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   BGH, 22.12.1976 - IV ZR 52/76   

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https://dejure.org/1976,1217
BGH, 22.12.1976 - IV ZR 52/76 (https://dejure.org/1976,1217)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1976 - IV ZR 52/76 (https://dejure.org/1976,1217)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1976 - IV ZR 52/76 (https://dejure.org/1976,1217)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 582
  • MDR 1977, 478
  • DNotZ 1977, 353
  • DB 1977, 1180
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.09.1976 - IV ZR 128/74

    Anspruch auf Rückzahlung der Provision eines Maklers - Grundsatz der

    Auszug aus BGH, 22.12.1976 - IV ZR 52/76
    Da die Kläger Eigentümer der Wohnung geworden sind, ist der von den Klägern mit der Zahlung der 8.041,95 DM bezweckte Erfolg eingetreten und ein Anspruch der Kläger aus § 812 Abs. 1 BGB auf Rückgewähr der geleisteten Zahlung nicht gegeben (vgl. Urteil des Senats vom 22. September 1976 - IV ZR 128/74).
  • BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97

    Anspruch des Maklers aus dem Grundstückskaufvertrag; Einwand der Verflechtung des

    In diesem wesentlichen Punkte unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 1976 (IV ZR 52/76 = NJW 1977, 582) zugrunde gelegen hatte: Der dortige Käufer war von vornherein der Ansicht gewesen, daß von dem Makler weder eine Nachweis- noch eine Vermittlungstätigkeit erbracht worden sei, die einen Anspruch auf eine Maklerprovision hätte begründen können.
  • BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99

    Maklertätigkeit des Testamentsvollstreckers

    Dies reicht aus, um ein gültiges, von einer echten Maklerleistung unabhängiges Schuldversprechen zu bejahen (vgl. BGH, Urteile vom 22. Dezember 1976 - IV ZR 52/76 - NJW 1977, 582, 583; vom 2. Februar 1977 aaO; vom 15. März 1978 - IV ZR 77/77 - WM 1978, 708, 710).
  • LG Hamburg, 23.05.2016 - 325 O 22/16

    Maklervertrag in Form eines Fernabsatzgeschäftes: Drittbegünstigende Wirkung

    Eine drittbegünstigende Wirkung einer solchen Klausel soll allerdings dann anzunehmen sein, wenn die Parteien eines Kaufvertrags eine Maklerklausel schließen, obwohl eine Maklertätigkeit, die zu einem Provisionsanspruch geführt haben kann, unzweifelhaft nicht vorliegt (BGH, Urt. v. 22.12.1976 - IV ZR 52/76, NJW 1977, 582).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 02.07.2014 - 231 C 51/14

    Berechnung von Maklerprovision: Zubehör des Hauses ist mit zu berücksichtigen!

    Diese Verpflichtung wurde von den Beklagten gerade eingegangen, um den von den Verkäufern gestellten Anforderungen für den Kauf des Hauses genügen und das Haus erwerben zu können (BGH, NJW 1977, 582 (583)).
  • LG Wiesbaden, 08.03.2000 - 5 O 172/99

    Anspruch auf Rückzahlung einer Maklerprovision; Nachträgliches Entfallen des

    Maklerleistung unabhängiges Schuldversprechen, von dem nur dann ausgegangen werden kann, wenn die Parteien den hierfür erforderlichen Verpflichtungswillen hatten, der voraussetzt, dass sie wussten, dass die Voraussetzungen für einen Maklerprovisionsanspruch nicht vorlagen, und deshalb mit ihrer - individuell ausgehandelten - Vereinbarung nicht eine schon erfolgte oder noch zu erbringende Tätigkeit des Maklers entlohnen wollten (vgl. BGH, NJW 1977, 582 LM § 652 BGB Nr. 60; WM 1978, 247; BGHZ 138, 171 = NJW 1998, 1552 = LM H. 8/1998 § 328 BGB Nr. 97).
  • BGH, 20.10.1982 - IVa ZR 97/81

    Rückzahlungsanspruch einer Provision aus einem Maklerverhältnis - Unmöglichkeit

    Daß ein derartiges Provisionsversprechen auch in der Form eines Vertrags zugunsten eines Dritten abgegeben werden kann, ist selbstverständlich und vom Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen worden (Urteile vom 22. Dezember 1976 - IV ZR 52/76 - NJV 1977, 582 und vom 22. März 1978 - IV ZR 175/76 - WM 1978, 711); dies wird auch weder von den Parteien noch den Vorinstanzen in Zweifel gezogen.
  • OLG Hamburg, 15.06.2001 - 11 U 240/00

    Maklerklausel in notarieller Grundstückskaufurkunde

    Wenn der Käufer in der Maklerklausel eine Provision verspricht, obwohl er weiß, dass der begünstigte Makler ihm gegenüber überhaupt nicht vermittelnd oder nachweisend in Erscheinung getreten ist, so ist sein Versprechen nicht als Zusage einer Provision für ihm zuvor erbrachte Maklerleistungen verstehen, sondern als ein selbständiges Provisionsversprechen (vgl. BGH, NJW 1977, 582, 583; NJW 1998, 1552 ).
  • OLG Frankfurt, 27.05.1986 - 8 U 154/85

    Anspruch auf Zahlung einer Vergütung als "Vermittlungsprovision";

    BGH NJW 1977, 582 [hier: I (138) 321 c]; BGHZ 58, 184 ff; OLG Hamburg MDR 1978, 403 f..).
  • LG Hamburg, 27.02.2013 - 329 O 370/12

    Maklerprovisionsanspruch: Begründung einer Zahlungsverpflichtung im notariellen

    Einer solchen Klausel dennoch zuzustimmen bedeutet regelmäßig die Übernahme einer von einer echten Maklertätigkeit unabhängigen Verpflichtung in Form eines selbständigen Provisionsversprechens (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.2008 - III ZR 60/08 - NJW 2009, 1199-1200, zitiert nach juris Rn. 16; Urt. v. 06.02.2003 - III ZR 287/02 - NZM 2003, 284-285, zitiert nach juris Rn. 16 f.; Urt. v. 22.12.1976 - IV ZR 52/76 - NJW 1977, 582-583, zitiert nach juris Rn. 17).
  • OLG Hamburg, 30.06.1982 - 5 U 103/81

    Übernahme der Verpflichtung zur Zahlung einer Maklercourtage im

    Mithin ist durch die Vereinbarung in § 12 des Kaufvertrages ein rechtlich selbständiger Schuldgrund geschaffen worden (BGH NJW 1977, 582).
  • BGH, 07.12.1977 - IV ZR 2/77

    Ein von einer Maklerleistung unabhängiges Schuldversprechen - Nachweistätigkeit

  • LG Stuttgart, 26.02.2008 - 15 O 438/06
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