Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.03.1978

Rechtsprechung
   BGH, 05.04.1978 - VIII ZR 83/77   

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BGH, 05.04.1978 - VIII ZR 83/77 (https://dejure.org/1978,1386)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1978 - VIII ZR 83/77 (https://dejure.org/1978,1386)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1978 - VIII ZR 83/77 (https://dejure.org/1978,1386)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    Zur rechtlichen Beurteilung eines Agenturvertrags im Kfz-Handel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inzahlungnahme des alten Wagens i.R.e. Neuwagenkaufs bei einem Kraftfahrzeughändler bei dem die Beteiligten einen Vermittlungsauftrag "Agenturvertrag" über die Veräußerung des Altwagens abschließen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur rechtlichen Beurteilung eines Kommissionsvertrages über Gebrauchtwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1482
  • MDR 1978, 833
  • WM 1978, 756
  • DB 1978, 1540
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.01.1967 - VIII ZR 209/64

    Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens bei der Veräußerung eines neuen Kraftwagens

    Auszug aus BGH, 05.04.1978 - VIII ZR 83/77
    Das Berufungsgericht führt aus, die Parteien hätten statt einer eigentlichen Inzahlungnahme (hierzu BGHZ 46, 338) hier zum Zwecke der Einsparung der sonst anfallenden Mehrwertsteuer einen sogenannten "Agenturvertrag" (Verkauf des Wagens durch die Klägerin namens und für Rechnung des Beklagten) vereinbart.

    Diesem Interesse wäre ohne weiteres Rechnung getragen, wenn der Altwagen im Sinne einer Ersetzungsbefugnis des Käufers in Zahlung genommen würde (vgl. hierzu BGHZ 46, 338).

  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 175/04

    Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel

    In der Rechtsprechung des erkennenden Senats sind sie als legitimes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks anerkannt worden (Urteile vom 5. April 1978 - VIII ZR 83/77, WM 1978, 756 = NJW 1978, 1482, und vom 24. November 1980 - VIII ZR 339/79, WM 1981, 142 = NJW 1981, 388).
  • BGH, 30.11.1983 - VIII ZR 190/82

    Rückabwicklung der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens

    An dieser Auffassung hat der Senat bisher festgehalten, die Rechtslage allerdings anders beurteilt, wenn die Beteiligten nebeneinander einen Neuwagenkauf und einen den Gebrauchtwagen betreffenden Vermittlungsauftrag oder Kommissionsvertrag geschlossen haben (Senatsurteile vom 5. April 1978 - VIII ZR 83/77 = WM 1978, 756; vom 28. Mai 1980 - VIII ZR 147/79 = WM 1980, 1010 und vom 31. März 1982 - VIII ZR 65/81 = WM 1982, 710 = ZIP 1982, 974; offengelassen bei dem Abschluß eines besonderen Kaufvertrages über den Altwagen mit Verrechnungsabrede in BGHZ 83, 334).
  • BGH, 21.04.1982 - VIII ZR 26/81

    Gewährleistung des Käufers eines Neufahrzeugs für das in Zahlung gegebene

    Verträge über die Inzahlungnahme von Altwagen beim Erwerb neuer Kraftfahrzeuge oder die dabei abgeschlossenen Vermittlerverträge sind typische Verträge des täglichen Lebens, deren Auslegung deshalb vom Revisionsgericht frei nachprüfbar ist (Senatsurteile vom 5. April 1978 - VIII ZR 83/77 = LM BGB § 433 Nr. 52 = NJW 1978, 1482 = WM 1978, 756 - und vom 18. Mai 1980 - VIII ZR 147/79 = LM BGB § 467 Nr. 6 = NJW 1980, 2190 = WM 1980, 1010).

