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   BGH, 10.02.1978 - I ZR 149/75   

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BGH, 10.02.1978 - I ZR 149/75 (https://dejure.org/1978,647)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1978 - I ZR 149/75 (https://dejure.org/1978,647)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1978 - I ZR 149/75 (https://dejure.org/1978,647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Herstellers - Unzulässiges Versperren von Bezugsquellen - Entfernung von an Golfrasenmähern vom Hersteller angebrachten Nummernschildern, um den Hersteller daran zu hindern den Lieferanten zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs; Entfernung von zur Überwachung von Geräten dienenden Nummernschildern

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2548 (Ls.)
  • MDR 1978, 638
  • GRUR 1978, 364
  • DB 1978, 784
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.1956 - I ZR 162/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.02.1978 - I ZR 149/75
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Dritter aufgrund einer Ermächtigung des Rechtsinhabers in gewillkürter Prozeßstandschaft auf Unterlassung klagen, wenn er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (vgl. BGH GRUR 1956, 279, 280 - olivin; BGH GRUR 1961, 635, 636, 637 - Stahlrohrstuhl).
  • BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70

    Teerspritzmaschinen

    Auszug aus BGH, 10.02.1978 - I ZR 149/75
    Ob die Klage auch deshalb gerechtfertigt ist, weil auf den vom Beklagten entfernten Schildern die Firmenbezeichnung und Anschrift der Firma T. wiedergegeben sind (BGH GRUR 1972, 558 - Teerspritzmaschine), bedarf keiner Erörterung.
  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56

    Werbung durch Massenverteilung von Warenproben

    Auszug aus BGH, 10.02.1978 - I ZR 149/75
    Bei der gebotenen Interessenabwägung haben etwaige dem Klagebegehren entgegenstehende Interessen des Beklagten zurückzutreten, da schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit auf dem Spiel stehen (vgl. BGH LM § 1 UWG Nr. 90 a; BGHZ 23, 365, 375, 376 [BGH 22.02.1957 - I ZR 68/56]- Süwa; Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 11. Aufl., Einl. UWG Anm. 308).
  • BGH, 27.02.1961 - I ZR 127/59

    Stahlrohrstuhl I

    Auszug aus BGH, 10.02.1978 - I ZR 149/75
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Dritter aufgrund einer Ermächtigung des Rechtsinhabers in gewillkürter Prozeßstandschaft auf Unterlassung klagen, wenn er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (vgl. BGH GRUR 1956, 279, 280 - olivin; BGH GRUR 1961, 635, 636, 637 - Stahlrohrstuhl).
  • BGH, 14.07.1965 - VIII ZR 121/64

    Prozessführungsbefugnis als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Klage -

    Auszug aus BGH, 10.02.1978 - I ZR 149/75
    Auch ein wirtschaftliches Interesse kann schutzwürdig sein (vgl. BGH NJW 1965, 1962 unter II, 2. Absatz).
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Dritter aufgrund einer Ermächtigung des Rechtsinhabers dann auf Unterlassung klagen, wenn er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (BGH, Urt. v. 10.2.1978 - I ZR 149/75, GRUR 1978, 364, 366 - Golfrasenmäher; Urt. v. 17.2.1983 - I ZR 194/80, GRUR 1983, 379, 381 - Geldmafiosi).

    Entstammt der geltend gemachte Anspruch einer Rechtsposition, die als solche oder zusammen mit dem dazugehörigen Geschäftsbetrieb des Berechtigten auf einen Dritten übertragen werden kann, so ist die Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung für zulässig zu erachten, wenn bei dem Ermächtigten aufgrund der besonderen Beziehungen zum Rechtsinhaber ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung festzustellen ist (BGH GRUR 1983, 379, 381 - Geldmafiosi; 1978, 364, 366 - Golfrasenmäher).

  • BGH, 05.05.1988 - I ZR 179/86

    Entfernung von Kontrollnummern II

    Zur Frage des Wettbewerbsverhältnisses zwischen Hersteller und Einzelhändler, wenn der Hersteller sich gegen einen Außenseiter seines - ohne zulässige Vertriebsbindung gehandhabten - Absatzsystems wendet, der Ware vertreibt, bei der die vom Hersteller angebrachten Kontrollnummern entfernt worden sind (Klarstellung zu BGH GRUR 1978, 364 - Golfrasenmäher).

    Soweit der Golfrasenmäher-Entscheidung (GRUR 1978, 364, 366) etwas anderes zu entnehmen ist, wird daran nicht festgehalten.

