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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1977 - 4 StR 451/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,976
BGH, 13.10.1977 - 4 StR 451/77 (https://dejure.org/1977,976)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1977 - 4 StR 451/77 (https://dejure.org/1977,976)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1977 - 4 StR 451/77 (https://dejure.org/1977,976)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht - Einbeziehung einer Jugendstrafe nach Begehung einer Erwachsenenstraftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 295
  • NJW 1978, 384
  • MDR 1978, 242
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 107/60
    Auszug aus BGH, 13.10.1977 - 4 StR 451/77
    Der Umstand, daß die Jugendverfehlung erst nach dem Eintritt der Volljährigkeit und nach der Begehung der Erwachsenenstraftat abgeurteilt wird, kann nicht dazu führen, daß auf die Erwachsenentat entgegen dem erklärten Willen des Gesetzgebers noch Jugendstrafrecht angewendet wird, weil etwa die frühere Jugendverfehlung als schwerer im Sinne des § 32 JGG angesehen werden muß (BGHSt 14, 287).
  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    § 105 Abs. 2 JGG hat die Möglichkeit zu einer "gleichzeitigen Aburteilung« und einheitlichen Bewertung verschiedener Taten und damit eine Erweiterung des Anwendungsbereichs von § 32 JGG geschaffen (vgl. auch BGH, NJW 1978, 384).
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89

    Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei

    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof die Zulässigkeit einer derartigen Zusammenfassung von Jugend- und Freiheitsstrafen bisher verneint (BGHSt 10, 100, 103; 14, 287; 27, 295, 296; BGH, Urteile vom 10. Oktober 1978 - 4 StR 444/78 -, bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79], und vom 21. November 1978 - 1 StR 546/78 -, bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; ebenso OLG Schleswig NStZ 1987, 225; dieser Rechtsprechung zustimmend Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe, 1987, Rdn. 267; Stree in Schönke/ Schröder StGB 23. Aufl. § 55 Rdn. 34; Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 55 StGB Rdn. 33).
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 573/93

    Anwendung von Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht bei der Strafbildung

    Das Urteil des 4. Strafsenats NJW 1978, 384 steht der hiesigen Entscheidung nicht entgegen; denn dort hatte der Angeklagte die abzuurteilenden Taten als Jugendlicher begangen, so daß allein Jugendstrafrecht anzuwenden war.
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89

    Verfolgung weiterer Taten nach Verhängung der Höchstjugendstrafe

    Denn § 32 JGG eröffnet bei Straftaten in verschiedenen Altersstufen die einheitliche Anwendung von Jugendrecht (Einheitsjugendstrafe) oder Erwachsenenrecht (Gesamtstrafe) nur, wenn die mehreren Straftaten gleichzeitig abgeurteilt werden (BGHSt 14, 287; 27, 295, 296; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NStZ 1987, 24).
  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 298/79

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung - Verurteilung wegen Diebstahls

    Nach dieser Vorschrift ist es nicht statthaft, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden ist, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (BGH, Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75; BGH, Urteile vom 23. März 1977 - 2 StR 8/77 - und vom 13. Oktober 1977 - 4 StR 451/77).
  • OLG Bremen, 14.02.1992 - Ws 6/92

    Voraussetzungen für die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe; Möglichkeit

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  • BGH, 10.11.1988 - 1 StR 498/88
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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.1977 - 4 StR 395/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,2757
BGH, 22.11.1977 - 4 StR 395/77 (https://dejure.org/1977,2757)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1977 - 4 StR 395/77 (https://dejure.org/1977,2757)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1977 - 4 StR 395/77 (https://dejure.org/1977,2757)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 146 StPO (Strafprozessordnung)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 384
  • MDR 1978, 242
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.05.1976 - 3 StR 100/76

    Revisionsbegründung durch einen nach § 146 Strafprozessordnung (StPO)

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 4 StR 395/77
    Das hat allerdings nicht die Unwirksamkeit der Verteidigerbestellung und der bisher von Rechtsanwalt Wittmann für den Angeklagten F. vorgenommenen Prozeßhandlungen zur Folge (BGHSt 26, 291; 26, 335, 336/37).

    So geht ersichtlich auch der 3. Strafsenat in BGHSt 26, 291, 292 und 26, 335 davon aus, daß die Bestellung zum Pflichtverteidiger insoweit keine andere Beurteilung rechtfertigt; in BGHSt 27, 22, 23 wird dies ausdrücklich gesagt.

  • BGH, 13.10.1976 - 3 StR 100/76

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Verbot gemeinschaftlicher

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 4 StR 395/77
    Auch beim Pflichtverteidiger führt der Verstoß gegen § 146 StPO zur Unwirksamkeit bereits derjenigen Prozeßhandlung, die den unmittelbaren Anlaß zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verteidigung und damit zur Zurückweisung des Verteidigers gegeben hat (Bestätigung von BGHSt 27, 22, 23).

    So geht ersichtlich auch der 3. Strafsenat in BGHSt 26, 291, 292 und 26, 335 davon aus, daß die Bestellung zum Pflichtverteidiger insoweit keine andere Beurteilung rechtfertigt; in BGHSt 27, 22, 23 wird dies ausdrücklich gesagt.

