Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 19.01.1978

Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.09.1977 - 17 W 203/77   

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OLG Köln, 07.09.1977 - 17 W 203/77 (https://dejure.org/1977,1908)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.09.1977 - 17 W 203/77 (https://dejure.org/1977,1908)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. September 1977 - 17 W 203/77 (https://dejure.org/1977,1908)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenschuldner eines Rechtsanwalts im Falle des Tätigwerdens im Armenrechtsverfahren ; Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall ; Haftpflichtversicherung für den Halter und den mitversicherten Fahrer; Zustandekommen oder Nichtzustandekommen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 896
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 15.04.1975 - BT-Drs 7/3498
    Auszug aus OLG Köln, 07.09.1977 - 17 W 203/77
    Diese Absicht des Gesetzgebers (vgl. Lappe a.a.O. Fußnoten 3-7 zu den Materialien, insbesondere die Stellungnahme des Bundesrates BT-Dr 7/3498) ist im Gesetz deutlich zum Ausdruck gekommen, und zwar durch die gegenüber § 6 BRAGO a.F. eingetretene Änderung, daß die Erhöhung auch dann eintritt, wenn die Aufträge gleichzeitig erteilt werden.
  • LG Düsseldorf, 10.12.2018 - 4a O 142/17

    Rechtsanwaltsvergütung

    Wer Auftraggeber ist, bestimmt sich nach den vertraglichen Beziehungen zu dem Rechtsanwalt (OLG Köln, NJW 1978, 896, 897).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 15 U 37/17

    Vergütungsansprüche für rechts- und patentanwaltliche Beratungsleistungen

    In diesem Zusammenhang verweist die Klägerin selbst richtig darauf, dass die im Prozess vertretene Partei nicht notwendigerweise identisch mit der Auftraggeberin des Anwalts sein muss (vgl. OLG Köln NJW 1978, 896 (897)).
  • OLG Köln, 16.04.1987 - 17 W 186/85
    Wegen der Überlegungen des Senats zu der Auslegung des Begriffs des Auftraggebers iSv § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO wird ergänzend auf die Entscheidungen vom 7. September 1977 (NJW 1978, 896) sowie die in JurBüro 1979, 1815 und JurBüro 1980, 1507 veröffentlichten Entscheidungen Bezug genommen (s. auch Mümmler, JurBüro 1978, 1170).
  • FG Rheinland-Pfalz, 31.10.2001 - 4 Ko 1858/00

    Ermittlung des Auftraggebers bei der Vergütungsfestsetzung nach § 19 BRAGO

    Der Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 19 Abs. 1 BRAGO kann zwar nicht nur gegen die vertretene Prozesspartei, sondern auch gegen einen Dritten gerichtet werden, der den Rechtsanwalt im eigenen Namen beauftragt hat (von Eicken in: Gerold / Schmidt / von Eicken / Madert, BRAGO , 13. Aufl. 1997, § 19 Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 7. September 1977, NJW 1978, 896; OLG München 11, Zivilsenat, Beschluss vom 17. Juli 1998 11 W 1953/98, MDR 1998, 1373).
  • OVG Bremen, 20.02.1980 - 1 B 1/80

    Voraussetzungen der Erhöhungsgebühr bei mehreren Auftraggebern; Auslegung und

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.01.1978 - 1 UF 639/77   

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OLG Frankfurt, 19.01.1978 - 1 UF 639/77 (https://dejure.org/1978,1887)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.01.1978 - 1 UF 639/77 (https://dejure.org/1978,1887)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Januar 1978 - 1 UF 639/77 (https://dejure.org/1978,1887)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 896
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77

    Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen

    Nicht nur in Übergangsfällen (vgl. die Senatsbeschlüsse FamRZ 1978, 227, 231 und 329), sondern auch in Verfahren, die erst nach dem 30. Juni 1977 anhängig geworden sind, hat der Senat nun schon mehrfach ausgesprochen, daß die Entscheidungszuständigkeit des Oberlandesgerichts (Familiensenats) als Berufungs- oder Beschwerdegerichts gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GVG nicht davon abhängt, daß in erster Instanz das Familiengericht entschieden hat; es kommt vielmehr allein auf den sachlichen Gegenstand des Verfahrens an, also auf die Qualifizierung der Streitigkeit als Familiensache (Senatsbeschlüsse FamRZ 1978, 330 = NJW 1978, 1112; FamRZ 1978, 674 = NJW 1978, 1924 und NJW 1978, 1925; insoweit im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf FamRZ 1978, 198; OLG Frankfurt NJW 1978, 896; OLG Hamm FamRZ 1978, 355 sowie der vorliegend angefochtene Beschluß, veröffentlicht in FamRZ 1978, 197; Kissel NJW 1977, 1034, 1035; Thomas/Putzo ZPO 10. Aufl., § 119 GVG Anm. 2 a bb).
  • BGH, 28.06.1978 - IV ZB 82/78

    Zuständigkeit für Streitigkeiten, die rein vertragliche Unterhaltsvereinbarungen

    Entsprechend ist im umgekehrten Fall das Landgericht Berufungs- oder Beschwerdegericht, wenn eine Nichtfamiliensache von dem Familiengericht des Amtsgerichts entschieden worden ist (ebenso OLG Hamm FamRZ 1978, 197; OLG Düsseldorf FamRZ 1978, 198; OLG Frankfurt NJW 1978, 896; Kissel NJW 1977, 1034, 1035).
  • OLG Frankfurt, 12.07.1978 - 1 WF 124/78

    Zur Zuweisung der Ehewohnung außerhalb eines Hauptverfahrens

    Er hält an der bisher vertretenen Meinung fest, daß § 18a der Hausratsverordnung auf die Zuteilung der Ehewohnung nicht anwendbar ist (vgl OLG Frankfurt NJW 1978, 896, ebenso OLG Oldenburg, FamRZ 78, 4), § 18a Hausratsverordnung erklärt deren Vorschriften nur bei getrennt lebenden Ehegatten und nur auf die Verteilung des Hausrats gem § 1361a BGB für entsprechend anwendbar.
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