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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.12.1976 - 1 BvR 306/76   

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BVerfG, 22.12.1976 - 1 BvR 306/76 (https://dejure.org/1976,1734)
BVerfG, Entscheidung vom 22.12.1976 - 1 BvR 306/76 (https://dejure.org/1976,1734)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Dezember 1976 - 1 BvR 306/76 (https://dejure.org/1976,1734)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 671
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 22.06

    Versammlungseigenschaft; Informationsstand; Einbeziehung Außenstehender.

    Die Aufstellung eines Informationsstandes als solche genießt nicht den Schutz der Versammlungsfreiheit (vgl. Urteil vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 5.78 - BVerwGE 56, 63 ; BVerfG - Vorprüfungsausschuss -, Beschluss vom 22. Dezember 1976 - 1 BvR 306/76 - NJW 1977, 671).
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Die Aufstellung eines Informationsstandes als solche wird davon nicht umfaßt (ebenso BVerfG, Vorprüfungsausschuß, Beschluß vom 22. Dezember 1976 - 1 BvR 306/76 -, NJW 1977, 671).

    Darum ist entgegen dem Vortrag der Revision aus bundesrechtlicher Sicht auch nicht zu beanstanden, daß die Beklagte die durch das Aufstellen des Informationsstandes ausgeübte Sondernutzung der Straße nicht gebührenfrei gelassen, sondern sowohl eine Sondernutzungsgebühr als auch nach §§ 2, 6 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung der Beklagten vom 29. Juli 1965 - VerwGebO - in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg vom 18. Februar 1964 (GBl. 1964, 71) - KAG - für die Amtshandlung der Erlaubnis eine Verwaltungsgebühr gefordert und diese mit 5 DM, die Sondernutzungsgebühr hingegen unterschiedlich hoch je nach der Zahl der Tage bemessen hat (vgl. zur Zulässigkeit einer Sondernutzungsgebühr BVerfG, Beschluß vom 22. Dezember 1976 a.a.O.).

  • BVerfG, 12.04.2007 - 1 BvR 78/02

    Erlaubnisvorbehalt für Straßenverkauf von Sonntagszeitungen wegen Sondernutzung

    Die darin liegende Beeinträchtigung ist ein Eingriff in das Grundrecht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 1991 - 1 BvR 1377/91 -, NVwZ 1992, S. 53; siehe auch Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 22. Dezember 1976 - 1 BvR 306/76 -, NJW 1977, S. 671).

    § 16 Abs. 1 StrG ist ein allgemeines Gesetz in diesem Sinne (vgl. zur Vorgängerregelung in § 18 a.F. des baden-württembergischen Straßengesetzes BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 22. Dezember 1976 - 1 BvR 306/76 -, NJW 1977, S. 671, zur hamburgischen Regelung BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 1991 - 1 BvR 1377/91 -, NVwZ 1992, S. 53).

  • BVerwG, 17.10.2008 - 9 B 24.08

    Sondernutzung; Gebührenbemessung; Äquivalenzprinzip;

    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Vorprüfungsausschuss) vom 22. Dezember 1976 - 1 BvR 306/76 - (NJW 1977, 671) begegnet die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für die Aufstellung eines Informationsstandes zur Verbreitung politischer Meinungen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, sofern sich die Gebühr innerhalb eines vertretbaren Gebührenrahmens hält, so dass die beabsichtigte Meinungskundgabe dadurch nicht wesentlich erschwert oder gar unmöglich gemacht wird.
  • OVG Niedersachsen, 23.04.1992 - 12 A 166/88

    Aufstellen von Werbeplakaten für eine Demonstration; Ermessensausübung bei

    Die oben dargelegte Rechtsauffassung über die straßenrechtliche Qualifikation von Werbung mit Plakatständern oder Informationsständen entspricht der weit überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. zum Ganzen: BVerfG, NJW 1977, 671; BVerwGE 47, 280 = NJW 1975, 1289; BVerwGE 56, 56 = NJW 1978, 1937; OVG Lüneburg, NJW 1977, 916 - Flugblattverteilung; Kodal-Krämer, StraßenR, 4. Aufl., S. 622 bis 624, Rdnrn. 59.3 bis 59.8; Wendrich, NdsStrG, 2. Aufl., § 14 Anm. 1).

    Auch das BVerfG geht in seinem bereits zitierten Beschluß vom 22.12.1976 (NJW 1977, 671) davon aus, daß die Realisierung des grundrechtlichen Anspruchs auf Meinungskundgabe nicht ohne weiteres in das Ermessen der Verwaltung gestellt ist, vielmehr könne sie grundsätzlich nur davon abhängig gemacht werden, daß die widmungsgemäße Nutzung des Straßenraums nicht beeinträchtigt werde.