    In den Fällen, in denen der erkennende Senat über Mängelansprüche des aufkaufenden oder in Zahlung nehmenden Händlers zu entscheiden hatte, bestand keine Veranlassung, einen Haftungsausschluß zu erörtern, weil es sich entweder um Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel handelte, deren Ausschluß nach § 476 BGB unwirksam ist, oder um dem Händler bekannte Mängel, für die der Verkäufer nach § 460 BGB ohnehin nicht haftet (Senatsurteile vom 18. Dezember 1956 - VIII ZR 19/56 = BB 1957, 238 = DB 1957, 186, vom 21. Oktober 1964 - VIII ZR 151/63 = LM BGB § 463 Nr. 11 = NJW 1965, 35; für die ähnlich liegenden Fälle bei Vereinbarung eines Vermittlungsvertrages über den Gebrauchtwagen Senatsurteil vom 5. April 1978 - VIII ZR 83/77 aaO).

  • BGH, 24.11.1980 - VIII ZR 339/79

    Formularvertrag - Gebrauchtwagen - Gebrauchtwagenkauf - Verdeckter Kaufvertrag -

    Das in dem Formularvertrag für beide Seiten vorgesehene Recht zur ordentlichen Kündigung ist grundsätzlich nicht zu beanstanden (Abgrenzung zu BGH, NJW 1978, 1482 = LM § 433 BGB Nr. 52 = WM 1978, 756; BGH, NJW 1980, 2190 = WM 1980, 1010).*) .

    Denn anders als in dem Fall, der dem Urteil des erkennenden Senats vom 5.4.1978 (NJW 1978, 1482 = LM § 433 BGB Nr. 52 = WM 1978, 756) zugrunde gelegen hat, fehlt hier der Zusammenhang mit einem Neuwagenkauf.

  • BGH, 28.05.1980 - VIII ZR 147/79

    Wandelung eines Neuwagenkaufvertrags bei in Kommission gegebenem Altfahrzeug

    Wie der Senat zu einer derartigen Vertragsgestaltung in seinem Urteil vom 5. April 1978 (VIII ZR 83/77 = WM 1978, 756 = NJW 1978, 1482) ausgeführt hat, schließen die Parteien damit in der Regel nebeneinander einen Neuwagenkauf und einen den Gebrauchtwagen betreffenden Agenturvertrag, wobei der Händler - meist stillschweigend - das Risiko des Verkaufs zu dem für den Gebrauchtwagen angesetzten Mindestpreis übernimmt, in Höhe dieses Betrages den Preis für den Neuwagen bis zum erfolgreichen Weiterverkauf des Gebrauchtwagens stundet, zugleich für diesen Zeitraum auf eine einseitige Beendigung des Agenturvertrages verzichtet und mit Eingang des Verkaufserlöses diesen auf den Kaufpreis des Neuwagens verrechnet.

    Von den typischen Verträgen, über die der Senat in seinem Urteil vom 5. April 1978 (VIII ZR 83/77 aaO) zu befinden hatte, unterscheidet sich der Vertrag vom 4./11. Dezember 1976 dadurch, daß die Laufzeit des Agenturvertrages und damit die Stundung eines Teiles des Kaufpreises auf einen Zeitraum von sechs Monaten begrenzt war und der Beklagte für den Fall, daß sich bis zum 4. März 1977 ein Verkauf des Gebrauchtwagens zu dem von ihm vorgestellten Preis als unmöglich erwies, mit der dann endgültigen Übernahme dieses Fahrzeugs einen mehrwertsteuerpflichtigen Vorgang herbeiführte.

  • BFH, 29.09.1987 - X R 13/81

    Begrenzte Garantie bei Gebrauchtwagengeschäften agenturunschädlich

    Im Anschluß an die Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 5. April 1978 VIII ZR 83/77, NJW 1978, 1.482, und vom 31. März 1982 VIII ZR 65/81, NJW 1982, 1.699) vertritt der V. Senat die Auffassung, daß, wenn anläßlich des Verkaufs eines Fahrzeugs ein Gebrauchtwagen des Käufers in Zahlung genommen werde, nach Bezahlung des nicht zur Verrechnung vorgesehenen Teils des Kaufpreises und Hingabe des Gebrauchtwagens der Verkauf endgültig abgewickelt sei; der Käufer gehe regelmäßig davon aus, daß er - u.a. durch die Hingabe des Gebrauchtwagens - die ihm gegenüber bestehende Kaufpreisforderung endgültig und in vollem Umfange getilgt habe.
  • BFH, 29.09.1987 - X R 15/82