    Anders liegt es nur, wenn die Codierung auch Zwecken dient, die im allgemeinen Interesse liegen, wie dies in der Golfrasenmäher-Entscheidung des Senats im Hinblick auf die technische Überwachung gefährlicher Maschinen angenommen worden ist (BGH GRUR 1978, 364).

  • BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86

    Entfernung von Kontrollnummern I; Wettbewerbswidrigkeit des Entfernens von

    a) Der Senat hat in seinem Urteil vom 10. Februar 1978 - I ZR 149/75, GRUR 1978, 364 - Golfrasenmäher) die dort umstrittene Entfernung von Nummern- und Typenschildern von importierten Golfrasenmähern ungeachtet dadurch ermöglichter Vertriebsbeschränkungen als unrechtmäßig beurteilt, weil diese Schilder nach den Feststellungen des Berufungsgerichts für die Abwehr der Allgemeinheit durch den Betrieb solcher Geräte drohender Gefahren von Bedeutung waren.

    Anders liegt es nur, wenn die Codierung auch Zwecken dient, die im allgemeinen Interesse liegen, wie dies in der Golfrasenmäher-Entscheidung des Senats im Hinblick auf die technische Überwachung gefährlicher Maschinen angenommen worden ist (BGH Urt. vom 10. Februar 1978 - I ZR 149/75, aaO).

  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog.

    Handelt es sich dagegen nicht um solche höchstpersönlichen Rechte, die ihrem Wesen nach allein von demjenigen, dem sie erwachsen sind, geltend gemacht werden können, sondern um Rechte oder rechtlich geschützte Positionen, die zusammen mit den Ansprüchen, die sie schützen sollen, übertragbar sind - wie beispielsweise der Gewerbebetrieb zusammen mit dem Unterlassungsanspruch zum Schutz vor Kreditgefährdung oder vor Eingriffen in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb -, haben Rechtsprechung und Literatur, auch wenn die geltend zu machenden Ansprüche für sich allein nicht übertragbar sind, die Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung von Rechten zugunsten des materiell Berechtigten stets für zulässig erachtet unter der Voraussetzung, daß der Ermächtigte an der Rechtsverfolgung ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse hat (RGZ 86, 252, 254 = GRUR 1916, 69, 70 - Geschäftsübergang; RG MuW 1940, 32, 33 - Patent-Bremsbelag; BGH GRUR 1956, 279, 280 - Olivin; BGH GRUR 1960, 240 - Süßbier; BGH GRUR 1978, 364, 366 = WRP 1978, 364, 366 - Golfrasenmäher; BGH GRUR 1981, 658, 660 = WRP 1981, 457, 459 - Preisvergleich).
  • BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78

    Generelle Unterwerfung des Markenwarenvertriebs unter das Diskriminierungsverbot

    Dabei kann offen bleiben, ob bereits die Entfernung der Garantiekarten als rechtswidriger Eingriff in den Gewerbebetrieb der Beklagten zu werten ist (vgl. BGH GRUR 1978, 364 = WRP 1978, 364 - Golfrasenmäher zur Entfernung des Hersteller-Serien- und Gerätenummernschilds durch den Händler).
  • BGH, 29.09.1988 - I ZR 57/87

    Synthesizer

    Anders liegt es nur, wenn die Numerierung auch Zwecken dient, die im allgemeinen Interesse liegen, wie dies in der Golfrasenmäher-Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf die technische Überwachung gefährlicher Maschinen angenommen worden ist (BGH GRUR 1978, 364, 367).
  • BGH, 01.06.1988 - I ZR 83/87

    Wettbewerbsverhältnis zwischen Gewerbetreibenden verschiedener Wirtschaftsstufen

    In diesem Zusammenhang ist auch ausgesprochen worden, daß an einer anderen Beurteilung, wie sie etwa der Golfrasenmäher-Entscheidung (GRUR 1978, 364, 367) entnommen werden könnte, nicht festgehalten wird.
  • BPatG, 02.07.2013 - 33 W (pat) 45/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "KNUT - DER EISBÄR/Knud" - zur Geltendmachung von

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann ein Dritter aufgrund einer Ermächtigung des Rechtsinhabers Ansprüche aus gewerblichen Schutzrechten geltend machen, wenn er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (BGH GRUR 1990, 361 (362) - Kronenthaler, BGH GRUR 1978, 364 (366) - Golfrasenmäher; GRUR 1983, 379 (381) - Geldmafiosi; vgl. Begr.
  • OLG Naumburg, 23.07.1998 - 7 U (Hs) 4/98

    Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches;

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  • BGH, 26.05.1988 - I ZR 238/86

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Entfernung von Kontrollnummern bei Fehlen

    Anders liegt es nur, wenn die Codierung auch Zwecken dient, die im allgemeinen Interesse liegen, wie dies in der Golfrasenmäher-Entscheidung des Senats im Hinblick auf die technische Überwachung gefährlicher Maschinen angenommen worden ist (BGH GRUR 1978, 364).
  • LG Düsseldorf, 04.08.1998 - 4 O 476/96

    RockShox-Federgabel

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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.1978 - III ZR 160/75   

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https://dejure.org/1978,1850
BGH, 09.02.1978 - III ZR 160/75 (https://dejure.org/1978,1850)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1978 - III ZR 160/75 (https://dejure.org/1978,1850)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1978 - III ZR 160/75 (https://dejure.org/1978,1850)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beauftragung eines Universitätsinstituts mit der Typenprüfung eines Gaskochgerätes - Zuständigkeit der Gewerbeschutzämter für die Durchführung des Maschinenschutzgesetzes - Sachbefugnis (Passivlegitimation) der beklagten Universität - Entfaltung hoheitlicher Tätigkeit - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; MaschinenschutzG vom 24.6.1968 (BGBl I S. 717) § 5; AV z. MaschinenschutzG vom 27.10.1970 (BAnz Nr. 205 S. 1) § 6

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2548
  • MDR 1978, 1004
  • VersR 1978, 518
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 48/62

    Prüfingenieur für Baustatik

    Auszug aus BGH, 09.02.1978 - III ZR 160/75
    Daher liegen hier die Dinge anders als bei dem Prüfingenieur für Baustatik und dem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr, deren Handeln der Bundesgerichtshof nach Amtshaftungsgrundsätzen beurteilt hat (BGHZ 39, 358, 362; 49, 108, 112 ff; BGH NJW 1973, 458 = LM § 839 (Cb) BGB Nr. 24).
  • BGH, 30.11.1967 - VII ZR 34/65

    Haftung für Amtspflichtverletzungen eines amtlich anerkannten Sachverständigen im

    Auszug aus BGH, 09.02.1978 - III ZR 160/75
    Daher liegen hier die Dinge anders als bei dem Prüfingenieur für Baustatik und dem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr, deren Handeln der Bundesgerichtshof nach Amtshaftungsgrundsätzen beurteilt hat (BGHZ 39, 358, 362; 49, 108, 112 ff; BGH NJW 1973, 458 = LM § 839 (Cb) BGB Nr. 24).
  • BGH, 11.01.1973 - III ZR 32/71

    Drittbezogenheit von Amtspflichten eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus BGH, 09.02.1978 - III ZR 160/75
    Daher liegen hier die Dinge anders als bei dem Prüfingenieur für Baustatik und dem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr, deren Handeln der Bundesgerichtshof nach Amtshaftungsgrundsätzen beurteilt hat (BGHZ 39, 358, 362; 49, 108, 112 ff; BGH NJW 1973, 458 = LM § 839 (Cb) BGB Nr. 24).
  • BGH, 24.05.1973 - III ZR 178/70

    Klage auf Schadensersatz infolge Vornahme einer Amtspflichtverletzung - Ausübung

    Auszug aus BGH, 09.02.1978 - III ZR 160/75
    Das Institut ist freilich eine anstaltlich organisierte, nicht rechtsfähige Einheit im Rahmen der rechtsfähigen (§ 10 Abs. 1 Hochschulgesetz für Baden-Württemberg) Universität (Wolff/Bachof VerwR II 4. Aufl. 1976 § 93 V c 5 S. 308; Senatsurteil in NJW 1973, 1650 = LM § 839 (A) BGB Nr. 36 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 09.02.1978 - III ZR 160/75
    Daher ist an sich der Senat berufen, die in der Vorinstanz unterbliebene Auslegung des Schriftwechsels zwischen den Parteien selbst vorzunehmen (vgl. BGHZ 65, 107, 112), jedoch fehlt es im Berufungsurteil an den erforderlichen Feststellungen zur Frage der Vertretungsbefugnis.
  • BGH, 28.10.1976 - III ZR 155/74