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 4.78

    Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung eines Informationsstandes - Benutzung der

    Die Aufstellung eines Informationsstandes als solche wird davon nicht umfaßt (ebenso BVerfG, Vorprüfungsausschuß, Beschluß vom 22. Dezember 1976 - 1 BvR 306/76 -, NJW 1977, 67 [BVerwG 09.07.1976 - VII A 1/76]).

    Verwaltungsgebühr gefordert und mit je 5 DM bemessen hat (ebenso zur Sondernutzungsgebühr BVerfG, Beschluß vom 22. Dezember 1976 a.a.O.).

  • VG Kassel, 27.04.2005 - 6 E 2548/04

    Gebühren gegen Demonstrationsveranstalter sind zulässig

    Auch das Bundesverfassungsgericht hebt in seiner Rechtsprechung darauf ab, dass gegen eine Gebührenerhebung keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, sofern sich die Gebühr innerhalb eines vertretbaren Gebührenrahmens hält, sodass die beabsichtigte Ausübung von Grundrechten nicht beeinträchtigt ist (Beschluss vom 22.12.1976, Az.: 1 BvR 306/76, NJW 1977, S. 671 zu Art. 5 GG: Errichtung eines Informationsstandes i.V.m. mit der Erhebung einer Sondernutzungsgebühr; Beschluss vom 22.03.1999, Az.: 1 BvR 487/91, juris-Abfrage, zu Art. 8 GG: Sitzblockade i.V.m. Kostenerhebung wegen Ausübung unmittelbaren Zwangs gegen Dritte).

    Als grundrechtseinschränkendes Gesetz ist auch nicht etwa das der Gebührenerhebung zu Grunde liegende Kostengesetz, sondern das das jeweilige Grundrecht einschränkende Gesetz zu betrachten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.12.1976, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.10.2008 - 9 B 25.08

    Bestimmung einer Festgebühr ohne Raum für eine einzelfallbezogene

    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Vorprüfungsausschuss) vom 22. Dezember 1976 1 BvR 306/76 (NJW 1977, 671) begegnet die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für die Aufstellung eines Informationsstandes zur Verbreitung politischer Meinungen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, sofern sich die Gebühr innerhalb eines vertretbaren Gebührenrahmens hält, so dass die beabsichtigte Meinungskundgabe dadurch nicht wesentlich erschwert oder gar unmöglich gemacht wird.
  • VG Würzburg, 14.03.2013 - W 5 K 12.555

    Versammlung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Pavillon; Zelt; Betten;

    Grundsätzlich sind schon Pavillons, die Informationsstände beherbergen, versammlungsrechtlich nicht geschützt (BVerwG, U.v. 7.6.1978 Nr. 7 C 5.78, BVerwGE 56, 63; BVerfG, B.v. 22.12.1976 Nr. 1 BvR 306/76, NJW 77, 671).
  • VG Würzburg, 19.06.2012 - W 5 S 12.494

    Versammlungsfreiheit, Meinungskundgabe, Untersagung, Mannschaftszelt,

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Aufstellung eines Informationsstandes (Pavillon) für sich genommen nicht den Schutz der Versammlungsfreiheit genießt (vgl. BVerwG, U.v. 07.06.1978 Nr. 7 C 5.78, BVerwGE 56, 63; BVerfG, B.v. 22.12.1976 Nr. 1 BvR 306/76, NJW 77, 671).
  • VG Gelsenkirchen, 20.03.2007 - 14 K 2505/05

    Wahlplakat, Sondernutzung, Entfernung, Sorgfaltspflicht, politische Partei,

  • VG Berlin, 10.05.2012 - 1 L 102.12

    Feststellung der Versammlungseigenschaft einer Veranstaltung

  • VG Würzburg, 14.03.2013 - W 5 K 12.382

    Versammlung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Versammlungsort; Verlegung; Zelte;

  • VG Würzburg, 11.04.2012 - W 5 S 12.307

    Versammlungsteilnehmer, Asylsuchender, Versammlungsfreiheit, Vertretungszwang

  • VG Berlin, 04.08.2012 - 1 L 195.12

    Aufstellung eines überdachten Infotisches bei Asylrechtsversammlung

  • VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.640
  • VG Würzburg, 15.05.2012 - W 5 S 12.397

    Versammlung über einen längeren Zeitraum; Beschränkung auf Tagzeit; Beschränkung

  • VG Kassel, 27.04.2005 - 6 E 2424/04

    Gebühren gegen Demonstrationsveranstalter sind zulässig

  • VG München, 12.08.2008 - M 2 E 08.3874

    Sondernutzungserlaubnis; Info-Stand politischer Partei

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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1976 - I ZR 154/74   

