Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 27.01.1977

Rechtsprechung
   BAG, 04.06.1977 - 5 AZR 663/75   

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BAG, 04.06.1977 - 5 AZR 663/75 (https://dejure.org/1977,701)
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BAG, Entscheidung vom 04. Juni 1977 - 5 AZR 663/75 (https://dejure.org/1977,701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konkursausfallgeld - Konkursverwalter - Urlaubsentgelt - Massenschuld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 211
  • NJW 1978, 182
  • DB 1977, 1799
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 04.07.1969 - 3 AZR 212/68

    Rückständige betriebliche Versorgungsleistungen - Konkurs des früheren

    Auszug aus BAG, 04.06.1977 - 5 AZR 663/75
    Für die letzteren hat dies bereits der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts bei der Frage ihrer Einordnung in den Katalog des § 61 Abs. 1 KO ausgesprochen; danach sind Forderungen auf rückständige betriebliche Versorgungsleistungen im Konkurs des früheren Arbeitgebers ebenso wie rückständige Lohnforderungen nach Maßgabe und in den Grenzen des § 61 Abs. 1 Kr. 1 KO bevorrechtigt (BAG 22, 105 = AP Nr. 6 zu § 61 KO mit Anm. von Friedrich Weber [bes. zu 3 unter Hinweis auf die konkursrechtliche Einordnung der Karenzentschädigung in § 59 Abs. 1 Nr. 3 b KO - früher: § 73 © HGB -]).
  • BSG, 01.12.1976 - 7 RAr 136/75

    Konkursausfallgeld für ausgefallenes Urlaubsentgelt

    Auszug aus BAG, 04.06.1977 - 5 AZR 663/75
    Das Bundessozialgericht hat durch Urteil vom 1. Dezember 1976 entschieden, daß ein Anspruch auf Konkursausfallgeld nur für den Ausfall desjenigen Urlaubsentgelts besteht, das die Gemeinschuldnerin für die Urlaubszeit vor Konkurseröffnung hätte zahlen müssen (7 RAr 136/75 [dem nächst] AP Nr. 1 zu § 141 b AEG; Auszug in Soziale Sicherheit 1977, 56).
  • BGH, 17.12.1969 - IV ZR 750/68

    Berücksichtigung neuer Tatsachen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BAG, 04.06.1977 - 5 AZR 663/75
    Dies ist bisher in der Rechtsprechung schon mehrfach für behördliche Akte anerkannt worden, durch die sich die Rechtslage nach Abschluß des Berufungsverfahrens verändert hat (so z.B. bei Erwerb einer Staatsangehörigkeit durch eine Partei: BGHZ 53, 128 [130 ff.3 oder die Eröffnung oder Beendigung eines Konkursverfahrens: BGHZ 28, 13 [15 f.]).
  • BAG, 12.01.1967 - 5 AZR 269/66

    Stundung von Gehaltsforderungen - Bevorrechtigte Konkursforderung -

    Auszug aus BAG, 04.06.1977 - 5 AZR 663/75
    Die Rechtslage ist insofern nicht anders als bei der Bestimmung der Höhe der rückständigen Ansprüche "für das letzte Jahr'1 (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 KO) bzw. "für die letzten sechs Monate" vor Konkurseröffnung (§ 59 Abs. 1 Nr. 3 KO); auch hier kommt es unabhängig von der Fälligkeit allein auf die innerhalb der genannten Fristen geleisteten Dienste an (BAG AP Nr. 3 zu § 61 KO [zu 3 c, cc der Gründe]; Jaeger-Lent, aaO, § 61 RdNr. 17)« Daran hat offensichtlich auch der Gesetzgeber des Gesetzes über das Konkursausfallgeld vom 17. Juli 1974 nichts ändern wollen; nach der Begründung des Gesetzentwurfs soll es für die Höhe der rückständigen Ansprüche auf Arbeitsentgelt nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 a NO nicht auf die Fälligkeit ankommen (BT-Drucksache 7/1750 S. 12 zu § 141 b Abs. 1).
  • BGH, 19.06.1958 - VII ZR 158/57

