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   BSG, 10.11.1977 - 3 RK 44/75   

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https://dejure.org/1977,2469
BSG, 10.11.1977 - 3 RK 44/75 (https://dejure.org/1977,2469)
BSG, Entscheidung vom 10.11.1977 - 3 RK 44/75 (https://dejure.org/1977,2469)
BSG, Entscheidung vom 10. November 1977 - 3 RK 44/75 (https://dejure.org/1977,2469)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 45, 119
  • NJW 1978, 1702
  • MDR 1978, 346
  • VersR 1979, 321
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.10.1960 - 4 RJ 214/58
    Auszug aus BSG, 10.11.1977 - 3 RK 44/75
    Der Senat trägt keine Bedenken, den Forderungsübergang nach § 1542 Abs. 1 Satz 1 RVO als eine cessio legis i.S. des § 412 BGB anzusehen (zur Anwendbarkeit des § 412 BGB auf den gesetzlichen Forderungsübergang im Bereich der Sozialversicherung vgl. BSGE 13, 94, 97) und daher auch § 402 BGB für entsprechend anwendbar zu halten, um so mehr, als gerade die nach § 1542 RVO auf die Krankenkasse übergehenden Schadensersatzforderungen im Regelfall zivilrechtlicher Natur sind.
  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70

    Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht -

    Auszug aus BSG, 10.11.1977 - 3 RK 44/75
    Dazu gehört die Mitteilung und die Anzeige aller für die ordnungsgemäße Abwicklung der Versicherung notwendigen Umstände (vgl. für die Rentenversicherung der Arbeiter: BSGE 34, 124, 127), insbesondere soweit sie dazu dienen, die Interessen des Versicherungsträgers und damit der Versichertengemeinschaft zu wahren (vgl. für den Bereich der knappschaftlichen Versicherung BSG in SozR Nr. 3 zu § 98a RKG).
  • SG Dresden, 11.01.2018 - S 52 AS 4382/17

    Das Jobcenter darf die Anforderungen bei der Vorlage von Unterlagen von

    Tatsächlich galten die Mitwirkungsobliegenheiten nach den §§ 60 ff. SGB I aber bereits vor der Neuregelung in § 41a SGB II bis zum Erlass der abschließenden Entscheidung, BSG, Urteil vom 10. November 1977 - 3 RK 44/75 -, juris = BSGE 45, 119-126; Kemper in Eichler/Luik, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 41a Rn 42, 44.

    Nach der hier vertretenen Auffassung gelten die Mitwirkungsobliegenheiten nach den §§ 60 ff. SGB I bis zum Erlass der abschließenden Entscheidung - genauso: BSG, Urteil vom 10. November 1977 - 3 RK 44/75 -, juris = BSGE 45, 119-126; Kemper in Eichler/Luik, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 41a Rn 42, 44. Nach § 41a Abs. 3 S. 2 SGB II tritt die Mitwirkungsobliegenheit der leistungsberechtigten Person und der mit ihr in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen "nach Ablauf des Bewilligungszeitraums" ein.

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Die Mitwirkungspflichten des Leistungsberechtigten, die im übrigen schon von jeher als "Nebenverpflichtungen" aus dem Sozialrechtsverhältnis und damit letztlich aus Treu und Glauben hergeleitet werden (Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht/Seewald, Stand: Mai 1997, Vor §§ 60 bis 67 SGB I Rz 10), sind in §§ 60 bis 67 SGB I geregelt (zu einer Auskunftspflicht des Leistungsberechtigten vgl. schon BSGE 45, 119, 121 f. zu § 1542 RVO).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

    Für diese ist nach § 51 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet (vgl BSGE 45, 119, 120 = SozR 2200 § 1542 Nr. 1 für den Fall, daß ein Krankenkassenmitglied seinen Auskunftspflichten gegenüber der Krankenkasse nicht nachkommt; BSGE 49, 291, 293 = SozR 4100 § 145 Nr. 1 zum Schadensersatzanspruch wegen unrichtiger Ausfüllung der Arbeitsbescheinigung; BSGE 55, 144, 149 = SozR 2200 § 368n Nr. 26 zum Schadensersatzanspruch gegen einen Kassenarzt, der durch Verletzung von Regeln der ärztlichen Kunst der gesetzlichen Krankenkasse Krankenhauskosten verursacht hat; ebenso Meyer-Ladewig, SGG, 4. Aufl 1991, § 51 RdNr 13a; Hommel in Peters/Sautter/Wolff, SGG, 4. Aufl, Stand: März 1991, § 51 RdNr 23).
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