  • BGH, 30.06.1976 - 2 StR 44/76

    Zulässigkeit einer gemeinschaftlichen Verteidigung mehrerer Beschuldigter -

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 4 StR 395/77
    Sie vermag aber nicht das Gesetz (§ 146 StPO) unwirksam zu machen und gar dazu zu führen, daß selbst das Rechtsmitteigericht den Verstoß gegen die Vorschrift unbeachtet lassen müßte, dasselbe Rechtsmittelgericht, das auf eine entsprechende Verfahrensrüge im Revisionsrechtszug das Urteil aufzuheben hätte (vgl. BGHSt 26, 367, 372).

    Daß das Urteil gegen den Mitangeklagten P. inzwischen rechtskräftig geworden ist, ändert am Ergebnis nichts (vgl. BGHSt 26, 367, 370/71 und BVerfG NJW 1977, 800).

  • BGH, 27.02.1976 - StB 8/76

    Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Zulässigkeit einer von dem im

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 4 StR 395/77
    Das hat allerdings nicht die Unwirksamkeit der Verteidigerbestellung und der bisher von Rechtsanwalt Wittmann für den Angeklagten F. vorgenommenen Prozeßhandlungen zur Folge (BGHSt 26, 291; 26, 335, 336/37).

    So geht ersichtlich auch der 3. Strafsenat in BGHSt 26, 291, 292 und 26, 335 davon aus, daß die Bestellung zum Pflichtverteidiger insoweit keine andere Beurteilung rechtfertigt; in BGHSt 27, 22, 23 wird dies ausdrücklich gesagt.

  • BVerfG, 21.01.1977 - 2 BvR 1260/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Verbots sukzessiver

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 4 StR 395/77
    Daß das Urteil gegen den Mitangeklagten P. inzwischen rechtskräftig geworden ist, ändert am Ergebnis nichts (vgl. BGHSt 26, 367, 370/71 und BVerfG NJW 1977, 800).
  • BGH, 15.03.1983 - 5 StR 51/83

    Verbot der Mehrfachverteidigung

    Ihr steht § 146 StPO entgegen; dieses Verbot der Mehrfachverteidigung gilt auch für den bestellten Verteidiger (BGH in NJW 1978, 384).
  • BGH, 23.08.1978 - 2 StR 313/78

    Zur Revisionseinlegung durch einen gemeinschaftlichen Verteidiger

    Ferner kommt es nicht auf den Umfang der Tätigkeit von Rechtsanwalt R. für W. an (vgl. den zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluß des BGH vom 21. Juni 1978 - 1 BJs 126/77 / StB 132/78. Schließlich steht der Anwendung des § 146 StPO nicht entgegen, daß Rechtsanwalt R. nicht Wahl- sondern Pflichtverteidiger des Angeklagten ist (BGH NJW 1978, 384).
  • BGH, 15.08.1979 - 2 StR 339/79

    Verbot der Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch einen gemeinschaftlichen

    Die Anwendung dieser Vorschrift wird auch nicht dadurch gehindert, daß Rechtsanwalt Be. vorliegenden Verfahren nicht Wahl- sondern Pflichtverteidiger des Angeklagten ist (BGH NJW 1978, 384).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1977 - 3 StR 442/77   

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https://dejure.org/1977,2676
BGH, 25.11.1977 - 3 StR 442/77 (https://dejure.org/1977,2676)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1977 - 3 StR 442/77 (https://dejure.org/1977,2676)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1977 - 3 StR 442/77 (https://dejure.org/1977,2676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrags über die Aufhebung der vorläufigen Enziehung einer Fahrerlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 384
  • NStZ 1981, 94
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 13.09.1977 - 3 Ws 160/77
    Auszug aus BGH, 25.11.1977 - 3 StR 442/77
    Dieser Antrag ist durch Beschluß des Landgerichts vom 16. August 1977 - 2 KLs 5/77 - abgelehnt, die Beschwerde des Angeklagten hiergegen durch Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 13. September 1977 - 3 Ws 160/77 - aus den Erwägungen des in MDR 1977, 948 abgedruckten Beschlusses desselben Gerichts verworfen worden.
  • OLG Celle, 25.06.1976 - 1 Ss 283/76
    Auszug aus BGH, 25.11.1977 - 3 StR 442/77
    Dieser Antrag, mit dem er die Aufhebung des auf § 111 a StPO gestützten Beschlusses des Amtsgerichts Mosbach vom 9. März 1977 über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis begehrt, ist unzulässig (vgl. OLG Celle NJW 1977, 160 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Koblenz, 19.12.2007 - 1 Ss 339/07

    Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis durch das

    Eine solche Entscheidung kommt nicht bereits deshalb in Betracht, weil die vom Amtsgericht in seinem Urteil vom 24. Juli 2007 verhängte Sperrfrist von 3 Monaten bereits abgelaufen ist (BGH NJW 1978, 384; OLG Koblenz MDR 1986, 871 ).
  • OLG Stuttgart, 06.03.1998 - 2 Ss 86/98
    Über diese Fallgestaltungen hinaus ist der Senat als Revisionsgericht für die Entscheidung über die Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nicht zuständig; ein dahingehender Antrag wäre unzulässig (BGH NJW 1978, 384).
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