    Prozeßführungsbefugnis nach Konkurseinstellung

    Auszug aus BAG, 04.06.1977 - 5 AZR 663/75
    Dies ist bisher in der Rechtsprechung schon mehrfach für behördliche Akte anerkannt worden, durch die sich die Rechtslage nach Abschluß des Berufungsverfahrens verändert hat (so z.B. bei Erwerb einer Staatsangehörigkeit durch eine Partei: BGHZ 53, 128 [130 ff.3 oder die Eröffnung oder Beendigung eines Konkursverfahrens: BGHZ 28, 13 [15 f.]).
  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 793/11

    Bonusanspruch - Schadensersatz - Insolvenzforderung

    Insolvenzrechtlich sind solche arbeitsleistungsbezogenen Sonderzuwendungen dem Zeitraum zuzuordnen, für den sie als Gegenleistung geschuldet sind (für zeitliche Zuordnung nach der KO: BAG 21. Mai 1980 -  5 AZR 441/78 - AP KO § 59 Nr. 10 = EzA KO § 59 Nr. 9; ErfK/Müller-Glöge 12. Aufl. Einf. InsO Rn. 44; Uhlenbruck/Sinz InsO 13. Aufl. § 55 Rn. 67; MünchKommInsO/Hefermehl 2. Aufl. § 55 Rn. 167) : Soweit mit ihnen Arbeitsleistungen vergütet werden, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht wurden, handelt es sich um Masseforderungen (für zeitliche Zuordnung nach der KO: BAG 4. Juni 1977 - 5 AZR 663/75 - zu 2 a der Gründe, BAGE 29, 211) .
  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 3/12

    Bonusanspruch - Insolvenzforderung

    Insolvenzrechtlich sind solche arbeitsleistungsbezogenen Sonderzuwendungen dem Zeitraum zuzuordnen, für den sie als Gegenleistung geschuldet sind (für zeitliche Zuordnung nach der KO: BAG 21. Mai 1980 -  5 AZR 441/78 - AP KO § 59 Nr. 10 = EzA KO § 59 Nr. 9; ErfK/Müller-Glöge 12. Aufl. Einf. InsO Rn. 44; Uhlenbruck/Sinz InsO 13. Aufl. § 55 Rn. 67; MünchKommInsO/Hefermehl 2. Aufl. § 55 Rn. 167) : Soweit mit ihnen Arbeitsleistungen vergütet werden, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht wurden, handelt es sich um Masseforderungen (für zeitliche Zuordnung nach der KO: BAG 4. Juni 1977 - 5 AZR 663/75 - zu 2 a der Gründe, BAGE 29, 211) .
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 69/93

    Konkursausfallgeld - BfA - Beitragserstattungsanspruch - Aufrechnung

    Demgegenüber hat die Rechtsprechung für das Insolvenzereignis der offensichtlichen Masselosigkeit nach § 141b Abs. 3 Nr. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) einen früheren Anspruchsübergang angenommen, wenn hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, daß ein Kaug-Anspruch in Betracht kommt (BAGE 29, 211 [BAG 04.06.1977 - 5 AZR 663/75] = AP Nr. 4 zu § 59 KO; BAGE 38, 1 [BAG 10.02.1982 - 5 AZR 936/79] = AP Nr. 1 zu § 141m AFG; BSGE 48, 269 = SozR 4100 § 141b Nr. 11; BSGE 53, 1 [BSG 23.11.1987 - 10/8b RAr 6/80] = SozR aaO Nr. 21).
  • BAG, 25.10.1984 - 6 AZR 35/82

