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   BVerwG, 21.01.1977 - IV C 84.74, IV C 85.74, IV C 86.74, IV C 87.74, IV C 88.74, IV C 89.74, IV C 90.74, IV C 91.74, IV C 92.74   

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BVerwG, 21.01.1977 - IV C 84.74, IV C 85.74, IV C 86.74, IV C 87.74, IV C 88.74, IV C 89.74, IV C 90.74, IV C 91.74, IV C 92.74 (https://dejure.org/1977,1142)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1977 - IV C 84.74, IV C 85.74, IV C 86.74, IV C 87.74, IV C 88.74, IV C 89.74, IV C 90.74, IV C 91.74, IV C 92.74 (https://dejure.org/1977,1142)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1977 - IV C 84.74, IV C 85.74, IV C 86.74, IV C 87.74, IV C 88.74, IV C 89.74, IV C 90.74, IV C 91.74, IV C 92.74 (https://dejure.org/1977,1142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Erschließungsbeitragssatzung bei Bestimmung der Art der baulichen Nutzung in einem Industriegebiet nach zwei Vollgeschossen - Festsetzung eines besonderen Beitragsverteilungsmaßstabes für Sondergebiete in einem Bebauungsplan - Zustimmung des Eigentümers ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehung und Verteilungsmaßstab im Erschließungsbeitragsrecht; Anforderungen an die Festsetzung im Bebauungsplan; Merkmale der Herstellung; Teilweise fehlende Widmung; Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erschließungsbeitragssatzung - Verteilungsregelung - Industriegebiete - Maß der baulichen Nutzung - Beitragsverteilungsmaßstab - Sondergebiete - Bebauungsplan - Besitzüberlassungsverträge - Verjährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1740
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 01.03.1967 - IV C 15.66

    Voraussetzungen für die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1977 - IV C 84.74
    Falls als Folge einer gleichwohl rückwirkend zu erlassenen Beitragssatzung zu erwarten ist, daß dadurch in der Vergangenheit zur Entstehung gebrachte Beitragsforderungen bei Verkündung der Satzung bereits verjährt sind, hat die Gemeinde weiter zu bedenken, daß sie durch die §§ 127 ff. BBauG zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen verpflichtet ist (vgl. Urteil vom 1. März 1967 - BVerwG IV C 15.66 - BVerwGE 26, 247 [249]; Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.67 - DÖV 1970, 203) und hiervon grundsätzlich nur nach Maßgabe des § 135 Abs. 5 BBauG absehen darf (vgl. Urteil vom 21. September 1973 - BVerwG IV C 39.72 - BauR 1974, 54).
  • BVerwG, 10.10.1968 - IV B 128.68

    Verjährung von Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1977 - IV C 84.74
    Um die von mehreren Seiten angesprochene Frage der Verjährung einer Klärung näherzubringen, sei folgendes bemerkt: Die Verjährung der von Gemeinden zu erhebenden öffentlichen Abgaben, so auch die der Erschließungsbeitragsforderung, ist im Abgabenrecht der Länder geregelt (vgl. Beschluß vom 10. Oktober 1968 - BVerwG IV B 128.68 - DÖV 1969, 360).
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 15.67

    Gemeindliche Pflicht zum Erlaß einer Ortssatzung über Erschließungsbeiträge

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1977 - IV C 84.74
    Falls als Folge einer gleichwohl rückwirkend zu erlassenen Beitragssatzung zu erwarten ist, daß dadurch in der Vergangenheit zur Entstehung gebrachte Beitragsforderungen bei Verkündung der Satzung bereits verjährt sind, hat die Gemeinde weiter zu bedenken, daß sie durch die §§ 127 ff. BBauG zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen verpflichtet ist (vgl. Urteil vom 1. März 1967 - BVerwG IV C 15.66 - BVerwGE 26, 247 [249]; Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.67 - DÖV 1970, 203) und hiervon grundsätzlich nur nach Maßgabe des § 135 Abs. 5 BBauG absehen darf (vgl. Urteil vom 21. September 1973 - BVerwG IV C 39.72 - BauR 1974, 54).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 100.68

    Veränderungssperre und Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Festsetzung des

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1977 - IV C 84.74
    (Vgl. hierzu Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 100.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 34 [S. 10]).
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 52.71

    Verteilungsmaßstab der Erschließungsbeiträge nach der Verschiedenheit der Nutzung

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1977 - IV C 84.74
    Zwar braucht die Satzung nicht jedem auch nur geringen Unterschied in der zulässigen Nutzung durch entsprechende Unterschiedlichkeit der Verteilungsmaßstäbe Rechnung zu tragen, wohl aber doch mindestens dem Unterschied zwischen Wohnnutzung und gemischter Nutzung einerseits und gewerblicher und industrieller Nutzung andererseits (vgl. Urteil des Senats vom 24. September 1976 - BVerwG IV C 22.74 - mit Hinweis auf das Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 52.71 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 7 S. 18).
  • BVerwG, 21.09.1973 - IV C 39.72