    Haftung einer Gemeinde gegenüber einem Anschlussnehmer für die schädigenden

    Auszug aus BGH, 09.02.1978 - III ZR 160/75
    Es stand der Beklagten frei, das Benutzungsverhältnis zu den Auftraggebern, die die Dienste des Instituts in Anspruch nahmen, öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich auszugestalten (vgl. Senatsurteile in NJW 1977, 197 m. Anm. Palder S. 954 = WM 1977, 294; vom 13. Oktober 1977 - III ZR 122/75 und vom 15. Dezember 1977 - III ZR 118/75; Wolff/Bachof a.a.O. § 99 V a 1, 2; Salzwedel in Erichsen/Martens Allg.
  • BGH, 13.10.1977 - III ZR 122/75

    Schäden an einem Haus auf Grund der Undichte eines Abwasserkanals -

    Auszug aus BGH, 09.02.1978 - III ZR 160/75
    Es stand der Beklagten frei, das Benutzungsverhältnis zu den Auftraggebern, die die Dienste des Instituts in Anspruch nahmen, öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich auszugestalten (vgl. Senatsurteile in NJW 1977, 197 m. Anm. Palder S. 954 = WM 1977, 294; vom 13. Oktober 1977 - III ZR 122/75 und vom 15. Dezember 1977 - III ZR 118/75; Wolff/Bachof a.a.O. § 99 V a 1, 2; Salzwedel in Erichsen/Martens Allg.
  • BGH, 15.12.1977 - III ZR 118/75

    Schadensersatz wegen Infektion von Rindern - Verletzung eines

    Auszug aus BGH, 09.02.1978 - III ZR 160/75
    Es stand der Beklagten frei, das Benutzungsverhältnis zu den Auftraggebern, die die Dienste des Instituts in Anspruch nahmen, öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich auszugestalten (vgl. Senatsurteile in NJW 1977, 197 m. Anm. Palder S. 954 = WM 1977, 294; vom 13. Oktober 1977 - III ZR 122/75 und vom 15. Dezember 1977 - III ZR 118/75; Wolff/Bachof a.a.O. § 99 V a 1, 2; Salzwedel in Erichsen/Martens Allg.
  • BGH, 31.03.2011 - III ZR 339/09

    Amtshaftung: Prüftätigkeit einer anerkannten "GS-Stelle" als Ausübung eines

    Sie lässt sich bereits nach Maßgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung (Urteile vom 9. Februar 1978 - III ZR 160/75, NJW 1978, 2548 und 14. Mai 2009 - III ZR 86/08, BGHZ 181, 65) eindeutig beantworten, so dass es keiner neuen grundsätzlichen Entscheidung bedarf.

    Dies hat der Senat (Urteil vom 9. Februar 1978, aaO S. 2549) im Zusammenhang mit der Ausstellung bzw. der Zuteilung eines Prüfzeichens durch eine anerkannte Prüfstelle ausgesprochen, die den Verzicht auf eine nähere Prüfung der Arbeitsmittel auf ihre sicherheitstechnische Beschaffenheit durch die zuständige Landesbehörde zur Folge hatte (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über technische Arbeitsmittel vom 27. Oktober 1970, BAnz. Nr. 205 S.1).

  • OLG München, 30.07.2009 - 23 U 2005/08

    Werkvertrag: Schadenersatzanspruch wegen der Verletzung von Prüfpflichten im

    Die Prüftätigkeit der Beklagten nach § 7 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz- GPSG) stellt keine hoheitliche Tätigkeit dar (vgl. BGH NJW 1978, 2548, 2549; OLG Hamm Urteil vom 27.06.1990, Az. 11 U 51/90).
  • BGH, 08.10.1992 - I ZR 205/90

    EWG-Baumusterprüfung - Wettbewerbsförderungsabsicht

    Eine solche, besteht darin, daß der Beklagte die EWG-Baumusterprüfung nur im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Prüfstelle im Sinne des § 3 Abs. 4 Gerätesicherheitsgesetz (GS-Prüfung) anbietet und durchführt, die er - ebenfalls als privatrechtlicher Sachverständiger (vgl. BGH, Urt. v. 9.2. 1978 - III ZR 160/75, NJW 1978, 2548, 2549; Peine, Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz), § 3 Rdn. 127) - in Erfüllung der ihm gemäß § 546 RVO obliegenden Aufgaben des Arbeits- und Unfallschutzes unbeanstandet unentgeltlich vornimmt (vgl. Schreiben des Bundeskartellamts vom 5.9. 1978).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2000 - 1 U 25/99

    Prüfung der automatischen Feuerlöschanlage eines Bürogebäudes durch einen

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