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   BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77   

Volltextveröffentlichungen

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    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Berufungsverfahren

Verfahrensgang

  • LG Krefeld, 12.05.1977 - 3 S 56/77
  • BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 46, 315
  • NJW 1978, 413



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Wird zitiert von ... (33)  

  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02  

    Verfahrensrecht - Verletzung rechtlichen Gehörs

    Da die Beklagte in der Berufungserwiderung auf ihr Vorbringen aus erster Instanz Bezug genommen hat, ist die Nichtberücksichtigung ihres Vorbringens aus dem ersten Rechtszug als Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zu qualifizieren (vgl. BVerfGE 46, 315, 319 f; 60, 305, 311; 70, 288, 295; BVerfG, NJW 1992, 495; auch BVerfG, NJW-RR 1995, 828).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83  

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Das Bundesverfassungsgericht hat es als Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG angesehen, wenn ein Vorbringen des Beklagten in erster Instanz für deren klageabweisendes Urteil unerheblich geblieben ist, dieses vom Kläger angegriffen wird, das Berufungsgericht dem Berufungsbegehren stattgeben will und daher das Verteidigungsvorbringen des Beklagten in erster Instanz nunmehr für die Entscheidung erheblich wird (vgl. BVerfGE 46, 315 (320)).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78  

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Art. 103 Abs. 1 GG soll als Prozeßgrundrecht sicherstellen, daß die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht; es gewährt allerdings keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfGE 21, 191 [194]; 22, 267 [273]; 24, 203 [213]; 27, 248 [251]; 36, 92 [97 f.]; 40, 101 [105]; 46, 315 [319]).
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