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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.1978 - VII B 111.77   

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https://dejure.org/1978,425
BVerwG, 24.04.1978 - VII B 111.77 (https://dejure.org/1978,425)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1978 - VII B 111.77 (https://dejure.org/1978,425)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1978 - VII B 111.77 (https://dejure.org/1978,425)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schulorganisatorische Verwaltungsakte - Auflösung einer Schule - Vorläufiger Rechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 35; VwGO § 80, § 123

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufschiebende Wirkung (Rechtsbehelf, Rechtsmittel) - Auflösung einer Schule, Rechtsschutz gegen sofortige Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2211
  • DVBl 1978, 640
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 22.11.1965 - IV CB 224.65

    Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen überwiegenden Interesses eines

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1978 - 7 B 111.77
    Soweit Organisationsakte als Verwaltungsakte anzusehen sind, gilt daher für den vorläufigen Rechtsschutz nichts anderes als für die - vom Oberverwaltungsgericht Münster in seiner Argumentation ebenfalls angesprochenen - Verwaltungsakte mit Drittwirkung; auch für diese Verwaltungsakte hat sich das Bundesverwaltungsgericht gegenüber teilweise anderen Auffassungen in Rechtsprechung und Schrifttum stets auf den Standpunkt gestellt, daß § 80 und nicht § 123 VwGO anwendbar ist (vgl. etwa Beschlüsse vom 22. November 1965 - BVerwG 4 CB 225.65 - in DVBl. 1966, 273 und vom 21. Oktober 1968 - BVerwG 4 C 33.68 - in NJW 1969, 202).
  • BVerwG, 21.10.1968 - IV C 33.68

    Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage des Bauherrn auf Anordnung der sofortigen

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1978 - 7 B 111.77
    Soweit Organisationsakte als Verwaltungsakte anzusehen sind, gilt daher für den vorläufigen Rechtsschutz nichts anderes als für die - vom Oberverwaltungsgericht Münster in seiner Argumentation ebenfalls angesprochenen - Verwaltungsakte mit Drittwirkung; auch für diese Verwaltungsakte hat sich das Bundesverwaltungsgericht gegenüber teilweise anderen Auffassungen in Rechtsprechung und Schrifttum stets auf den Standpunkt gestellt, daß § 80 und nicht § 123 VwGO anwendbar ist (vgl. etwa Beschlüsse vom 22. November 1965 - BVerwG 4 CB 225.65 - in DVBl. 1966, 273 und vom 21. Oktober 1968 - BVerwG 4 C 33.68 - in NJW 1969, 202).
  • BVerwG, 31.01.1964 - VII C 65.62

    Rechtmäßigkeit der Schließung einer Schule - Auslegung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1978 - 7 B 111.77
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 31. Januar 1964 - BVerwG 7 C 65.62 - (BVerwGE 18, 40 [41 f.]) ausgesprochen hat, ist die Schließung einer Schule ein Verwaltungsakt im Sinne des § 42 VwGO, der unmittelbar die Rechtsstellung der betroffenen Schüler und Eltern berührt (ebenso Urteil des Senats vom 8. Juli 1966 - BVerwG 7 C 56.65 - [DVBl. 1966, 862]).
  • BVerwG, 29.06.1957 - II C 105.56
    Auszug aus BVerwG, 24.04.1978 - 7 B 111.77
    Entgegen der Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Münster war bei Erlaß der VwGO ebenso bekannt, daß auch Maßnahmen im Schulverhältnis trotz dessen damaliger Einordnung als "besonderes Gewaltverhältnis" anfechtbare Verwaltungsakte sein können (vgl. BVerwGE 1, 260; 5, 153).
  • BVerwG, 08.07.1966 - VII C 56.65
    Auszug aus BVerwG, 24.04.1978 - 7 B 111.77
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 31. Januar 1964 - BVerwG 7 C 65.62 - (BVerwGE 18, 40 [41 f.]) ausgesprochen hat, ist die Schließung einer Schule ein Verwaltungsakt im Sinne des § 42 VwGO, der unmittelbar die Rechtsstellung der betroffenen Schüler und Eltern berührt (ebenso Urteil des Senats vom 8. Juli 1966 - BVerwG 7 C 56.65 - [DVBl. 1966, 862]).
  • BVerwG, 10.12.1954 - II C 194.53

    Sitzenbleiber gehen zum Kadi - Ist Nichtversetzung ein Verwaltungsakt?

