Rechtsprechung
   BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,84
BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78 (https://dejure.org/1978,84)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1978 - 7 C 5.78 (https://dejure.org/1978,84)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1978 - 7 C 5.78 (https://dejure.org/1978,84)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,84) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sondernutzungsgebühren - Verwaltungsgebühren - Aufstellen eines Informationsstandes - Anbringen von Plakatträgern - Innerstädtischer Gehwegraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 56, 63
  • NJW 1978, 1933
  • DVBl 1979, 157
  • DÖV 1978, 887
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 26.06.1970 - VII C 77.68

    Verteilen von Werbezetteln auf Bürgersteigen als Sondernutzung

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78
    Das Berufungsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß das Bundesfernstraßengesetz auch die Gehwege erfaßt, die als unselbständige Straßenteile zu Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gehören (BVerwGE 35, 326 [327]) und daß der in der Gameindesatzung vorgesehene Gebührenrahmen wegen seines verhältnismäßig geringen Spielraums (1-30 DM) den verfassungsmäßigen Bestimmtheitsanforderungen genügt (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG 4 C 137.68 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 1 = DÖV 1971, 102).

    Auch wenn als Verkehr im Sinne dieser Vorschrift nicht nur das Streben nach Ortsveränderung, nach Überwindung von Entfernungen einschließlich des ruhenden Verkehrs angesehen werden sollte (hierzu Kodal, Straßenrecht, 2. Aufl. 1964, S. 262; BVerwGE 35, 326 [329]), sondern darunter auch die die Kontaktaufnahme und Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern beabsichtigende Benutzung der Gehwege innerstädtischer Ortsdurchfahrten im Rahmen einer erweiterten Zweckbestimmung dieser Straßenteile fiele (so vor allem OLG Stuttgart, NJW 1976, 201 = DVBl. 1976, 113), was der Senat im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden braucht, geht jedenfalls das Aufstellen eines Gestelles, Tisches oder Standes über diesen Verkehrsbegriff hinaus.

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 35, 326 [329]) stellt es § 8 Abs. 1 FStrG nicht darauf ab, ob durch die als Sondernutzung anzusehende Tätigkeit der Gemeingebrauch anderer beeinträchtigt wird.

    Der erkennende Senat hat dies bereits in seinem Urteil vom 26. Juni 1970 (BVerwGE 35, 326 [331]) zum Ausdruck gebracht (ebenso Marschall-Schroeter-Kastner, a.a.O. § 8 RdNr. 4.2, S. 273 und Rd.Nr. 13 S. 297).

  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 137.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78
    Das Berufungsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß das Bundesfernstraßengesetz auch die Gehwege erfaßt, die als unselbständige Straßenteile zu Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gehören (BVerwGE 35, 326 [327]) und daß der in der Gameindesatzung vorgesehene Gebührenrahmen wegen seines verhältnismäßig geringen Spielraums (1-30 DM) den verfassungsmäßigen Bestimmtheitsanforderungen genügt (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG 4 C 137.68 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 1 = DÖV 1971, 102).

    Sie ist die Gegenleistung dafür, daß die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus mit dessen dadurch in Kauf genommener Beeinträchtigung eingeräumt wird (Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG 4 C 137.68 - a.a.O.).

  • BVerfG, 22.12.1976 - 1 BvR 306/76
    Auszug aus BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78
    Die Aufstellung eines Informationsstandes als solche wird davon nicht umfaßt (ebenso BVerfG, Vorprüfungsausschuß, Beschluß vom 22. Dezember 1976 - 1 BvR 306/76 -, NJW 1977, 671).

