Rechtsprechung
   BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,25
BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 (https://dejure.org/1977,25)
BVerfG, Entscheidung vom 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 (https://dejure.org/1977,25)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Oktober 1977 - 2 BvR 42/76 (https://dejure.org/1977,25)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,25) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 46, 166
  • NJW 1978, 693
  • MDR 1978, 200
  • DVBl 1978, 172
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (1019)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
    Aus dem Wortlaut des Art. 19 Abs. 4 GG läßt sich zwar über die Notwendigkeit der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, dessen Aufgabe es ist, den Zeitraum bis zur endgültigen Entscheidung im ordentlichen Verfahren durch eine schnelle Zwischenregelung zu überbrücken, nichts entnehmen, doch hat das Bundesverfassungsgericht bei mehreren Anfechtungssachen aus der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit wiederholt betont, daß Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit beinhaltet, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes garantiert (vgl. BVerfGE 35, 263 (274); 35, 382 (401) m.w.N.).

    Von ihr muß daher ausgegangen werden (BVerfGE 35, 263 (280)).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
    Aus dem Wortlaut des Art. 19 Abs. 4 GG läßt sich zwar über die Notwendigkeit der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, dessen Aufgabe es ist, den Zeitraum bis zur endgültigen Entscheidung im ordentlichen Verfahren durch eine schnelle Zwischenregelung zu überbrücken, nichts entnehmen, doch hat das Bundesverfassungsgericht bei mehreren Anfechtungssachen aus der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit wiederholt betont, daß Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit beinhaltet, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes garantiert (vgl. BVerfGE 35, 263 (274); 35, 382 (401) m.w.N.).
  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
    Darüber hinaus hat es festgestellt, Art. 19 Abs. 4 GG gebiete, soweit als möglich zu verhindern, daß durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme Tatsachen geschaffen werden, die auch dann, wenn sich die Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (BVerfGE 37, 150 (153)).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    bb) Der allgemeine Justizgewährungsanspruch soll den Rechtsuchenden so weit wie möglich auch davor bewahren, dass durch die sofortige Vollziehung einer Maßnahme Tatsachen geschaffen werden, die für den Fall, dass sich die Maßnahme als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 35, 263 [274]; - 37, 150 [153]; - 46, 166 [178]; - 51, 268 [284]; - 65, 1 [70]; - 67, 43 [58]; - 79, 69 [74]; - 93, 1 [13]).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Der Bürger hat einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 113, 273 ), wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um Eingriffe in geschützte Rechtspositionen oder die Versagung gesetzlich eingeräumter Leistungsansprüche handelt (vgl. BVerfGE 31, 33 ; 46, 166 ; 60, 253 ; 79, 69 ; 116, 1 ).
  • BFH, 09.07.2020 - VII S 23/20

    Pfändung der Corona-Soforthilfe ist unzulässig

    Etwas anderes gilt jedoch im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) dann, wenn ohne vorläufigen Rechtsschutz schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.1977 - 2 BvR 42/76, BVerfGE 46, 166, und vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88, BVerfGE 79, 69; Senatsbeschluss vom 27.01.2016 - VII B 119/15, BFH/NV 2016, 1586, Rz 39).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht