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OLG Hamm, 04.01.1978 - 4 Ws 446/77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 2207
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 04.01.2012 - 2 Ws 106/11
Festsetzung der Dauer der Bewährungszeit
An dem deshalb aus der Systematik folgenden Beginn der Bewährungszeit auch im Falle der Aussetzung eines Strafrestes mit Rechtskraft der Aussetzungsentscheidung vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass damit eine Bewährungszeit im Einzelfall, etwa bei zügigem Rechtskrafteintritt und/oder weit hinausgeschobenem Entlassungstermin, schon vor Entlassung des betreffenden Verurteilten aus der Strafhaft beginnen kann, obwohl dem Institut der Bewährungsaussetzung der Gedanke einer Prüfung der Bewährung der Verurteilten in Freiheit zu Grund liegt (aus diesem Grunde für einen Beginn der Bewährungszeit im Falle nachträglicher Strafrestaussetzung bereits mit vor Rechtskrafteintritt erfolgter Entlassung des Verurteilten aus Strafhaft u.a. OLG Hamm, 4. Strafsenat, in NJW 1978, 2207, 2208, 2209). - OLG Stuttgart, 12.07.1979 - 3 Ws 202/79
Aussetzung einer Freiheitsstrafe auf Bewährung; Beginn der Bewährungszeit; …
In einer neuen Entscheidung vom 4. Januar 1978 (NJW 1978, 2207) sieht der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts in Kamm den Zeitpunkt der Haftentlassung jedenfalls dann als den für den Beginn der Bewährungszeit maßgebenden an, wenn der die Aussetzung des Strafrestes anordnende Beschluß erst nach der Entlassung des Verurteilten rechtskräftig geworden ist.