    Darum ist entgegen dem Vortrag der Revision aus bundesrechtlicher Sicht auch nicht zu beanstanden, daß die Beklagte die durch das Aufstellen des Informationsstandes ausgeübte Sondernutzung der Straße nicht gebührenfrei gelassen, sondern sowohl eine Sondernutzungsgebühr als auch nach §§ 2, 6 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung der Beklagten vom 29. Juli 1965 - VerwGebO - in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg vom 18. Februar 1964 (GBl. 1964, 71) - KAG - für die Amtshandlung der Erlaubnis eine Verwaltungsgebühr gefordert und diese mit 5 DM, die Sondernutzungsgebühr hingegen unterschiedlich hoch je nach der Zahl der Tage bemessen hat (vgl. zur Zulässigkeit einer Sondernutzungsgebühr BVerfG, Beschluß vom 22. Dezember 1976 a.a.O.).

  • OLG Bremen, 12.02.1976 - Ss (B) 74/75

    Inanspruchnahme öffentlicher Wege und Anlagen über den Gemeingebrauch hinaus;

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78
    Diese verfassungsrechtliche Würdigung könnte dazu führen, daß der Gemeingebrauch im Sinne von § 7 FStrG, wenn es sich um innerstädtische Ortsdurchfahrten, insbesondere um eine großstädtische Hauptverkehrsstraße handelt, auch solche Mittel und Formen der Gahwegnutzung erfaßt, die für die Meinungsäußerung "in Wort, Schrift und Bild" typisch sind, wie dies teilweise in der neueren Rechtsprechung z.B. für persönliche Gespräche oder auch für das Austauschen oder Verteilen von schriftlichem Informationsmaterial von Hand zu Hand ohne weitere Vorrichtungen und gewerbliche Interessen angenommen wird (OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Bremen, NJW 1976, 1359 [OLG Bremen 12.02.1976 - Ss B 74/75] [1360]; Marschall-Schroeter-Kastner, Bundesfernstraßengesetz, 4. Aufl. 1977, RdNr. 13 am Ende zu § 8, S. 297), wozu der Senat hier nicht abschließend Stellung zu nehmen braucht.

    Es rechtfertigt vielmehr - gerade weil derartige verkehrsfremde und plataraubende Einrichtungen regelmäßig die Gefahr einer Beeinträchtigung der Straßenbenutzung durch andere in sich tragen - eine behördliche Kontrolle in Form eines vorgängigen Erlaubnisverfahrens, damit die zuständigen Behörden nicht nur Kenntnis von Ort, Zeitdauer und Umfang der Veranstaltung erhalten, sondern auch von vornherein erkennbare Störungen verhindern oder in zumutbaren Grenzen halten und bei Kollision gleichwertiger Rechtsgüter verschiedener Rechtsträger einen Interessenausgleich schaffen können (so auch OLG Karlsruhe, NJW 1976, 1360 [OLG Karlsruhe 15.04.1976 - 3 Ss B 231/75] [1361]; OLG Bremen, NJW 1976, 1359 [OLG Bremen 12.02.1976 - Ss B 74/75] [1360]; OLG Frankfurt, NJW 1976, 203 [204] und NJW 1977, 1699; OLG Celle, NJW 1976, 204 [OLG Celle 12.11.1975 - 2 Ss OWi 320/75]).

  • BVerwG, 28.02.1969 - VII B 76.66

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78
    Zwar sind die Mittel und Formen, durch welche die politische Meinung kundgetan wird, in der Schutz des Grundrechts der Meinungsfreiheit eingeschlossen (BVerwGE 7, 25 [BVerwG 08.05.1958 - IV C 108/57] [131]; ferner Beschluß vom 28. Februar 1969 - BVerwG 7 B 76.66 -, Buchholz 11 Art. 5 GG Nr. 19 = DVBl. 1969, 587).

    Daß die Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung über die Erlaubnis der Sondernutzung auch die Anforderungen berücksichtigen muß, die sich aus dem Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG ergeben, hat der erkennende Senat bereits wiederholt zum Ausdruck gebracht (Beschluß vom 28. Februar 1969 a.a.O. und Beschluß vom 17. Februar 1976 - BVerwG 7 B 15.75 -).