    Anfall von Umsatzsteuer wegen Selbstverbrauch (Kfz) - Verwendung oder Nutzung von

    Der Käufer des Neuwagens gehe regelmäßig davon aus, daß damit die ihm gegenüber bestehende Kaufpreisforderung in vollem Umfange getilgt sei (Bezugnahme auf Urteile des BGH vom 5. April 1978 VIII ZR 83/77, NJW 1978, 1482; vom 31. März 1982 VIII ZR 65/81, NJW 1982, 1699).

    Gerade der Zusammenhang des Vermittlungsauftrags mit einem Neuwagenverkauf läßt es als geboten erscheinen, "in Abweichung von dem verwendeten Vertragsformular" (BGH-Urteil in NJW 1978, 1482 unter II. 1.) durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB) unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Vertragsparteien anzunehmen, daß diese die Übernahme des Kaufpreisrisikos durch den Vermittler sowie dessen Verzicht auf eine einseitige Beendigung des Vertrages - es sei denn aus wichtigem Grunde - vereinbart haben (vgl. auch BGH-Urteil vom 24. November 1980 VIII ZR 339/79, Lindenmaier / Möhring (LM), Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, Nr. 56 zu § 433 BGB; ausführlich Behr, Die Inzahlungnahme von Gebrauchtwagen als Beispiel der Entstehung eigenen Rechts für verkehrstypische Verträge, Archiv für die civilistische Praxis, Bd. 185 - 1985 -, S. 401 ff.).

  • BFH, 20.02.1986 - V R 133/75

    Anforderungen an die Besteuerung eines Unternehmers - Umsatzsteuerliche

    Danach wird in den Fällen, in denen ein Kraftfahrzeughändler, der ein Fahrzeug verkauft und den Gebrauchtwagen des Käufers "in Zahlung nimmt", nach Bezahlung des nicht zur Verrechnung vorgesehenen Teils des Kaufpreises und Hingabe des Gebrauchtwagens der Neuwagenkauf endgültig abgewickelt; der Käufer gehe regelmäßig davon aus, daß er - durch die Hingabe des Gebrauchtwagens - die ihm gegenüber bestehende Kaufpreisforderung in vollem Umfang getilgt habe; dies sei dem Händler bekannt (BGH-Urteile vom 5. April 1978 VIII ZR 83/77, NJW 1978, 1482, und vom 31. März 1982, VIII ZR 65/81, NJW 1982, 1699).
  • BFH, 25.06.1987 - V R 78/79

    Keine Vermittlungsleistungen bei sog. Minusgeschäften eines Kraftfahrzeughändlers

    In der genannten Entscheidung V R 133/75 hat der erkennende Senat im Anschluß an die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. April 1978 VIII ZR 83/77 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1978, 1.482) und vom 31. März 1982 VIII ZR 65/81 (NJW 1982, 1.699) angenommen, daß in den Fällen, in denen ein Kraftfahrzeughändler, der ein Fahrzeug verkauft und den Gebrauchtwagen des Käufers "in Zahlung nimmt", nach Bezahlung des nicht zur Verrechnung vorgesehenen Teils des Kaufpreises und Hingabe des Gebrauchtwagens der Neuwagenverkauf endgültig abgewickelt sei; der Käufer des Neuwagens gehe regelmäßig davon aus, daß er - durch die Hingabe des Gebrauchtwagens - die ihm gegenüber bestehende Kaufpreisforderung in vollem Umfang getilgt habe.
  • BFH, 29.09.1987 - X R 20/80

    Abgrenzung von Agentin (Vermittlerin) und Eigenhändlerin bei

    Der Käufer des Neuwagens gehe regelmäßig davon aus, daß damit die ihm gegenüber bestehende Kaufpreisforderung in vollem Umfange getilgt sei (Bezugnahme auf Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 5. April 1978 VIII ZR 83/77, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1978, 1482; vom 31. März 1982 VIII ZR 65/81, NJW 1982, 1699).