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1978 - 7 B 111.77
    Entgegen der Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Münster war bei Erlaß der VwGO ebenso bekannt, daß auch Maßnahmen im Schulverhältnis trotz dessen damaliger Einordnung als "besonderes Gewaltverhältnis" anfechtbare Verwaltungsakte sein können (vgl. BVerwGE 1, 260; 5, 153).
  • BVerwG, 07.11.1977 - 7 B 135.77

    Parken im eingeschränkten Halteverbot - Abschleppen, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1978 - 7 B 111.77
    Die sofortige Vollziehbarkeit derartiger verkehrsregelnder Anordnungen, die als Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen anzusehen sind (vgl. BVerwGE 27, 181 [182]) ergibt sich aus einer (zumindest entsprechenden) Anwendung des § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (Beschluß vom 7. November 1977 - BVerwG 7 B 135.77 - [NJW 1978, 656 = MDR 1978, 257] sowie Beschluß vom 3. April 1978 - BVerwG 7 C 26.78 -); dies setzt die Anwendbarkeit des § 80 Abs. 1 VwGO voraus.
  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1978 - 7 B 111.77
    Die sofortige Vollziehbarkeit derartiger verkehrsregelnder Anordnungen, die als Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen anzusehen sind (vgl. BVerwGE 27, 181 [182]) ergibt sich aus einer (zumindest entsprechenden) Anwendung des § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (Beschluß vom 7. November 1977 - BVerwG 7 B 135.77 - [NJW 1978, 656 = MDR 1978, 257] sowie Beschluß vom 3. April 1978 - BVerwG 7 C 26.78 -); dies setzt die Anwendbarkeit des § 80 Abs. 1 VwGO voraus.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1976 - V B 1374/75
    Auszug aus BVerwG, 24.04.1978 - 7 B 111.77
    Dem Aufhebungsantrag gemäß § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO ist nicht schon deswegen stattzugeben, weil, worauf die Beklagte sich beruft, das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Beschluß vom 2. Juni 1977 -VB 911/77 - (DVBl. 1978, 116) - anknüpfend an seinen früheren Beschluß vom 27. Februar 1976 - V B 1374/75 - (DVBl. 1976, 948) - die Meinung vertritt, Widerspruch und Anfechtungsklage gegen schulische Organisationsakte wie die hier in Frage stehende Auflösung einer Schule hätten keine aufschiebende Wirkung; vorläufiger Rechtsschutz gegen solche Maßnahmen sei nicht nach § 80 VwGO, sondern nach § 123 VwGO zu gewähren (ebenso Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 1976, S. 66 ff.).
  • VG Schleswig, 25.10.1977 - 11 D 36/77
    Auszug aus BVerwG, 24.04.1978 - 7 B 111.77
    Dieser Rechtsansicht, die in Rechtsprechung und Schrifttum bereits Widerspruch erfahren hat (vgl. VG Schleswig, Beschluß vom 25. Oktober 1977 - 11 D 36/77 - [DVBl. 1978, 117]; Petermann in DVBl. 1978, 94 ff.; Krebs in Verwaltungsarchiv Bd. 69 [1978] S. 231 ff.; Lüke in NJW 1978, 81/86; Stelkens in Stelkens/Bonk/Leonhardt, Verwaltungsverfahrensgesetz, 1978, § 35 Rdnr. 133; wohl auch Kopp, VwGO, 3. Aufl. 1977, Anm. 2 b zu § 80), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.1977 - V B 911/77
  • BVerwG, 03.04.1978 - 7 C 26.78

    Aufstellen von Parkuhren - Anfechtungsklage - Gerichtliche Anordnung -

  • BVerwG, 03.07.1981 - 8 C 83.81

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Änderungsantrag nach § 80 Abs. 6 der

    Daß der dem seinerzeitigen Antrag der Antragsgegnerin entsprechende, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anordnende Beschluß des Verwaltungsgerichts vom 20. Mai 1980 gemäß § 80 Abs. 6 Satz 2 VwGO unanfechtbar ist, hindert das Gericht der Hauptsache entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin auch im Falle des infolge Rechtsmitteleinlegung eingetretenen Instanzwechsels nicht, eine Entscheidung nach § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO zu treffen (vgl. im Ergebnis: Beschlüsse vom 30. November 1976 - BVerwG VII C 45.76 - a.a.O. S. 7 und vom 24. April 1978 - BVerwG 7 B 111.77 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 32 S. 11 [12]).
  • BVerwG, 25.10.1978 - 7 B 195.78

    Gymnasialklassen - Additive Gesamtschule - Verfassungsmäßigkeit der Neugliederung

    Das widerspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats, wie sie nicht nur in dem von der Beschwerde zutreffend erwähnten Urteil in BVerwGE 18, 40 (41) entwickelt, sondern - in Auseinandersetzung mit der vom OVG Münster und von Niehues (Schul- und Prüfungsrecht, 1976, RdNr. 119 f.) vertretenen und vom Berufungsgericht jedenfalls im Ergebnis übernommenen Auffassung - bis in die jüngste Zeit aufrechterhalten und bestätigt worden ist (vgl. insbesondere Beschluß vom 24. April 1978 - BVerwG 7 B 111.77 - in DVBl. 1978, 640, vgl. ferner Beschluß vom 5. September 1978 - BVerwG 7 B 180.78 -).
  • OVG Sachsen, 24.09.2001 - 2 BS 196/01

