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Rechtsprechung
   BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77   

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BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77 (https://dejure.org/1978,720)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1978 - 1 StR 624/77 (https://dejure.org/1978,720)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1978 - 1 StR 624/77 (https://dejure.org/1978,720)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung von Zweifeln an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung der abgelehnten Richter - Bewilligung des Armenrechts und Beiordnung eines Armenanwalts - Bestellung eines Armenanwalts für den Beistand - Erheblichkeit einer Todeserklärung nach dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • agpf.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Parapsychologie, Wissenschaft und Rechtsordnung (Dr. Wolf Wimmer; NJW 1979, 587)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1207
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Auszug aus BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77
    Die Aufgabe des gerichtlichen Sachverständigen besteht vornehmlich darin, aus seinem eigenen besonderen Fachwissen dem Richter die zur Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts erforderlichen Erfahrungssätze, die dieser nicht selbst kennt, zu vermitteln (BGHSt 3, 27, 28; 9, 292, 293; Eb. Schmidt, a.a.O. Vorbem. 7 vor § 72); dabei ist der Tatrichter den Gesetzen des Denkens und der Erfahrung unterstellt; es gibt wissenschaftliche Erkenntnisse, denen eine unbedingte, jeden Gegenbeweis mit anderen Mitteln ausschließende Beweiskraft zukommt und die der Tatrichter als richtig hinnehmen muß, auch wenn er ihre Grundlagen im einzelnen nicht selbst erschöpfend nachprüfen kann (BGHSt 10, 208, 211; 6, 70; 5, 34; vgl. auch BGHSt 21, 157, 159).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein Sachverständiger ein früheres Gutachten eines anderen Sachverständigen desselben Fachbereichs als Tatsachenunterlage für sein eigenes Gutachten verwenden, wenn er sich auf Grund seiner Sachkunde kritisch mit ihm auseinandersetzen kann (BGHSt 9, 292, 293; BGH GA 1954, 119; BGH bei Holtz, MDR 1977, 105, 108); nichts anderes ist, wie das Urteil und die Sitzungsniederschrift ergeben, im vorliegenden Falle geschehen.

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77
    Zieht er zu seiner Unterstützung einen Anwalt zu, was ihm ebensowenig wie einem Zeugen verwehrt werden kann (vgl. BVerfGE 38, 105), so hat dieser Anwalt im Verhältnis zum Angeklagten eine ungleich schwächere Stellung als dessen Verteidiger, weil er ebensowenig wie der Beistand selbst prozessuale Befugnisse des Angeklagten oder des Verteidigers ausüben kann; erst recht können ihm keinerlei Befugnisse zustehen, die nicht auch der Verteidiger im Interesse des Angeklagten ausüben könnte.

    Die Lage des Beistands ist eher vergleichbar mit der des Zeugen, der sich zwar eines Anwalts bedienen kann, diesen aber selbst zu bezahlen hat (BVerfGE 38, 105, 116).

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52

    Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77
    Die Aufgabe des gerichtlichen Sachverständigen besteht vornehmlich darin, aus seinem eigenen besonderen Fachwissen dem Richter die zur Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts erforderlichen Erfahrungssätze, die dieser nicht selbst kennt, zu vermitteln (BGHSt 3, 27, 28; 9, 292, 293; Eb. Schmidt, a.a.O. Vorbem. 7 vor § 72); dabei ist der Tatrichter den Gesetzen des Denkens und der Erfahrung unterstellt; es gibt wissenschaftliche Erkenntnisse, denen eine unbedingte, jeden Gegenbeweis mit anderen Mitteln ausschließende Beweiskraft zukommt und die der Tatrichter als richtig hinnehmen muß, auch wenn er ihre Grundlagen im einzelnen nicht selbst erschöpfend nachprüfen kann (BGHSt 10, 208, 211; 6, 70; 5, 34; vgl. auch BGHSt 21, 157, 159).
  • BGH, 08.05.1953 - 2 StR 690/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77
    Nach § 149 Abs. 1 Satz 1 StPO ist der Ehegatte des Angeklagten in der Hauptverhandlung als Beistand zuzulassen und auf sein Verlangen zu hören; er ist auch dann zuzulassen, wenn der Angeklagte einen Verteidiger hat (BGHSt 4, 205).
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 809/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77
    Die Aufgabe des gerichtlichen Sachverständigen besteht vornehmlich darin, aus seinem eigenen besonderen Fachwissen dem Richter die zur Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts erforderlichen Erfahrungssätze, die dieser nicht selbst kennt, zu vermitteln (BGHSt 3, 27, 28; 9, 292, 293; Eb. Schmidt, a.a.O. Vorbem. 7 vor § 72); dabei ist der Tatrichter den Gesetzen des Denkens und der Erfahrung unterstellt; es gibt wissenschaftliche Erkenntnisse, denen eine unbedingte, jeden Gegenbeweis mit anderen Mitteln ausschließende Beweiskraft zukommt und die der Tatrichter als richtig hinnehmen muß, auch wenn er ihre Grundlagen im einzelnen nicht selbst erschöpfend nachprüfen kann (BGHSt 10, 208, 211; 6, 70; 5, 34; vgl. auch BGHSt 21, 157, 159).
  • BGH, 18.03.1954 - 3 StR 87/53

    Beweiskraft eines Blutgruppengutachtens bei Ausschluss der Vaterschaft aufgrund

    Auszug aus BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77
    Die Aufgabe des gerichtlichen Sachverständigen besteht vornehmlich darin, aus seinem eigenen besonderen Fachwissen dem Richter die zur Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts erforderlichen Erfahrungssätze, die dieser nicht selbst kennt, zu vermitteln (BGHSt 3, 27, 28; 9, 292, 293; Eb. Schmidt, a.a.O. Vorbem. 7 vor § 72); dabei ist der Tatrichter den Gesetzen des Denkens und der Erfahrung unterstellt; es gibt wissenschaftliche Erkenntnisse, denen eine unbedingte, jeden Gegenbeweis mit anderen Mitteln ausschließende Beweiskraft zukommt und die der Tatrichter als richtig hinnehmen muß, auch wenn er ihre Grundlagen im einzelnen nicht selbst erschöpfend nachprüfen kann (BGHSt 10, 208, 211; 6, 70; 5, 34; vgl. auch BGHSt 21, 157, 159).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77
    Die Aufgabe des gerichtlichen Sachverständigen besteht vornehmlich darin, aus seinem eigenen besonderen Fachwissen dem Richter die zur Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts erforderlichen Erfahrungssätze, die dieser nicht selbst kennt, zu vermitteln (BGHSt 3, 27, 28; 9, 292, 293; Eb. Schmidt, a.a.O. Vorbem. 7 vor § 72); dabei ist der Tatrichter den Gesetzen des Denkens und der Erfahrung unterstellt; es gibt wissenschaftliche Erkenntnisse, denen eine unbedingte, jeden Gegenbeweis mit anderen Mitteln ausschließende Beweiskraft zukommt und die der Tatrichter als richtig hinnehmen muß, auch wenn er ihre Grundlagen im einzelnen nicht selbst erschöpfend nachprüfen kann (BGHSt 10, 208, 211; 6, 70; 5, 34; vgl. auch BGHSt 21, 157, 159).
  • BGH, 27.06.1962 - 2 StR 243/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77
    Denn ein verständiger Angeklagter geht davon aus, daß der Richter durch die bei einer Haftentscheidung abgegebene vorläufige Meinungsäußerung zur Frage des dringenden Tatverdachts und durch die für die Eröffnung des Hauptverfahrens notwendige Annahme des hinreichenden Tatverdachts nicht daran gehindert wird, sich seine endgültige Überzeugung zur Schuld- und Straffrage unabhängig von seiner früheren Stellungnahme allein auf Grund der Hauptverhandlung zu bilden (BGH, Urteile vom 27. Juni 1962 - 2 StR 243/62 - und vom 25. Mai 1976 - 1 StR 858/75).
  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des

    Auszug aus BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77
    Die Aufgabe des gerichtlichen Sachverständigen besteht vornehmlich darin, aus seinem eigenen besonderen Fachwissen dem Richter die zur Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts erforderlichen Erfahrungssätze, die dieser nicht selbst kennt, zu vermitteln (BGHSt 3, 27, 28; 9, 292, 293; Eb. Schmidt, a.a.O. Vorbem. 7 vor § 72); dabei ist der Tatrichter den Gesetzen des Denkens und der Erfahrung unterstellt; es gibt wissenschaftliche Erkenntnisse, denen eine unbedingte, jeden Gegenbeweis mit anderen Mitteln ausschließende Beweiskraft zukommt und die der Tatrichter als richtig hinnehmen muß, auch wenn er ihre Grundlagen im einzelnen nicht selbst erschöpfend nachprüfen kann (BGHSt 10, 208, 211; 6, 70; 5, 34; vgl. auch BGHSt 21, 157, 159).
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77
    Damit fehlt es jedoch an der Darlegung eines Sachverhalts, der dem Antragsteller bei vernünftiger Würdigung aller Umstände erkennbaren Anlaß gab, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung der abgelehnten Richter zu zweifeln (vgl. BGHSt 24, 336, 338; BVerfGE 31, 145, 165; 32, 288, 290).
  • BGH, 25.05.1976 - 1 StR 858/75

    Strafbarkeit wegen Untreue, Betruges und betrügerischen Bankrotts - Anforderungen

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

  • BVerfG, 25.01.1972 - 2 BvA 1/69

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

  • RG, 21.06.1900 - 1983/00

    Ist die Aufforderung, einen Menschen durch Beschwörungen oder Sympathiemittel zu

  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 87/10

    Zum Anspruch auf Vergütung für Kartenlegen

    Es ist für den Bereich des Rechts allgemein anerkannt und offenkundig, dass die Existenz magischer oder parapsychologischer Kräfte und Fähigkeiten nicht beweisbar ist, sondern lediglich dem Glauben oder Aberglauben, der Vorstellung oder dem Wahn angehört; diese Kräfte und Fähigkeiten können, als nicht in der wissenschaftlichen Erkenntnis und Erfahrung des Lebens begründet, vom Richter nicht als Quelle realer Wirkungen anerkannt werden, sondern sind in rechtlicher Beziehung nicht als Mittel zur Herbeiführung irgendwelcher Veränderung in der Welt des Tatsächlichen anzusehen (s. schon RGSt 33, 321, 322 f und im Anschluss hieran: BGH, Beschluss vom 21. Februar 1978 - 1 StR 624/77, NJW 1978, 1207; AG Grevenbroich aaO; LG Mannheim aaO; LG Kassel, NJW 1985, 1642).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 57/98

    Erfordernis einer fömlichen Ladung des Beistandes zur Hauptverhandlung;

    Nach der für diese Auffassung in Anspruch genommenen Entscheidung (BGH, Urteil vom 21. Februar 1978 - 1 StR 624/77, auszugsweise wiedergegeben bei Holtz MDR 1978, 626) kann der Beistand lediglich - gleich einem Zeugen - einen Anwalt "zu seiner Unterstützung" zuziehen (so auch Julius aaO § 149 Rdn. 4; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 149 Rdn. 3; Lüderssen aaO § 149 Rdn. 5; Stern aaO § 149 Rdn. 10; Kaum, Der Beistand im Strafprozeßrecht, Diss. 1992 5.74 f.).

    Der Beistand ist als - in der Regel - natürlicher Vertrauter Fürsprecher des Angeklagten in der Hauptverhandlung, der in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Sache Stellung nehmen darf (BGH, Urteil vom 21. Februar 1978 - 1 StR 624/77, auszugsweise wiedergegeben bei Holtz MDR 1978, 626; Roxin, Strafverfahrensrecht 24. Aufl. § 19 f. Rdn. 74; Rüping, Das Strafverfahren 3. Aufl. Rdn. 142).

    cc) Auch das Recht des Beistands, den Angeklagten zu beraten (BGH, Urteil vom 21. Februar 1978 - 1 StR 624/77, auszugsweise wiedergegeben bei Holtz in MDR 1978, 626; OLG Düsseldorf NJW 1997, 2533; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 149 Rdn. 3; Lüderssen aaO § 149 Rdn. 5a; Stern aaO § 149 Rdn. 10; Kramer Jura 1983, 113, 116), ist nicht verletzt worden.

  • OLG Stuttgart, 26.04.2018 - 1 U 75/17

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei Vertrag mit einem Wunderheiler

    Ein Gericht darf ohne Beweiserhebung davon ausgehen, dass die Vornahme rechtlich relevanter Handlungen durch magische oder übersinnliche Kräfte, mit Hilfe der Parapsychologie und durch vergleichbare Phänomene nicht möglich ist (vgl. BGH, NJW 1978, 1207; Prütting, in: MüKoZPO, 5. Aufl. 2016, § 291 Rn. 8).
  • BGH, 27.05.1987 - 3 StR 112/87

    Vorwurf der Rechtsbeugung wegen Einstellung eines Bußgeldverfahrens gegen die

    Der Verfahrensverstoß, mit dem der Angeklagte objektiv gegen das Recht (§ 47 Abs. 3 OWiG) gehandelt hat, ist Merkmal des Straftatbestands der Rechtsbeugung, auf den sich der Vorsatz des Täters beziehen muß (BGH bei Holtz MDR 1978, 626).
  • BGH, 04.03.1993 - 2 StR 503/92

    Völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Einholung eines genomanalytischen

    Gleiches gilt aber auch, wenn der Sachverständige, dessen Gutachten eingeholt werden soll, eine Untersuchungsmethode anwendet, die unausgereift und nicht zuverlässig ist (vgl. BGH NStZ 1985, 515, 516; MDR 1993, 165, 166; vgl. auch BGH NJW 1978, 1207; Schlüchter in SK - StPO Rdn. 105 zu § 244).
  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 67/95

    Beweisantrag - Zeugenanhörung - Gegenüberstellung - Beweisthema -

    Das Gericht braucht einem solchen Beweisverlangen nur im Rahmen seiner Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) nachzukommen, ohne an die Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO gebunden zu sein (st. Rspr., BGH bei Dallinger MDR 1952, 18; 1958, 741; BGH NJW 1960, 2156 f; BGH bei Holtz MDR 1978, 626; 1981, 267; BGH NStZ 1983, 375 f; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1988, 18; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 16; ebenso Alsberg/Nüse/Meyer, Beweisantrag 5. Aufl. S. 95; Herdegen in KK 3. Aufl. § 244 Rdn. 15; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 133).
  • LG Kassel, 14.03.1985 - 1 S 491/84

    Geistheiler vor Gericht

    Ein parapsychologisches Sachverständigengutachten ist nämlich kein geeignetes Beweismittel im Sinne der Prozeßordnung, weil parapsychologisches Gutachten von der Naturwissenschaft nicht als allgemeingültige und gesicherte Erkenntnisse anerkannt sind (vgl. BGH, NJW 1978, 1207).
  • BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85

    Eingruppierung: Pförtner beim

    Das gilt jedoch nicht bei offensichtlich und völlig fehlender Eignung des Beweismittels, wenngleich diese Ausnahme nur mit Vorsicht angenommen werden darf (vgl. das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18. Oktober 1973 - III ZR 192/71 - DRiZ 1974, 27 und dessen Beschluß vom 21. Februar 1978 - 1 StR 624/77 - NJW 1978, 1207; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, aaO, § 286 Anm. 3 B d sowie Stein/Jonas/Schumann/ Leipold, aaO, § 284 Anm. B III 2 b).
  • BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung wegen Verweigerung der Einsichtnahme in

    Er hatte vielmehr darüber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht zu entscheiden (BGH Urteile vom 23.April 1974 - 5 StR 41/74 - bei Dallinger in MDR 1974, 725 und vom 21.März 1978 - 1 StR 499/77 - bei Holtz in MDR 1978, 626).
  • OLG Karlsruhe, 23.10.1995 - 3 Ws 120/95

    Ein einfaches Nein mit Folgen

    Der Hinweis der Verteidigung auf Notstands- oder notstandsähnliche Situationen eines Schöffen, wie sie den Entscheidungen des BGH in St 27, 344 = MDR 1978, 418 und in MDR 1978, 626 zugrundeliegen, geht fehl.
  • BGH, 03.11.1980 - 3 StR 242/80

    Betrug und Untreue: Abführungen von Leistungen durch einen Hochschullehrer an das

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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1978 - 1 StR 624/77   

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BGH, 21.01.1978 - 1 StR 624/77 (https://dejure.org/1978,2136)
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  • NJW 1978, 1207
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   OLG Düsseldorf, 14.10.1977 - 2 Ss (OWi) 736/77 (62/77 V)   

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OLG Düsseldorf, 14.10.1977 - 2 Ss (OWi) 736/77 (62/77 V) (https://dejure.org/1977,5554)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.10.1977 - 2 Ss (OWi) 736/77 (62/77 V) (https://dejure.org/1977,5554)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Oktober 1977 - 2 Ss (OWi) 736/77 (62/77 V) (https://dejure.org/1977,5554)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

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  • NJW 1978, 1207
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