen der Gerechtigkeit offensichtlich verletzen (BGH DNotZ 1964, 248).

  • BVerwG, 27.09.1961 - I C 148.60

    Voraussetzungen einer Ernennung zum Notar - Ablehnung der Bestellung als

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 5/76
    Die der Landesjustizverwaltung damit eingeräumte Bedürfnisprüfung ist eine Ermessensentscheidung (vgl. u.a. BVerwG DNotZ 1962, 149, 153, 155; BGHZ 37, 179, 183, 184; BGH DNotZ 1965, 183, 184; Seybold/Hornig a.a.O. Rn. 4, Arndt Bundesnotarordnung Anm. II 3, jeweils zu § 4 BNotO), die von den Gerichten nur darauf nachgeprüft werden kann, ob die Behörde die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von ihrem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 111 Abs. 1 Satz 3 BNotO).

    Diese Regelung steht entgegen der Auffassung des Antragstellers mit dem Grundgesetz in Einklang (BVerwG DNotZ 1962, 149, 154; BVerfGE 17, 371, 372, 381; Seybold/Hornig a.a.O. § 4 BNotO Rn. 2; Arndt a.a.O. Anm. II 2).

  • BGH, 22.06.1964 - NotZ 5/63

    Vorliegen eines Bedürfnisses - Zulässigkeit der Entscheidung einer

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 5/76
    Es ist anerkannt, daß das zur Nachprüfung eines Verwaltungsaktes angerufene Gericht die von der Verwaltungsbehörde erst währenddes gerichtlichen Verfahrens vorgetragene nähere Begründung jedenfalls dann bei seiner Verhandlung und Entscheidung berücksichtigen muß, wenn der Verwaltungsakt durch das Nachschieben der Begründung in seinem Anspruch und in seinem Wesensgehalt nicht geändert worden ist und wenn die Rechtsverteidigung des Betroffenen nicht beeinträchtigt wird (BGH Beschluß vom 22. Juni 1964 - NotZ 5/63 -).
  • BGH, 30.11.1964 - NotZ 4/64

    Gesuch um Bestellung zum Anwaltsnotar - Voraussetzungen für die Bestellung von

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 5/76
    Die der Landesjustizverwaltung damit eingeräumte Bedürfnisprüfung ist eine Ermessensentscheidung (vgl. u.a. BVerwG DNotZ 1962, 149, 153, 155; BGHZ 37, 179, 183, 184; BGH DNotZ 1965, 183, 184; Seybold/Hornig a.a.O. Rn. 4, Arndt Bundesnotarordnung Anm. II 3, jeweils zu § 4 BNotO), die von den Gerichten nur darauf nachgeprüft werden kann, ob die Behörde die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von ihrem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 111 Abs. 1 Satz 3 BNotO).
  • BGH, 22.01.1968 - NotZ 4/67

    Abhaltung auswärtiger Sprechtage eines Notars; Widerruf der Genehmigung der

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 5/76
    Jedes Ermessen darf nur in sachlicher, d.h. in einer dem Zweck des jeweiligen Gesetzes entsprechenden Weise ausgeübt werden (vgl. BGH DNotZ 1967, 705; 1968, 499).
  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvR 580/53

    Beurkundungswesen

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 5/76
    Auch Art. 14 GG gewährleistet nicht, daß einem Notar als Träger eines öffentlichen Amtes Konkurrenten ferngehalten werden (BVerfGE 11, 192, 202, 203; BVerwG NJW 1964, 2075, 2078).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

  • OLG Koblenz, 14.06.2010 - 2 U 831/09

    Berechnung von Pflichtteils- und Pfichtteilsergänzungsansprüchen bei einem

    Nach der Rechtsprechung des BGH (v. 9.3. 1977, IV ZR 114/75, BGHZ 22, 364, NJW 1977, 390) und OLG Düsseldorf (v. 23.7. 1999, 7 U 236/98, OLGR Düsseldorf 2000, 330, NJWE-FER 1999, 328, ZEV 2000, 32 [Ls.]) soll ein stillschweigender Verzicht auf das Erb- oder den Pflichtteil auch im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testaments grundsätzlich möglich sein.
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 1/05

    Anforderungen an die Ermessensentscheidung bei der Wiederbesetzung frei

    Dies haben das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 17, 371; 73, 280) und der Senat (BGHZ 67, 348, 350 f.) in anderem Zusammenhang bereits wiederholt dargelegt.

