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   OLG München, 02.02.1978 - 4 UF 16/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2545
OLG München, 02.02.1978 - 4 UF 16/78 (https://dejure.org/1978,2545)
OLG München, Entscheidung vom 02.02.1978 - 4 UF 16/78 (https://dejure.org/1978,2545)
OLG München, Entscheidung vom 02. Februar 1978 - 4 UF 16/78 (https://dejure.org/1978,2545)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Verlängerung der Frist zur Räumung der früheren Ehewohnung; Sachliche Zuständigkeit für einen Räumungsaufschub bei der Zuteilung der Ehewohnung; Zuständigkeit des Familiengerichts oder des Vollstreckungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 548
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 03.01.1980 - 15 WF 360/79

    Entscheidung über die Räumungsfrist im Ehewohnungszuteilungsverfahren ;

    Der Senat hält diese seine nur in der Literatur vereinzelt vertretene Meinung (vgl. Hoffmann/Stephan, EheG 2. Aufl. § 5 HausrVO Rdn. 29 und § 15 HausrVO Rdn. 3; Schmidt- Futterer, NJW 1968, 143) über die Rechtsgrundlage der Bewilligung einer Räumungsfrist in dem Verfahren nach der Hausratsverordnung nicht mehr aufrecht; mit der herrschenden Meinung ist vielmehr davon auszugehen, daß die Entscheidung über die Räumungsfrist in dem Ehewohnungszuteilungsverfahren von den Familiengerichten gemäß § 15 HausrVO zu treffen ist (vgl. OLG München NJW 1978, 548; OLG Karlsruhe Justiz 1979, 438, jeweils mwN).

    b) In der Rechtsprechung ist als Rechtsmittel gegen die nachträgliche Bewilligung, Verlängerung oder Versagung einer Räumungsfrist durch das Familiengericht gemäß §§ 15, 17 Abs. 1 und 2 HausrVO die befristete Beschwerde gemäß §§ 621e Abs. 1 und 3, 621 Abs. 1 Nr. 7, 515, 519 Abs. 1 und 2 ZPO für zulässig erachtet worden (vgl. OLG München NJW 1978, 548; OLG Karlsruhe Justiz 1979, 438).

  • OLG Dresden, 31.03.2005 - 21 WF 214/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Abänderung einer Entscheidung über die

    Im Hausratsverfahren sind die Vorschriften des § 765a ZPO auf Gewährung von Räumungsschutz nicht anwendbar, ebenso wenig wie die Vorschrift des § 721 ZPO , da im Abänderungsverfahren anhand von § 2 HausratVO über den Begriff der unbilligen Härte bereits spezielle Schutzvorschriften enthalten sind (OLG München, NJW 1978, 548; OLG Stuttgart, FamRZ 1980, 467; MünchKomm/BGB, 4. Aufl., § 15 HausratVO, Rz. 5; Schröder/Bergschneider, Familienvermögensrecht, Rz. 3.297).
  • LG Berlin, 05.03.1997 - 4 O 167/96

    Kabelschaden bei Tiefbauarbeiten: Technischer Minderwert?

    So haftet der Vermieter eines Baukrans nicht für Schäden, die ein im Rahmen des Dienstverschaffungsvertrages auf der Baustelle des Mieters eingesetzter Kranführer bei Arbeiten in der Nähe einer Starkstromleitung anrichtet (OLG Hamm, NJW 1978, S. 548; OLG Düsseldorf, VersR 1979, S. 674).
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