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   BGH, 12.10.1976 - VI ZR 172/75   

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https://dejure.org/1976,2343
BGH, 12.10.1976 - VI ZR 172/75 (https://dejure.org/1976,2343)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1976 - VI ZR 172/75 (https://dejure.org/1976,2343)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1976 - VI ZR 172/75 (https://dejure.org/1976,2343)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 622
  • MDR 1977, 302
  • VersR 1977, 180
  • DB 1977, 202
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 194/71

    Zur geschäftsmäßigen Vorfinanzierung von Ersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen

    Auszug aus BGH, 12.10.1976 - VI ZR 172/75
    Hat es sich bei der Inanspruchnahme der Autovermietung und der Beauftragung von Rechtsanwalt B. um das Angebot eines sog. Unfallhelferrings gehandelt, so werden die verschiedenen vorbezeichneten Rechtsgeschäfte im Zusammenhang gesehen werden müssen; sie greifen wirtschaftlich ineinander (BGHZ 61, 317, 320; Urt. v. 9. Oktober 1975 - III ZR 31/73 = VersR 1976, 247, 250).

    Vielmehr erhält er seinen Auftrag in der Regel durch Vermittlung eines anderen Mitgliedes des Unfallhelferringes, sei es einer Bank (wie in Fall BGHZ 61, 317), einer Reparaturwerkstatt (wie im Urteil vom 9. Oktober 1975 a.a.O.) oder - wie hier - von der mit der Schadensabwicklung befaßten Autovermietung.

  • BGH, 09.10.1975 - III ZR 31/73

    Bestehen eines vertraglichen Anspruchs auf Darlehensrückzahlung - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 12.10.1976 - VI ZR 172/75
    Hat es sich bei der Inanspruchnahme der Autovermietung und der Beauftragung von Rechtsanwalt B. um das Angebot eines sog. Unfallhelferrings gehandelt, so werden die verschiedenen vorbezeichneten Rechtsgeschäfte im Zusammenhang gesehen werden müssen; sie greifen wirtschaftlich ineinander (BGHZ 61, 317, 320; Urt. v. 9. Oktober 1975 - III ZR 31/73 = VersR 1976, 247, 250).

    Vielmehr erhält er seinen Auftrag in der Regel durch Vermittlung eines anderen Mitgliedes des Unfallhelferringes, sei es einer Bank (wie in Fall BGHZ 61, 317), einer Reparaturwerkstatt (wie im Urteil vom 9. Oktober 1975 a.a.O.) oder - wie hier - von der mit der Schadensabwicklung befaßten Autovermietung.

  • BGH, 21.04.2015 - XI ZR 234/14

    Erfüllungswirkung einer Zahlung an einen Betreuten

    Da der gute Glaube an die Geschäftsfähigkeit des Vertragspartners nicht geschützt wird, sondern der Schutz Geschäftsunfähiger und beschränkt Geschäftsfähiger Vorrang vor den Interessen des Rechtsverkehrs hat (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1976 - VI ZR 172/75, WM 1976, 1350, 1351; Palandt/Ellenberger, BGB, 74. Aufl., Einf. v. § 104 Rn. 3; Janda, FamRZ 2013, 16, 21), trägt der Vertragspartner eines Minderjährigen bzw. eines Betreuten im Fall der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts das Risiko der Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts.
  • BFH, 30.01.2003 - V R 98/01

    Zu Unrecht ausgewiesene Steuer und fehlende Geschäftsfähigkeit

    Offen bleiben kann, ob eine Rechnung grundsätzlich als rechtsgeschäftsähnliche Handlung, d.h. als eine auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtete Erklärung zu beurteilen ist, deren Rechtsfolgen kraft Gesetzes eintreten (vgl. z.B. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 62. Aufl. 2002, vor § 104 Rz. 6, m.w.N.), oder ob es sich um einen Realakt handelt, weil in ihr im Regelfall keine rechtserheblichen Willenserklärungen abgegeben und Rechtsfolgen ausgelöst werden (vgl. BFH-Urteile vom 4. März 1982 V R 59/81, BFHE 135, 130, BStBl II 1982, 315; vom 4. März 1982 V R 107/79, BFHE 135, 118; Stadie, Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer), Kommentar, § 14 Rz. 22, 37); auch für Realakte sind die für Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnliche Handlungen anwendbaren Regelungen nicht schlechthin unanwendbar; entsprechend anwendbar sind sie z.B., wenn durch einen Realakt eine Haftung begründet werden kann (vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 12. Oktober 1976 VI ZR 172/75, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1977, 622; Palandt, a.a.O., vor § 104 Rz. 10, m.w.N.).
  • BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 5/97 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitritt - Gestaltungsrecht - Ende - Tod -

    Ungeachtet dessen verlangt der in den §§ 104 ff BGB und in den Verfahrensvorschriften zum Ausdruck kommende Schutz des Geschäftsunfähigen (s Dalhoff, Die Einwirkung der Geschäftsfähigkeit auf nichtrechtsgeschäftliche Willensäußerungen, Dissertation Münster 1969, S 167; BGH NJW 1977, 622, 623), diese Vorschriften auch dort anzuwenden, wo die Rechtsfolge wesentlich an den Willen des Betroffenen anknüpft.
  • LG München II, 24.07.2019 - 2 T 2629/19

    Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers bei Kundgabe der Vollmacht

    Denn es ist Voraussetzung des Schutzes des guten Glaubens, dass die Vollmacht durch gegenüber dem Dritten abgegebene Willenserklärung gültig entstanden war (BGH NJW 1977, 622, beck-online).
  • LG Kleve, 14.02.2007 - 4 O 136/06

    Anforderungen an das Vorliegen eines bereicherungsrechtlichen Anspruchs auf

    Die Regeln über Geschäftsunfähigkeit sind zwingend, es folgt kein Schutz des guten Glaubens an die Geschäftsfähigkeit (vgl. nur BGH, NJW 1977, Seite 622).
  • LG Kleve, 14.02.2007 - 4 O 136/07

    Ausgestaltung der Nichtigkeit der vertraglichen Aufhebung eines Girovertrages

    Die Regeln über Geschäftsunfähigkeit sind zwingend, es folgt kein Schutz des guten Glaubens an die Geschäftsfähigkeit (vgl. nur BGH, NJW 1977, Seite 622).
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