    Zwar greift in Wettbewerbssituationen grundsätzlich weder die Zulassung von Konkurrenten (BVerfGE 34, 252, 256; 55, 261, 269; siehe auch BVerfGE 11, 192, 202 f.; Senat BGHZ 67, 348, 351 zu Artikel 14 GG) noch die durch staatliche Maßnahmen bedingte Einschränkung weiterer Erwerbsmöglichkeiten (BVerfGE 24, 236, 251; 34, 252, 256) in die Berufsfreiheit ein.

    Danach wäre es mit den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege nicht zu vereinbaren, in einem Amtsgerichtsbezirk so viele Notarstellen zu besetzen, wie gerade noch oder nicht mehr lebensfähig wären (Senat BGHZ 67, 348, 352 f.; 73, 54, 56 ff.).

    Vorrangiges Ziel der Bedarfsprüfung nach § 4 BNotO ist die angemessene Versorgung der Rechtsuchenden mit notariellen Leistungen (Senat aaO BGHZ 67, 348, 353; NJW-RR 1999, 207, 208).

    Demgegenüber muß das Interesse des einzelnen Notars an einer Auslastung seines Notariats sowie an der Steigerung seines Verdienstes zurücktreten (vgl. Senat BGHZ 67, 348).

  • BGH, 22.10.1979 - NotZ 3/79

    Ermessen der Landesjustizverwaltung bei der Errichtung neuer Notarstellen -

    Zur Errichtung neuer Nurnotarstellen (im Anschluß an BGHZ 67, 348; 73, 54).

    Es genügt, wenn vor der Anordnung der Präsident der zuständigen Notarkammer gehört worden ist und der Antragsteller im Laufe des gerichtlichen Verfahrens die Grundlagen für die Auffassung des Antragsgegners, es bestehe ein Bedürfnis auf Errichtung einer weiteren Notarstelle, in einer Weise erfahren hat, die ihm die Nachprüfung der Anordnung auf Ermessensfehler ermöglicht (BGHZ 67, 348, 352).

    Der Fall liegt tatsächlich und rechtlich anders als der vom Senat in BGHZ 67, 348 entschiedene.

    Es dürfen aber nicht so viele Notarstellen geschaffen werden, wie gerade noch lebensfähig sind (BGHZ 67, 348, 353; 73, 54, 57).

    Andererseits soll sie nach Möglichkeit nicht mehr Notarstellen schaffen, als der zu erwartende Geschäftsanfall erfordert (BGHZ 67, 348, 353 m.w.N.; 73, 54, 56/57).

    Kein Notar hat ein Recht darauf, daß ihm der von ihm gewonnene Klientenstamm unverändert erhalten bleibt und ihm Konkurrenten ferngehalten werden (Senatsbeschluß BGHZ 67, 348, 351 mit Nachweisen auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

  • BGH, 25.10.1982 - NotZ 7/82

    Klage gegen die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Leverkusen - Vornahme

    Er übt einen staatlich gebundenen Beruf aus, der nach seinem Wesen und nach Art der Aufgaben dem öffentlichen Dienst angenähert ist (BVerfGE 16, 6, 22; 17, 371, 379; 17, 381, 387; 54, 237, 251 [BVerfG 01.07.1980 - 1 BvR 247/75]; BGHZ 64, 214; 67, 348; 73, 46, 48).

    Beamte; BVerfG Beschluß vom 6. November 1981 - 2 BvR 112/81 im Anschluß an den die Einstellung von Notarassessoren betreffenden Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1980 - NotZ 4/80 = DNotZ 1981, 633; BGHZ 37, 179, 183; 67, 348; 69, 224, 227 [BGH 13.06.1977 - NotZ 3/77]; 73, 54, 56; Senatsbeschluß vom 10. Mai 1982 - NotZ 2/82 = DNotZ 1982, 633 zum Abdruck in BGHZ vorgesehen).

    Die Bedeutung dieser Vorschrift liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats darin, daß die Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege das Ermessen der Landesjustizverwaltungen sachlich eingrenzen, mithin den Rahmen bilden, innerhalb dessen sich das Ermessen halten muß (vgl. BGHZ 67, 348, 350; 73, 54, 56; Beschlüsse vom 22. Oktober 1979 - NotZ 3/79 = DNotZ 1980, 177; vom 5. Mai 1980 - NotZ 2/80 = DNotZ 1980, 704; vom 22. Juni 1981 - NotZ 5/81 = DNotZ 1982, 372, 373).

    Dabei ist zu beachten, daß nicht so viele Notarstellen geschaffen werden, wie gerade noch lebensfähig sind (BGHZ 67, 348, 353; 73, 54, 57; Beschluß vom 22. Oktober 1979 - NotZ 3/79 = BNotZ 1980, 177; vgl. auch Beschluß vom 5. Mai 1980 - NotZ 5/80 = BNotZ 1980, 701).

