Rechtsprechung
| BGH, 16.03.1977 - VIII ZR 215/75 |
Molkereiprodukte
§ 46 KO (§ 48 InsO), Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt, Veräußerung nach betrügerischem Bankrott, 'normaler und ordnungsgemäßer Geschäftsgang'
Volltextveröffentlichungen
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 68, 199
- NJW 1977, 901
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 06.04.2000 - IX ZR 422/98
Rechtsfolge einer Sicherungsabtretung
Solange die Einziehungsbefugnis dem Sicherungszessionar gegenüber besteht, können durch die Einziehung keine Ansprüche nach § 46 KO ausgelöst werden (vgl. für die Weiterveräußerung von Eigentumsvorbehaltsware BGHZ 68, 199, 203).Ob ein Geschäftsgang "normal" oder "ordnungsgemäß" ist, muß sich nach dem für den Geschäftspartner erkennbaren Verhalten des die Forderung einziehenden Gläubigers richten (vgl. BGHZ 68, 199, 202 f).
Dadurch würden selbst erfolgversprechende Sanierungsbemühungen weitgehend zunichte gemacht (vgl. schon BGHZ 68, 199, 203 für die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr;… Palandt/Heinrichs, BGB 59. Aufl. § 185 Rdn. 9).
- BGH, 24.06.2003 - IX ZR 120/02
Immobilien - Insolvenz des Verwalters: Aussonderungsrecht bei Veruntreuung?
Ein auf diese Vorschrift gegründeter Anspruch scheidet daher nach allgemeiner Ansicht aus, wenn der Schuldner oder der Insolvenzverwalter mit Einwilligung oder Genehmigung des Gläubigers verfügt hat (vgl. BGHZ 68, 199, 201;… MünchKomm-InsO/Ganter, § 48 Rn. 27;… Nerlich/Römermann/Andres, InsO § 48 Rn. 9). - BGH, 23.09.2010 - IX ZR 212/09
Insolvenzrecht - Gläubigerbenachteiligung bei insolventer Tankstelle
Ein auf diese Vorschrift gegründeter Anspruch scheidet daher nach allgemeiner Ansicht aus, wenn der Schuldner mit Einwilligung oder Genehmigung des Gläubigers verfügt hat (…BGH, Urt. v. 24. Juni 2003, aaO S. 1642;… Urt. v. 6. April 2006, aaO S. 1135 Rn. 18;… MünchKomm-InsO/Ganter, aaO § 48 Rn. 27;… Jaeger/ Henckel, aaO § 48 Rn. 44;… HK-InsO/Lohmann, aaO § 48 Rn. 8;… Uhlenbruck/ Brinkmann, aaO § 48 Rn. 15;… HmbKomm-InsO/Büchler, aaO § 48 Rn. 12; ebenso zu § 46 KO BGHZ 68, 199, 201; 144, 192, 197 f).
- BGH, 30.03.1988 - VIII ZR 340/86
Sale-and-Lease-Back bei verlängertem Eigentumsvorbehalt
Die Veräußerung im Sale-and-Lease-Back-Verfahren an die Klägerin war - für diese erkennbar - mit dem Sicherungsbedürfnis der Beklagten nicht mehr vereinbar (vgl. Senatsurteil BGHZ 68, 199, 202) und daher von der Einwilligung der Beklagten nicht mehr gedeckt (§ 185 Abs. 1 BGB ). - OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - 11 U 18/09
Eigentumsverhältnisse an einem unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gelieferten …
Bei der Auslegung einer solchen Ermächtigung kommt es daher darauf an, ob die Weiterveräußerung objektiv mit dem Sicherungsbedürfnis des Vorbehaltsverkäufers vereinbar ist (BGH NJW 1977, S. 901).Im Übrigen führt das Landgericht auch zu Recht an, dass die Klägerin von dem Risiko, die Darlehnssumme von ihrem Vertragspartner nicht zurückzuerhalten, nicht völlig frei gestellt werden kann (vgl. BGH, NJW 1977, S. 901, 902).
- OLG Köln, 05.11.2008 - 2 U 16/08
Geltendmachung von Aussonderungs- und Ersatzaussonderungsansprüchen hinsichtlich …
Ein auf diese Vorschrift gegründeter Anspruch scheidet daher stets aus, wenn der Schuldner bzw. der Insolvenzverwalter mit Einwilligung oder Genehmigung des Gläubigers verfügt hat (BGHZ 68, 199 [201] = NJW 1977, 901; BGH, NZI 2003, 549 [551];… MünchKomm/Ganter, aaO, § 49 Rdnr. 27). - OLG Köln, 25.08.2004 - 2 U 91/04
Kein Aussonderungsrecht des Einlieferers an Versteigerungserlös bei Insolvenz des …
Ein Aussonderungsberechtigter, der damit einverstanden ist, daß über sein Recht verfügt wird, bedarf keines besonderen insolvenzrechtichen Schutzes (vgl. nur BGHZ 68, 199 [201] = NJW 1977, 901; BGH, NZI 2003, 549 [551]; MünchKomm/Ganter, InsO, 2001, § 48 Rn 27; Andres in Nerlich/Römmermann, Stand März 2004, § 48 Rn 9;… Uhlenbruck, InsO, 12. Auflage 2003, § 48 Rn 15 mit weiteren umfangreichen Nachweisen aus der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung). - BGH, 18.06.1986 - VIII ZR 165/85
Rechtsstellung des Käufers bei formularmäßig vereinbartem Eigentumsvorbehalt
Abgesehen davon, daß fraglich ist, bis zu welchem Zeitpunkt hier ein normaler Geschäftsgang in Betracht kommt (vgl. dazu BGHZ 68, 199;… zur Veräußerung durch den Konkursverwalter s. Kuhn/Uhlenbruck aaO. § 43 Rdn. 35 a bis 35 c, § 46 Rdn. 10 c), kann nämlich die Befugnis zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr nicht isoliert von der weiteren Ausgestaltung des Eigentumsvorbehalts in den Lieferbedingungen der Klägerin angenommen werden. - BGH, 07.02.1979 - VIII ZR 279/77
Buchgroßhändler Sammelrechnung II - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> …
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