    Gerade der Zusammenhang des Vermittlungsauftrags mit einem Neuwagenverkauf läßt es als geboten erscheinen, "in Abweichung von dem verwendeten Vertragsformular" (BGH-Urteil in NJW 1978, 1482 unter II. 1.) durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB) unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Vertragsparteien grundsätzlich anzunehmen, daß diese die Übernahme des Kaufpreisrisikos durch den Vermittler sowie dessen Verzicht auf eine einseitige Beendigung des Vertrages - es sei denn aus wichtigem Grunde - vereinbart haben (vgl. auch BGH-Urteil vom 24. November 1980 VIII ZR 339/79, Lindenmaier / Möhring - LM -, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, Nr. 56 zu § 433 BGB; ausführlich Behr, Die Inzahlungnahme von Gebrauchtwagen als Beispiel der Entstehung eigenen Rechts für verkehrstypische Verträge, Archiv für die civilistische Praxis, Bd. 185 - 1985 -, S. 401 ff.).

  • BGH, 24.03.1994 - III ZR 65/93

    Wirksamkeit eines Jagdpachtvertrages bezüglich der Verpachtung eines einer

  • BGH, 31.03.1982 - VIII ZR 65/81

    Vertragsauslegung - Gebrauchtwagenkauf - Kfz-Händler - Agenturvertrag - Kündigung

  • BFH, 27.07.1988 - X R 40/82

    Zur Frage, wann bei einem als "reine" Agentur formulierten Vermittlungsauftrag

  • BGH, 18.06.1980 - VIII ZR 139/79

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertragsverhältnisses - Wirksamkeit einer

  • BGH, 24.03.1994 - III ZR 66/93

    Voraussetzungen für die Annahme einer Revision - Anspruch auf Unterlassung der

  • SG Osnabrück, 06.04.2010 - S 16 AL 28/07
  • OLG Stuttgart, 28.03.1988 - 2 U 273/87

    Rechtliche Qualifizierung eines Agenturvertrages; Voraussetzungen eines

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Rechtsprechung
   BGH, 10.03.1978 - V ZR 67/76   

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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entstehen eines Zinsanspruchs bei Erschwerungen einer Finanzierungsmöglichkeit - Bestehen eines Zinsanspruchs bei Verletzung eigener Vertragspflichten durch den Anspruchsteller - Bestehen von Ansprüchen bei Verletzung der eigenen Vertragstreue - Bestehen eines engen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1482 (Ls.)
  • MDR 1979, 41
  • DNotZ 1978, 478
  • WM 1978, 902
  • DB 1978, 2260
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.02.1960 - VIII CB 16.60

    Wirkungslosigkeit eines Räumungsurteils auf Grund einer wohnungsbehördlichen

    Auszug aus BGH, 10.03.1978 - V ZR 67/76
    Es ist anerkannten Rechts, daß es gegen Treu und Glauben verstoßen kann, wenn jemand die eigene Vertragspflicht verletzt und trotzdem von seinem Vertragspartner (uneingeschränkte) Erfüllung des Vertrages verlangt (vgl. etwa BGH Urteil vom 19. November 1959, VIII ZR 115/58, WM 1960, 110 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.1971 - VII ZR 3/69

    Rechtsfolgen der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus BGH, 10.03.1978 - V ZR 67/76
    Ob der Zinsanspruch ohne weiteres schon deswegen unbegründet ist, weil dem Beklagten während des maßgeblichen Zeitraums (1. April bis 31. Dezember 1970) ein Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB zustand (vgl. etwa BGH Urteil vom 14. Januar 1971, VII ZR 3/69, NJW 1971, 615; BGH Urteil vom 27. Februar 1974, VIII ZR 206/72, WM 1974, 470), braucht nicht entschieden zu werden, weil hier besondere Umstände vorliegen, die aus einem anderen Grunde der Entstehung des Zinsanspruchs entgegenstehen.
  • BGH, 27.02.1974 - VIII ZR 206/72

    Konsequenzen des Bestehens von Einreden auf den Verzugseintritt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 10.03.1978 - V ZR 67/76
    Ob der Zinsanspruch ohne weiteres schon deswegen unbegründet ist, weil dem Beklagten während des maßgeblichen Zeitraums (1. April bis 31. Dezember 1970) ein Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB zustand (vgl. etwa BGH Urteil vom 14. Januar 1971, VII ZR 3/69, NJW 1971, 615; BGH Urteil vom 27. Februar 1974, VIII ZR 206/72, WM 1974, 470), braucht nicht entschieden zu werden, weil hier besondere Umstände vorliegen, die aus einem anderen Grunde der Entstehung des Zinsanspruchs entgegenstehen.
  • BGH, 19.11.1959 - VIII ZR 115/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.03.1978 - V ZR 67/76
    Es ist anerkannten Rechts, daß es gegen Treu und Glauben verstoßen kann, wenn jemand die eigene Vertragspflicht verletzt und trotzdem von seinem Vertragspartner (uneingeschränkte) Erfüllung des Vertrages verlangt (vgl. etwa BGH Urteil vom 19. November 1959, VIII ZR 115/58, WM 1960, 110 m.w.N.).
  • BGH, 20.12.1996 - V ZR 277/95

    Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Falle anfänglichen

    Da die Beklagte ihrer Nebenpflicht, das gesamte Kaufgrundstück zur Finanzierung belasten zu lassen, nicht nachkommen konnte, würde es Treu und Glauben widersprechen, vom Kläger eine Vorleistung zu verlangen (vgl. auch Senatsurt. v. 10. März 1978, V ZR 67/76, WM 1978, 902).

    Bis zu diesem Zeitpunkt steht der Entstehung eines Zinsanspruchs nach Treu und Glauben die Tatsache entgegen, daß die Beklagte ihrerseits ihre Vertragspflicht verletzt hat, und zwar ein solche Pflicht, die im inneren Zusammenhang mit der Zahlungspflicht des Klägers steht (vgl. auch Senatsurt. v. 10. März 1978, V ZR 67/76, WM 1978, 902).

  • BGH, 26.11.2004 - V ZR 90/04

    Voraussetzungen einer Entschädigung für die Nutzung eines ehemaligen

    Eine Berufung auf den eigenen Anspruch ist dem Gläubiger ferner dann nach Treu und Glauben verwehrt, wenn der Anspruch auf einem erheblichen Verstoß des Gläubigers gegen Pflichten beruht, die in einem inneren Zusammenhang mit seinem Anspruch stehen (BGHZ 92, 396, 403; Senat, Urt. v. 10. März 1978, V ZR 67/76, DNotZ 1978, 478, 479; OLG Nürnberg, NJW 1972, 2270, 2271; AnwaltKomm-BGB/Krebs, § 242 Rdn. 26; Jauernig/Vollkommer aaO; MünchKomm-BGB/Roth, aaO, § 242 Rdn. 288).
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2010 - 7 U 159/09

    Urkundenprozess: Bindungswirkung eines Vorbehaltsurteils bei Zurückweisung eines

    Das gilt insbesondere bei groben Vertragsverletzungen (vgl. etwa BGH, NJW 2008, 1148, 1150), aber auch bei der Ausübung vertragswidrig erworbener Rechte (dazu BGH, NJW-RR 2005, 873, 875) und dann, wenn die beiderseitigen Pflichtverletzungen in einem inneren Zusammenhang stehen (dazu BGH, MDR 1979, 41).

    Das ist mit Treu und Glauben nicht vereinbar (vgl. BGH, MDR 1979, 41, aber auch OLG Bremen, NJW 1968, 1139).