    Maßgebend ist stets, daß eine rasche und ortsnahe notarielle Betreuung der rechtsuchenden Bevölkerung durch eine angemessene Zahl von Notaren sichergestellt ist, Notarstellen aber auch nicht in einem Umfang vermehrt werden, daß die Notare nicht mehr hinreichend in der Lage sind, die zur Ausübung ihres Amtes erforderliche vielseitige Erfahrung zu sammeln (BGHZ 67, 348, 353; 73, 54, 56/57; vgl. auch 68, 252, 258).

  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 16/09

    Berufsrecht der Notare: Verfassungsmäßigkeit des Erlöschens des Notaramts mit

    Einer beliebigen Vermehrung von Notarstellen steht dabei entgegen, dass immer nur so viele Stellen geschaffen werden dürfen, wie sie dem jeweiligen Amtsinhaber ein solches Maß an finanzieller Unabhängigkeit gewährleisten, dass er sich nötigenfalls wirtschaftlichem Druck widersetzen kann (BGHZ 67, 348, 351; 73, 54, 57; Senatsbeschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 23/06 - juris Tz. 12; vom 11. Juli 2005 - NotZ 1/05 - DNotZ 2005, 947, 949).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 42/07

    Zurückweisung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung der Notare im

    Das gilt über den Wortlaut von § 111 Abs. 1 Satz 2 BNotO hinaus nicht nur für Anfechtungs-, sondern auch für Leistungsanträge (Senat, Beschluss vom 18. September 1996 - NotZ 46/94 - NJW 1996, 123, 124; Eylmann/Vaasen/Custodis, BNotO/BeurkG 2. Aufl. § 111 BNotO Rdn. 89), mithin auch für Unterlassungsanträge, die sich - wie vorliegend - gegen eine beabsichtigte Bestellung von neuen Notaren zur hauptberuflichen Amtsausübung im Sinne des § 3 Abs. 1 BNotO richten (Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2001 - NotZ 7/01 - ZNotP 2001, 440, 441; vom 20. Juli 1998 - NotZ 31/97 - NJW-RR 1999, 207 und 8. November 1976 - NotZ 5/76 - NJW 1977, 390, 391, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 67, 348).
  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 31/97

    Berücksichtigung rückläufiger Geschäftszahlen im Rahmen eines

    a) Der Senat hat in Einzelfällen Unterlassungsanträge amtierender Notare gegen die Bestellung eines weiteren Notars in ihrem Amtsbereich als zulässig angesehen (vgl. BGHZ 67, 348 = DNotZ 1977, 180; BGHZ 73, 54 = DNotZ 1979, 688; Beschluß vom 22. Oktober 1979 - NotZ 3/79 = DNotZ 1980, 177; Beschluß vom 25. Oktober 1982 - NotZ 7/82 = DNotZ 1983, 236).

    Damit ist noch nicht eine Gefährdung seiner wirtschaftlichen Unabhängigkeit und eine damit einhergehende Gefährdung seiner Aufgabe, als unabhängiger und unparteiischer Berater der Beteiligten auf eine möglichst gerechte Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen hinzuwirken (vgl. BGHZ 67, 348, 353 = DNotZ 1977, 180), behauptet.

    Zweck der Bedürfnisprüfung nach § 4 BNotO ist die "möglichst schnelle und ortsnahe notarielle Betreuung der Bevölkerung" (BGHZ 67, 348, 353).

  • BGH, 11.12.1978 - NotZ 5/78

    Errichtung neuer Notarstellen

    Es ist nicht zu beanstanden, daß die Landesjustizverwaltung - abgesehen von den Bezirken mit nur einem Notar - eine neue Notarstelle errichtet, wenn nach den Geschäftszahlen des Jahres vor Errichtung der Stelle unter deren Berücksichtigung jeder Notar im Durchschnitt 1.800 "bereinigte" Nummern zu erledigen hätte und jedem Notar abgabepflichtige Gebühren von durchschnittlich mindestens 200.000 DM verbleiben würden (im Anschluß an BGHZ 67, 348).

    Diese Regelung steht mit dem Grundgesetz in Einklang (vgl. zu alledem BGHZ 67, 348, 350/351 mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum).

    Zutreffend entnimmt das Oberlandesgericht der Senatsentscheidung BGHZ 67, 348 nicht, daß neue Notarstellen stets erst dann errichtet werden dürften, wenn die anfallenden Geschäfte die oberste Grenze der Belastbarkeit der amtierenden Notare überschreiten.

