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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1977 - 1 StR 287/77   

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https://dejure.org/1977,1616
BGH, 15.11.1977 - 1 StR 287/77 (https://dejure.org/1977,1616)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1977 - 1 StR 287/77 (https://dejure.org/1977,1616)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1977 - 1 StR 287/77 (https://dejure.org/1977,1616)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung eines Mitangeklagten als Nebenkläger - Zulassung als Nebenkläger in einem Verfahren, in dem derjenige selbst Mittäter oder Teilnehmer ist, und gegen den die öffentliche Klage erhoben wurde und noch nicht erledigt ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 330
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 19.03.1892 - 3089/91

    Darf ein Mitangeklagter gegen den anderen als Nebenkläger in derselben

    Auszug aus BGH, 15.11.1977 - 1 StR 287/77
    Zwar kann unter Umständen auch ein Mitangeklagter Nebenkläger sein; jedoch läßt sich die Vereinbarkeit der prozessualen Stellung als Mitangeklagter und als Nebenkläger nicht nach allgemeinen Gesichtspunkten entscheiden, sondern es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an (RGSt 22, 421, 422).
  • OLG Hamm, 22.10.2020 - 5 RVs 83/20

    Zur Garantenstellung einer Jugendamtsmitarbeiterin

    Einigkeit besteht aber auch darüber, dass jemand nicht als Nebenkläger zugelassen werden kann, wenn das Verfahren eine Tat zum Gegenstand hat, wegen der gegen ihn selbst als Mittäter oder Teilnehmer (§§ 25 bis 27 StGB) die öffentliche Klage erhoben und noch nicht erledigt ist (BGH, Beschluss vom 15. November 1977 - 1 StR 287/77 = NJW 1978, 330, beck-online; Valerius in: MüKoStPO, 1. Aufl. 2019, StPO § 395 Rn. 36 m. w. N.).
  • OLG Rostock, 26.03.2012 - I Ws 77/12

    Zulässigkeit der Nebenklage: Freispruch des Angeklagten als Intention des

    So ist nach BGH NJW 1978, 330 die Nebenklage jedenfalls in dem Verfahren ausgeschlossen, das gegen den Antragsteller selbst wegen derselben Tat als Mittäter oder Teilnehmer anhängig ist.
  • BGH, 05.07.2005 - 3 StR 199/05

    Revision der Nebenklage (Statthaftigkeit; zum Anschluss berechtigendes Delikt);

    Da sich die Nebenklage nicht auf Taten des Angeklagten B. bezieht, an denen eine Mittäterschaft oder Beteiligung des Nebenklägers in Betracht kommt, steht der Nebenklage nicht entgegen, daß der Nebenkläger wegen einer anderen Tat in demselben Verfahren mitangeklagt ist (vgl. BGH NJW 1978, 330; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 395 Rdn. 27).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.1977 - 3 StR 454/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,2022
BGH, 09.11.1977 - 3 StR 454/77 (https://dejure.org/1977,2022)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1977 - 3 StR 454/77 (https://dejure.org/1977,2022)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1977 - 3 StR 454/77 (https://dejure.org/1977,2022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach wirksamem Rechtsmitelverzicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 330
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 09.11.1977 - 3 StR 454/77
    Anhaltspunkte dafür, daß der Rechtsmittelverzicht unwirksam sein könnte (vgl. BGHSt 18, 257, 259; 19, 101, 103), sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines

    Auszug aus BGH, 09.11.1977 - 3 StR 454/77
    Anhaltspunkte dafür, daß der Rechtsmittelverzicht unwirksam sein könnte (vgl. BGHSt 18, 257, 259; 19, 101, 103), sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 25.04.2012 - 1 StR 80/12

    Unzulässige Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht

    Hat der Verurteilte wirksam einen Rechtsmittelverzicht erklärt, ist die Rechtsmitteleinlegung seines Verteidigers nach eingetretener Rechtskraft des Urteils unwirksam (vgl. u.a. BGH NStZ 1986, 208; BGH NJW 1978, 330).
  • BGH, 17.05.2010 - 5 StR 350/09

    Wirksame Rücknahme der Revision

    Bei dieser Sachlage ist für die am 16. März 2010 begehrte Wiedereinsetzung und Revisionseinlegung kein Raum (vgl. BGH NJW 1978, 330).
  • OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ws 216/01

    Rechtsmittelverzicht, unzulässiges Rechtsmittel, Rechtsmittelrücknahme,

    Dieser Verzicht schließt u.a. auch die Wiedereinsetzung wegen Versäumung von Rechtsmittelfristen aus (vgl. u.a. BGH NJW 1978, 330; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 302 Rn. 26 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.10.1981 - 1 StR 646/81

    Rücknahme, Widerruf oder Anfechtung eines Rechtsmittelverzichts -

    Auch die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt unter diesen Umständen nicht in Betracht (BGH NJW 1978, 330; BGH, Beschlüsse vom 07.10.1976 - 4 StR 489/76; 01.07.1980 - 4 StR 347/80; 20.08.1980 - 2 StR 284/80; OLG Stuttgart Justiz 1971, 359).
  • BGH, 04.07.1978 - 4 StR 331/78

    Zur Rücknahme einer vom Verteidiger eingelegten Revision - Zur Bindungswirkung

    Die Rücknahme umfaßt auch das vom Verteidiger eingelegte Rechtsmittel (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1977 - 4 StR 633/77 - vgl. auch BGH, Beschluß vom 9. November 1977 - 3 StR 454/77 -).".
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