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   BVerwG, 24.06.1976 - I C 56.74   

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https://dejure.org/1976,149
BVerwG, 24.06.1976 - I C 56.74 (https://dejure.org/1976,149)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1976 - I C 56.74 (https://dejure.org/1976,149)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1976 - I C 56.74 (https://dejure.org/1976,149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Gewerbes - Anzeige des Beginns eines Gewerbebetriebes - Dauercampingplatz als Gewerbe - Abgrenzung des Begriffs des Gewerbes im Sinne der Gewerbeordnung von dem Gewerbebegriff des Steuerrechts - Betrieb eines Dauercampingplatzes als Ausübung eines stehenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 772
  • MDR 1977, 75
  • DÖV 1977, 403
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.07.1960 - VIII ZR 215/59

    Begriff des Gewerbebetriebes

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1976 - I C 56.74
    Wie der Betrieb eines stehenden Gewerbes im Gewerberecht zu verstehen ist, richtet sich daher nicht nach der Bestimmung des Steuergegenstandes im Gewerbesteuergesetz (s. auch BGHZ 33, 321 [327 f.]; Landmann/Rohmer/Eyermann/Fröhler, a.a.O. RdNr. 89; Janssen in von Brauchitsch/Ule, Verwaltungsgesetze des Bundes und der Länder, VIII/1. Halbband Abschn. II GewO, Einf. IV 1).
  • BVerwG, 12.07.1973 - I C 23.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1976 - I C 56.74
    Vermieten von Grundbesitz ist im allgemeinen nur Verwaltung eigenen Vermögens und daher keine Ausübung eines Gewerbes; jedoch betreibt z.B. eine Gesellschaft, deren Zweck das Errichten und Vermieten von Gebäuden ist, ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Juli 1973 - BVerwG I C 23.72 - [GewArch. 1973, 265, 269]).
  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 119.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1976 - I C 56.74
    Dabei ließ er sich von der Erwägung leiten, daß den Gemeinden aus dem Vorhandensein der Gewerbebetriebe besondere Belastungen und Aufwendungen entstehen (Begründung zum Gewerbesteuergesetz 1936 in RStBl. 1937 S. 693 [696]; BVerfGE 19, 101 [112]; BVerwGE 12, 171 [173]), z.B. durch Erschließung von Gelände, Schaffung von Verkehrsflächen und Parkplätzen, Finanzierung von Nahverkehrsbetrieben, Bau von Krankenhäusern und Schulen, laufende Unterhaltung von Schulen, Feuerschutz usw. Für diese Lasten sollte die Gewerbesteuer einen Ausgleich bilden.".
  • BVerfG, 13.07.1965 - 1 BvR 771/59

    Zweigstellensteuer

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1976 - I C 56.74
    Dabei ließ er sich von der Erwägung leiten, daß den Gemeinden aus dem Vorhandensein der Gewerbebetriebe besondere Belastungen und Aufwendungen entstehen (Begründung zum Gewerbesteuergesetz 1936 in RStBl. 1937 S. 693 [696]; BVerfGE 19, 101 [112]; BVerwGE 12, 171 [173]), z.B. durch Erschließung von Gelände, Schaffung von Verkehrsflächen und Parkplätzen, Finanzierung von Nahverkehrsbetrieben, Bau von Krankenhäusern und Schulen, laufende Unterhaltung von Schulen, Feuerschutz usw. Für diese Lasten sollte die Gewerbesteuer einen Ausgleich bilden.".
  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1976 - I C 56.74
    Zum Zweck der Gewerbesteuer (vgl. dazu auch Tipke, Steuerrecht 3. Aufl. [1975] S. 297 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 21, 54 [65]) ausgeführt:.
  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 25.91

    Gewerbe - Ferienwohnungsvermietung - Definition

    Hieraus ergibt sich zugleich, daß die zuständige Behörde im Einzelfall durch Verwaltungsakt zur Erfüllung der Anzeigepflicht auffordern kann, wenn der Anzeigepflichtige dieser Verpflichtung nicht von sich aus nachkommt (Urteil vom 24. Juni 1976 - BVerwG 1 C 56.74 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 2 S. 3 = GewArch 1976, 293 ; Urteil vom 1. Juli 1987 - BVerwG 1 C 25.85 -, BVerwGE 78, 6 [BVerwG 01.07.1987 - 1 C 25/85] = Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 4 = GewArch 1987, 331).

    Der erkennende Senat hat dazu in seinem Urteil vom 24. Juni 1976 - BVerwG 1 C 56.74 - (a.a.O. S. 6 bzw. S. 295) ausgeführt:.

  • BGH, 28.05.2020 - III ZR 58/19

    Amtspflichtverletzung des Notars bei Beurkundung ohne Überlegungszeit trotz

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und anderer oberster Gerichtshöfe des Bundes ist er vielmehr für jedes Gesetz selbständig nach Inhalt und Zweck der jeweiligen Vorschrift und unabhängig von dem Verständnis des Begriffs in anderen Rechtsgebieten zu bestimmen (BGH, Urteile vom 16. März 2000 - VII ZR 324/99, BGHZ 144, 86, 88 und vom 7. Juli 1960 - VIII ZR 215/59, BGHZ 33, 321, 327; BSG, NJW 1997, 1659, 1660; BVerwG, NJW 1977, 772 f; BFHE 104, 321, 323; BVerfGE 25, 28, 35).
  • BVerwG, 27.02.2013 - 8 C 7.12

    Berufsbetreuer unterliegen der Gewerbeaufsicht

    Danach ist darauf abzustellen, ob es sich um eine wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit höherer Art oder eine Dienstleistung höherer Art handelt, die eine höhere Bildung, d.h. grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium, oder eine besondere schöpferische Begabung erfordert (vgl. Beschluss vom 11. März 2008 a.a.O.; Urteile vom 1. Juli 1987 a.a.O., vom 24. Juni 1976 - BVerwG 1 C 56.74 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 2 S. 3 f. = GewArch 1976, 293 und vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 17.68 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 1 S. 4 f. = GewArch 1970, 125 ).
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