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 50/06

    Einrichtung von Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen

    Nach dieser Regelung, die keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (vgl. BVerfGE 17, 371, 379 ff.; 73, 280, 292 ff.; BGHZ 67, 348, 350 f.; 73, 54, 56), steht ihr bei der Bedürfnisprüfung ein durch die von § 4 BNotO vorgegebenen drei Regelungsziele sachlich begrenztes Beurteilungsermessen zu, das die Gerichte lediglich daraufhin überprüfen dürfen, ob die Justizverwaltung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von ihrem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat, § 111 Abs. 1 Satz 3 BNotO (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 2005 - NotZ 1/05 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 9 m.w.N. = DNotZ 2005, 947 ff.).
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 46/94

    Errichtung zusätzlicher Anwaltsnotarstellen

    Der Senat hat allerdings Unterlassungsanträge amtierender Notare gegen die Bestellung eines weiteren Notars in ihrem Amtsbereich als zulässig angesehen (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 67, 348 = DNotZ 1977, 180; v. 11.12.1978 - NotZ 5/78 = DNotZ 1979, 688; v. 22.10.1979 - NotZ 3/79 = DNotZ 1980, 177; v. 25.10.1982 - NotZ 7/82 = DNotZ 1983, 236; zustimmend Ronellenfitsch a.a.O., S. 85 und wohl auch Bohrer, Berufsrecht, Rdn. 264).
  • BGH, 15.04.1991 - NotZ 1/91

    Recht auf Bestellung zum Anwaltsnotar - Entscheidung über den Erlass einer

  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 11/09

    Organisationsermessen der Landesjustizverwaltung bei der Bestellung von Notaren:

  • OLG Dresden, 09.02.2024 - Not 2/23
  • BGH, 13.10.1986 - NotZ 13/86

    Bestimmung eines Höchstalters für Notarbewerber

  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - Not 2/05

    Notarstellenausschreibung und -besetzung: Anspruch auf Nichtbesetzung und

  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 7/01

    Unzulässigkeit der Wiederbesetzung einer Notarstelle aus wirtschaftlichen Gründen

  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 14/09

    Bewerbung als Notar zur hauptberuflichen Amtsausübung; Überschreitung des

  • BGH, 22.06.1981 - NotZ 5/81

    Ablehnung eines Antrags auf Bestellung zur Notarin - Rechtmäßigkeit eines

  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 13/09

    Bevorzugung eines bereits hauptberuflich tätigen Notars aus einer anderen

  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 12/09

    Bevorzugung eines bereits hauptberuflich tätigen Notars aus einer anderen

  • BGH, 25.10.1982 - NotZ 10/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 41/07

    Zurückweisung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung der Notare im

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 2/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

  • BGH, 17.01.1983 - NotZ 19/82

    Erfordernis der Ableistung eines dreijährigen Notarassessordienstes - Recht des

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 6/93

    Organisationsermessen der Aufsichtsbehörde bei Abwesenheit eines Notars;

  • BGH, 29.03.1993 - NotZ 20/92

    Übernahme von DDR-Anwaltsnotaren

  • BGH, 11.12.1978 - NotZ 7/78

    Erfordernisse einer "geordneten Rechtspflege" bei der Notarsbestellung -

  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 7/91

    Bestellung eines Anwaltsnotars in Hessen

  • BGH, 04.12.1989 - NotZ 20/89

    Notar - Bestellung - Landesjustizverwaltung - Verwaltungsermessen

  • BGH, 13.10.1986 - NotZ 11/86

    Zulässigkeit der Bestimmung eines Höchstalters für Notarbewerber

  • BGH, 13.10.1980 - NotZ 13/80

    Sozietät zwischen Anwaltsnotar und Steuerberater

  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 17/96

    Antragsbefugnis eines Notars; Auferlegung einer Sprechstundenverpflichtung

  • BGH, 29.03.1993 - NotZ 25/92

    Notar - Zulassung - Gleichbehandlungsrecht - Notarbewerberin - Bedürfnisprüfung -

  • BGH, 19.01.1981 - NotZ 14/80

    Amtssitz eines Notars - Anwaltsnotar - Verlegung des Amtssitzes

  • BGH, 29.03.1993 - NotZ 18/92

    Anwendbares Zulassungsrecht im Fall der Änderung von Bestimmungen der

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 37/92

    Beantragung der Bestellung zum Notar unter Befreiung von der 15-jährigen

  • BGH, 18.07.1994 - NotZ 24/93

    Antrag auf Bestellung als Notar - Erfüllung der erforderlichen Wartezeit -

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 1/93

    Anwendbares Zulassungsrecht nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des

  • BGH, 05.05.1980 - NotZ 5/80

    Zulassung von Notaren - Nurnotarstellen

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