    Verwaltungsakt-Qualität eines Gemeinderatsbeschlusses über die Aufhebung einer

    Dem steht nicht entgegen, dass die Schließung einer Schule einen Verwaltungsakt darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.1964 - VII C 65.62 -, BVerwGE 18, 40 und BVerwG, Beschl. v. 24.4.1978 - 7 B 111.77 - , NJW 1978, 2211).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.04.1978 - 7 C 26.78   

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https://dejure.org/1978,739
BVerwG, 03.04.1978 - 7 C 26.78 (https://dejure.org/1978,739)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1978 - 7 C 26.78 (https://dejure.org/1978,739)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1978 - 7 C 26.78 (https://dejure.org/1978,739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufstellen von Parkuhren - Anfechtungsklage - Gerichtliche Anordnung - Aufschiebende Wirkung - Änderungsantrag

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2211
  • DVBl 1978, 538
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.11.1977 - 7 B 135.77

    Parken im eingeschränkten Halteverbot - Abschleppen, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1978 - 7 C 26.78
    Nach wie vor hat das öffentliche Interesse an dem sofortigen Vollzug des durch die Parkuhren angeordneten Haltverbots (§§ 13 Abs. 1, 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 [BGBl. I S. 1565]), wie schon die entsprechend anwendbare Regelung des § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zeigt (BVerwG, Beschluß vom 7. November 1977 - 7 B 135.77 - in NJW 1978, 656), einen im Erfordernis der Verkehrssicherheit begründeten Vorrang gegenüber den persönlichen Belangen der einzelnen Verkehrsteilnehmer, also auch der Antragsteller.
  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 67.68

    Einrichtung bewachter Parkplätze zur Begrenzung von Dauerparken -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1978 - 7 C 26.78
    Der beschließende Senat selbst ist bisher von der Zulässigkeit der Parkuhren ausgegangen (BVerwGE 34, 241 [246] und 320 [322]).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.1972 - V 281/69
    Auszug aus BVerwG, 03.04.1978 - 7 C 26.78
    Das erweist schon die Tatsache, daß das Berufungsgericht wenige Jahre zuvor mit Urteil vom 13. Juli 1972 (DVBl. 1973, 511) in einem vergleichbaren Fall die gegenteilige Rechtsansicht vertreten hat.
  • BVerwG, 24.04.1978 - 7 B 111.77

    Schulorganisatorische Verwaltungsakte - Auflösung einer Schule - Vorläufiger

    Die sofortige Vollziehbarkeit derartiger verkehrsregelnder Anordnungen, die als Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen anzusehen sind (vgl. BVerwGE 27, 181 [182]) ergibt sich aus einer (zumindest entsprechenden) Anwendung des § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (Beschluß vom 7. November 1977 - BVerwG 7 B 135.77 - [NJW 1978, 656 = MDR 1978, 257] sowie Beschluß vom 3. April 1978 - BVerwG 7 C 26.78 -); dies setzt die Anwendbarkeit des § 80 Abs. 1 VwGO voraus.
  • BVerwG, 12.09.1988 - 2 C 35.88

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes - Überwiegendes

    Über diesen Antrag hat das Bundesverwaltungsgericht aufgrund der vom Kläger eingelegten Revision als Gericht der Hauptsache zu entscheiden (Beschlüsse vom 14. Januar 1975 - BVerwG 6 C 233/238.73 - und vom 3. April 1978 - BVerwG 7 C 26.78 - <DVBl. 1978, 538>).
  • BVerwG, 12.06.1984 - 2 C 12.84

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Entlassung aus

    Ein Antrag gemäß § 80 Abs. 6 VwGO auf Änderung der Beschlüsse der Vorinstanzen (Beschluß des Verwaltungsgerichts Hannover - II. Kammer Hildesheim - vom 11. Dezember 1979; Beschluß des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 1. Februar 1980 - 5 OVG B 3/80 -) über die vom Kläger begehrte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, über den das Bundesverwaltungsgericht als Gericht der Hauptsache zu befinden hätte (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 1975 - BVerwG 6 C 233/238.73 - und vom 3. April 1978 - BVerwG 7 C 26.78 - <DVBl. 1978, 538>), könnte in der Sache nicht durchdringen.
  • VGH Hessen, 03.05.1989 - 2 TH 93/89

    Sperrung einer Gemeindeverbindungsstraße, deren Rechtsnatur nicht geklärt ist -

    Ob die in Rede stehende Verkehrsregelung sogar als offensichtlich rechtswidrig angesehen werden muß mit der Folge, daß das öffentliche Interesse ohne weiteres hinter das individuelle Interesse des Rechtsmittelführers zurückzutreten hat (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. April 1978 -- 7 C 26.78 --, NJW 1978, 2211; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Rz. 1132), kann hier offenbleiben.
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