  • OLG Karlsruhe, 15.04.1976 - 3 Ss (B) 231/75
    Auszug aus BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78
    Denn auch zum kommunikativen Verkehr zwischen Verkehrsteilnehmern gehört nur die Inanspruchnahme der Straße durch Personen zum Aufenthalt - gleichgültig aus welchem Grunde - oder zur Fortbewegung, nicht jedoch die Lagerung von Sachen oder das Aufstellen oder Anbringen von Gegenständen, die in den Verkehrsraum hineinragen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1976, 1360 [OLG Karlsruhe 15.04.1976 - 3 Ss B 231/75] [1361]; BGH, NJW 1956, 104 [105]).

    Es rechtfertigt vielmehr - gerade weil derartige verkehrsfremde und plataraubende Einrichtungen regelmäßig die Gefahr einer Beeinträchtigung der Straßenbenutzung durch andere in sich tragen - eine behördliche Kontrolle in Form eines vorgängigen Erlaubnisverfahrens, damit die zuständigen Behörden nicht nur Kenntnis von Ort, Zeitdauer und Umfang der Veranstaltung erhalten, sondern auch von vornherein erkennbare Störungen verhindern oder in zumutbaren Grenzen halten und bei Kollision gleichwertiger Rechtsgüter verschiedener Rechtsträger einen Interessenausgleich schaffen können (so auch OLG Karlsruhe, NJW 1976, 1360 [OLG Karlsruhe 15.04.1976 - 3 Ss B 231/75] [1361]; OLG Bremen, NJW 1976, 1359 [OLG Bremen 12.02.1976 - Ss B 74/75] [1360]; OLG Frankfurt, NJW 1976, 203 [204] und NJW 1977, 1699; OLG Celle, NJW 1976, 204 [OLG Celle 12.11.1975 - 2 Ss OWi 320/75]).

  • BVerwG, 18.03.1971 - VII B 18.71

    Erlaubnis für das Verteilen von Handzetteln auf Bürgersteigen nach Straßenrecht

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78
    Der Eingriff in die freie Meinungsverbreitung ist nur dann und insoweit gerechtfertigt, als er zum Schütze mindestens gleichwertiger Rechtsgüter geboten ist (hierzu auch Beschluß vom 18. März 1971 - BVerwG 7 B 18.71 -, Buchholz 11 Art. 5 GG Nr. 27).

    Er hat weiterhin ausgesprochen, daß die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ein Rechtsgut ist, hinter dem die freie Meinungsäußerung, wenn sie auf dieses Gut einwirkt, zurücktreten muß (Beschlüsse vom 28. Februar 1969 und vom 18. März 1971 a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.1969 - 2 B 36/69
    Auszug aus BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78
    Ob das Aufstellen eines Informationsstandes dann unter die Spezialregelung des Versammlungsrechts fallen kann, wenn es - von vornherein geplanter oder spontan entstandener - notwendiger Bestandteil einer aus anderen Gründen zu bejahenden Versammlung ist (hierzu für die Fälle des Lautsprechereinsatzes bei Demonstrationen OVG Koblenz, Beschluß vom 10. Juli 1969, NJW 1969, 1500 [1501]; OVG Karlsruhe, Beschluß vom 9. April 1976, DÖV 1976, 533 [534]), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78
    Vielmehr ist nach der Wechselwirkungstheorie des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 198 [208]; 12, 113 [124]; 20, 162 [176, 177]) das allgemeine Gesetz seinerseits im Lichte der überragenden Bedeutung der ungehinderten Meinungsfreiheit auszulegen und in seiner das Grundrecht einschränkenden Wirkung zu begrenzen.
  • OLG Stuttgart, 25.09.1975 - 3 Ss (8) 298/75

    Verteilung von Flugblättern ohne Sondernutzungserlaubnis; Begehen einer

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78
    Auch wenn als Verkehr im Sinne dieser Vorschrift nicht nur das Streben nach Ortsveränderung, nach Überwindung von Entfernungen einschließlich des ruhenden Verkehrs angesehen werden sollte (hierzu Kodal, Straßenrecht, 2. Aufl. 1964, S. 262; BVerwGE 35, 326 [329]), sondern darunter auch die die Kontaktaufnahme und Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern beabsichtigende Benutzung der Gehwege innerstädtischer Ortsdurchfahrten im Rahmen einer erweiterten Zweckbestimmung dieser Straßenteile fiele (so vor allem OLG Stuttgart, NJW 1976, 201 = DVBl. 1976, 113), was der Senat im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden braucht, geht jedenfalls das Aufstellen eines Gestelles, Tisches oder Standes über diesen Verkehrsbegriff hinaus.
  • BVerwG, 18.07.1969 - VII C 56.68

    Raumvergabe an politische Parteien durch Gemeinden

  • OLG Celle, 12.11.1975 - 2 Ss OWi 320/75
  • BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76

    KBW-Werbung

  • OLG Saarbrücken, 22.12.1975 - Ss (B) 63/75
  • BVerwG, 08.05.1958 - IV C 108.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72

    Plakatflächen für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen

  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

  • OLG Hamburg, 25.05.1977 - 2 Ss 5/77
  • BVerwG, 17.02.1975 - 7 B 15.75

    Beschwer des Ausgleichsfonds durch Zurückverweisung der Sache durch einen

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

  • OLG Frankfurt, 29.04.1977 - 2 Ws (B) 158/77
  • OLG Frankfurt, 01.09.1975 - 2 Ws (B) 161/75
  • BGH, 18.11.1955 - V ZR 162/54

    Standgeld für Straßenverkaufsstand

  • BVerfG, 30.10.1963 - 2 BvL 7/61

    Verfassungskonforme Auslegung des § 129 StGB - Politische Parteien

  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 38.69

    Sondernutzungsgebühren für Automaten im Gemeingebrauch - Erteilung einer

  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als

    Entgegen der Auffassung der Revision sind diese Veranstaltungen mehr als eine bloße "Ansammlung", die als eine zufällig entstandene Personenmehrheit nicht unter den Versammlungsbegriff fällt (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 5.78 - BVerwGE 56, 63 ).

    Denn Art. 8 GG und die Vorschriften des Versammlungsgesetzes wollen, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 7. Juni 1978 a.a.O. ausgeführt hat, "das ungehinderte Zusammenkommen mit anderen Personen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsbildung und Meinungsäußerung (kollektive Aussage)" schützen (vgl. auch BVerfGE 69, 315 ).

    Entscheidend ist, daß die Veranstaltung auf "Meinungsbildung und Meinungsäußerung in Gruppenform" (Urteil des Senats vom 7. Juni 1978 a.a.O.) gerichtet ist.

  • BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 22.06

    Versammlungseigenschaft; Informationsstand; Einbeziehung Außenstehender.

    Die Aufstellung eines Informationsstandes als solche genießt nicht den Schutz der Versammlungsfreiheit (vgl. Urteil vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 5.78 - BVerwGE 56, 63 ; BVerfG - Vorprüfungsausschuss -, Beschluss vom 22. Dezember 1976 - 1 BvR 306/76 - NJW 1977, 671).

    Die jeweils vor und hinter dem Informationsstand ungebunden anwesende Personenmehrheit stellt lediglich eine Ansammlung, nicht eine Versammlung dar (vgl. Urteil vom 7. Juni 1978 a.a.O. S. 69).

    Das Informationsangebot erweist sich dann als Bestandteil einer aus anderen Gründen zu bejahenden Versammlung (vgl. Urteil vom 7. Juni 1978 a.a.O. S. 69 f.).

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 23.06

    Fuckparade 2001"; Versammlungseigenschaft; Gesamtgepräge einer "gemischten"

    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Versammlungsfreiheit will das ungehinderte Zusammenkommen mit anderen Menschen zum Zweck der gemeinsamen Meinungsbildung und Meinungsäußerung (kollektive Aussage) schützen (vgl. Urteile vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 5.78 - BVerwGE 56, 63 und vom 21. April 1989 a.a.O. S. 38 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht