Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 19.01.1978

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   BGH, 31.01.1978 - 5 StR 534/77   

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BGH, 31.01.1978 - 5 StR 534/77 (https://dejure.org/1978,692)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1978 - 5 StR 534/77 (https://dejure.org/1978,692)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1978 - 5 StR 534/77 (https://dejure.org/1978,692)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Drohung des Arbeitgebers der Entlassung eines Schöffen als Hinderungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 344
  • NJW 1978, 1169
  • NJW 1978, 1391 (Ls.)
  • NJW 1978, 1868 (Ls.)
  • MDR 1978, 418
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.10.1966 - 5 StR 482/66

    Anforderungen an berufliche Verhinderung eines Schöffens bezüglich Erscheinung

    Auszug aus BGH, 31.01.1978 - 5 StR 534/77
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese Vorschrift im Hinblick auf Bedeutung und Gewicht des Schöffenamtes eng auszulegen; berufliche Gründe können nur ausnahmsweise die Verhinderung eines Schöffen rechtfertigen (BGH NJW 1967, 165; NJW 1977, 443; BGH 1 StR 612/75 vom 11.5.1976, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 814; 2 StR 490/76 vom 5.1.1977; 5 StR 69/74 vom 9.4.1974; 5 StR 268/77 vom 25.10.1977).

    Dazu gehören insbesondere Berufsgeschäfte, die der Schöffe nicht oder nicht ohne erheblichen Schaden für sich oder den Betrieb aufschieben und bei denen er sich auch nicht durch einen anderen vertreten lassen kann, weil die Geschäfte ihrer Art nach eine Vertretung nicht zulassen oder ein geeigneter Vertreter nicht zur Verfügung steht (BGH NJW 1967, 165).

  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 612/75

    Strafbarkeit wegen versuchter Brandstiftung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 31.01.1978 - 5 StR 534/77
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese Vorschrift im Hinblick auf Bedeutung und Gewicht des Schöffenamtes eng auszulegen; berufliche Gründe können nur ausnahmsweise die Verhinderung eines Schöffen rechtfertigen (BGH NJW 1967, 165; NJW 1977, 443; BGH 1 StR 612/75 vom 11.5.1976, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 814; 2 StR 490/76 vom 5.1.1977; 5 StR 69/74 vom 9.4.1974; 5 StR 268/77 vom 25.10.1977).
  • BGH, 09.04.1974 - 5 StR 69/74

    Vorschriftswidrige Besetzung der Strafkammer - Rechtsbegriff des

    Auszug aus BGH, 31.01.1978 - 5 StR 534/77
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese Vorschrift im Hinblick auf Bedeutung und Gewicht des Schöffenamtes eng auszulegen; berufliche Gründe können nur ausnahmsweise die Verhinderung eines Schöffen rechtfertigen (BGH NJW 1967, 165; NJW 1977, 443; BGH 1 StR 612/75 vom 11.5.1976, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 814; 2 StR 490/76 vom 5.1.1977; 5 StR 69/74 vom 9.4.1974; 5 StR 268/77 vom 25.10.1977).
  • BGH, 08.12.1976 - 3 StR 363/76
    Auszug aus BGH, 31.01.1978 - 5 StR 534/77
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese Vorschrift im Hinblick auf Bedeutung und Gewicht des Schöffenamtes eng auszulegen; berufliche Gründe können nur ausnahmsweise die Verhinderung eines Schöffen rechtfertigen (BGH NJW 1967, 165; NJW 1977, 443; BGH 1 StR 612/75 vom 11.5.1976, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 814; 2 StR 490/76 vom 5.1.1977; 5 StR 69/74 vom 9.4.1974; 5 StR 268/77 vom 25.10.1977).
  • BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Besetzung der Richterbank

    Auszug aus BGH, 31.01.1978 - 5 StR 534/77
    Das verfassungsrechtliche Gebot, daß niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf (Art. 101 Abs. 1 GG), will unbefugte Eingriffe in die Rechtspflege verhindern (BVerfGE 40, 356, 360).
  • BGH, 05.01.1977 - 2 StR 490/76

    Anforderungen an das Vorliegen eines Hinderungsgrundes bei einem Schöffen

    Auszug aus BGH, 31.01.1978 - 5 StR 534/77
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese Vorschrift im Hinblick auf Bedeutung und Gewicht des Schöffenamtes eng auszulegen; berufliche Gründe können nur ausnahmsweise die Verhinderung eines Schöffen rechtfertigen (BGH NJW 1967, 165; NJW 1977, 443; BGH 1 StR 612/75 vom 11.5.1976, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 814; 2 StR 490/76 vom 5.1.1977; 5 StR 69/74 vom 9.4.1974; 5 StR 268/77 vom 25.10.1977).
  • BGH, 25.10.1977 - 5 StR 268/77

    Beweiskraft eines Protokolls über die Vereidigung eines Schöffen -

    Auszug aus BGH, 31.01.1978 - 5 StR 534/77
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese Vorschrift im Hinblick auf Bedeutung und Gewicht des Schöffenamtes eng auszulegen; berufliche Gründe können nur ausnahmsweise die Verhinderung eines Schöffen rechtfertigen (BGH NJW 1967, 165; NJW 1977, 443; BGH 1 StR 612/75 vom 11.5.1976, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 814; 2 StR 490/76 vom 5.1.1977; 5 StR 69/74 vom 9.4.1974; 5 StR 268/77 vom 25.10.1977).
  • BGH, 21.06.1978 - 3 StR 81/78

    Strafbarkeit wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Voraussetzungen

    Zu berücksichtigen sind Berufsgeschäfte, die der Schöffe nicht oder nicht ohne erheblichen Schaden für sich oder den Betrieb aufschieben oder bei denen er sich nicht durch einen anderen vertreten lassen kann, weil die Geschäfte ihrer Art nach einen Vertreter nicht zulassen oder ein geeigneter Vertreter nicht zur Verfügung steht (BGH NJW 1978, 1169 mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 20.07.2010 - 5 StR 191/10

    Gesetzlicher Richter; Entbindung eines Schöffen (Unzumutbarkeit;

    Ergänzend bemerkt der Senat zur Besetzungsrüge, dass die die Grenzen des § 54 Abs. 1 Satz 2 GVG überschreitende (vgl. BGHSt 27, 344, 345 m.w.N.) Entbindung der Schöffin von ihrer Dienstleistungspflicht noch nicht objektiv willkürlich ist.
  • BGH, 30.03.1978 - 4 StR 1/78

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Entbindung vom Schöffenamt wegen

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zwar in einem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 31. Januar 1978 - 5 StR 534/77 - ausgesprochen, die Drohung des Arbeitgebers, den Schöffen zu entlassen, sei noch kein Hinderungsgrund i.S. des § 54 Abs. 1 GVG.
  • BGH, 03.08.1979 - 2 StR 475/78

    Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung wegen Urlaubs - Befreiung des

    Zu solchen eine Ausnahme rechtfertigenden Gründen gehören aber - auch nach der besonders strengen Auffassung des 5. Strafsenats (vgl. BGHSt 27, 344 [BGH 31.01.1978 - 5 StR 534/77]) - insbesondere solche Berufsgeschäfte, die der Schöffe nicht oder nicht ohne erheblichen Schaden für sich oder den Betrieb aufschieben und bei denen er sich auch nicht durch einen anderen vertreten lassen kann, weil ein geeigneter Vertreter nicht zur Verfügung steht (BGH NJW 1967, 165).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.01.1978 - 1 Ss 329/77   

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https://dejure.org/1978,2881
OLG Karlsruhe, 19.01.1978 - 1 Ss 329/77 (https://dejure.org/1978,2881)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.01.1978 - 1 Ss 329/77 (https://dejure.org/1978,2881)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Januar 1978 - 1 Ss 329/77 (https://dejure.org/1978,2881)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1391
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94

    Werkzeug - Mittel - Schwerer Raub - PKW - Fluchtfahrzeug - Flucht -

    Zur Erfüllung des Tatbestandes ist es nicht erforderlich - wie das Landgericht anzunehmen scheint -, daß die Gefährdung durch bewußt zweckwidriges Einsetzen des Fahrzeugs selbst hervorgerufen wird; vielmehr kann die Sicherheit des Straßenverkehrs auch durch Einwirkungen des Mitfahrers auf den Fahrer (vgl. BGH VRS 36, 267; OLG Karlsruhe NJW 1978, 1391 [OLG Karlsruhe 19.01.1978 - 1 Ss 329/77]) oder umgekehrt des Fahrers auf den Mitfahrer (vgl. BGH NJW 1989, 917, 918) [BGH 24.11.1988 - 4 StR 441/88] beeinträchtigt werden.
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