  • OLG Hamm, 25.06.2009 - 4 U 8/09

    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung einer Marke; Berechnung nach der

    Mit dem in BGH NJW 1978, 1482 entschiedenen Fall, in dem der Bundesgerichtshof bereits das Entstehen eines Zinsanspruches nach Treu und Glauben wegen einer Vertragsuntreue des Berechtigten verneint hatte, ist der vorliegende Fall nicht zu vergleichen.
  • BGH, 07.10.1983 - V ZR 261/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Annahme eines Angebots bei vollständig

    Aus dieser Sachlage ergibt sich auch ohne weiteres ein innerer Zusammenhang zwischen den beiderseitigen Pflichtverletzungen, wie dies für den Ausschluß eines Rücktrittsrechts wegen eigener Vertragsuntreue weiter zu verlangen ist (Senatsurteil vom 10. März 1978, V ZR 67/76, WM 1978, 902).
  • OLG Hamm, 22.02.1988 - 22 U 239/87

    Anspruch auf Entschädigung für die Nutzung einer gekauften Eigentumswohnung vor

    Die Gegenansicht (Soergel-Huber, § 452 BGB Rdnr. 6; ihm folgend Münchener Kommentar Westermann, § 452 BGB Rdnr. 3 und Palandt-Heinrichs, § 452 BGB Anm. 1b), die es für ausgeschlossen hält, daß der Gesetzgeber eine Pflicht zur Verzinsung nicht fälliger oder einredebehafteter Forderungen habe schaffen wollen, verkennt den klaren Wortlaut des § 452 BGB, der gerade nur für den Fall der Stundung diese Zinspflicht entfallen lassen will (die von den Klägern zitierte Entscheidung BGH NJW 1978, 1482 betrifft nicht das Problem der Voraussetzungen des § 452 BGB, sondern behandelt die Frage, ob die Geltendmachung der Zinsen aus § 452 BGB rechtsmißbräuchlich sein kann).
  • OLG Schleswig, 18.05.1995 - 2 U 55/94

    Anspruch des Verkäufers auf die auf einem Notaranderkonto aufgelaufenen Zinsen

    Das ist sogar bei gesonderter vertraglicher Vereinbarung einer § 452 BGB entsprechenden Verzinsung anerkannt (BGH NJW 1978, 1482).
  • OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 7 U 79/02

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Fälligkeitszinses im Zusammenhang mit einem

    Die an die fehlende Eigentümerstellung des Verkäufers anknüpfende Unmöglichkeit einer Nebenpflicht zur Ermöglichung der Belastung des gesamten Kaufgrundstücks mit Grundpfandrechten, wie sie auch im vorliegenden Fall zwischen den Parteien in § 12 des Vertrages vom 18.10.1991 vereinbart worden ist, mag zwar eine Vorleistungspflicht des Grundstückskäufers hinsichtlich der Kaufpreiszahlung entfallen lassen, wenn die Belastungsvollmacht gerade deshalb erteilt worden ist, um dem Käufer die Möglichkeit zu einer Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu verschaffen (diese Konstellation liegt den Entscheidungen des BGH vom 10.03.1978 - NJW 1978, 1482 - und vom 20.12.1996 - NJW 1997, 938 ff. - zugrunde).
  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 164/80

    Räumung und Herausgabe eines Hofes; Löschung einer Auflassungsvormerkung;

    Die die mangelnde Zahlungsfähigkeit der Beklagten begründenden Umstände könnten allerdings, was auch das Berufungsgericht erwogen hat, unter dem Gesichtspunkt von Bedeutung sein, ob etwa ein eigenes vertragswidriges Verhalten der Klägerin es ihr nach Treu und Glauben verwehrte, aus ausgebliebenen Zahlungen der Beklagten Rechte nach § 326 BGB herzuleiten (vgl. dazu etwa Senatsurteil vom 26. Oktober 1973, V ZR 204/71 m.w.N., LM § 326 (C) Nr. 4 = NJW 1974, 36; zum Grundsatz auch Senatsurteil vom 10. März 1978, V ZR 67/76, WM 1978, 902).
  • BGH, 25.09.1981 - V ZR 29/79

    Bestehen eines Auflassungsanspruchs - Frage der Wirksamkeit des Kaufvertrages,

    Die Entscheidung stellt sich auch nicht etwa, wie die Revisionserwiderung meint, schon im Hinblick auf das Senatsurteil vom 10. März 1978, V ZR 67/76, WM 1978, 902, als richtig dar (§ 563 ZPO).
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