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   BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76   

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https://dejure.org/1976,179
BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76 (https://dejure.org/1976,179)
BVerfG, Entscheidung vom 09.11.1976 - 2 BvL 1/76 (https://dejure.org/1976,179)
BVerfG, Entscheidung vom 09. November 1976 - 2 BvL 1/76 (https://dejure.org/1976,179)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtanrechnung vollzogener Erzwingungshaft auf die Geldbuße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ordnungswidrigkeit - Mit GG vereinbar - Gesetz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 43, 101
  • NJW 1977, 293
  • MDR 1977, 467
  • Rpfleger 1977, 53
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64

    Wehrdisziplin

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76
    Unter den "allgemeinen Strafgesetzen" im Sinne dieser Verfassungsnorm sind die Kriminalstrafgesetze zu verstehen (BVerfGE 21, 378 (383f)), nicht das Dienststrafrecht, Ordnungsstrafrecht und Polizeistrafrecht (BVerfGE 21, 391 (401)).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvL 1/66

    Verfassungsmäßigkeit von Arreststrafen nach der Wehrdisziplinarordnung neben

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76
    Unter den "allgemeinen Strafgesetzen" im Sinne dieser Verfassungsnorm sind die Kriminalstrafgesetze zu verstehen (BVerfGE 21, 378 (383f)), nicht das Dienststrafrecht, Ordnungsstrafrecht und Polizeistrafrecht (BVerfGE 21, 391 (401)).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69

    Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76
    Ihr fehlt der Ernst der staatlichen Strafe, und dadurch unterscheidet sie sich maßgeblich von der strafrechtlichen Ersatzfreiheitsstrafe, der gegenüber sie keine ins Gewicht fallende Beeinträchtigung des Ansehens und des Leumunds des Betroffenen zur Folge hat (BVerfGE 27, 18 (33)).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist mit Verfassungsrang ausgestattet (BVerfGE 19, 342 (348f)).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76
    Sie ist nicht mit einem ehrenrührigen, autoritativen Unwerturteil über eine Verhaltensweise des Betroffenen, dem Vorwurf einer Auflehnung gegen die Rechtsordnung und der Feststellung der Berechtigung dieses Vorwurfs verbunden, wie es Kennzeichen einer Kriminalstrafe ist (BVerfGE 22, 49 (80)).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 96 Abs. 1 OWiG

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76
    Er ist jedenfalls auch außerhalb rein vollstreckungsrechtlicher Erwägungen zu berücksichtigen (BVerfGE 36, 258 (264)).
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    (2) Das Mehrfachverfolgungsverbot des Art. 103 Abs. 3 GG bezieht sich nur auf die Anwendung der allgemeinen Strafgesetze, das heißt des Kriminalstrafrechts (vgl. BVerfGE 21, 378 ; 21, 391 ; 27, 180 ; 43, 101 ; 66, 337 ).

    103 Abs. 3 GG knüpft an das mit einer Strafe verbundene autoritative Unwerturteil über die schuldhafte Verletzung eines allgemein gewährleisteten Rechtsgutes und die Störung des allgemeinen Rechtsfriedens an (vgl. BVerfGE 21, 391 ; 43, 101 ).

    Nach dem dokumentierten Willen des Verfassungsgebers (vgl. Wortprotokoll der 8. Sitzung des Ausschusses für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege vom 7. Dezember 1948, abgedruckt in: Büttner/Wettengel, Der Parlamentarische Rat, Bd. 13/2, 2002, S. 1449 ) ist hierunter allein das "eigentliche" Strafrecht im Sinne des Strafgesetzbuches und seiner Nebengesetze im Gegensatz zum Dienst-, Disziplinar-, Ordnungs-, Polizei- und Berufsstrafrecht zu verstehen (vgl. BVerfGE 21, 378 ; 21, 391 ; 27, 180 ; 28, 264 ; 43, 101 ; 66, 337 ).

    Insbesondere ist damit die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten vom Verbot des Art. 103 Abs. 3 GG ausgenommen (vgl. BVerfGE 21, 378 ; 43, 101 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 1990 - 2 BvR 1722/89 -, juris; vgl. zum Streitstand im Schrifttum Remmert, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 103 Abs. 3 Rn. 58 m.w.N. ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2008 - 6 A 11354/07

    Zweitwohnungssteuer für studentische Nebenwohnung

    Aus diesem Grund befindet sich die vom melderechtlichen Nebenwohnungsbegriff geprägte sachliche Zweitwohnungssteuerpflicht auch nicht in Einklang mit dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 43, 101 [106]; 76, 1 [50 f.]).
  • BVerfG, 03.11.2017 - 2 BvR 2135/09

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist auch bei der Auslegung und Anwendung der Normen des einfachen Rechts stets zu beachten (BVerfGE 43, 101 ; vgl. auch 61, 126 ).

    b) § 901 ZPO a.F. sieht nach seinem Wortlaut - anders als etwa § 96 OWiG für den Fall der Nichtzahlung einer Geldbuße (vgl. dazu BVerfGE 43, 101 ) - nicht vor, dass bei Anordnung der Erzwingungshaft eine bestimmte Haftdauer festgesetzt wird.

    aa) Das Fachgericht hat allerdings im Zeitpunkt der Anordnung der Erzwingungshaft den verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen (vgl. BVerfGE 48, 396 ; 61, 126 ; 43, 101 zur Erzwingungshaft nach § 96 OWiG; zur grundsätzlichen Beachtung bei § 901 ZPO a.F. bzw. nunmehr § 802g ZPO vgl. Münzberg, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 901 Rn. 6; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl. 2017, § 802g Rn. 4a; Sternal, in: Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 3. Aufl. 2015, § 802g ZPO Rn. 13).

    Demgegenüber handelt es sich bei der Haft nach § 901 ZPO a.F. um ein Beugemittel zur Erzwingung eines vom Gesetz befohlenen Verhaltens (Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl. 2017, Übers. § 802a Rn. 5; vgl. auch BVerfGE 43, 101 ).

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