    Baugewerbe - Konkursausfallgeld - Urlaubsgeld - Erstattungsanspruch

    Qualitative Unterschiede der Leistungen der Bundesanstalt und der Urlaubskasse ergeben sich auch daraus, daß die Zahlung von Konkursausfallgeld anders als die Befriedigun g von Masseschulden nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 a KO keine aus reichende Masse voraussetzt (Gagel, aaO) und der gesetzliche Forderungsübergang nach § 141 m AFG nicht - wie üblich (vgl. §§ 268 Abs. 3, 426 Abs. 2, 774 Abs. 1 BGB, 1542 RVO, 4 LFG) - mit der Leistungsgewährung durch den neuen Gläubiger eintritt, sondern bereits mit der Antragstellung (§ 141 m Abs. 1 AFG; vgl. dazu BAG 29, 211 = AP Nr. 4 zu § 59 KO; 38, 1 = AP Nr. 1 zu § 141 m AFG).

    Durch § 141 m AFG sind der Bundesanstalt nur solche Ansprüche gegenüber dem Kläger eingeräumt, die auch der Arbeitnehmer gegenüber der Gemeinschuldnerin hatte (Gagel, aaO, § 141 m Rz 1; BAG 29, 211).

  • BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 481/84

    Urlaub - Urlaubsanspruch - Anrechnung - Freistellung von der Arbeit -

    Entsprechend ist der Anspruch auf Zahlung des Urlaubsentgelts als während dieser Zeit fortbestehender Lohnanspruch für den zeitlich nach Konkurseröffnung zu erfüllenden Urlaubsanspruch nach § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO zu beurteilen (vgl. BAGE 29, 211 [BAG 04.06.1977 - 5 AZR 663/75] = AP Nr. 4 zu § 59 KO).
  • BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 99/76

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei der Gewährung von Konkursausfallgeld -

    Diese Möglichkeiten sind bereits von der Rechtsprechung des BSG (BSGE 43, 49, 50 f) und des BAG (Urteil vom 4. Juni 1977 - 5 AZR 663/75 - - DB 1977, 1799 [BAG 04.06.1977 - 5 AZR 663/75]) für die Einordnung des Anspruchs auf Urlaubsentgelt ausgeschlossen worden.

    Dabei schließt sich der erkennende Senat der Auffassung des 7. Senats des BSG (BSGE 43, 49) und des 5. Senats des BAG (DB 1977, 1799 [BAG 04.06.1977 - 5 AZR 663/75]) an, daß für den Anspruch auf Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld - und dementsprechend ebenso für den als Surrogat zu gewährenden Abgeltungsanspruch - der Tag, an dem der Beschluß über die Eröffnung oder Ablehnung der Eröffnung des Konkursverfahrens ergeht, nicht dem Zeitraum zuzurechnen ist, für den Kaug gezahlt werden kann.

  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 41/91

    Urlaubsgeld und Weihnachtsgratifikation - Arbeitsentgelt im Sinne von § 115 SGB X

    Das Bundesarbeitsgericht ist bei der konkursrechtlichen Einordnung der Jahressonderzahlung (Urteil vom 21. Mai 1980 - 5 AZR 441/78 - AP Nr. 10 zu § 59 KO) als einfache Konkursforderung, bevorrechtigte Konkursforderung oder Masseforderung ebenso verfahren (zum Urlaubsrecht vgl. BAG Urteil vom 4. Juni 1977, BAGE 29, 211 [BAG 04.06.1977 - 5 AZR 663/75] = AP Nr. 4 zu § 59 KO).
  • BSG, 30.11.1977 - 7 RAr 85/76

    Anspruch auf Konkursausfallgeld für Urlaubsabgeltungsanspruch - Ansprüche auf

    Diese Möglichkeiten sind bereits von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (BSGE 43, 49, 50 f) und des Bundesarbeitsgerichts -BAG- (Urteil vom 4. Juni 1977 - 5 AZR 663/75 - DB 1977, 1799 [BAG 04.06.1977 - 5 AZR 663/75]) für die Einordnung des Anspruchs auf Urlaubsentgelt ausgeschlossen worden.