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https://dejure.org/1976,1815
BGH, 26.11.1976 - I ZR 154/74 (https://dejure.org/1976,1815)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1976 - I ZR 154/74 (https://dejure.org/1976,1815)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1976 - I ZR 154/74 (https://dejure.org/1976,1815)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Verzichts auf Provisionsansprüche - Möglichkeit der Bucheinsicht eines Handelsvertreters - Einschränkung des Tätigkeitsgebiets eines Handelsvertreters - Voraussetzung eines Anlasses zur Kündigung des Vertragsverhältnisses - Anspruch eines Kaufmanns auf ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Objektküchen -, Einbauküchen besonderer Fertigung für den Wohnungsbau, AA des HV bei Aufbau des Kundenstamms mit Hilfe von Schmiergeld, nachvertragliche Konkurrenztätigkeit des HV, Nutzung des Kundenstamms nach Vertragsende, USt, Vermutung der Billigkeit, Vorteile, ...

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 671
  • MDR 1977, 290
  • DB 1977, 720
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.05.1960 - VII ZR 206/59

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus BGH, 26.11.1976 - I ZR 154/74
    Dem Handelsvertreter bleibt unter solchen Umständen nur noch die Möglichkeit, Bucheinsicht nach § 87 c Abs. 4 HGB zu verlangen, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, und, was als nächster Schritt in Betracht kommen kann, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 260 Abs. 2 BGB (BGHZ 32, 302, 304).
  • BGH, 15.02.1965 - VII ZR 194/63

    Bemessung des Ausgleichsanspruchs; Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen

    Auszug aus BGH, 26.11.1976 - I ZR 154/74
    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß es in der Regel nicht angängig ist, die Berechtigung eines Ausgleichsanspruchs und seine Höhe allein nach Billigkeitserwägungen zu beurteilen, ohne daß vorher Feststellungen über Vorteile des Unternehmers und Verluste des Handelsvertreters im Sinne des § 89 b Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGB getroffen worden sind (BGHZ 43, 154, 156).
  • BGH, 30.06.1966 - VII ZR 124/65

    Umfang des Ausgleichsanspruchs nach Selbsttötung des Handelsvertreters

    Auszug aus BGH, 26.11.1976 - I ZR 154/74
    Es widerspricht dies auch der Rechtsnatur des Ausgleichsanspruchs, wie sie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wiederholt dargelegt worden ist (BGHZ 45, 385, 386 m.w.H.).
  • BGH, 19.11.1970 - VII ZR 47/69

    Berücksichtigung einer langen Vertragsdauer bei Bemessung des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus BGH, 26.11.1976 - I ZR 154/74
    Das Revisionsgericht kann sie nur daraufhin überprüfen, ob sie einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen Erfahrungssätze enthalten oder wesentliches Vorbringen der Parteien ersichtlich unberücksichtigt gelassen worden ist (BGHZ 55, 45, 55).
  • BGH, 24.06.1971 - VII ZR 223/69

    Rechtsstellung des Verkaufsleiters oder Generalvertreters

    Auszug aus BGH, 26.11.1976 - I ZR 154/74
    Der Kläger hat damit bereits mehr zugesprochen erhalten als den noch begehrten Buchauszug, so daß sein Antrag insoweit auch aus diesem Grunde keinen Erfolg haben kann (BGH LM Nr. 1 zu HGB § 87 c; BGHZ 56, 290, 297).
  • BGH, 28.06.1973 - VII ZR 3/71

    Bemessung der Provision; Umsatzsteuerpflicht des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus BGH, 26.11.1976 - I ZR 154/74
    Die Entscheidung des Landgerichts zum Ausgleichsanspruch gibt schließlich noch Anlaß, darauf hinzuweisen, daß etwaige Mehrwertsteuerzahlungen der Beklagten an den Kläger in den nach Maßgabe des § 89 b Abs. 1 und 2 zu ermittelnden Ausgleich einzubeziehen sind, der Unternehmer aber nicht kraft Gesetzes verpflichtet ist, auf den Ausgleichsbetrag Mehrwertsteuer zu zahlen (BGHZ 61, 112, 115).
  • BGH, 01.12.1960 - VII ZR 210/59

    Zulässigkeit von Verfügungen über den Provisionsanspruch

    Auszug aus BGH, 26.11.1976 - I ZR 154/74
    Insbesondere steht § 87 a Abs. 5 HGB einem Erlaßvertrag zwischen Handelsvertreter und Unternehmer über vom Handelsvertreter bereits verdiente Provisionen nicht entgegen (vgl. BGH MDR 1961, 312).
  • BGH, 11.02.1977 - I ZR 185/75

    Ausgleichsanspruch eines Vertragshändlers

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, soll der Handelsvertreter mit dem Ausgleich nach § 89 b HGB eine zusätzliche Vergütung für während der Vertragsdauer geleistete, bisher nicht abgegoltene Dienste erhalten (BGHZ 45, 385, 386 m.w.N.; Urteil vom 26.11.1976 - I ZR 154/74).
  • BGH, 27.02.1981 - I ZR 39/79

    Pflichten des Handelsvertreters

    Behält aber der Handelsvertreter die Möglichkeit, im Rahmen der Vertretung anderer Firmen oder sonstwie den Kundenstamm weiter zu nutzen, so ist das unter Umständen ausgleichsmindernd zu berücksichtigen (vgl. BGH vom 28.10.1957 - II ZR 49/56 = VersR 1957, 775, 776; 22.9.1960 - VII ZR 245/59 = DB 1960, 1305 [BGH 22.09.1960 - VII ZR 245/59]; BGH vom 26.11.1976 - I ZR 154/74 = HVR 503; Küstner, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Bd. 2, Rdn. 306 f).
  • BGH, 01.12.1983 - I ZR 181/81

    Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs eines Ärztepropagandisten gegen die

    Nach alledem kommt es auf die von der Beklagten in ihrer Revisionserwiderung angesprochene Frage, ob die mit dem Arzt und den sechs Heilpraktikern getroffene Absprache nach § 7 HWG (bzw. § 5 KWG a.F.) und nach Standesrecht als unzulässig zu beurteilen ist, und auch auf die weitere Frage, ob sich die Beklagte als Unternehmerin auf eine Unzulässigkeit dieser Vereinbarungen berufen kann (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.1976 - I ZR 154/74 = LM HGB § 89 b Nr. 51), für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht an.
  • BGH, 12.12.1985 - I ZR 62/83

    Ausgleichsanspruch nach § 89b Abs. 1 HGB bei entsprechender Eingliederung in die

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es aber in der Regel nicht angängig, die Bewilligung eines Ausgleichsanspruchs und dessen Höhe allein nach Billigkeitserwägungen zu bestimmen, ohne daß vorher Feststellungen über die Größe der Vorteile des Unternehmers und die Verluste des Handelsvertreters im Sinne des § 89 b Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGB getroffen worden sind (BGHZ 43, 154, 156; Urt. v. 26.11.1976 - I ZR 154/74, NJW 1977, 671; Urt. v. 27.02.1981 - I ZR 39/79, MDR 1981, 906 [BGH 27.02.1981 - I ZR 39/79]; Urt. v. 17.10.1984 - I ZR 95/82).
  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 95/82

    Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters für

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es in der Regel nicht angängig, die Bewilligung eines Ausgleichsanspruchs und dessen Höhe allein nach Billigkeitserwägungen zu bestimmen, ohne daß vorher Feststellungen über die Größe der Vorteile des Unternehmers und die Verluste des Handelsvertreters im Sinne des § 89 b Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGB getroffen worden sind (BGHZ 43, 154, 156; Urt. v. 26.11.1976 - I ZR 154/74, NJW 1977, 671; Urt. v. 27.2.1981 - I ZR 39/79, MDR 1981, 906 [BGH 27.02.1981 - I ZR 39/79]).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.01.1977 - 1 BvR 1022/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1178
BVerfG, 25.01.1977 - 1 BvR 1022/76 (https://dejure.org/1977,1178)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.1977 - 1 BvR 1022/76 (https://dejure.org/1977,1178)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 1977 - 1 BvR 1022/76 (https://dejure.org/1977,1178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen die sofortige Abschiebung eines Ausländers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 43, 212
  • NJW 1977, 671
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1977 - 1 BvR 1022/76
    Die im Verfahren der einstweiligen Anordnung vorzunehmende Abwägung (vgl BVerfGE 34, 211 [214 f.]) ergibt, daß die Gründe für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung überwiegen.
  • BSG, 10.08.1993 - 9 RV 4/93

    Abgesenkte Leistungen im Beitrittsgebiet

    Ungleiche Regelungen sind in der Vergangenheit vor allem dann durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für eine Übergangszeit hingenommen worden, wenn ein außerordentliches Problem zu bewältigen war, das seinen Ursprung in historischen Vorgängen aus der Zeit vor der Entstehung der Bundesrepublik hatte (vgl BVerfGE 43, 212, 226 [BVerfG 25.01.1977 - 1 BvR 1022/76]; 57, 335, 345).
  • BSG, 16.05.1995 - 9 RV 16/94

    Kriegsopfer- und Soldatenversorgung

    Im übrigen hat die Beklagte mit ihrer Berufung auf die Verjährung zutreffend beachtet, daß eine volle Entschädigung dann nicht verlangt werden kann, wenn ein außerordentliches Problem zu bewältigen ist, das seinen Ursprung in historischen Vorgängen aus der Zeit vor der Entstehung der Bundesrepublik hatte (vgl dazu BVerfGE 43, 212, 226 [BVerfG 25.01.1977 - 1 BvR 1022/76] = SozR 5050 § 22 Nr. 5; BVerfGE 57, 335, 345 = SozR 2200 § 1255 Nr. 13).
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