    Erschließungsbeitragspflicht und Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1977 - IV C 84.74
    Falls als Folge einer gleichwohl rückwirkend zu erlassenen Beitragssatzung zu erwarten ist, daß dadurch in der Vergangenheit zur Entstehung gebrachte Beitragsforderungen bei Verkündung der Satzung bereits verjährt sind, hat die Gemeinde weiter zu bedenken, daß sie durch die §§ 127 ff. BBauG zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen verpflichtet ist (vgl. Urteil vom 1. März 1967 - BVerwG IV C 15.66 - BVerwGE 26, 247 [249]; Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.67 - DÖV 1970, 203) und hiervon grundsätzlich nur nach Maßgabe des § 135 Abs. 5 BBauG absehen darf (vgl. Urteil vom 21. September 1973 - BVerwG IV C 39.72 - BauR 1974, 54).
  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 23.72

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Erlaß der Beitragssatzung hergestellter

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1977 - IV C 84.74
    Eine solche Rückwirkung ist nicht geboten, um überhaupt eine Beitragspflicht entstehen zu lassen, sondern nur zu dem Zwecke, frühere mangels gültiger Satzungsgrundlage fehlerhafte Beitragsbescheide rückwirkend zu heilen (vgl. Urteil vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 23.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 18).
  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 16.72

    Begriffe der "einzelnen Erschließungsanlage", des "Abschnitts" einer

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1977 - IV C 84.74
    Das Berufungsgericht hat zwar zunächst richtig erkannt, daß es bei der Beurteilung, ob es sich bei der abzurechnenden Anlage um eine "einzelne Erschließungsanlage" im Sinne des § 130 Abs. 2 Satz 1 BBauG handelt, auf die "natürliche Betrachtungsweise" ankommt; entscheidend ist das äußere Erscheinungsbild, also die Straßenführung, ihre Breite und Länge, nicht dagegen eine einheitliche Benennung des gesamten Straßenzuges (Urteil vom 3. Mai 1974 - BVerwG IV C 16.72 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 14 [S. 29 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 26.73

    Rückerstattung einer Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Verjährung

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1977 - IV C 84.74
    Verjähren konnten die noch nicht entstandenen Beitragsforderungen nicht (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG IV C 26.73 - BauR 1975, 127); die Berufungsurteile erweisen sich deshalb nur als im Ergebnis zutreffend.
  • BVerwG, 24.09.1976 - IV C 22.74

    Erschließungsbeiträge; Verteilungsmaßstab in neu erschlossenen unbeplanten

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1977 - IV C 84.74
    Zwar braucht die Satzung nicht jedem auch nur geringen Unterschied in der zulässigen Nutzung durch entsprechende Unterschiedlichkeit der Verteilungsmaßstäbe Rechnung zu tragen, wohl aber doch mindestens dem Unterschied zwischen Wohnnutzung und gemischter Nutzung einerseits und gewerblicher und industrieller Nutzung andererseits (vgl. Urteil des Senats vom 24. September 1976 - BVerwG IV C 22.74 - mit Hinweis auf das Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 52.71 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 7 S. 18).
  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Die Festsetzungsverjährung sei im Abgabenrecht der Länder geregelt (Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1977 - BVerwG IV C 84-92.74 -, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 20, S. 20 sowie NJW 1977, S. 1740 ).
  • BGH, 27.06.2019 - III ZR 93/18

    Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen "Altanschließer" in

    Um die Beitragspflicht überhaupt entstehen zu lassen, bedurfte es der Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des ersten Satzungsversuchs - auch unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Vorschriften - hingegen nicht (vgl. BVerwG NJW 1977, 1740, 1741).
  • BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 28.14

    Erschließungsbeitrag; Erschließung; Artzuschlag; grundstücksbezogener

    Angesichts dessen ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn eine Verteilungsregelung erhebliche, hinreichend abgrenzbare Unterschiede der baulichen oder sonstigen Nutzung in typischen Fallgruppen angemessen vorteilsgerecht und zugleich in der Weise erfasst, dass das Heranziehungsverfahren praktikabel und überschaubar bleibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Januar 1977 - 4 C 84.74 u.a. - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 20 S. 22, vom 10. Juni 1981 - 8 C 15.81 - BVerwGE 62, 300 , vom 11. Dezember 1987 - 8 C 85.86 - BVerwGE 78, 321 , vom 8. Dezember 1995 - 8 C 11.94 - BVerwGE 100, 104 und vom 23. Januar 1998 - 8 C 12.96 - BVerwGE 106, 147 ; Beschluss vom 4. Februar 2000 - 11 B 39.99 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 110 S. 2).
  • BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87

    Schallschutzfenster - Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1

    Vielmehr steht die begrenzte Reichweite des Gesetzeswortlauts mit der Systematik des Gesetzes, das auch im übrigen die zulässigen Festsetzungen in § 9 Abs. 1 BBauG/BauGB erschöpfend aufzählt (vgl. Urteil vom 21. Januar 1977 - BVerwG 4 C 84 - 92.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 20 = NJW 1977, 1740 [BVerwG 21.01.1977 - IV C 84/74]), sowie mit seinem Sinn und Zweck im Einklang und führt auch zu vernünftigen Ergebnissen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2021 - 2 LA 216/17

    Ausbaubeitrag für Anliegerstraße im Amtsbereich Lütjenburg hat Bestand

    Will die Gemeinde mit der Beitragserhebung nicht deren vollständige Widmung für den öffentlichen Verkehr abwarten, so steht es in geeigneten Fällen in ihrem Ermessen, auf die Bildung abzurechnender Abschnitte im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 1 KAG zurückzugreifen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1969 - IV C 100.68 -, juris, Rn. 8 und vom 21. Januar 1977 - IV C 84.74 u. a. -, juris, Rn. 13 ; vgl. näher zu den Voraussetzungen Habermann, in: PdK KAG SH, § 8 Rn. 379 Rn. 355 ff. ).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84

    Flurbereinigung - Beitragsrückstand - Verzugszinsen - Säumniszuschlag

    Hier ist zwar anerkannt, daß sich Fragen, die im Bundesbaurecht nicht geregelt sind, nach den landesrechtlichen Vorschriften über das Kommunalabgabenrecht beantworten, etwa die Verjährung (vgl. Beschluß vom 10. Oktober 1968 - BVerwG 4 B 128.68 - ; Urteil vom 21. Januar 1977 - BVerwG 4 C 84-92.74 - IV C 84/74]>), die Verwirkung (Beschluß vom 28. März 1969 - BVerwG 4 B 2.69 -) oder die Aufrechnung (vgl. Beschluß vom 15. November 1973 - BVerwG 4 B 148.73 - ).
  • OVG Saarland, 02.11.2012 - 1 B 245/12

    Abgrenzung der erschließungsbeitragspflichtigen Anbaustraße bei teilweiser

    dazu BVerwG, Urteil vom 21.1.1977 - 4 C 84 bis 92/74 -, BRS 37 Nr. 113 Leits.
  • VG Halle, 22.11.2011 - 2 A 123/09

    Abstand der Straßenbeleuchtung muss Sicherheit für Fußgängerverkehr bieten;

    Die Verjährung der von Gemeinden zu erhebenden öffentlichen Abgaben, so auch die Erschließungsbeitragsforderung, ist im Abgabenrecht der Länder geregelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.1977 - IV C 84 - 92.74 - NJW 1977, 1740).
  • VG Greifswald, 14.11.2013 - 3 A 524/11

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Anschlussbeitrags für die Nutzung der

    Dies ist jedoch unbedenklich, da grundsätzlich nicht jedem (auch nur geringen) Unterschied in der zulässigen Nutzung durch entsprechende Unterschiede im Verteilungsmaßstab Rechnung zu tragen ist (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1977 - IV C 92.74 -, ZMR 1978, 146).
  • VGH Hessen, 14.02.1990 - 5 UE 3287/87

    Abrechnung einer nur auf einer Teilstrecke rechtmäßig hergestellten

    Entgegen der Auffassung, die das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Urteil vom 25. März 1974 (III A 953/72 -- KStZ 1974, 219) vertreten hat, kann in einem solchen Fall die Beitragspflicht nicht etwa unter Beschränkung auf den gewidmeten Teil der Erschließungsanlage für die durch diesen Teil erschlossenen Grundstücke entstehen; sie entsteht vielmehr erst dann, wenn die gesamte Anlage gewidmet ist (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1977 -- IV C 84-92.74 --, NJW 1977, 1740 = Gemeindetag 1977, 134).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 M 255/02

    Keine "Hinterlieger-Situation", wenn Gemeindegrundstück als Teil der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2002 - 3 A 3378/99

    Heranziehung zum Erschließungsbeitrag für eine Erschließungseinheit; Ungleichheit

  • BVerwG, 17.07.1980 - 4 B 100.80

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verjährung einer

  • VG Halle, 26.10.2010 - 2 A 298/09

    Nachweis des beitragsfähigen Aufwandes nach Vernichtung der Schlussrechnung;

  • VG Münster, 05.02.2004 - 3 K 850/02

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitrages

  • VGH Bayern, 30.03.1984 - 23 B 81 A.1967

    Voraussetzungen für das Erlöschen einer Beitragsforderung durch Verjährung;

  • VG Gera, 27.03.2008 - 5 K 166/06

    Ausbaubeiträge; Beginn der Festsetzungsverjährung; Rückwirkung; ungültige Satzung

  • VG Halle, 26.10.2010 - 2 A 38/09

    Zeitpunkt der Ermittelbarkeit des Umlagefähigen Aufwandes bei

  • VG Halle, 26.10.2010 - 2 A 322/09

    Nachweis des beitragsfähigen Aufwandes nach Vernichtung der Schlussrechnung,

  • VG Gera, 31.07.2008 - 5 K 166/06

    Abwasserbeseitigungsbeitrag

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