    Dabei schließt sich der erkennende Senat der Auffassung des 7. Senats des BSG (BSGE 43, 49) und des 5. Senats des BAG (DB 1977, 1799 [BAG 04.06.1977 - 5 AZR 663/75]) an, daß für den Anspruch auf Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld - und dementsprechend ebenso für den als Surrogat zu gewährenden Abgeltungsanspruch - der Tag, an dem der Beschluß über die Eröffnung oder Ablehnung der Eröffnung des Konkursverfahrens ergeht, nicht dem Zeitraum zuzurechnen ist, für den Kaug gezahlt werden kann.

  • BSG, 30.11.1977 - 7 RAr 31/77

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Begriff des Arbeitsentgelts - Gewährung von

    Diese Möglichkeiten sind bereits von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (BSGE 43, 49, 50 f) und des Bundesarbeitsgerichts - BAG- (Urteil vom 4. Juni 1977 - 5 AZR 663/75 - DB 1977, 1799 [BAG 04.06.1977 - 5 AZR 663/75]) für die Einordnung des Anspruchs auf Urlaubsentgelt ausgeschlossen worden.

    Dabei schließt sich der erkennende Senat der Auffassung des 7. Senats des BSG (BSGE 43, 49) und des 5. Senats des BAG (DB 1977, 1799 [BAG 04.06.1977 - 5 AZR 663/75]) an, daß für den Anspruch auf Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld - und dementsprechend ebenso für den als Surrogat zu gewährenden Abgeltungsanspruch - der Tag, an dem der Beschluß über die Eröffnung des Konkursverfahrens ergeht, nicht dem Zeitraum zuzurechnen ist, für den Kaug gezahlt werden kann.

  • OLG Brandenburg, 02.09.2009 - 4 U 15/09

    Insolvenzrechtliche Anfechtung eines Antrags auf Insolvenzgeld;

    Die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Ansprüche auf Arbeitsentgelt sind auch nach § 187 S. 1 SGB III zum Zeitpunkt der Antragsstellung, mithin ebenfalls vor Verfahrenseröffnung, auf die Beklagte übergegangen (vgl. Lange in: Peters-Gagel, SGB 111, 34. Ergänzungslieferung, 2009, § 187 Rn. 5; BAG, Urteil vom 04.06.1977 - 5 AZR 663/75 - zit. nach juris).
  • BSG, 17.07.1979 - 12 RAr 15/78

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Konkursausfallgeld - Beendigung der

  • OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08

    Anspruch des Insolvenzverwalters einer insolventen Arbeitsvermittlung GmbH auf

  • BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 74/84

    Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrages zwischen steuerlichem Bruttolohn

  • LAG Hamm, 11.10.2000 - 2 Sa 306/00

    Klage eines Arbeitnehmers (Außendienstmitarbeiter) gegen den Abzug eines

  • BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 505/87

    Urlaubsabgeltung als Masseschuld - Urlaubsverweigerung aufgrund betrieblicher

  • BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 764/87
  • LAG München, 12.01.1989 - 9 Ta 177/87

    Nachweis über Gewährung von Konkursausfallgeld; Verwaltungsakte und behördliche

  • BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 283/84

    Anspruch auf Zahlung eines Unterschiedsbetrages zwischen steuerlichem Bruttolohn

  • BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 284/84

    Anspruch auf Zahlung eines Unterschiedsbetrages zwischen steuerlichem Bruttolohn

  • BSG, 08.03.1979 - 12 RAr 54/77

    Konkursausfallgeld - Fortbestand des Arbeitsverhältnisses - Auslegung

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 27.01.1977 - II R 117/76   

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https://dejure.org/1977,2325
VGH Hessen, 27.01.1977 - II R 117/76 (https://dejure.org/1977,2325)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.01.1977 - II R 117/76 (https://dejure.org/1977,2325)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Januar 1977 - II R 117/76 (https://dejure.org/1977,2325)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 182
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1976 - XV D 35/76
    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.1977 - II R 117/76
    Die Änderung der Prozeßlage (hier: Erlaß eines stattgebenden Urteils) steht einer Änderung der Sach- oder Rechtslage gleich und rechtfertigt einen Antrag gemäß VwGO § 80 Abs. 6 S 1 (entgegen OVG Münster 1976-10-08 XV D 35/76 = NJW 1977, 726).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Es wird dafür aber nicht unbedingt eine Änderung der Sach- oder Rechtslage und ebensowenig das Vorliegen neuer Beweismittel für erforderlich gehalten; auch die bloße Änderung der Prozeßlage wird als ausreichend angesehen (vgl. VGH Bad.-Württ., a.a.O.; Hess. VGH , NJW 1978, S. 182; DÖV 1975, S. 865 (Leitsatz Nr. 222 b); OVG Rh.-Pf., AS 16 (1982), 11 (13); vgl. auch BVerwG, NJW 1978, S. 2211 ; anderer Ansicht OVG NW, OVGE 32 (1978), 144 (146)).
  • VGH Hessen, 16.12.1987 - 5 R 1861/87

    Abänderung/Aufhebung eines Beschlusses gemäß VwGO § 80 Abs 6; Unbestimmtheit

    So kommt nicht nur eine zwischenzeitliche Veränderung der Tatsachen- oder Rechtslage in Betracht, sondern z.B. auch eine Veränderung der Beweis- oder Prozeßlage im Hauptsacheverfahren (vgl. Hess.VGH, Beschluß vom 27. Januar 1977 - II R 117/76 - , NJW 1978 S. 182; OVG Lüneburg, a.a.O., S. 895), ferner die erstmalige Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen in der Rechtsprechung mit der Folge, daß die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren nunmehr anders zu beurteilen sind (vgl. OVG Lüneburg, a.a.O., S. 896; ferner Reimer, VBlBW 1986 S.291 ff., 296).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.1980 - 7 D 1/80

    Voraussetzungen für die Abänderung eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2018 - 8 B 296/18

    Genehmigung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen in einem

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2011 - 8 VR 2.11 -, juris Rn. 7, 9 (offen gelassen); eine Änderung annehmend: BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juni 2007 - 6 VR 5.07 -, juris Rn. 11, 15, vom 21. Juli 1994 - 4 VR 1.94 -, juris Rn. 11; Bay. VGH, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 8 AS 07.40056 -, juris Rn. 2; Hess. VGH, Beschluss vom 27. Januar 1977 - II R 117/76 -, juris Rn. 20; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rn. 197 (Veränderung der Prozesslage aufgrund neuerer Erkenntnisse); Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 80 Rn. 585 (Veränderung der Prozesslage durch Entscheidung im Hauptsacheverfahren), und Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/v. Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 80 Rn. 153 (Änderung der Prozesslage); eine Änderung ablehnend: Bay. VGH, Beschluss vom 18. November 2014 - 1 AS 14.2331 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 8. Oktober 1976 - XV D 35/76 -, NJW 1977, 726 (727); Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl. 2017, § 54 Rn. 1182 Fn. 125 (für eine nicht rechtskräftige Entscheidung erster Instanz).
  • VG Lüneburg, 07.05.1999 - 1 B 27/99

    Rechtsschutz gegenüber einer Wohnsitzauflage für eine Gemeinschaftsunterkunft;

    Nach überwiegender Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte, der die Kammer folgt, ist ein Abänderungantrag dann zulässig, wenn sich die Sach- und Rechtslage nach Unanfechtbarkeit des Beschlusses, dessen Abänderung beantragt wird, geändert hat (OVG Bremen, NJW 1973, 341; VGH Kassel, NJW 1978, 182; OVG Koblenz, NJW 1981, 364; OVGE 32, 144; OVG Lüneburg, VerwRspr Bd. 28 Nr. 215).
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